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Die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 stellt die Weichen für die politische Arbeit der kommenden Landesregierung. Im Rahmen der Fortsetzung und Verwirklichung des Jugendpolitischen Programms für Sachsen-Anhalt gilt es, zahlreiche Herausforderungen anzugehen. Als Interessenvertretung junger Menschen und der landesweiten Jugendverbände sehen wir vor allem den akuten Handlungsbedarf in der Ausfinanzierung von landesweiten Angeboten, die die Bildung, Teilhabe und Freizeitgestaltung von jungen Menschen ermöglichen. Gute Jugendpolitik ohne tragfähige Verbände und Jugendbildungsträger ist nicht denkbar. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. legt daher auf Basis seiner Beschlüsse hiermit ein Anforderungspapier zur Ausweitung der landesweiten Jugendförderung zur Berücksichtigung in der Haushaltsaufstellung vor.
Dies beutet konkret für den Landeshaushalt 2022:
Bildungsstätten zukunftsfest aufstellen
Die Jugendbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt stellen einen wichtigen Teil der Infrastruktur für die Jugendbildungsarbeit dar. Die Höhe der Förderung der Jugendbildungsstätten ist seit 1993 trotz steigender Kosten, insb. Personal und Nebenkosten, unverändert. Die Förderung von dringend notwendigen Investitionen ist nicht vorgesehen. Die Bereitstellung von Investitionen ist sowohl für die Sicherung der Einrichtungen als auch im Sinne einer modernen Jugendbildung, insb. mit Blick auf Inklusion und Digitalisierung, zwingend erforderlich. Damit die Jugendbildungsstätten als wichtige und ansprechende Orte für junge Menschen erhalten werden können, braucht es mit Blick auf den Haushalt 2022:
- eine Erhöhung der Förderung der Bildungsstätten um je 20.000 Euro pro Bildungsstätte und Jahr für die pädagogische Arbeit und die hierfür erforderlichen Sachmittel und darauffolgend eine jährliche Dynamisierung um 2,5%.
- das Auflegen einer Investitionsförderung für die Jugendbildungsstätten ergänzend zur aktuellen Förderrichtlinie in Höhe von mind. 500.000 Euro jährlich.
Sicherstellen, dass Jugendverbände sich Jugendbildungsreferent*innen auch leisten können
Die Jugendverbände realisieren im Sinne des Landesinteresses im Rahmen ihres Bildungsprogramms vielfältige außerschulische Bildungsangebote für junge Menschen. Für die inhaltliche Umsetzung dieser Bildungsprogramme fördert das Land Jugendbildungsreferent*innen. Aufgrund der gleichbleibenden Förderhöhe in den letzten Jahren ist der Eigenanteil, den die Verbände für diese Stellen aufbringen müssen, deutlich gestiegen. Insbesondere kleinere Verbände können eine tarifgerechte Bezahlung (wie vergleichbare Landesbeschäftigte), wenn überhaupt, aktuell nur mit einem enormen Kraftaufwand stemmen. Sächliche Verwaltungsaufgaben für die Arbeit der Bildungsreferent*innen jenseits der Maßnahmen, z. B. zur Finanzierung von Büromieten sowie Mietnebenkosten, Arbeitsplätzen, technischer Ausstattung und Weiterbildungen, fehlen gänzlich. Daher fordern wir für den Landeshaushalt 2022:
- eine Erhöhung der Personalkostenpauschale für Jugendbildungsreferent*innen um 10.000 Euro pro Stelle und Jahr und darauffolgend eine jährliche Dynamisierung um 2,5%.
Jugendverbandsarbeit auf Landesebene weiter ermöglichen
In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse übernehmen wichtige gesellschaftliche Arbeit.
Für eine weitere Verstetigung und Festigung der Jugendverbände auf Landesebene bedarf es einer Einführung einer neuen Förderkategorie „Referent*innen der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII“. Diese ist zeitnah umzusetzen bspw. dadurch, dass Jugendverbände mit Jugendbildungsreferent*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Stellen in eine Jugendverbandsreferent*innenstelle umzuwandeln.
Darüber hinaus ist eine Aufstockung der Verwaltungskosten zwingend erforderlich. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt die Förderung 6.500 Euro im Jahr. Dies ist trotz der Erhöhung 2019 in keinster Weise hinreichend (vgl. z. B. DS der Landesregierung 7/7728), um die anfallenden Kosten (Miete, Sachkosten, Technik, verbandliche Arbeit) eines landesweit arbeitenden Jugendverbandes abzudecken. Damit die Jugendverbände weiterhin als ein Ort für junge Menschen erhalten werden können, braucht es mit Blick auf den Haushalt 2022:
- eine Erhöhung der Verwaltungskosten der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII um 10.000 Euro pro Verband.
Jugendfreizeiten auf Landesebene wieder möglich machen
Sommerlager und Freizeiten ermöglichen Kindern und Jugendlichen, Gemeinschaft zu erleben, unbekannte Welten und Räume zu erkunden, Freund*innen zu finden und Erfahrungen fürs Leben zu sammeln. Damit sind sie zentraler Bestandteil der (verbandlichen) Kinder- und Jugendarbeit und in Anbetracht der Pandemiefolgen für junge Menschen wichtiger denn je. Ausschließlich aus Budgetgründen wurde die Förderung von Jugendfreizeiten eingestellt und diese später aus der Richtlinie entfernt. Hier besteht mit Blick auf den Landeshaushalt 2022/2023 folgender Handlungsbedarf:
- Um eine Wiedereinführung der Förderkategorie Jugendfreizeit/-erholung zu ermöglichen, braucht es 100.000 Euro jährlich, wenn man von einer Förderung von mindestens 25 Euro pro Tag und Teilnehmer*in ausgeht.
Als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt fordern wir daher:
Die Landesregierung muss für diese Bereiche ab 2022 zusätzliche Jahresmittel in Höhe von 2 Mio. Euro in der Titelgruppe 61 des Einzelplanes 05 für die Verbesserung der Förderung von Jugendverbänden, Bildungsreferent*innen und Bildungsstätten sowie ein separates Investitionsprogramm Bildungsstätten zur Verfügung stellen. Diese Summe bildet die angelaufenen finanziellen Defizite in dem Bereich ab.