Häufig gestellte Fragen zur juleica, kurz erklärt:
Für (angehende) Jugendleiter*innen
Allgemein
Jede juleica-Ausbildung wird individuell vom veranstaltenden Träger gestaltet.
Die folgenden Inhalte sind aber Grundlage jeder Ausbildung:
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
Dazu zählen z.B. Entwicklungsbiografien, Interkulturelle Ansätze in der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendkulturen und –szenen, Extremismus, Mitgestaltung jugendspezifischer Angebote sowie die Auseinandersetzung mit den Themen Sucht und Gewalt.
Psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Dazu zählen z.B. Kommunikationsstrategien und Konfliktmanagement, Selbstverständnis und Betreuer*innenrolle, Gruppen- und entwicklungs-psychologische Grundlagen.
Ziele und Aufgaben sowie Organisationsfragen der Kinder- und Jugendarbeit
Dazu zählen z.B. das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), Fragen der Aufsicht und Haftpflicht, das Jugendschutzgesetz, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Strukturen der Jugendverbandsarbeit in Sachsen-Anhalt.
Aufgaben und Funktionen des*der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen
Dazu zählen z.B. das bewusste Erleben von gruppendynamischen Prozessen, in denen sich die Teilnehmer*innen konkret mit ihrer Rolle als Gruppenmitglied und Jugendleiter*in vertraut machen und Gelegenheit haben, sich in dieser Verantwortung selbst zu erfahren und diese zu reflektieren.
Methoden der Kinder- und Jugendarbeit
Dazu zählen z.B. Projektmanagement, Spielpädagogik, Erlebnispädagogik, Partizipation.
Die Jugendleiter*in-Card erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein. Wenn du zum Beispiel als Teamer*in Ferienfreizeiten betreuen möchtest, oder eine Kinder- oder Jugendgruppe leiten möchtest, erlernst du das dafür notwendige Wissen in der juleica-Grundausbildung.
Du kannst bei den zugelassenen Trägern eine juleica-Ausbildung machen. Am besten ist es, wenn du die Ausbildung bei dem Jugendverband bzw. dem Träger machst, bei dem du anschließend auch als Jugendleiter*in aktiv werden willst. Denn jede Organisation passt die Ausbildung etwas auf die eigenen Schwerpunkte an. Falls es dort keine juleica-Ausbildung gibt oder du zu dem Termin nicht kannst, kannst du aber auch bei einem anderen Anbieter an der Ausbildung teilnehmen.
Ganz neu: Klick auf lsa.juleica-ausbildung.de und finde alle eingetragenen Termine und Ansprechpersonen für juleica-Aus- und Fortbildungen unserer Träger in Sachsen-Anhalt. Derzeit befindet sich die interaktive Karte im Aufbau, Vollständigkeit ohne Gewähr. Nach wie vor findest du unter Schulungstermine und Trägerverbände alle Termine, die uns von den Trägern gemeldet wurden.
Unter Umständen kann es nötig sein, direkt bei den aufgelisteten Trägern nachzufragen.
Die juleica ist bis zu 3 Jahre lang gültig. Um die juleica regulär “verlängern” zu können, muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums (ab der zweiten Gültigkeitshälfte) an einer oder mehreren Fortbildungen im Umfang von mind. 12 Zeitstunden bei einem berechtigen Ausbildungsträger teilgenommen werden. (Eine Verlängerung im eigentlichen Wortsinn gibt es nicht. Nach Ablauf der Gültigkeit der juleica muss eine neue juleica beantragt werden.)
Die juleica kann durch einen neuen Antrag “verlängert” werden, wenn man weiterhin in dem Verband als Jugendleiter*in tätig ist. Viele Verbände bieten dafür Auffrischungs-, bzw. Fortbildungskurse an. Bitte frage Deinen Verband oder informiere dich hier über juleica-Fortbildungen.
Außerdem muss spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung im Antragssystem zur “Verlängerung” ein Erste-Hilfe-Kurs (bzw. eine Erste-Hilfe-Auffrischung) absolviert worden sein. Durch die Corona-Sonderregelungen ist es bis Ende 2022 auch möglich, die Erste-Hilfe Schulung später nachzuholen. Weitere Infos auf https://www.kjr-lsa.de/2022/04/19/juleica-ausnahmeregelung-2022/
Juleica Antrag stellen
Eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer, um dich im Antragssystem www.juleica-antrag.de zu registrieren:
Achtung: jede*r Antragsterller*in benötigt einen eigenen Zugang – du kannst dich nicht mit der Emailadresse oder Handynummer einer Freundin anmelden, wenn diese schon selber mit ihren Daten im Antragssystem angemeldet ist.
Achte außerdem auf die Groß- und Kleinschreibung.
1. ein Foto von dir, auf dem du wiedererkennbar bist.
Du kannst entweder ein Portraitfoto von dir hochladen oder ein Bild mit der Kamera von deinem Smartphone aufnehmen.
2. einen Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe Kurs, welcher vor max. 2 Jahren gemacht wurde, dem du deinem Ausbildungsträger vorlegst. Dieser Erste-Hilfe Kurs muss 9 Unterichtseinheiten a 45 Minuten umfassen.
Trage im Antragssystem in das Freitext-Feld “Wo und wann wurde die Juleica-Ausbildung bzw. Fort- oder Weiterbildung absolviert?” auch ein, wo und wann du den Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast.
3. Solltest du Hilfe benötigen, um dich im Antragssystem zurecht zu finden, klicke hier unsere Präsentation an.
Wenn du deine Organisation nicht in der Liste findest, kann das mehrere Gründe haben:
• Vielleicht ist die einzelne Ortsgruppe nicht im System erfasst, sondern nur der Kreis- oder Landesverband? Dann wähle bitte diesen aus!
• Wenn du für die juleica-Schulung zu einem anderen Träger geschickt wurdest, musst du dir wahrscheinlich die Träger auf Landesebene anzeigen lassen – sobald du deinen Kreis oder Ort auswählst, werden die landesweit agierenden Träger nicht mehr angezeigt. Das ist etwas tricky.
• Hat die Organisation vielleicht einen anderen “offiziellen” Namen? Dann frag mal bei deinem Träger nach! Dein Träger verfügt auch über einen Direktlink, mit diesem kannst du deinen Träger direkt finden.
• Nichts geht? Dann hast du die Möglichkeit, im Online-Antragsverfahren die Option “ich konnte meinen Träger nicht finden” anzuklicken und eine E-Mail-Adresse anzugeben, die informiert werden soll. Dies kann z.B. dein*e Jugenddiakon*in, die/der Jugendpfleger*in oder ein*e andere*r Verbandsfunktionär*in sein – frag hier ggf. in deiner Organisation nach.
Wenn du im Antragssystem auf “Meine Juleica” gehst kannst du alle deine angegebenen Daten überprüfen und ändern, die Änderungen werden direkt übernommen. Das geht nur, bis der öffentliche Träger den Antrag genehmigt hat. Wenn das schon passiert ist, musst du deinen Träger anschreiben und ihn darauf hinweisen.
Gültigkeit, abgelaufene Juleica
Wurde im Zeitraum der Gültigkeit der juleica keine Fortbildung besucht, so kann vom Träger die Verlängerung der juleica beantragt werden, wenn der*die Jugendleiter*in
✓ nachweislich ehrenamtlich aktiv in den Bereichen der Kinder-und Jugendarbeit tätig ist und
✓ im Zeitraum von max. 18 Monaten nach Ende der Gültigkeit an einer oder mehreren Fortbildungen im Zeitumfang von mind. 12 Zeitstunden teilgenommen hat und
✓ diese Fortbildungen in mind. einem der in den Ausbildungsgrundsätzen genannten Themenfeldern verortet ist und
✓ bei einem zugelassenen juleica-Träger stattfand sowie
✓ die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einem Auffrischungskurs nicht älter als 2 Jahre zur Antragsstellung ist.
Wurde auch bis max. 18 Monate nach Ende der Gültigkeit der juleica keine Fortbildung besucht, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen “Refresh-Kurs” zu machen. Dein Träger kann aber auch nach eigenem Ermessen entscheiden, eine erneute Grundausbildung zu empfehlen und damit den “Verlängerungsantrag” abzulehnen. Weitere Informationen hierzu regeln die jeweils gültigen juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt.
Keine Panik, aufgrund der Pandemie ist es für viele schwierig, eine Fortbildung zu machen. Deshalb haben sich die Bundeszentralstelle sowie die Landeszentralstellen sich für die Jahre 2020 – 2022 mit den Sonderregelungen bundesweit geeinigt, die juleica automatisch um ein halbes Jahr zu verlängern. Du und dein Träger habt eine E-Mail mit einer Bestätigung erhalten – diese genügt als Nachweis. Innerhalb der neuen Frist hast du Zeit für eine Fortbildung.
Schau doch auch mal, welche Träger online-Fortbildungen anbieten!
Nein, grundsätzlich ist es nicht notwenig oder vorgesehen, bei einem Umzug eine neue juleica zu beantragen, da die juleica bundesweit gültig ist. Es ist aber selbstverständlich möglich, wenn alle Vorraussetzungen (ehrenamtliche Tätigkeit, Nachweis der Qualifizierung etc.) noch vorliegen. Dazu ist aber der “komplette” Antragsprozess noch einmal durchzuführen (Antrag mit Foto, Unterschriften …). Die Gültigkeit wird dabei i.d.R. auf die Restlaufzeit beschränkt. Aus unserer Sicht kann jedoch darauf verzichtet werden, solange keine verbandsspezifischen Erfordernisse vorliegen. Kläre dies mit dem Träger ab, bei dem du tätig bist!
Sonstiges
Doch. Es gilt weiterhin, dass die juleica regulär mit einer Präsenz- oder Online-Fortbildung um 3 Jahre verlängert werden kann. Bitte wende dich an deinen Träger, wann dort wieder juleica-Schulungen angeboten werden, oder informiere dich hier auf der interaktiven Karte über juleica-Schulungen oder hier über alle aktuellen juleica-Schulungstermine, welche uns gemeldet wurden.
Solltest du an einer Online-Schulung teilnehmen, achte bitte darauf, zeitnah deinen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen!
2021 gab es Ausnahmeregelungen zu juleica-Schulungen: juleica Grundkurse konnten aufgrund des Covid-19-Virus maximal zu 50%, das sind 20h in Sachsen-Anhalt, digital absolviert werden. Fortbildungen können komplett digital anerkannt werden. Mehr Informationen zu den Ausnahmeregelungen 2022 gibt es hier.
Seit 2020 ist es möglich online an juleica-Kursen teilzunehmen: So darf die Grundausbildung bis zu 50% digital und damit hybrid durchgeführt werden (der restliche Teil der Grundausbildung muss als Präsenzangebot absolviert werden). Fortbildungen zur Verlängerung einer bestehenden juleica können auch 100% digital durchgeführt werden.
Bitte frage in deinem Verband nach digitalen Angeboten!
Dein ehrenamtliches Engagement ist wichtig und sehr wertvoll für die Gesellschaft, daher wird es vom Land Sachsen-Anhalt gefördert und unterstützt. Natürlich solltest du deine ehrenamtlichen Aktivitäten vor allem nachmittags, am Wochenende oder in den Ferien ausüben. Wenn das aber nicht geht – wie z.B. bei einer wichtigen ganztätigen Tagung deines Jugendverbandes – dann gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen dafür, dass du dich für einen begrenzten Zeitraum von der Arbeit oder der Schule befreien lassen kannst, um deinem Ehrenamt nachzugehen.
Alles, was du dazu wissen und beachten musst, hat der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. dir auf dieser Seite kompakt zusammengefasst.
Für Bewerbungen kannst du das Zertifikat verwenden, dass dein Träger dir gibt, oder du lädst dir selbst den Kompetenznachweis aus dem Antragssystem herunter. Dort sind alle Kompetenzen, die du bei einer Juleica-Schulung lernst ein bisschen ausführlicher formuliert. Auf beiden Dokumenten ist der Besuch eines Erste Hilfe Kurses vermerkt, sie ersetzen aber nicht die JuleiCard!
Um den automatischen Kompetenznachweis herunterzuladen, muss dein Antrag abgeschlossen sein, dann findest du ihn auf www.juleica-antrag.de unter “Meine Juleica”.
Deine Frage war nicht dabei? Dann melde dich bei uns per Telefon unter 0391-289232-70, oder schreib uns eine Email.
Für Träger
Allgemeines
Um das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen zu honorieren und anzuerkennen, werden Bildungsgutscheine in Höhe von bis zu 30 Euro ausgegeben, die für Fort- und Weiterbildungen (auch juleica-unabhängig) eingesetzt werden können. Wichtig ist, dass der*die Jugendleiter*in bereits eine gültige juleica hat. Die landesweit anerkannten Träger können bei uns in der Landeszentralstelle Bildungsgutscheine für ihre Jugendleiter*innen abfordern.
Wer kann Bildungsgutscheine bekommen?
Jugendleiter*innen, die mindestens 1,5 Jahre die juleica besitzen
Jugendleiter*innen, die schon die zweite, dritte, vierte, … juleica besitzen
Was ist die Voraussetzung?
aktive Tätigkeit in der Jugend(verbands)arbeit über mindesten ein Jahr
oder
prozessbegleitende Tätigkeit über mindestens drei Monate
So funktioniert der Abruf der Gutscheine:
1. Abruf bei der Landeszentralstelle
Der anerkannte Träger/Verband meldet per Mail bei der Landeszentralstelle juleica den Bedarf an Bildungsgutscheinen an juleica@kjr-lsa.de und erhält die entsprechende Menge der gelb-grünen Bildungsgutschein-Karten.
2. Ausstellung des Gutscheins
Vorderseite des Gutscheins ausfüllen: Namen des*der Jugenleiter*in + Wert des Gutscheins (max. 30€) + Jahr, für das der Gutschein gelten soll.
3. Unterschrift durch den*die Veranstaltenden
Der*die Jugendleiter*in nimmt an einer Fortbildung teil und füllt die Bestätigung über die Teilnahme (Rückseite des Gutscheins) aus. Der Gutschein wird dem*der Veranstalter*in der Fortbildungsmaßnahme vorgelegt und von diesem*r unterschrieben.
4. Rücksendung und Überweisung
Der Gutschein wird an die Landeszentralstelle juleica gesendet. Die LZS prüft, ob die Voraussetzung erfüllt ist (gültige juleica im Antragssystem seit mindestens 1,5 Jahren, vor Inanspruchnahme des Gutscheins) und veranlasst die Überweisung. Innerhalb von zwei Wochen wird der Betrag an den*die Veranstalter*in der Fortbildungsmaßnahme überwiesen.
Zu Ende der Juleica-Schulung müssen Träger den Teilnehmenden ein Zertifikat zur Teilnahme ausstellen, damit die Teilnehme nachgewiesen werden kann. Die digitale Zertifikatvorlage schicken wir unseren Trägern auf Anfrage an juleica@kjr-lsa.de gerne zu. Das Zertifikat kann ausgedruckt oder auch digital im PDF-Format an die Jugendleiter*innen verschickt werden. Wichtig dabei: Das beschreibbare PDF darf nicht an die Jugendleiter*innen verschickt werden! Wenn die Daten eingetragen sind, muss das PDF über „Drucken“ als eigenes PDF abgespeichert werden.
Wenn der Antrag des*der Jugendleiter*in abgeschlossen ist, wird außerdem ein automatischer Kompetenznachweis erstellt, den sowohl der*die Jugendleiter*in als auch die zuständigen freien und öffentlichen Träger herunterladen können. Träger finden den Nachweis im Antragssystem beim jeweiligen Antrag unter “Aktionen”.
Dort sind alle Kompetenzen, die allgemein bei einer Juleica-Schulung erlernt werden ausführlicher formuliert, das Dokument eignet sich z.B. gut für Bewerbungen.
Auf beiden Dokumenten ist der Besuch eines Erste Hilfe Kurses vermerkt, sie ersetzen aber in keinem Fall die JuleiCard!
Alle zugelassenen Träger haben die Möglichkeit, sich regelmäßig im Arbeitskreis juleica gemeinsam mit der Landeszentralstelle juleica auszutauschen. Der Arbeitskreis trifft zwei Mal im Jahr regulär zusammen. Hauptthemen sind die Qualitätsentwicklung der Jugendleiter*innen-Ausbildung, die Weiterentwicklung des online-Antragsverfahrens sowie Vergünstigungen für juleica-Inhaber*innen und die Wertschätzung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements. Die Termine für den nächsten AK juleica werden auf unserer Website veröffentlicht, außerdem erhalten alle Träger eine Einladung durch die Landeszentralstelle an die hinterlegte Mailadresse.
juleica-Schulungen dürfen nur von anerkannten freien (landesweiten und örtlichen) oder öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des §75 SGB VIII auf der Grundlage einer Ausbildungskonzeption durchgeführt werden. Um juleica-Schulungen als Träger durchführen zu dürfen, muss der Landeszentralstelle juleica ein juleica-Schulungskonzept zur Prüfung vorgelegt werden. Diese Konzeption muss den jeweils aktuell gültigen juleica-Grundsätzen des Landes Sachsen-Anhalt (Stand: 2018) entsprechen.
Auf Anfrage unterstützen wir mit einem Leitfaden für die Erstellung einer juleica-Ausbildungskonzeption auf Grundlage der jeweils gültigen Grundsätze zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit und stehen beratend zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Prüfung der juleica-Konzeption wird der Träger durch die Landeszentralstelle im juleica-Antragssystem erfasst.
Wir schicken unseren Mitgliedsverbänden gerne kostenlos Merch und/oder Publikationen zu, solange unser Vorrat reicht. Fragen zur Auswahl und Bestellungen bitte an juleica@kjr-lsa.de.
Aktuelle Informationen zu Corona-Regeln gibt es auf der Seite des Sozialministeriums. Zum Thema Schnelltests gibt es eine Handreichung des KJR.
Als Träger ist es möglich, einen Gruppenantrag nach Ende der juleica-Schulung zu stellen.
Erfahrungsgemäß hilft dies dabei, mehr juleicas auszustellen, da dann typische Fehler durch den*die Jugendleiter*in im Antragssystem vermieden werden können.
Hilfreich ist es, wenn der Träger während der juleica-Schulung ein geeignetes “Passfoto” von allen Teilnehmenden macht (Fotoerlaubis einholen!) und sich den Erste-Hilfe-Nachweis vorzeigen lässt. So kann ein Gruppenantrag schnell und unkompliziert z.B. durch den*die Jugendbildungsreferent*in gestellt werden.
Hinweis: Ohne die Karte ist die Juleica nicht gültig, auch wenn Grundausbildung und erste Hilfe Kurs gemacht wurden. Da im neuen Antragssystem die Antragsstellung deutlich einfacher ist als zuvor, sollte es keine großen Schwierigkeiten geben. In einer Präsentation für Jugendleiter*innen haben wir alles auch nochmal Schritt für Schritt erklärt. Ansonsten ist es für Träger möglich, einen Gruppenantrag für alle neu ausgebildeten Jugendleiter*innen zu stellen. Das wird auch in der Präsentation für Träger erklärt.
Antragssystem
In diesem Leitfaden findest du alle Informationen und eine Checkliste zum Bearbeiten von Anträgen.
Falls du Fragen hast oder einfach nicht weiterkommst, melde dich bei uns unter juleica@kjr-lsa.de oder unter: 0391-525-394-70. Die Landeszentralstelle juleica bietet auf Anfrage auch jederzeit eine Schulung zur Bearbeitung von Anträgen an.
Für die Träger gibt es Erklärvideos, eine Präsentation mit Schritt für Schritt Anleitungen sowie Schulungsangebote, die in das neue Antragssystem einführen und viele Fragen klären können. Schau dir als Träger die Erklärvideos an, sie geben einen übersichtlichen Einstieg in das neue Antragssystem.
Falls du Fragen hast oder einfach nicht weiterkommst, melde dich bei uns unter juleica@kjr-lsa.de oder unter: 0391-525-394-70.
Vermutlich sind vom letzten Besuch auf der Seite noch Filter oder Suchbegriffe aktiv. Suchbegriffe können einfach aus der Leiste gelöscht werden. Wenn Schnellfilter (vier unter der Suchleiste) aktiv sind, so werden sie pink angezeigt. Durch einen Klick auf den jeweiligen Button werden sie deaktiviert (grau). Die weiteren Filter (Button rechts) kann man durch einen Klick auf “Alle Filter zurücksetzen” deaktivieren.
Das liegt oft daran, dass die Null am Anfang der Postleitzahlen nicht erkannt wird bzw. verschwindet. Dann müssen die PLZ-Zellen als Textfeld formatiert werden.
Schulungen bewerben
Die Landeszentralstellen stellt keinen “Pool” an qualifizierten Jugendleiter*innen trägerübergreifend bereit: Jeder Träger bildet entsprechend der eigenen Bedarfe Jugendleiter*innen aus und setzt inhaltlich Schwerpunkte passend zum eigenen Trägerprofil.
Zugelassene Träger können selber juleica-Schulungen durchführen und neue Jugendleiter*innen ausbilden. Möglich sind auch Kooperationen mit anderen Trägern – hierbei kann die Landeszentralstelle vermitteln.
Wir veröffentlichen hier alle an uns kommunizierten Schulungstermine der zugelassenen Träger in Sachsen-Anhalt. Außerdem gibt es seit 2021 eine interaktive Karte für alle juleica-Ausbildungstermine in Sachsen-Anhalt welche in Zukunft die Trägersuche erleichtern soll: Interessierte können mittels PLZ-Suche und der Karte passende Träger finden. Dort kann sich jeder zugelassene Träger kostenlos mit dem eigenen Schulungsangebot anmelden und wir rufen alle Träger in Sachsen-Anhalt dazu auf, davon Gebrauch zu machen.
Deine Frage war nicht dabei? Dann melde dich bei unserer Referentin per Mail unter juleica@kjr-lsa.de, oder per Telefon unter 0391-289232-82.