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Freistellung

Wann besteht Anspruch auf Freistellung?

Ob als Jugendleitung, Teamer*in für Ferienfreizeiten, bei Jugendbegegnungen oder in der Interessenvertretung deines Jugendverbandes: Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit sind viel unterwegs. Nicht immer fallen diese Aktivitäten in deine Urlaubs-/Ferienzeiten oder können nachmittags, abends oder am Wochenende stattfinden. Gerade Freizeiten, Zeltlager und Jugendbegegnungen dauern meist länger als ein Wochenende und wichtige Gremiensitzungen finden durchaus auch vormittags statt. Vielleicht möchtest du deine Urlaubstage auch für Reisen oder Zeit mit Freund*innen und Familie nutzen!? Oder aber du hast gar nicht ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, um dein Ehrenamt und deine privaten Interessen unter einen Hut zu bringen!?

Gerade als Schüler*in oder Student*in sind deine Ferienzeiten von der Schule bzw. der Universität festgelegt und passen nicht zwangsläufig mit deinen Terminen für die Betreuung von Jugendfreizeiten oder einem wichtigen Treffen deines Verbandes zusammen. Aber was tun, wenn Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitszeiten mit dem Ehrenamt kollidieren? Heißt das, dass du nicht mehr an wichtigen Terminen deines Verbandes teilnehmen oder die Betreuung von Jugendgruppen nicht mehr übernehmen kannst!?

Dein ehrenamtliches Engagement ist wichtig und sehr wertvoll für die Gesellschaft, daher wird es vom Land Sachsen-Anhalt gefördert und unterstützt. Natürlich solltest du deine ehrenamtlichen Aktivitäten vor allem nachmittags, am Wochenende oder in den Ferien ausüben. Wenn das aber nicht geht – wie z.B. bei einer wichtigen ganztätigen Tagung deines Jugendverbandes – dann gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen dafür, dass du dich für einen begrenzten Zeitraum von der Arbeit oder der Schule befreien lassen kannst, um deinem Ehrenamt nachzugehen.

Alles, was du dazu wissen und beachten musst, hat der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. dir auf der folgenden Seite kompakt zusammengefasst.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Wer für welche Aktivitäten wie lange freigestellt wird, das bestimmen die einzelnen Bundesländer selbst. Für Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden (Berufstätige und Auszubildende) wird dies in Sachsen-Anhalt durch das Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen (kurz: Freistellungsgesetz) geregelt.

Selbstständige bezieht das Freistellungsgesetz nicht mit ein, sodass diese in dem Fall auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung von Lohnkosten haben. Für Beamt*innen gelten ebenfalls andere Bestimmungen, die in § 15 der Verordnung über den Urlaub der Beamt*innen im Land Sachsen-Anhalt festgehalten sind.

Für Schüler*innen gibt es zwar keine konkrete Regelung zur Freistellung vom Unterricht für ehrenamtliche Aktivitäten, es gibt jedoch einen Runderlass der Kultusministerkonferenz (KMK). In diesem wird der Schulleitung das Recht übertragen, Schüler*innen für einen bestimmten Zeitraum zu beurlauben (Runderlass). Es kommt also auf die individuelle Zustimmung der Schule an (mehr dazu unter Freistellung für Schüler*innen). Bei Studierenden ist eine Freistellung von Vorlesungen und Seminaren derzeit noch nicht gesetzlich geregelt (mehr dazu unter Freistellung für Studierende).

Das Freistellungsgesetz in Sachsen-Anhalt für Angestellte

Freistellungen für Andere

Checkliste zur Antragstellung

Du hast eine wichtige Tagung oder bist Betreuer*in für eine Jugendfreizeit und brauchst dafür eine Freistellung?

Hier sind noch einmal die Schritte zur Freistellung:

  • Finde die relevanten Punkte zur Aktivität heraus: Wer ist der Träger? Wie heißt die Veranstaltung? Wie viele Freistellungstage brauchst du dafür?
  • Überprüfe, ob die Aktivität den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und ob es keine Möglichkeit gibt, am Nachmittag, am Wochenende oder in den Ferien daran teilzunehmen!
  • Sprich schon einmal mit deinem*r Lehrer*in/Dozent*in/Vorgesetzen über deine Pläne und erkläre, warum deine Teilnahme wichtig ist, denn du brauchst einen „wichtigen Grund“ zur Freistellung!
  • Lade den Antrag mit den benötigten Formblättern herunter oder sprich deinen Träger an, ob es einen vorbereiteten Antrag gibt. Fülle das Formular aus und lass es von deinem Träger unterschreiben. Als Schüler*in oder Studierende reicht ein formloser Brief als Antrag aus.
  • Gib den Antrag ein paar Wochen vor deiner geplanten Freistellung bei deinem*r Arbeitgeber*in, Dozent*in oder Schule ab.
  • Wenn dein*e Arbeitgeber*in, Dozent*in oder die Schule einverstanden sind und den Antrag genehmigen, schnapp dir deinen Antrag und gib ihn im Jugendamt deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt ab. Dort wird sich dann um alles weitere gekümmert.

Wie überzeuge ich meine*n Arbeitgeber*in oder Lehrenden von meinem Antrag?

Als Schüler*in oder Student*in hängt die Zustimmung zu deiner Freistellung von deinen Lehrenden ab. Deswegen ist es besonders wichtig, dass du schon vor der Antragstellung das Gespräch suchst und die Gründe für deinen Antrag erklärst. Hier sind ein paar Argumente, die du im Gespräch mit der Schule, der Uni oder dem*r Arbeitgeber*in anbringen kannst:

  • Dein Engagement leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildung und Betreuung von jungen Menschen und bietet einen Mehrwert für die Gesellschaft, z.B. weil du dich für die Partizipation junger Menschen in der Gesellschaft/Politik einsetzt.
  • Du hast als Angestellte*r ein Recht auf Freistellung. Verweise auf das Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen. Insbesondere, wenn du eine Jugendgruppe leitest, sollte dein Engagement gefördert werden.
  • Mache deutlich, dass du deinen Urlaub zur Erholung oder für private Pläne möchtest und du dich während der Freistellung für gesellschaftliche Belange einsetzen wirst. Verweise dabei auch darauf, dass ein Großteil deines Engagements in deiner Freizeit erfolgt, also nachmittags, am Wochenende oder in deinem Urlaub.
  • Zeige auf, dass du durch dein Engagement neues Wissen und neue Fähigkeiten gewinnst und du deine soziale Kompetenz ausbaust, die du dann wieder im Beruf, im Unterricht oder in Seminaren einbringen kannst.
  • Arbeitgeber*innen, Schulen und Universitäten haben auch eine soziale Verantwortung, die sie durch Freistellungen für wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen können.
  • Deine*n Arbeitgeber*in kostet deine Freistellung nichts, die Versicherungsbeiträge für die Freistellungstage können erstattet werden.
  • Stelle klar, dass du den verpassten Lehrstoff selbstständig nacharbeiten wirst.
  • Wenn für deine*n Arbeitgeber*in Kosten entstehen, können diese erstattet werden, es bleibt also niemand auf den Kosten sitzen. Benötigt wird dieses Formblatt zur Kostenerstattung