Bundeskinderschutzgesetz
Durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurde:
- das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geschaffen,
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geändert,
- weitere Gesetze verändert.
Zentrale Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der §§ 8a und 72a SGB VIII
- “Empfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 bzgl. de §§ 8a und 72a SGB VIII” beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung am 3.12.2012
- Arbeitshilfe des DBJR für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene zu Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen nach dem BKiSchG, Oktober 2012
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII) vom 25.09.2012
- Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe – Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Umgang mit §§ 79, 79 a SGB VIII1 vom 25.09.2012
Weiterführende Informationen:
- DBJR: Einordnung der Handlungsempfehlungen der AGJ vom 23.08.2012
- Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz – Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vom 28.06.2012
- DBJR dossier: Das Bundeskinderschutzgesetz – Ein verbesserter Schutz? Analyse aus Sicht der Jugendverbände vom 07.06.2012
- Merkblatt zur Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnisgemäß § 12 JVKostO vom 31.08.2018
- Landesjugendring Niedersachsen: Tipps für Träger zur Einsicht und Beantragung von Führungszeugnissen
- Hinweise zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) des DBJR vom 28.03.2012
- Hinweise und Empfehlungen des DBJR für seine Mitgliedsorganisationen zur Umsetzung des § 72a (4) SGB VIII (Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen) vom 15.03.2012
- Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen: Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22.12.2012
Eine Selbstauskunftserklärung (Anlage 2) gemäß § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kann in hier heruntergeladen werden.
Empfehlungen des KJR LSA
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. hat ein umfassendes Informationspapier zur Umsetzung des BKiSchG zusammengestellt. Dies kann hier heruntergeladen werden: Informationspapier
Als KJR LSA empfehlen wir in Bezug auf die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes unseren Mitgliedern:
- Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist nicht auf Vorgaben aus Gesetzen zu reduzieren: Alle Träger sollen daher ihre Strukturen und Mittel hinsichtlich der Wahrung des Wohles junger Menschen überdenken und prüfen!
- Bei allen Trägern sollen klare personengebundene Verantwortlichkeiten für das Thema Kindes- und Jugendwohl vorliegen. Diese Personen sollen angemessen über aktuelle Entwicklungen informiert sein!
- Auf bundes- bzw. landesweite Empfehlungen zur Umsetzung soll gewartet werden. Hierzu können die freien Träger den öffentlichen Träger anhalten, sofern dieser Vereinbarungen bereits jetzt schließen will.
- Liegen bundes- bzw. landesweite Empfehlungen vor, sollen diese intensiv bei den Trägern insb. in Bezug auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Trägers geprüft werden.
- Bei der Umsetzung des BKiSchG sind die Jugendhilfeausschüsse vor allem in Bezug auf die §§ 8a, 72a, 79a KJHG zu beteiligen.
- Es besteht keine Pflicht, Vereinbarungen nach §§ 8a und 72a KJHG ohne Diskussion zu unterschreiben: Vereinbarungen sind Ergebnis eines Diskussionsprozesses zweier gleichberechtigter Partner.
- Vor Ort empfiehlt sich das Einbringen in die lokalen Netzwerke Kinderschutz. Bereits bestehende Vernetzungsstrukturen sollen hierbei genutzt werden, z.B. die Vertretung der Jugendverbände durch den zuständigen örtlichen Kinder- und Jugendring.
- Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen der KJR LSA sowie der DBJR gern zur Verfügung.
- Informiert den KJR LSA über aktuelle Entwicklungen vor Ort oder in den Verbänden!
INFO: Gebührenregelungen für Führungszeugnisse:
Die Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeit für gemeinnützige Einrichtungen ist jetzt gesetzlich verankert. Alle wichtigen Informationen und das aktuelle Merkblatt des Bundesamtes für Justiz gibt es hier.
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des Deutschen Bundesjugendring:
Christian Weis, Tel: 030-400 404 14, E-Mail: christian.weis@dbjr.de