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Über uns

Wer wir sind und was wir wollen

Im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. haben sich 24 landesweit tätige Jugendverbände, 6 Dachverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kreis- und Stadtjugendringe Sachsen-Anhalts zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene zusammengeschlossen.

Hauptaufgabe des KJR ist die Vertretung der Interessen aller Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt sowie seiner Mitgliedsverbände.

Über die politische Ausrichtung und Positionen des KJR entscheiden die Mitglieder und der von ihnen gewählte und ehrenamtlich arbeitende Vorstand.

Für die tägliche Arbeit unterhält der KJR eine Geschäftsstelle, für deren Leitung die Mitglieder eine Geschäftsführung berufen haben.

Was ist ein Jugendring?

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist der Landesjugendring für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein Landesjugendring ist ein Zusammenschluss vieler Jugendverbände und in Sachsen-Anhalt auch landesweiter freier Träger der Jugendhilfe, in der Regel in Form eines rechtsfähigen Vereins. Die Aufgaben eines Jugendringes sind im Sozialgesetzbuch VIII festgelegt. Als Zusammenschluss von Jugendverbänden sind sie nach § 12 SGB VIII ein Ort an dem „Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten“ werden. Damit sind Jugendringe ein wichtiger Bestandteil in der Beteiligung von jungen Menschen. Zusätzlich unterstützen Jugendringe ihre Mitgliedsverbände mit unterschiedlichen Angeboten wie beispielsweise Beratung, Förderung oder Ausleihe. 

Jugendringe gibt es auf allen föderalen Ebenen – vom Bund über die Länder bis in die Kreise und Gemeinden. 

 

 

Was ist ein Jugendverband?

Jugendverbandsarbeit ist eine besondere Form der Jugendarbeit und ist im § 12 SGB VIII geregelt. In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Die Grundprinzipien der Jugendverbandsarbeit sind: 

  • Selbstorganisation: Junge Menschen gestalten ihre Aktivitäten eigenständig und setzen ihre Projekte selbst um. 
  • Mitbestimmung: Der Fokus auf Mitbestimmung ist bei Jugendverbänden besonders stark ausgeprägt. Entscheidungen werden demokratisch getroffen, sodass alle Mitglieder aktiv mitwirken können. 
  • Ehrenamtliches Engagement: Die meisten Aktivitäten werden von den Mitgliedern in ihrer Freizeit und ohne finanzielle Vergütung organisiert und durchgeführt.  
  • Lebensweltbezug und Werteorientierung: Jeder Jugendverband entwickelt eigene inhaltliche Schwerpunkte und Wertvorstellungen, die auf einem demokratischen und diskriminierungsfreien Selbstverständnis basieren. 

Jugendverbände zeichnen sich durch bestimmte Wertevorstellungen aus und richten ihre Arbeit auf ihre Mitglieder aus. Das Spektrum ist dabei sehr vielfältig. Es reicht von konfessionellen, musischen und kulturellen Verbänden über politische und gewerkschaftliche Jugendorganisationen bis hin zu Verbänden aus dem Bereich der Hilfsorganisationen und des Sports. Diese inhaltliche Breite ermöglicht es jungen Menschen, ein für sie passendes Umfeld zu finden, in dem sie sich engagieren, lernen und wachsen können.  

Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse vertreten die Anliegen und Interessen junger Menschen und machen auf diese aufmerksam. Der Staat hat dabei gemäß § 12 SGB VIII eine Verpflichtung zur Förderung von Jugendverbänden unter der Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens .