
Wie bereits im Dezember 2020 angekündigt, ist nun die automatische Verlängerung der betroffenen juleicas technisch durch den DBJR vollzogen. Die Liveschaltung der automatischen Verlängerungen wird in den kommenden Stunden erfolgen. Das bedeutet:
- Im Archiv des Antragssystems erhalten Karten, die aufgrund der Ausnahmeregelungen verlängert wurden, einen Hinweis und das neue, individuelle Gültigkeitsdatum.
- Antragstellende, die eine automatisch verlängerte Karte haben, erhalten eine Mail. Diese Mail geht in Kopie auch an den freien Träger. Sie beinhaltet eine besondere Bestätigung über die Verlängerung der Gültigkeit und kann gemeinsam mit der Karte vorgelegt werden. Also: Bei Bedarf bitte ausdrucken!
Die vollständigen Ausnahmeregelungen und Informationen sind auch beim DBJR zu finden.
Die Umsetzung im Detail
Mit Liveschaltung der automatischen Gültigkeitsverlängerung für 2021 wurden nun die Verlängerungsbestätigungen ausgelöst und die Anpassungen im Antragssystem vorgenommen.
Anträge im Archiv des Antragssystems, die zu betroffenen und damit ablaufenden Karten gehören, wurden mit einem Hinweis zum Gültigkeitsdatum versehen. Alle betroffenen juleica-Karteninhaber*innen erhalten die Bestätigung der Gültigkeitsverlängerung per E-Mail in den kommenden Tagen – die freien Träger erhalten diese als Kopie. Es werden keine Karten nachgedruckt.
Gemeinsamer Wunsch und Entscheidung der Landeszentralstellen war es, dass die zuständigen freien Träger die Gültigkeitsverlängerung als E-Mail-Kopie erhalten, um mögliche Übermittlungsfehler direkt festzustellen und zu ermöglichen, dass freie Träger direkt tätig werden können, falls eine Karte entzogen / zurück gegeben werden muss oder der*die Karteninhaber*in die Bestätigung verliert. Es liegt in der Verantwortung des Trägers selbst, wie mit den E-Mails verfahren wird. Eine nachträgliche Änderung des Empfängerkreises der E-Mails ist nicht mehr möglich, da der Versand bereits angestoßen wurde.
Die technische Umsetzung erfolgte möglichst umfassend. Alle juleica-Inhaber*innen, deren Karte ablaufen würde, erhalten einen Verlängerungshinweis. Natürlich gibt es Jugendleiter*innen, die bereits Ende 2020 und Anfang 2021 ihre juleica-Verlängerung selbstständig beantragt. bzw. ihre verlängerte Karte bereits erhalten haben. Da viele dieser juleica-Inhaber*innen für die Verlängerung einen neuen Account nutzen und eine neue Mailadresse, ist das alte Profil technisch nicht mit der neuen Verlängerung verbunden. Das System kann in diesen Fällen nicht erkennen, ob es bereits eine Verlängerung mit anderem Profil gab. Profile im Nachhinein miteinander zu verbinden oder zu prüfen, welche Profile mit Erstantrag und jetzigen Folgeantrag zusammen gehören, wäre sowohl technisch als auch finanziell mit großen Aufwand verbunden gewesen. Sollte die Gültigkeitsverlängerung deshalb nicht notwendig sein, kann die E-Mail einfach gelöscht werden.
Hintergrund
Für die Jugendleiter*in-Card (Juleica) haben die Bundeszentralstelle und die Landeszentralstellen angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sich auf ein einheitliches Verfahren auch für das Jahr 2021 geeinigt. Dieses regelt unter anderem Ausbildungs- und Fortbildungsverfahren sowie die Gültigkeit der Juleica.
Durch die Auswirkungen der Pandemie entstanden neue Herausforderungen und Bedarfe, welche in den vergangenen Monaten gesammelt wurden, um Lösungsansätze für die Herausforderungen in der Krisenzeit und für alle Akteure im Juleica-Prozess entwickeln zu können. Viele Jugendverbände haben seit pandemiebeginn digitale Formate neu entwickelt, erprobt und den juleica‑Qualitätsstandards angepasst. Einige stecken noch mitten im Prozess. Nach wie vor können nicht alle Jugendleiter*innen digitale Angebote nutzen – Breitbandausbau und Soziale Ungleichheit sind in Sachsen-Anhalt dabei ein großes Thema.
Durch das Pandemiegeschehen müssen viele Antworten gefunden werden, dabei sind die Fragen so vielfältig wie die juleica selbst – es geht um abgesagte Ausbildungskurse, neue Ausbildungsmethoden, Ablauf der Gültigkeit, das Fehlen von juleica-Inhaber*innen bei zukünftigen Maßnahmen und mehr. Die Bundeszentralstelle juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich dafür auf ein einheitliches Verfahren für die juleica im Jahr 2020 und 2021 verständigt, um auch in Krisenzeiten eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Ausnahmeregelung in Sachsen-Anhalt
Die Konkretisierungen der juleica-Ausnahmeregelungen 2021 für Sachsen-Anhalt sind hier nachlesbar.