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Schulsozialarbeit ist Ländersache

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Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. nimmt Stellung zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt:


Wir fordern als KJR, dass Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt Ländersache ist und bleibt. Die Landesregierung fordern wir dazu auf, von der Ko-Finanzierung durch die Kommunen abzusehen. Weiterhin fordern wir von der Landesregierung, sich mit Blick auf die Überarbeitung des SGB VIII und der Neufassung des §13a „Schulsozialarbeit“, auf Bundesebene für eine bundesweitete Förderung und Unterstützung der Schulsozialarbeit einzusetzen. Ziel muss es sein an jeder Schule, entsprechend des individuellen Bedarfes Schulsozialarbeit zu etablieren. Die Folgen der Corona-Pandemie müssen dabei mit zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen langfristig berücksichtigt werden. 

Seit 1998 gibt es in Sachsen-Anhalt erste Angebote der Schulsozialarbeit, welche in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich ausgebaut wurden. Durch das Programm „Schulerfolg Sichern“ werden aktuell über alle Landkreise und kreisfreien Städte sowie alle Schulformen hinweg 380 Stellen in der Schulsozialarbeit gefördert. Die Förderung ist dabei an eine nicht unerhebliche Ko-Finanzierung des Europäischen Sozialfonds gebunden, welche mit dem Ende der aktuellen Förderperiode im Juli 2022 ausläuft. Unabhängig hiervon gibt es vereinzelt auch kommunal und durch anderweitige Förderprogramme getragene Strukturen der Schulsozialarbeit. Die positiven Wirkungen von Schulsozialarbeit lassen sich in Sachsen-Anhalt auch empirisch beobachten, wenngleich auch die Relevanz der qualitativ hochwertigen Arbeit unverändert gegeben ist. Beispielsweise ist die Quote der jungen Menschen ohne qualifizierenden Schulabschluss in Sachsen-Anhalt zwar in den letzten Jahren rückläufig, allerdings mit 10% im bundesweiten Durchschnitt immer noch sehr hoch. Mit der Reformierung des SGB VIII wurde die Schulsozialarbeit bundesweit mit einem eigenen Paragrafen (13a) unterlegt und so die besondere Bedeutung verdeutlicht.

Aktuell plant das Land die Schulsozialarbeit zukünftig mittels einer Ko-Finanzierung aus ESF, Landes und Kommunalen Mitteln fortzuführen. Die Kommunen sollen dabei einen Kostenanteil von 20% an der in ihrem Wirkungsbereich durchgeführten Schulsozialarbeit leisten. Weiterhin sollen sich die Träger der Schulsozialarbeit erneut um die bereits von ihnen verantworteten Standorte bewerben. Dies führt in der Folge zu massiven Verwerfungen bei der Weiterführung der Schulsozialarbeit unter den aktuellen Qualitätsstandards. Viele Kommunen sind finanziell nicht in der Lage, die geforderten Eigenanteile zu tragen. Die ohnehin schon schwache finanzielle Situation der Kommunen in Sachsen-Anhalt wird aktuell zusätzlich durch die fiskalischen Folgen der Corona-Pandemie verstärkt. Eine Refinanzierung des kommunalen Anteils aus Mitteln des §31 KJHG, die das Land den Kommunen zur Förderung der örtlichen Jugendarbeit zur Verfügung stellt, lehnen wir entschieden ab. Dies würde die ohnehin schon prekär finanzierte örtliche Jugendarbeit systematisch schwächen und damit ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot an Jugendarbeit weiter reduzieren.  

Die Folge ist der Wegfall von Schulsozialarbeit in finanzschwachen Kommunen. Dabei sollte sich der Bedarf an Schulsozialarbeit, wie im aktuellen Programm, ausschließlich an den schulischen und sozialräumlichen Herausforderungen bemessen und nicht an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune vor Ort. Die zu erwartende schwierige finanzielle Lage wirkt sich direkt auf die Fachkräfte in den Schulen aus. Beim ohnehin schon existierenden Fachkräftemangel im sozialen Bereich wirkt diese Situation zusätzlich schädlich und führt zu einer Abwanderung der Fachkräfte. Die direkte Folge sind unbesetzte Stellen und häufige Stellenwechsel. Hierunter leidet die Qualität der pädagogischen Arbeit. Schulsozialarbeit ist Beziehungsarbeit, die auf eine gewisse Vertrautheit zwischen Fachkraft und Zielgruppe aufbaut. Diese wird durch die aktuelle Förderpolitik leichtfertig gefährdet und zerstört. Die Planungen zur Weiterführung der Schulsozialarbeit vernachlässigen vollkommen die Folgen der Corona-Pandemie für Schülerinnen und Schüler. Zwar konnten durch das Corona-Aufholpaket der Bundesregierung im gewissen Umfang zusätzliche Kapazitäten in der Schulsozialarbeit geschaffen werden, allerdings nur befristet bis Ende 2022. Dies greift einerseits zeitlich als auch im Umfang viel zu kurz, um eine tatsächliche Aufarbeitung der pandemischen Folgen unter jungen Menschen im Kontext der Schule zu realisieren. 

Was es jetzt braucht, ist keine Hinhaltetaktik und Überbrückungsvariante, sondern eine klare, sichere und verbindliche Förderung der Schulsozialarbeit im Land Sachsen-Anhalt und damit Sicherheit für die Trägerlandschaft und deren engagierte Fachkräfte, sowie den Schulen mit all ihren Akteur*innen, insbesondere den Lernenden.  


PDF als Download: https://www.kjr-lsa.de/wp-content/uploads/2020/10/Stellungnahme_Schulsozialarbeit_ist_Laendersache.pdf

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