Die juleica ist stark von den Auswirkungen der anhaltenden Pandemie betroffen. Schulungen mussten 2020 abgesagt werden, vergleichsweise wenig Grundschulungen wurden über den Sommer anteilig in Präsenz durchgeführt. Derweilen haben viele Jugendverbände in den vergangenen sieben Monaten digitale Formate neu entwickelt, erprobt und den juleica‑Qualitätsstandards angepasst. Einige stecken noch mitten im Prozess. Wobei nach wie vor nicht alle Jugendleiter*innen digitale Angebote nutzen können, Stichwort Breitbandausbau und digitale Ausstattung sozial Benachteiligter. Um die Nachfrage an Fortbildungen in Anbetracht der zu erwartenden Einschränkungen im ersten Quartal 2021 zu entspannen, verlängert sich in Sachsen-Anhalt die Gültigkeit auslaufender Karten.
Die bundesweit einheitliche Regelung findet ihr hier: https://go.dbjr.de/juleica2021
für Sachsen-Anhalt schließen sich daran folgende Regelungen an:
Grundausbildung (Qualifizierung)
Für 2021 gilt: Die Grundausbildung, Umfang 40 Zeitstunden, kann zu maximal 50 Prozent digital durchgeführt werden. Welche Module digital umgesetzt werden, entscheiden die Schulungsträger*innen selbstständig und informieren die Landeszentralstelle juleica dazu vor Beginn der Schulungen formlos per E-Mail unter: juleica@kjr-lsa.de.
Fortbildungen (Verlängerung)
Für 2021 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Die Entscheidung, welche Module digital geschult werden, verbleibt bei den Verbänden bzw. Freien Träger*innen.
Erste‑Hilfe‑Schulung
Für 2021 gilt: Gemäß den Grundsätzen für Sachsen-Anhalt darf die Schulung maximal 2 Jahre vor juleica-Antragstellung liegen. Im aktuellen Sonderfall entscheiden die Verbände bzw. Freien Träger einzelfallbezogen, wie sie mit der geforderten Erste-Hilfe-Schulung 2021 umgehen und unter welchen Umständen und mit welchen Fristen die Schulungen bei Bedarf nachgeholt werden müssen.
Umgang mit Karten, deren Gültigkeit bis 30. Juni 2021 ausläuft (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein):
Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig. Eine darauf folgende und weitere automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Technisch-organisatorische Umsetzung: Es werden wieder PDF-Zertifikate an Juleica-Inhaber*innen und in Kopie an die zuständigen freien Träger per Mail im Januar 2021 versendet.
Die Regelungen wurden von der Landeszentralstelle juleica in Absprache mit dem Arbeitskreis juleica am 03.12.2020 beschlossen und gelten vorläufig, längstens bis Ende 2021.