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Digitale Schulung zum neuen Antragssystem

Hilfestellung zur Benutzung

Für die freien und öffentlichen Träger gibt es Schulungsangebote zur Einführung in das neue Antragssystem. Die Schulungen finden an folgenden Terminen digital über Zoom statt:

  • Donnerstag, 17.02.2022, 10:00 Uhr
  • Donnerstag, 24.02.2022, 16:00 Uhr
  • Dienstag, 01.03.2022, 10:00 Uhr

Weitere Informationen zur Anmeldung findest du hier.

Schau dir als Träger auch die kurzen Erklär-Videos. Die Präsentation zur Schulung kann bei der Anleitung für Träger heruntergeladen werden.
Falls du Fragen hast oder einfach nicht weiterkommst, melde dich bei uns unter juleica@kjr-lsa.de oder unter: 0391-525-394-70

Anleitungen für Träger

Info-Präsentation PDF
Erklärvideos farbcode

Anleitung für Jugendleiter*innen

Info-Präsentation PDF

Zum Tag des Ehrenamtes startet in vielen Ländern das brandneue System zur Beantragung der Jugendleiter*in-Card. Damit ist ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung der Juleica erreicht.

Juleica

Ehrenamt und Juleica gehören zusammen wie Pech und Schwefel. Die Jugendleiter*in-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Eignungsnachweis, ihre Inhaber*innen zeichnen sich aus durch Engagement, fundierte Qualifikation und Motivation.
Darüber hinaus dient die Juleica der gesellschaftlichen Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Vor allem in der Jugendverbandsarbeit bilden Ehrenamt, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung die Basis. Jugendverbände bieten jungen Menschen einen idealen Rahmen, um sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie bieten Raum, um Ideen zu entwickeln, gemeinsam aktiv zu werden und Verantwortung zu übernehmen.

Die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie stellt Ehrenamt und die Juleica vor Herausforderungen. Viele Aus- und Fortbildungen können nicht in Präsenz stattfinden, die Motivation neuer Freiwilliger nur über Online-Kanäle gestaltet sich schwierig. Gleichwohl werden weiterhin jährlich mehr als zwanzigtausend Jugendleiter*in-Cards ausgestellt. Höchste Zeit also, anlässlich des Tags des Ehrenamtes das Spotlight auf die Juleica zu richten.

Was ist neu am Antragssystem?

Im Jahr 2018 hat der Deutsche Bundesjugendring gemeinsam mit den Landesjugendringen und gefördert aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes die Weiterentwicklung der Juleica gestartet. Neben den bundesweiten Qualitätsstandards betrifft das vor allem das Antragssystem. In diesen Tagen wird hier ein neuer Meilenstein erreicht: Das neue Juleica-Antragssystem startet!

Die Antragstellung zur Jugendleiter*in-Card (Juleica) wurde generalüberholt und aufpoliert. Ein aufgeräumtes, klares Design sorgt für Übersichtlichkeit und eine moderne Optik. Die Nutzung des Antragssystems ist intuitiver und einfacher als zuvor. Zudem ist das System im responsiven Design angelegt und für mobile Geräte optimiert. Die Nutzung ist nun also auch auf Smartphone und Tablet problemlos möglich.
Im Nutzerprofil können künftig nicht nur die persönlichen Daten angepasst werden. Neu ist etwa die Möglichkeit, die eigene Juleica als mobile Version anzeigen zu lassen oder gespeicherte Nachweise oder Zertifikate jederzeit verfügbar zu haben.

Die Live-Schaltung der neuen Software ist am 6. Dezember für Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Bundesländer Berlin und Bayern sind als Pilotländer bereits im neuen Antragssystem. Zum Jahreswechsel folgen dann die restlichen Länder.
Erreichbar ist auch das neue System über www.juleica-antrag.de.

Hintergrundinfo: Was ist juleica und was für ein Antragssystem ist gemeint? 

Die juleica erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII). Die juleica kann im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den/die Jugendleiter*in als auch die Jugendorganisation, für die er/sie tätig ist, erfolgen. 

Jugendorganisationen, -gruppen und -verbände können dann neu im System angelegt werden, wenn sie als freier Träger der Jugendarbeit anerkannt sind und Jugendleiter*innen bei Ihnen aktiv Jugendarbeit machen. Sollten das bei Ihnen der Fall sein, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. 



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