Scroll Top

Haushaltspolitische Forderungen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. für den Landeshaushalt 2024

Gute Kinder- und Jugendpolitik braucht gute Rahmenbedingungen. Ein nicht zu unterschätzender Teil dieser Rahmenbedingungen ist eine bedarfsgerechte Finanzierung. Mit seinen haushaltspolitischen Forderungen weist der KJR seit einigen Jahren auf aktuelle kinder- und jugendpolitische Bedarfe hin – so auch 2024.

Als KJR erkennen wir an, dass sich in den letzten Jahren und insbesondere mit dem Haushalt 2023 viel in die richtige Richtung entwickelt. Diese Entwicklungen waren nur möglich, weil sich Menschen über die Grenzen von Landespolitik, Landesverwaltung und Verbänden gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass junge Menschen in Sachsen-Anhalt gut und gerne leben können. Nun gilt es, in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen, in dieser Entwicklung nicht nachzulassen und mit dem Landeshaushalt 2024 den begonnenen Weg konsequent fortzusetzen. Hierfür hoffen wir auf Ihre/Eure aktive Unterstützung. Denn: Sachsen-Anhalt braucht eine starke Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, die über die Ressourcen verfügt, den vielseitigen Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Coronafolgenbewältigung, Kinder- und Jugendarmut, Digitalisierung, Klimakrise und Inflation angemessen begegnen zu können.

Richtlinie Jugendarbeit: Verbesserungen sichern, Inflation berücksichtigen, Jugendverbandsreferent*innen einführen!

Die landesweite Förderung der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit und Jugendbildung wurde und wird mit dem Landeshaushalt 2023 und der noch im Mitzeichnungsverfahren befindlichen Richtlinie entscheidend gestärkt. Erstmalig werden nun zusätzlich zu den Mitteln der Konzessionsabgabe Landesmittel zur Verfügung gestellt. Diese positive Entwicklung gilt es, langfristig und nachhaltig zu sichern. Der Tatsache, dass die in der Richtlinie festgesetzten Tagessätze und Pauschalen die hohen Inflationssätze noch nicht berücksichtigen, muss entsprechend Rechnung getragen werden. Ebenfalls einkalkuliert werden muss die regelhafte im Zuwendungsrechtsergänzungserlass vom 28.09.2022 vorgesehene Erhöhung der Personalkosten. Neben dem Ausgleich der Inflation müssen auch neue Bedarfe bei den Bildungsprogrammen, internationalen Maßnahmen und der Jugendbildungsreferent*innen-Förderung ausfinanziert werden, damit eine dynamische Weiterentwicklung der Jugendbildungslandschaft gewährleistet werden kann. Die Finanzierung der Jugendbildungsreferent*innen ist nach wie vor nicht tarifgerecht, dies gilt es anzupassen. Bisher noch nicht berücksichtigt wurde die Schaffung der neuen Förderkategorie der „Jugendverbandsreferent*innen“. Um das volle Potential dieses Förderstranges nutzen zu können, müssen zusätzliche Mittel zur Ausfinanzierung von mindestens 19 VZÄ zu Verfügung gestellt werden.

Investitionsmittel für die Jugendbildungsstätten verstetigen und ausbauen!

Durch eine Initiative aus dem Landtag wurden mit dem Landeshaushalt 2023 erstmalig 210.000 Euro für die Investitionen in die landesweiten Bildungsstätten zur Verfügung gestellt. Dies war ein wichtiger und wegweisender Schritt. Jetzt gilt es, den Ansatz unbedingt zu verstätigen, in der Richtlinie zu verankern und das Fördervolumen auszubauen. Die Investitionsbedarfe bei den Jugendbildungsstätten summierten sich gemäß Aufstellung aus dem Februar 2022 bereits auf über 800.000 Euro. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Instandsetzung und Ersatzbeschaffungen, die zeitnah erfolgen müssen. Nicht abgedeckt sind hier weiterhin Sanierungsmaßnahmen an den Immobilien

Jungen Menschen Ferienfreizeiten ermöglichen!

Mit dem Haushaltsjahr 2023 wurde keine Verlängerung oder Verstetigung der Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ hinaus erreicht. Diesen wichtigen Schritt gilt es, im Haushalt für das Jahr 2024 dringend nachzuholen. Nicht nur in der Coronapandemie sind der Bedarf und der besondere Wert von Ferienfreizeiten deutlich geworden. Die Mehrwerte von Ferienfreizeiten für eine starke Zivilgesellschaft als niederschwelliger Eintritt in ein gesellschaftliches Engagement konnten vom Deutschen Bundesjugendring wissenschaftlich bestätigt werden. Wir fordern daher die Förderung von Ferienfreizeiten. Aus den Erfahrungen des Bundesprogrammes „Aufholen nach Corona“ und der Beachtung der Preissteigerung bedarf es einer Summe von 390.000 Euro.

Förderung der kommunalen Jugendarbeit zukunftsfest machen!

Bereits vor dem Inkrafttreten des aktuellen Landeshaushaltes konnte der Flächenfaktor in der kommunalen Jugendförderung (§ 31 KJHG-LSA) mit einem Ausgleich für die kreisfreien Städte umgesetzt werden. Hierdurch wird den besonderen Anforderungen des ländlichen Raumes Rechnung getragen.

Allerdings bleibt die Gesamtförderung zu gering, um eine nachhaltige Jugendarbeit flächendeckend anbieten zu können. Zudem bleibt die aktuelle Dynamisierung der Mittel weit hinter der Inflation und den aktuellen Tarifverhandlungen zurück. Das Abschmelzen der ohnehin knappen Förderung ist die Folge. Wir fordern daher, in einem ersten Schritt die nicht ausgeglichene Inflation seit Einführung der Dynamisierung auszugleichen. Dies bedeutet eine Erhöhung um 750.000 Euro. In einem zweiten Schritt muss den großen Investitionsbedarfen der Jugendclubs und Jugendeinrichtungen begegnet werden. Hierfür fordern wir Investitionsmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Wichtige Zukunftsthemen wie bspw. die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, die inklusive Gestaltung von Angeboten und die zunehmende Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit müssen angegangen und finanziert werden. Hierfür fordern wir, in einem dritten Schritt die Fördersumme im § 31 KJHG-LSA um zusätzliche 1,75 Mio. Euro zu erhöhen. Die Schritte eins bis drei ergeben einen zusätzlichen Mittelbedarf für die TG 61 von 4 Millionen Euro.

Um die kommunale Jugendförderung langfristig zu festigen und zu sichern, bedarf es darüber hinaus der Anpassung der Dynamisierung. Die aktuell geltenden 2 % reichen nicht aus, um dem Kostendruck der Inflation sowie der Tarifentwicklung gerecht zu werden. Um das nachhaltige Abschmelzen der Fördermittel zu verhindern, bedarf es zwingend einer Anpassung der Dynamisierung auf 3 % pro Jahr.

Inklusive Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit möglich machen!

Das Thema Inklusion wird, nicht zuletzt durch die SGB VIII-Reform, zunehmend wichtiger in der Kinder- und Jugendarbeit. Um den neuen und wichtigen Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es zusätzlicher Mittel. Diese sollten einerseits in einer grundständigen Erhöhung der Fördersätze resultieren, um Veranstaltungen, Projekte und Formate grundsätzlich inklusiv gestalten zu können. Andererseits sollte ein Inklusionsfonds für die örtliche Jugendarbeit als auch für die landesweite Jugendarbeit eingerichtet werden, um besondere zusätzliche Bedarfe refinanzieren zu können. Der Zugang zu diesen Mitteln muss schnell und niederschwellig möglich sein, um zeitnah und individuell den Bedarfen gerecht werden zu können.

Elternunabhängige nachhaltige Mobilität für junge Menschen unterstützen – 29-Euro-Ticket in Sachsen-Anhalt einführen!

In den verschiedenen Krisen der letzten Jahre wurde deutlich, wie wichtig eine gute, nachhaltige und preiswerte Mobilität ist. In diesem Zuge wurde durch die Bundesregierung das 49-Euro-Ticket eingeführt. Vor allem für junge Menschen, die im besonderen Maße auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, ist dies ein sehr hoher Preis. Hier gilt es zu beachten, dass Sachsen-Anhalt im besonderen Maße von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Jedes vierte Kind und jeder dritte junge Erwachsene leben in unserem Bundesland in Armut. Mobilität ist für diese jungen Menschen mitunter ein Luxusgut. Wir fordern daher für alle jungen Menschen in Sachsen-Anhalt unter 27 Jahren ein 29-Euro-Ticket, um elternunabhängige, nachhaltige und sozial gerechte Mobilität zu ermöglichen.

Ein Kinder- und Jugendgerechter Haushalt für das Jahr 2024 enthält:

• Für die Richtlinie Jugendarbeit: Verbesserungen sichern, Inflation berücksichtigen, Jugendverbandsreferent*innen einführen!
• Investitionsmittel für die Jugendbildungsstätten verstätigen und ausbauen!
• Ferienfreizeiten endlich fördern und damit Jungen Menschen Urlaub ermöglichen!
• Förderung der kommunalen Jugendarbeit zukunftsfest machen: Inflation berücksichtigen, Investitionen in Jugendclubs finanzieren, örtliche Jugendarbeit stärken und die Dynamisierung anpassen!
• Inklusive Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit möglich machen!
• Elternunabhängige nachhaltige Mobilität für junge Menschen unterstützen. – 29-Euro- Ticket in Sachsen-Anhalt einführen!

Ihre Ansprechperson beim Kinder- und Jugendring:

Johannes Walter
Tel: 0391-289232-10
Mail: johannes.walter@kjr-lsa.de