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Flächenfaktor zur Stärkung der Jugendarbeit in ländlichen Räumen beschlossen

Am 13. Dezember 2022 hat der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kinderfördergesetzes und anderer Gesetze die Einführung eines Flächenfaktors für die Förderung der kommunalen Jugendarbeit beschlossen. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. setzt sich, u. a. mit seiner Petition „Zukunft sichern: Jugendarbeit vor Ort retten!“, bereits seit vielen Jahren für die Einführung eines Flächenfaktors ein.

Aktuell werden die Fördermittel pro Kopf verteilt. Die Berechnungsgrundlage bildet die Anzahl der jungen Menschen. Bedingt durch den demografischen Wandel kommt es in ländlichen Räumen dadurch zu einem Mittelrückgang. Darüber hinaus bestehen dort zusätzliche Herausforderungen, wie u. a. weite Wege. In Verbindung mit vergangenen Mittelkürzungen hatte dies gravierende Auswirkungen auf die Jugendarbeit in ländlichen Räumen.  Um dem entgegenzuwirken, empfahl eine Evaluation des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen‑Anhalt aus dem Jahr 2019 eine gerechtere Verteilung der Mittel, z. B. durch einen Flächenfaktor.

Zukünftig sollen 10 % der Mittel über den Anteil der Fläche der Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Hierdurch profitieren insbesondere ländliche Räume. Damit die kreisfreien Städte finanziell nicht schlechter gestellt werden, erfolgt eine Ausgleichszahlung. Die Höhe des finanziellen Ausgleichs wird jährlich aus der Differenz zwischen dem neuen und dem alten Verteilerschlüssel errechnet.  Dies führt insgesamt zu einer gerechteren Verteilung der Mittel, ohne dass die kreisfreien Städte benachteiligt werden. Gleichzeitig wird die Berechnungsgrundlage auf die Anzahl der Kinder im Alter zwischen 6 und 27 Jahren – statt wie bisher zwischen 10 und 27 Jahren – angepasst, da immer mehr Kinder im Grundschulalter die Angebote der außerschulischen Jugendbildung nutzen.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Landtags, die Berechnungsgrundlage anzupassen und einen Flächenfaktor zur Stärkung der Jugendarbeit in ländlichen Räumen einzuführen. Dennoch kann dies nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation der kommunalen Jugendarbeit sein. Die Finanzierung der Einrichtungen und der Fachkräfte ist weiterhin prekär. Zudem setzen massive Kostensteigerung durch die aktuelle Energiekrise und Inflation die kommunale Jugendarbeit zusätzlich unter Druck. Daher braucht es dringend eine Erhöhung der Gesamtfördersumme um 4 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Dynamisierung über die aktuell geltenden 2 % hinaus.


Die beschlossene Beschlussempfehlung des Gesetzes als PDF: www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1981vbe.pdf