
Die Fragen resultierten aus der Workshop-Reihe „MitWirken! Deine Nachhaltigkeitsstrategie für Sachsen-Anhalt!“
Im Rahmen der Workshop-Reihe „MitWirken! Deine Nachhaltigkeitsstrategie für Sachsen-Anhalt!“ wurden durch das Projekt „Jugend Macht Zukunft“ gemeinsam mit fast 140 jungen Menschen und weiteren Akteur*innen aus Sachsen-Anhalt die Nachhaltigkeitsstrategie das Landes untersucht.
Eine Dokumentation dazu findet ihr hier: http://kjrlsa.de/Abschlussdoku-WS-Reihe-MULE
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt könnt ihr hier nachlesen: https://bit.ly/2RA8Rdo
Während der einzelnen Workshops wurden verschiedene Fragen zur Strategie erarbeitet, die im Anschluss an die dafür zuständigen Ministerien weitergeleitet wurden. Hier findet ihr nun den gesamten dazugehörigen Antworten-Katalog. Wenn ihr wollt, könnt ihr zu den jeweiligen Antworten Feedback geben. Nutzt dazu einfach die Kommentarfunktion. Wir leiten eure Anmerkungen an die entsprechende Stelle weiter.
Allgemeines an alle Ministerien
Frage 1:
Warum wird erst etwas getan, wenn es bereits zu einem Problem geworden ist?
Frage 2:
Wieso werden einige Probleme erst einmal „beiseitegeschoben“ und nicht direkt angegangen?
Frage 3:
Warum dauern die Umsetzungen von Beschlüssen so lange?
Allgemeines an alle Ministerien
Die Fragen 1 – 3 werden zusammen beantwortet.
Für konkrete Antworten sind konkrete Hinweise erforderlich, welche Sachverhalte gemeint sind. Diese Fragen können nicht allgemein, sondern nur anhand von konkreten Beispielen beantwortet werden.
Frage 4:
Nehmen Sie das 1,5°C-Ziel ernst?
Allgemeines an alle Ministerien
Ja.
Die Bundesrepublik Deutschland bekannte sich mit Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zu dessen Zielen. Die Vereinbarung ist völkerrechtlich bindend. Nach dem Prinzips der Bundestreue besteht für jedes Land, so auch Sachsen-Anhalt, die Pflicht, das politische Handeln auch unter Beachtung völkerrechtlicher Verträge des Bundes auszurichten.
Die Landesregierung nimmt das 1,5° C Ziel sehr ernst. Deswegen wurde das Klima- und Energiekonzept (KEK) als zentrales Strategiepapier erarbeitet. Mit dem KEK werden die Potenziale zur Erreichung des Klimaschutzzieles für Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 (Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf 31,3 Millionen Tonnen) sowie bis 2030 beschrieben. Diese Potenziale sind durch insgesamt 72 Maßnahmen untersetzt.
Weitere Antworten zur Frage werden im Fragenkomplex „Klima“ gegeben.
Frage 5:
Warum werden Demonstrationen und Petitionen teilweise ignoriert oder schlecht gemacht?
Allgemeines an alle Ministerien
Die Demonstrationsfreiheit ist durch Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz im Rahmen der Gesetze geschützt. Das Recht auf Petitionen ist in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verankert (Art. 19).
Wenn sich die Frage auf konkrete Sachverhalte bezieht, sind diese zu benennen, damit eine Prüfung erfolgen kann.
Frage 6:
Wieso schiebt ihr die Umsetzung von Maßnahmen so weit nach hinten (auf die nächste Regierung)?
Allgemeines an alle Ministerien
Da keine spezielle Maßnahme genannt wird, kann hierauf nicht konkret geantwortet werden.
Frage 7:
Warum werden keine Bürger*innenversammlungen zur Lösungsfindung einberufen?
Allgemeines an alle Ministerien
Die Nachhaltigkeitsstrategie (s. Vorbemerkungen) sieht die Beteiligung von Verbänden, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern in den einzelnen Fachstrategien vor. Hierzu können auch Bürgerversammlungen gehören.
Im Weiteren können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes auch direkt mit Vorschlägen und Ideen an Politik und Verwaltung wenden.
Auch in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030 wird auf die Bürgerbeteiligung zu bestimmten Problemlagen zurückgegriffen.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Frage 1:
Wie hat die Auswahl der Maßnahmen des SDG 11 stattgefunden?
Frage 2:
Warum Heizwärme von Haushalten und Sportstätten und nicht Verkehr oder zunehmende Isolierung in Städten?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Es wurden im SDG jeweils Maßnahmen ausgesucht, die das Land direkt unterstützen kann.
„SDG 11 – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu machen“ ist Vorrangaufgabe von Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten und unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Verkehr und zunehmende Isolierung in Städten stehen unmittelbar mit städtischer Infrastruktur und ÖPNV im Zusammenhang und sind vorrangig in kommunaler Zuständigkeit angesiedelt.
Um dennoch Maßnahmen dem SDG zuordnen zu können, sind hier beispielgebend die Maßnahmen Heizwärme und Sportstätten angeführt worden, die das Land direkt unterstützen kann.
Frage 3:
Warum fehlen wichtige Maßnahmen in der Strategie (Ausbau Erneuerbare Energien und nicht nur Verweis auf KEK)?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Diese Maßnahmen fehlen nicht, sondern sind in anderen Papieren interaktiv nachlesbar (s. auch Vorbemerkungen).
Im Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK) sind die Potenziale zur Erreichung des Klimaschutzzieles für Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 (Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf 31,3 Millionen Tonnen) sowie bis 2030 durch insgesamt 72 Maßnahmen untersetzt, zu denen insbesondere auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien zählt. Die Bezugnahme auf das KEK ist daher gegenüber einer wiederholten Aufzählung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien die zweckmäßigere Variante.
Frage 4:
Warum sind Maßnahmen teilweise unkonkret und nicht ambitioniert genug (zu weich formuliert)?
Frage 7:
Warum ist die Nachhaltigkeitsstrategie so unkonkret?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 4 und 7 werden zusammen beantwortet.
Für konkrete Antworten sind konkrete Hinweise erforderlich, welche Sachverhalte gemeint sind. Diese Frage kann nicht allgemein, sondern nur anhand von konkreten Beispielen beantwortet werden.
Frage 5:
Wer kontrolliert und veranlasst, dass die Ziele und Maßnahmen umgesetzt werden?
Frage 8:
Wie wird die Einhaltung der Ziele gewährleistet bzw. was passiert, wenn sie nicht erreicht werden?
Frage 9:
Welche Arten und wo soll das Monitoring durch wen stattfinden?
Frage 10:
Wie soll die Nachhaltigkeitsstrategie konkret umgesetzt werden? (Konkretisierung der Maßnahmen)
Frage 16:
Was will das MULE gegen die Klimakrise tun? – Konkret
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 5, 8 bis 10 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Landesregierung hat sich für die Legislaturperiode 2016-2021 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 auf 31,3 Millionen t CO2-Äquivalent zu begrenzen. Mit dem KEK wurden die Potenziale ermittelt, um das Klimaschutzziel in Sachsen-Anhalt zu erreichen. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie liegt in der Zuständigkeit des Ressorts, das diese Maßnahme eingebracht hat. Das digitale Format der Strategie gewährleistet eine ständige Aktualisierung.
Die Umsetzung wird von der IMAG Nachhaltigkeit begleitet und kontrolliert. Sofern die begleitende IMAG Nachhaltigkeit Abweichungspotentiale von der Zielerreichung einzelner Maßnahmen oder Indikatoren feststellt, wird über das für diese Maßnahme bzw. Indikator zuständige Ressort ein Aktionskatalog erarbeitet, dessen Umsetzung die Zielerreichung gewährleistet.
Entsprechend des Landtagsbeschlusses (LT-Drs. 7/1602) wird der Indikatorenteil im 4-jährigen Rhythmus dem Landtag vorgelegt und über den Stand der Zielerreichung berichtet.
Ob weitere Maßnahmen, z. B. eine Evaluierung, erforderlich werden, wird in Abhängigkeit des Umsetzungsfortschrittes und dem Stand der Zielerreichung zu entscheiden sein, erstmals 2023 bei der Vorlage des nächste Indikatorenberichtes.
Frage 6:
Warum werden zum Beispiel Nachhaltigkeitsziele formuliert, aber keine Sanktionen?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Sanktionen erfordern eine gesetzliche Grundlage. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist kein Gesetz.
Sehr wohl gibt es Gesetze und Verordnungen, die im eigenen Rechtskreis Einfluss auf die Nachhaltigkeitsziele haben und Verstöße, die im Rahmen des Ordnungsrechtes dieser Gesetze und Verordnungen geahndet werden (z.B. Emissionen, Abwässer, Düngeverordnung u. ä.).
Frage 11:
Warum werden in der Nachhaltigkeitsstrategie bei Konsum- und Produktionsmustern keine konkreten Lösungsmaßnahmen benannt? (SDG12)
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Konkrete Lösungsmaßnahmen können nur für spezifische Konsum- oder Produktmuster benannt werden. Ein gutes Beispiel stellt die Gruppe der Lebensmittel dar. Hier macht es enorme Unterschiede, ob Eier, Käse, Hackfleisch oder Brot betroffen sind. Gleichzeitig werden hier Lösungen auf den verschiedenen Ebenen benötigt, beim Anbau, der Herstellung, der Verteilung und bei den Verbrauchern. Um zu sehen, wie komplex die Materie für nur einen Bereich ist, lohnt sich der Blick in die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Nationale_Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf?__blob=publicationFile
Aufgabe der Nachhaltigkeitsstrategie ist es aber, pauschal anwendbare Strukturen aufzuzeigen, die sich auf möglichst viele Konsum- und Produktmuster übertragen lassen. Hierbei spielt die Kreislaufwirtschaft die entscheidende Rolle, denn die meisten Produkte werden nach Ende ihrer Lebenszeit zu Abfall. Möglichkeiten Abfälle zu vermeiden, sinnvoll zu verwerten oder schadlos zu beseitigen sind daher Forderungen, die ein nachhaltiges Handeln in vielen Bereichen beschreibt.
Weitere Lösungsmaßnahmen sind z. B. im Abfallwirtschaftsplan beschrieben und können durch das Konsumverhalten und durch Abfallvermeidung von jedem Einzelnen beeinflusst werden. Das Verpackungsgesetz und die Verpackungsordnung (Bundesrecht) haben auf die Abfallvermeidung einen erheblichen Einfluss.
Frage 12:
Das Land möchte die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2020 reduzieren. Werden Sie dies erreichen?
Frage 13:
Wird das Land Sachsen-Anhalt das Ziel erreichen, bis 2020 die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent zu reduzieren?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 auf 31,3 Millionen t CO2-Äquivalent zu begrenzen und will dieses Ziel mit der Umsetzung des Klima- und Energiekonzeptes erreichen. Ob das Ziel tatsächlich erreicht wird, lässt sich aufgrund der hierzu notwendigen Datenbeschaffung erst zu Beginn des Jahres 2021 abschätzen.
Frage 14:
Warum werden so wenige Präventionsmaßnahmen gegen den Klimawandel getroffen?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels steht für die Landesregierung genauso im Fokus wie der Klimaschutz. Die Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel ist unter www.mule.sachsen-anhalte.de einzusehen.
Im Jahr 2007 wurde die Arbeitsgruppe Klimawandel (jetzt AG Klima) auf Beschluss der Landesregierung gegründet und hat seit diesem Zeitpunkt den Prozess in Sachsen-Anhalt begleitet. Seit 2010 hat das Land eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Sie wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben, zuletzt 2019.
In der Strategie sind für ausgewählte Handlungsfelder die Herausforderungen durch die zu erwartenden Folgen der Klimaerwärmung sowie der daraus resultierende kurz- und mittelfristige Handlungsbedarf dargestellt. Darüber hinaus sind laufende bzw. geplante Anpassungsmaßnahmen und bestehende Informationsmöglichkeiten aufgeführt. Die Anpassungsschritte/-aktionen der letzten 10 Jahre sind in den Umsetzungsberichten 2012 und 2015 erfasst.
Frage 15:
Warum wird es mir so schwer gemacht mich nachhaltig zu verhalten? Z.B. ist es meistens billiger mit dem Auto zu fahren als mit der Bahn.
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Es ist in der Regel nicht zutreffend, dass Autofahren billiger ist als Bahnfahren. Das gilt höchstens bei Fahrgemeinschaften.
Zu berücksichtigen ist, dass der CO2-Ausstoß je Personenkilometer bei der Bahn für Einzelreisende niedriger ist, als wenn die Person mit dem Auto gefahren wäre. Auch der Preis pro Kilometer ist beim Auto höher. Erst mit der Bildung von Fahrgemeinschaften ist das Auto tatsächlich je Entfernungskilometer günstiger als die Bahn. Nach Kostentabellen des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) betragen die Kosten je KM z.B. für einen Kleinwagen zwischen 30ct und 40ct je Kilometer. Dabei sind die Kosten für den Wertverlust eines Fahrzeuges mit berechnet.
Die Kosten für Einzelreisende bei der Bahn betragen ca. 20 ct/Kilometer für Fahrkarten ohne Ermäßigung. Mit der ab dem Jahr 2021 beginnenden Bepreisung der CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen wird Bahnfahren noch attraktiver, weil das Tanken teurer wird.
Im Rahmen der aktuellen Klimagesetzgebung des Bundes sind Bahntickets im Fernverkehr günstiger geworden.
Unabhängig davon erfordert die Bereitstellung des ÖPNV eine entsprechende Organisation, Infrastruktur und Personal für die Durchführung der Fahrten, die bei Selbstfahrern nicht anfallen. Inwieweit die damit verbundenen Aufwände durch Nutzer oder staatliche Unterstützung getragen werden, ist Bestandteil eines gesellschaftlichen Entscheidungsprozesses.
Frage 17:
Denken Sie, dass die Politik in Sachsen – Anhalt etwas gegen den Klimawandel ändern kann? Und wenn ja, was? – Konkret
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Sachsen-Anhalt allein kann nur einen begrenzten Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten. Die Ziele des Pariser Übereinkommens – Begrenzung der menschlich verursachten Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius – können nur erreicht werden, wenn die internationale Staatengemeinschaft abgestimmt handelt und jeder Staat hierzu seinen Beitrag entsprechend der internationalen Vereinbarungen leistet.
Siehe auch Antwort zu Frage 4 – Allgemeines an alle Ministerien
Frage 18:
Wieso hält man krampfhaft an der Kohleenergie fest, obwohl der „Verlust“ an Arbeitsplätzen verkraftbar wäre? Man könnte diese Arbeitskräfte auch in anderen Bereichen einsetzen.
Frage 25:
Warum dauert der Kohleausstieg so lange/ist so langwierig?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 18 und 25 werden zusammen beantwortet.
Dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung klimapolitisch notwendig ist, ist auch Ergebnis der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB), die in einem mehrere Monate dauernden Verfahren durch Vertreter aus Industrie und Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, aber auch aus Umweltverbänden und Vertretern der Braunkohle-Regionen die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte beleuchtet und die Ziele Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit der Stromversorgung, Sicherung von Beschäftigung und Wertschöpfung und Klimaschutz sorgfältig abgewogen hat. Die Bundesregierung hat auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf auch zum Kohleausstieg beschlossen, der nun im Bundestag und Bundesrat beraten werden wird. Danach ist das Ende der Kohleverstromung spätestens für das Jahr 2038 vorgesehen. Ende 2020 soll bereits der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz gehen.
Der mit dem Kohleausstieg einhergehende Verlust von Arbeitsplätzen ist für die betroffenen Menschen und deren Familien von gravierender Bedeutung. Es entspricht auch nicht der Lebenserfahrung, dass vom Arbeitsplatzverlust betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer problemlos auf andere Arbeitsplätze ausweichen können. Zu berücksichtigen ist auch, dass in den ostdeutschen Bundesländern der flächendeckende Strukturwandel nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer nicht abgeschlossen ist. Wegen der weitreichenden Folgen sind deshalb die durch den Kohleausstieg wegfallenden wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätze durch Alternativen zu kompensieren. Die Ansiedlung von Gewerbe und die Schaffung von geeigneten Infrastrukturen brauchen Zeit.
Frage 19:
Warum gibt es immer noch so wenig erneuerbare Energien?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Energiewende hin zu einer Versorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien ist auf einem guten Weg und wichtige Entscheidungen wurden bereits getroffen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen die zentralen Fragen der Flexibilisierung des Energiesystems komplexe Systemintegration im bundesweiten Fokus.
Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung 2018 lag in
Sachsen-Anhalt bei über 51 %, während dieser Anteil für Gesamtdeutschland bei 35
% lag.
Die Frage nach der Anzahl der erneuerbaren Energieanlagen und damit dem Anteil der Erneuerbaren Energien hängt auch von der Entwicklung des zukünftigen Energieverbrauches unseres Landes ab. Energieeffizienz und deren mögliche Steigerung durch neue technologische Entwicklungen, aber auch die weitere Elektrifizierung (E-Mobilität) spielen eine zentrale Rolle. Auch der erforderliche Netzausbau in Deutschland ist ein weiterer entscheidender Baustein der Energiewende, der für ein 100%-Ziel erforderlich ist und anschließend kostenverträglich umgesetzt werden muss.
Ein Ziel der Landesregierung ist es, diese Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts beizubehalten und den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Kontext mit den regionalen Gegebenheiten unseres Bundeslandes kontinuierlich weiter voranzutreiben, z.B. durch eine Regelung zur Beteiligung der Kommunen. Es gibt jedoch auch Vorbehalte. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Energiewende kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen an diesem Projekt teilhaben und von Zuschauern der Energiewende zu Beteiligten werden.
Frage 20:
Plant das Land konkreten Fahrplan zur Klimaneutralität? Bsp. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, NRW
Frage 28:
Wie möchte das Land erreichen, bis 2035 CO2-Neutral zu sein?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 20 und 28 werden zusammen beantwortet.
Auf Grundlage der Verpflichtungen und Zielsetzungen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist davon auszugehen, dass auch das Land Sachsen-Anhalt bis spätestens zum Jahr 2050 Klimaneutralität, das heißt, ein Gleichgewicht zwischen den menschlich beeinflussten Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken, erreichen muss. Für 2035 ist für Sachsen-Anhalt ein derartiges Ziel nicht definiert.
Frage 21:
Was passiert, wenn Windkrafträder nicht mehr staatlich unterstützt werden?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Am 31. Dezember 2020 endet nach einer 20-jährigen Vergütungsphase für die ersten EEG-Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dies betrifft zunächst Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2000 in Betrieb genommen wurden. In den Folgejahren kommen sukzessiv je nach Inbetriebnahme-Datum weitere Anlagen hinzu.
Die grundsätzlichen Entscheidungen, ob ein Weiterbetrieb technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist und wie mit den betroffenen Anlagen verfahren werden soll, muss der Anlagenbetreiber treffen. Für einen Teil der betroffenen Anlagen besteht eine Option für einen Ersatz durch eine neue wieder förderfähige Windenergieanlage (Repowering). Auch der Weiterbetrieb der Windenergieanlage nach den 20 Jahren kann eine wirtschaftliche Option für den Anlagenbetreiber sein, sofern der Stromerlös auskömmlich ist.
Frage 22:
Wie viel Wind- und Solarenergie plant LSA jährlich zuzubauen? Warum nicht mehr?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt lag 2018 bei 51,2 %. Der entsprechende Wert für Deutschland lag bei 35 %. Im Jahr 2018 produzierten insgesamt 2.860 Windenergieanlagen (WEA), mit einer Gesamtleistung von 5,1 GW, 59,5 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt. Die Photovoltaik entwickelt sich in Sachsen-Anhalt zu einer wichtigen Stromquelle bei den erneuerbaren Energien und lag 2018 mit einer Stromerzeugung von 2.400 Gigawattstunden bei einem Anteil von 17,7 %.
Die Landesregierung hat sich im Energie- und Klimakonzept dazu bekannt, eine Energieversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2050 zu erreichen.
Der Zubau der Erneuerbaren Energien ist nicht nur begrenzt durch die vorhandenen Flächen, sondern auch abhängig von den sogenannten Nutzungskonkurrenzen, wie beispielsweise Ackerfläche für Landwirtschaft zu Photovoltaikfreiflächenanlage. In Sachsen-Anhalt findet der o.g. Zubau im bestmöglichen Kontext mit den regionalen Gegebenheiten, dem Artenschutz und anderen rechtlichen Belangen statt.
Frage 23:
Kann man aus Atommüll neue Energie machen?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Aus dem Atommüll, wie er konkret vorliegt, lässt sich keine neue Energie erzeugen.
Weiterhelfen könnte die sogenannte Transmutation. Die Idee der Transmutation besteht darin, hochradioaktive Abfälle in harmlose Folgeprodukte umzuwandeln, indem man langlebige Atomkerne so mit Neutronen beschießt, dass sie sich in kurzlebige umwandeln.
Eine vollständige Verwertung der nuklearen Abfälle wäre aber auch über die Transmutation nicht möglich.
Die Transmutation funktioniert bisher unter Laborbedingungen. Dabei ist es bei ausgesuchten Nukliden gelungen, die Dauer der radioaktiven Strahlung von mehreren hunderttausend Jahren auf weniger als 500 Jahre zu reduzieren. Unter anderen sind hier auch Kernforscher des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und Physiker der Goethe-Universität Frankfurt involviert.
Ein positiver Nebeneffekt der Transmutation soll sein, dass hierbei mehr Energie anfällt, als für die „Entstrahlung“ der Abfälle benötigt wird, so dass überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist werden könnte.
Eines der größten Probleme der Transmutation besteht allerdings darin, dass der Atommüll in seine Bestandteile zerlegt werden muss, weil jedes Nuklid einer eigenen Behandlung bedarf. Und diese Mülltrennung ist überaus aufwendig und funktioniert bisher nur im Labor. Letztlich handelt es sich hier auch um die Nutzung von Kernenergie.
Nachdem der Deutsche Bundestag 2011 mit der 13. Novelle des Atomgesetzes die Restlaufzeiten für bestehende Kernkraftwerke festgelegt und die Neugenehmigung von Kernanlagen für die Energieerzeugung aufgrund ihres Sicherheitsrisikos und des Umfangs der Schäden im Falle eines Unfalls ausgeschlossen hat, besteht also neben den technischen Problemen der „Mülltrennung“ auch quasi ein gesetzliches Verbot, Atommüll in Energie umzuwandeln.
Auch nach den erfolgreichen Laborversuchen verbliebe eine Reststrahlungszeit von ca. 500 Jahre, so dass ein Endlager für radioaktive Abfälle nicht entbehrlich wäre, mit einer Nutzungsdauer von 500 Jahren allerdings technisch beherrschbarer wäre als bei dem derzeit für ein Endlager geforderten 1 Millionen Jahre.
Frage 24:
Wieso subventioniert das Land immer noch Braunkohle?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Braunkohle wird durch das Land Sachsen-Anhalt nicht subventioniert.
Frage 26:
Welche Gründe gibt es für Sie die Massentierhaltung nicht abzuschaffen, da Sie es noch nicht getan haben?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Der vielfach sehr pauschal verwendete Begriff „Massentierhaltung“ charakterisiert weder die Konzentration von landwirtschaftlichen Nutztieren an einem Standort noch die Haltungsbedingungen der Nutztiere hinreichend genau, um Bewertungen ableiten zu können.
Weiterhin stehen der Umfang an einem Standort gehaltener Tiere und die Tiergerechtigkeit der Haltungsbedingungen in keinem direkten Zusammenhang. Umfangreiche Beispiele belegen, dass die Tierwohlanforderungen in größeren Anlagen wie auch in kleineren Haltungen rechtskonform umgesetzt werden.
Insofern ist eine pauschale Gleichsetzung von größeren Nutztierhaltungen mit schlechten Haltungsbedingungen fachlich abzulehnen. Notwendig dagegen ist eine komplexe Bewertung der jeweiligen Tierhaltungsbedingungen vor Ort als Grundlage für objektive Einschätzungen zum Tierwohlstatus.
Frage 27:
Warum ist Hanf verboten bzw. Hanfanbau (THC-frei) nicht gefördert? Denn: als Plastik biologisch abbaubar, bessere Baumwolle, sauberer Treibstoff, besseres Pflanzenöl, wächst in unseren Breitengraden, ökologisch besser, komplette Pflanze nutzbar, Medizin, Papier, Samen
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
In den Jahren 1982 bis 1995 war der Anbau von Hanf pauschal verboten.
Seit 1996 können landwirtschaftliche Betriebe lt. Betäubungsmittelgesetz wieder Nutzhanf mit einem Gehalt von max. 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) anbauen. Dieser Anbau muss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden. Durch die BLE erfolgen auch die Kontrollen der Flächen auf Einhaltung der Vorgaben (THC-Gehalt). In 2019 wurden deutschlandweit in 575 Betrieben auf 4508 ha Nutzhanf angebaut. In ST wurde auf 262 ha Nutzhanf angebaut. Das Hauptanbaugebiet liegt in der Altmark.
Die in Deutschland zugelassenen Hanfsorten sind im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt und werden jährlich veröffentlicht. Aktuell sind 63 Hanfsorten in Deutschland zugelassen. Die Förderung des Anbaus erfolgt durch die Zahlung der so genannten Basisprämie im Rahmen der Direktzahlungen (EU-VO Nr. 1307/2013) in Verbindung mit der jeweiligen Durchführungsbestimmung. Hanfsorten, welche in zwei aufeinander folgenden Anbaujahren den vorgeschriebenen THC-Gehalt überschreiten, werden für einen Anbau in Deutschland nicht mehr zugelassen. Weitere Informationen zum Anbau von Hanf und allen einzuhaltenden Bedingungen hält die BLE auf ihren Webseiten in der jeweiligen aktualisierten Form vor.
Nutzhanf ist ein sperriger und damit wenig transportwürdiger Rohstoff. Die Transportkosten für Nutzhanf betragen etwa 50% des Erlöses und mindern somit die Anbauwürdigkeit ohne Abnehmer in unmittelbarer Nähe. Bei Verkauf an Unternehmen in Bremen und Karlsruhe werden gegenwärtig Preise von mehr als 120 €/t erzielt. Insgesamt ist der Hanfanbau als Alternative auf leichten Standorten anerkannt. Auch sind die Vorteile der Kultur hinsichtlich Erweiterung und Auflockerung der Fruchtfolge, Widerstandsfähigkeit gegenüber Trockenheit (Trockenstressresistenz) in niederschlagsarmen Gebieten und Jahren sowie hinsichtlich Reduzierung von Pflanzenschutz- und Düngemittel hinreichend bekannt. Eine vernünftige Preisgestaltung und gesicherte Absatzmärkte in Sachsen-Anhalt könnten zu einer Erweiterung im Anbau führen.
Einschlägig für die Antwort ist das Betäubungsmittelgesetz (BTMG), für das im MS Zuständigkeiten bestehen. Demnach ist gem. Anlage 1 zu Abs. 1 Satz 1 BtMG der Anbau von Hanf nicht vollständig verboten, die Einschränkungen sind dem Gesetzestext zu entnehmen. Die Ausnahmen, unter denen ein Anbau dann möglich ist, sind beschrieben und werden durch Rechtsakte reguliert.
Diese etwas technische Antwort provoziert wahrscheinlich die Nachfrage, warum das so kompliziert sein muss oder man es nicht einfach erlaubt. Hier ist internationales Recht bindend. Die Bundesrepublik ist dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 beigetreten, das die Verwendung von Hanf/Cannabis ausschließlich zu medizinischen Zwecken erlaubt. Wollte man das ändern, wäre diese Verpflichtung zuvor völkerrechtlich aufzulösen.
Frage 29:
Wieso wird nicht mehr Plastik recycelt?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Der Begriff Kunststoff oder Plastik beschreibt eine Stoffgruppe. Es werden heute mehr als 200 verschiedene Kunststoffarten genutzt. Es gibt also nicht den Kunststoff, sondern viele verschiedene Kunststoffarten.
Das Recycling von Kunststoffabfällen erfolgt derzeit im Wesentlichen durch mechanische Verfahren. Hierunter versteht man die Verarbeitung von Kunststoffabfall mit physikalischen Methoden wie Mahlen, Zerkleinern, Waschen, Trocknen und Schmelzen. Hierbei bedarf fast jede Kunststoffart einen eigenen Recyclingprozess, da die verschiedenen Kunststoffarten häufig untereinander unverträglich sind und sich dies am Ende in minderwertigen Materialeigenschaften der gewonnen Sekundärwerkstoffe zeigt (z.B. Störungen in der Kunststoffmatrix, die zu einem Ermüdungs-Bruch führen).
Kunststoffabfälle soweit sie sauber und sortenrein anfallen, wie im Bereich der Kunststoffproduktion und –verarbeitung können hingegen stofflich gut verwertet werden. Mit zunehmender Verschmutzungs- und Vermischungsgrad bleibt oftmals nur die thermische Verwertung.
Ein Beispiel für eine gut funktionierende sortenreine Erfassung ist die Rücknahme von PET-Flaschen in Deutschland. Dieser Abfallstrom wird fast zu hundert Prozent recycelt.
Eine Förderung des Recycling kann erreicht werden, indem die Kunststoffvielfalt reduziert wird, die verwendeten Kunststoffe möglichst gekennzeichnet werden, unterschiedliche Kunststoffe leicht getrennt und sortiert werden können sowie Kunststoffprodukte von Beginn an recyclinggerecht konstruiert werden. Auch die Normung der im Rahmen des Recyclings gewonnen Sekundärwertstoffe ist ein Schlüssel zur Steigerung der Recyclingmengen.
Nach Erhebungen der Kunststoffindustrie wurden zur Herstellung von Kunststoffwaren im Jahr 2017 ca. 14,4 Mio. t Kunststoffe in Deutschland eingesetzt, ca. 10 % waren dabei keine Neuware, sondern Recyclate. Diese Recyclate wurden vorwiegend in Bauanwendungen und Landwirtschaftsprodukten, aber auch in Verpackungen eingesetzt.
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Frage 30:
Wieso werden nicht mehr plastikähnliche umweltfreundliche Verpackungen benutzt?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Kunststoffe sind im Bereich der Verpackungen aufgrund ihrer guten technischen Eigenschaften wie beispielsweise chemische Beständigkeit, Formbarkeit, niedrige Verarbeitungstemperatur oder geringes Gewicht weit verbreitet. Sie bieten viele Vorteile, sowohl für den Hersteller der Produkte als auch den Verbraucher. Sie haben daher alternative Verpackungsmaterialen wie Glas oder Papier verdrängt.
Ökobilanzen zeigen auch auf, dass alternative Verpackungsmaterialen auch nicht vorteilhafter für die Umwelt sind. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Nutzung einer Plastiktüte gegenüber der Nutzung einer Papiertüte.
Daher sind Kunststoffverpackungen nicht komplett zu „verteufeln“, sondern für bestimmte Anwendungsbereiche weiterhin sachgerecht und sollten lediglich dort substituiert werden, wo es sinnvolle Alternativen gibt. Die Nutzung einer Mehrwegflasche für das tägliche Pausengetränk in der Schule oder die Nutzung einer für den mehrmaligen Gebrauch ausgelegten Tasche für den Einkauf, stellen gute Alternativen dar und leisten einen Beitrag zur Vermeidung von Plastikabfällen.
Unter plastikähnlichen Verpackungen fallen ggf. sogenannte Biokunststoffe, allerdings ist auch deren ökobilanzielle Vorteilhaftigkeit nur für wenige Anwendungen tatsächlich gegeben.
Frage 31:
Warum verbietet der Staat Deutschland Plastik nicht radikal und sofort? Die Möglichkeit besteht doch.
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Nein, die Möglichkeit besteht insbesondere für Verpackungen aus Kunststoff nicht. Mit solchen Verboten würde Deutschland zum einen gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen und sie wären auch nicht sachgerecht und verhältnismäßig. Nach unserer Auffassung bilden EU-weit harmonisierte gesetzliche Regelungen den besten Ansatz.
Ein Beispiel: Das in naher Zukunft umzusetzende Verbot von Einweg-Bestecken aus Kunststoff erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden EU-Richtlinie und zielt insbesondere auf für den einmaligen Gebrauch ausgerichtete Kunststoffprodukte ab.
Frage 32:
Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Müll zu reduzieren/ um den Plastikkonsum zu verringern?
Frage 33:
Welche Maßnahmen planen Sie, um den Plastikmüll zu reduzieren?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Die Fragen 32 und 33 werden zusammen beantwortet.
Zur Verringerung von Plastikabfällen erarbeitete das Landesamt für Umweltschutz im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie eine Fachinformation „Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke“. Ein Wegweiser für Städte und Gemeinden, welcher unter
https://lau.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-publikationen/fachpublikationen/fachinformationen/
abgerufen werden kann. Hierin sind ökobilanzielle Betrachtungen, die Kriterien des Umweltzeichens sowie eine Vorstellung verschiedener Systemgestaltungen für Mehrwegbechersysteme zu finden. Es soll hiermit den Kommunen im Land Sachsen-Anhalt Anregung und Unterstützung bei der Abfallvermeidung geboten werden.
Erfolg bei der Abfallvermeidung steht in engen Zusammenhang mit bewussten Verbraucherverhalten im Umgang mit Kunststoffprodukten. Daher sehen wir einen Erfolgsfaktor in der Information der Verbraucher. So veranstaltet das Landesamt für Umweltschutz beispielsweise am 29.10.2020 ein Fachkolloquium zum Thema „Abfälle in den Ozeanen“.
Zur Verringerung der Lebensmittelabfälle wurden und werden im Land verschiedene Maßnahmen durchgeführt. So wird das Thema aktiv in der Öffentlichkeit kommuniziert, (Beispiele: Vermittlung des Themas auf dem Landeserntedankfest, Aktionswoche „Besser essen“ bei Radio SAW, neue thematische Website auf der Seite des Umweltministeriums). Gleichzeitig wirkt das Land als Partner des Bundes an der nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung mit. Darüber hinaus wird das Thema mit verschiedensten Akteuren erörtert, um eine Sensibilisierung auf allen Ebenen zu erreichen und zielgerichtete Maßnahmen für die verschiedenen Anforderungen zu entwickeln.
Frage 34:
Mikroplastik in Zahnpasta, Reifen,… Wie wird das verringert?
Antwort Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Betrachtet man Quellen und Mengen von Mikroplastik, so spielt Kosmetik in Bezug auf Mikroplastikeinträge eine eher untergeordnete Rolle. Im Bereich der Kosmetika wurde hier schon einiges erreicht. Die Kosmetikindustrie hat vor dem Hintergrund des öffentlichen Druckes im Rahmen einer freiwilligen Empfehlung zum Verzicht auf Mikroplastik als Schleifmittel in kosmetischen Mitteln aufgerufen. Im Ergebnis wurde der Einsatz von Mikroplastik als Schleifmittel in Produkten wie Peelings und Zahncreme reduziert.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie ein Verfahren zur Erarbeitung von Beschränkungsvorschlägen für Mikroplastik gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH eingeleitet. Das Verfahren ist derzeit anhängig, es zielt auf ein Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik ab, wenn ein Eintrag in die Umwelt zu erwarten ist. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Der Abrieb von Autoreifen wird als wesentliche Quelle für den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt identifiziert. Zukünftig wird das Design von Kunststoffprodukten ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Vermeidung der Entstehung von Mikroplastik sein. Produkte sind so zu gestalten, dass während der Nutzungsphase weniger Abrieb bzw. Kunststoffabfälle freigesetzt werden. Auch mit Maßnahmen der Wasser- und Abfallwirtschaft muss dem Eintrag in die Umwelt (Gewässer, Boden) begegnet werden. Gleichwohl stellt ein verstärktes Verbraucherbewusstsein im Umgang mit Kunststoffprodukten, ob es die Nutzung von Fahrzeugen oder den Einkauf von Kleidung betrifft, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Problems dar.
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Frage 1:
Wie sieht für Sie ein ÖPNV aus, der von allen genutzt werden kann (gerade bzgl. Preis/Ausbau)? Z.B. 365-Ticket, kostenloser ÖPNV (für Ehrenamt)
Frage 8:
Welche Maßnahmen hat das Land vor, um den ÖPNV attraktiver zu gestalten?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Fragen 1 und 8 werden zusammen beantwortet.
Im ÖPNV-Plan 2020 – 2030 des Landes Sachsen-Anhalt sind diverse Maßnahmen aufgeführt, welche den ÖPNV noch attraktiver machen sollen (auf der Internetseite der NASA GmbH unter https://www.nasa.de/verkehr-planung/oepnv-plan/ abrufbar). Im Kapitel „6.1 Vision“ sind die Zielstellungen des Landes für die Weiterentwicklung des ÖPNV beschrieben.
- Das Angebot soll durch dichtere Takte im Regionalzug- und S-Bahnverkehr sowie die Einführung von PlusBus-Linien ausgebaut werden.
- Die Tarife und der Fahrkartenkauf sollen deutlich einfacher werden, indem die Verkehrsverbünde marego und MDV auf ganz Sachsen-Anhalt ausgeweitet werden und ein landesweites eTicket eingeführt wird.
Der ÖPNV in Sachsen-Anhalt ist in großen Teilen bereits attraktiv gestaltet:
- Mit den Linien im Bahn-Bus-Landesnetz (Regionalzüge, S-Bahnen und ausgewählte Buslinien) sind alle zentralen Orte gemäß Landesentwicklungsplan täglich von früh bis spät mindestens im Zwei-Stunden-Takt, meistens sogar mindestens stündlich, miteinander verbunden. Dies betrifft alle Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit mindestens 6.000 Einwohnern.
- In den Städten Halle, Magdeburg, Dessau, Halberstadt und Naumburg existieren insbesondere durch die Straßenbahnnetze hochwertige ÖPNV-Angebote und viele Mittelzentren mit 20.000 bis 40.000 Einwohnern besitzen eigene Stadtbussysteme.
- In allen Landkreisen fahren ergänzend zu den Linien im Bahn-Bus-Landesnetz diverse Buslinien.
- In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und im Altmarkkreis Salzwedel sind alle (!) Orte unabhängig von der Einwohnerzahl täglich von früh bis spät mindestens zweistündlich erreichbar, bei sehr geringen Verkehrsströmen mit Rufbussen.
Die Einführung eines kostenlosen ÖPNV für ausgewählte Gruppen wie Schüler, Ehrenamtliche oder Senioren und eines 365-Euro-Jahrestickets ist nicht geplant. Zwar wäre es denkbar, den Anteil der Steuergelder bei der Finanzierung des ÖPNV noch weiter zu erhöhen und im Gegenzug den Anteil der Erlöse aus Fahrkartenverkäufen (durch günstigere Ticketpreise oder kostenlosen ÖPNV) zu senken. Dies würde jedoch zwei erhebliche Risiken bedeuten:
- Für die Verkehrsunternehmen und -verbünde bestünde kein Anreiz mehr, zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen, weil durch zusätzliche Fahrgäste keine zusätzlichen Einnahmen generiert würden. Solche zusätzlichen Einnahmen wären aber eine wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung von Angebotsausweitungen.
- Im Falle eines sinkenden Steueraufkommens oder im Zuge von Haushaltsverhandlungen wäre die Abhängigkeit des ÖPNV von Steuermitteln deutlich größer als schon jetzt. Je höher der Anteil der Steuermittel zur Finanzierung des ÖPNV ist, desto höher das Risiko für kurzfristige haushaltsbedingte Kürzungen im ÖPNV-Angebot.
Frage 2:
Warum ist tägliches Pendeln (über längere Strecken in LSA) mit ÖPNV nach wie vor so unattraktiv (zu teuer, kleiner Verkehrsverband, schwer nutzbar für Menschen mit Einschränkungen)?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Tägliches Pendeln mit dem ÖPNV über lange Strecken ist deutlich kostengünstiger als die Fahrt mit einem eigenen PKW. Im schnellen Regionalzug- und S-Bahnverkehr werden auf langen Strecken (ab rund 50km) deutlich größere Marktanteile am Gesamtverkehrsstrom erzielt, als es auf kurzen Strecken der Fall ist. Der ÖPNV ist daher nicht grundsätzlich unattraktiv für tägliches Pendeln auf langen Strecken. Dennoch möchte das Land Sachsen-Anhalt die Verkehrsverbünde marego und MDV räumlich erweitern, damit die Tarife einfacher, flexibler und kostengünstiger werden.
Das ÖPNV-System wird zunehmend barrierefrei gestaltet. Das Ziel der Barrierefreiheit kann jedoch aus folgenden Gründen erst schrittweise erreicht werden:
- Es sind lange Planungsvorläufe erforderlich (Zeitbedarf für Verhandlungen und Abstimmungen zur Finanzierung).
- Die erforderlichen Personalkapazitäten zur zügigen Bearbeitung der Planungen sind derzeit nicht in vollem Umfang vorhanden..
- Die Wahl eines Bauzeitraums, bei dem die Einschränkungen für den Bahnbetrieb möglichst gering ausfallen.
- Begrenzte Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen.
In der Regel können für Menschen mit Einschränkungen trotzdem nutzbare Lösungen (z.B. durch handbediente oder automatische Rampen) angeboten werden.
Frage 3:
Kann der Staat mehr Einfluss auf ÖPNV nehmen? Wenn nein, welche Gesetze verhindern das?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Der Einfluss des Staates auf den ÖPNV ist bereits sehr hoch. Die Länder, Landkreise und kreisfreien Städte regeln in ihren jeweiligen Nahverkehrsplänen, welche ÖPNV-Angebote in welcher Qualität auf welchen Strecken fahren sollen. Ohne die Finanzierung aus Steuermitteln durch Bund, Länder und Kommunen würde es keinen ÖPNV in der vorhandenen Qualität und mit der hohen räumlichen Abdeckung geben. In Sachsen-Anhalt würden ohne die finanzielle Beteiligung des Landes – von wenigen Ausnahmen wie z.B. der S-Bahn Leipzig – Halle abgesehen – keine Regionalzüge und S-Bahnen fahren.
Frage 4:
Wieso wird der Verkehr im SDG 11 komplett außer Acht gelassen?
Frage 13:
Warum taucht im SDG 9 ÖPNV nicht auf?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Frage 4 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
In Ausführung der Nachhaltigkeitsstrategie werden im KEK 20 Maßnahmen aufgezeigt, die das SDG 11 (Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen) direkt oder indirekt beeinflussen, so z.B. Verkehrsvermeidung durch Digitalisierung. Da das KEK als Strategiepapier Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie ist, wirken die Maßnahmen des KEK auch direkt in die Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung. Somit ist das Thema Verkehr in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert.
Frage 5:
Warum Heizwärme von Haushalten und Sportstätten und nicht Verkehr oder zunehmende Isolierung in Städten?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Siehe Antwort zu Frage 2 MULE
Frage 6:
Warum wird es mir so schwer gemacht mich nachhaltig zu verhalten? Z.B. ist es meistens billiger mit dem Auto zu fahren als mit der Bahn.
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Siehe Antwort zu Frage 15 MULE
Frage 7:
Inwiefern kann Bus/Bahn fördern, dass Tickets günstiger werden für Personen ohne Führerschein z.B. Schüler, Rentner … (leichter öffentliche Verkehrsmittel nutzen)?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Personen, die nicht mit dem Auto fahren können oder wollen, nutzen in der Regel bereits ohnehin den ÖPNV (Bahn und Bus). Neben einem nicht vorhandenen Führerschein können auch die persönlichen finanziellen Verhältnisse ausschlaggebend sein, den ÖPNV zu nutzen, weil der ÖPNV in der Regel günstiger ist als die Fahrt mit dem Auto. Darüber hinaus werden für Schüler und Rentner verbilligte Tickets angeboten.
Frage 9:
Warum wird mehr Geld in den Autobahnausbau investiert als in den Schienenverkehr?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Investitionen des Staates und seiner Untergliederungen richten sich nach dem Bedarf, die einzelnen Verkehrsträger funktionsfähig zu halten und deren Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Frage 10:
Wann wird der Schienenverkehr so ausgebaut, sodass Züge pünktlich fahren?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
In den vergangenen 25 Jahren wurden Neubauten und Veränderungen an der Schieneninfrastruktur aus finanziellen Gründen häufig so durchgeführt, dass nur die zum jeweiligen Zeitpunkt absolut notwenige Infrastruktur erhalten blieb bzw. geschaffen wurde. Es wurden nur wenige Rückfallebenen geschaffen. Dies führte dazu, dass schon bei kleinen Störungen Züge massiv verspätet wurden oder ausfallen mussten. Es fehlten die Redundanzen bei der Infrastruktur, um auch bei ungeplanten Ereignissen oder bei veränderten Fahrplankonzepten einen pünktlichen und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten.
Das Land setzt sich daher kontinuierlich bei allen laufenden Projekten für einen umfassenden Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ein, der auch zukünftig eine flexible Nutzung der Eisenbahninfrastruktur sicherstellt.
Frage 11:
Warum werden Bus- und Bahntickets nicht prozentual vom Staat/Land unterstützt, damit die Leute dies nutzen?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Mit Ausnahme des Fernverkehrs wird der gesamte öffentliche Verkehr vom Bund, den Ländern und den Städten und Gemeinden aus Steuermitteln mitfinanziert, um die Fahrpreise auf erschwinglichem Niveau zu halten. Die steigenden Fahrgastzahlen bestätigen den Kurs. Gerade Bevölkerungsgruppen ohne oder mit vergleichsweise geringeren Einkünften nutzen intensiv Bus und Bahn.
Frage 12:
Warum sind ÖPNV und Schülerverkehr in Sachsen-Anhalt so schlecht auf verschiedene Bedürfnisse angepasst?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Bei der Planung von ÖPNV-Angeboten müssen immer die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Fahrgastgruppen gegeneinander abgewogen werden. Ein finanzierbarer und ökologisch sinnvoller ÖPNV lässt sich nur erreichen, wenn mehrere unterschiedliche Nutzungsinteressen in einer Fahrt gebündelt werden können. Fahrten für sehr wenige Fahrgäste sind nur als Abrundung zu gebündelten Verkehren innerhalb des Systems sinnvoll.
Durch die Anwendung des Prinzips des „integralen Taktfahrplans (ITF)“ sollen die verschiedenen Bedürfnisse möglichst vieler Fahrgastgruppen unter einen Hut gebracht werden. An ausgewählten Haltestellen kommen in einem festen Takt (z.B. alle 60 Minuten) etwa zeitgleich die Fahrzeuge verschiedener Linien an und fahren nach einer angemessenen Umsteigezeit wieder alle etwa zeitgleich ab. Durch die Umsteigemöglichkeiten entstehen viele Fahrtmöglichkeiten in einem dichten Takt auf einer großen Zahl von möglichen Verbindungen.
Leider passen aufgrund diverser Restriktionen bei der Gestaltung der Unterrichtszeiten noch nicht überall die Schulzeiten zu diesem ÖPNV-Angebot nach dem Prinzip des ITF. Wenn Schulzeiten und ITF nicht zusammenpassen, werden zusätzliche Fahrzeuge benötigt, welche auf teils umwegigen Routen ausschließlich die Bedürfnisse der Schüler für Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Schule abdecken. Dies ist für die Verkehrsunternehmen vergleichsweise teuer und für die Schüler nicht flexibel nutzbar (z.B. bei späterem Unterrichtsbeginn, früherem Unterrichtsende und der Wahrnehmung weiterer Aktivitäten am Nachmittag), weil diese Busse nur sehr selten fahren können.
Im ÖPNV-Plan 2020 – 2030 des Landes Sachsen-Anhalt ist daher das Prinzip des ITF als Grundlage für die Planung des ÖPNV verankert. Die für den Busverkehr verantwortlichen Landkreise erhalten bei Interesse Unterstützung vom Land zur Anpassung der Busverkehre nach dem Prinzip des ITF. In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg wurde dieses Prinzip bereits erfolgreich umgesetzt.
Frage 14:
Warum sind beim ÖPNV vor allem Busse so dreckig und deren Fahrer so schlecht ausgebildet?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Für den Busverkehr sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Das Land überprüft ausschließlich die Qualität auf den Buslinien im Landesnetz, weil es diese finanziell fördert. Bei diesen regelmäßigen Kontrollen durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH konnte nur in den seltensten Fällen festgestellt werden, dass die Busse dreckig sind. Die Ausbildung der Busfahrer entspricht den gesetzlichen Vorgaben und bei den Kontrollen der Buslinien im Landesnetz konnten in keinem Fall Mängel bei der Qualifizierung des Fahrpersonals festgestellt werden.
Frage 15:
Wieso ist das S-Bahn-Netz nur im Raum Halle/Leipzig „relativ“ gut ausgebaut, aber der Rest in LSA bleibt auf der Strecke? Wo ist die nötige grüne Infrastruktur?
Frage 16:
Warum ist die Infrastruktur/ÖPNV so schlecht ausgebaut?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Mit den Linien im Bahn-Bus-Landesnetz (Regionalzüge, S-Bahnen und ausgewählte Buslinien) sind alle zentralen Orte gemäß Landesentwicklungsplan täglich von früh bis spät mindestens im Zwei-Stunden-Takt, meistens sogar mindestens stündlich, miteinander verbunden. Dies betrifft alle Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit mindestens 6.000 Einwohnern. Im Vergleich mit anderen Bundesländern, wo teilweise zentrale Orte mit über 30.000 Einwohnern keinen Anschluss an Regionalzüge oder S-Bahnen haben, ist dies ein sehr gutes Angebot.
In der Tat kann jedoch abseits der Ballungsräume in der Regel nicht der in den S-Bahn-Netzen übliche 30-Minuten-Takt angeboten werden. Eine Einführung eines landesweiten Halbstundentaktes entspräche ungefähr einer Verdopplung des Angebots und damit auch einer Verdopplung der Kosten für die Steuerzahler. Dies ist mit den gegebenen Finanzierungsquellen für den ÖPNV derzeit nicht möglich.
Frage 17:
Was ist das Konzept des Landes, um ländliche Regionen an den ÖPNV anzubinden?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Verkehrsmittel des ÖPNV (S-Bahn, Regionalzug, Bus und Rufbus) sollen entsprechend ihrer Stärken eingesetzt werden.
Das Massenverkehrsmittel Eisenbahn kann nur bei auseichendem Fahrgastaufkommen zu volkswirtschaftlich vertretbaren Kosten betrieben werden. Regionalzüge und S-Bahnen werden daher für die stark nachgefragten Verbindungen insbesondere zwischen den Mittel- und Oberzentren eingesetzt. Der um ein Vielfaches kostengünstigere Busverkehr wird entsprechend auf Strecken mit geringerem Nachfragepotenzial eingesetzt. Zusätzlich kann der Busverkehr durch ein wesentlich dichteres Haltestellennetz die Feinerschließung der Orte sicherstellen.
Auf Strecken, wo nur sehr wenige Personen pro Tag unterwegs sind, wird der Rufbus eingesetzt. Dieser On-Demand-Verkehr muss nur bei tatsächlichem Bedarf fahren, wodurch unnötige, teure und klimaschädliche Leerfahrten vermieden werden können. An ausgewählten Schnittstellen werden alle Verkehrsmittel miteinander verknüpft, um ideale Umsteigemöglichkeiten zwischen Rufbus, Bus und Zug zu schaffen.
Durch diese differenzierte Bedienung ist für das gesamte Land Sachsen-Anhalt eine flächendeckende, mindestens zweistündliche – häufig sogar stündliche – Anbindung an den ÖPNV zu volkswirtschaftlich vertretbaren Kosten gewährleistet.
Frage 19:
Warum findet Radverkehr/autofreie Stadt keinen Platz in der Strategie?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Das Thema Radverkehr fehlt nicht in der Strategie, sondern ist als Teil des Gesamtsystems Straßenverkehr u. a. in folgenden Papieren des Landes Sachsen-Anhalt mit Bezug zur Nachhaltigkeit enthalten:
- Radwegebedarfspläne https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/radverkehr/bedarfsplaene-fuer-strassenbegleitende-radwege/
- Landesradverkehrsplan https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/radverkehr/landesradverkehrsplan-sachsen-anhalt/
- Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt 2021 https://mlv.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MLV/Service/Publikationen/Verkehrssicherheitsprogramm_des_Landes_Sachsen-Anhalt_2021.pdf
Unabhängig von der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung ist erklärtes Ziel, das Gesamtsystem des Straßenverkehrs zum Wohle aller Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer zu optimieren und dabei insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Senioren, Fußgänger, Radfahrende) zu schützen.
Frage 20:
Warum wird weniger Geld in den Radverkehr als in den Autoverkehr investiert?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Höhe der Ausgaben für den Radverkehr (8% der Straßenbaumittel werden in den Radwegebau investiert) hat die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag festgelegt.
Frage 21:
Wie ist geplant die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor in Sachsen-Anhalt zu senken?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt mit dem ÖPNV-Plan das Ziel, die Quote des motorisierten Individualverkehrs zu senken und gleichzeitig den ÖPNV zu stärken. Hierfür wird beispielsweise der Schienenpersonennahverkehr stetig ausgebaut, die Busnetze in den Landkreisen verbessert, um damit den Zugang zum ÖPNV für potentielle Fahrgäste zu erhöhen. Durch eine stärkere Verlagerung des Verkehrs auf den Umweltverbund (d.h. öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) können die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.
Daneben verfolgt die Landesregierung auch das Ziel, weite Teile des Straßenverkehrs zu elektrifizieren. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung das Ladeinfrastrukturkonzept beschlossen. Zielstellung dieses Konzeptes ist es, aus jedem beliebigen Ort im Land, einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt binnen 15 Minuten Autofahrt zu erreichen.
Frage 22:
Das Land möchte die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2020 reduzieren Werden Sie dies erreichen?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Siehe Antwort zu Frage 12 MULE
Frage 23:
Was will das Verkehrsministerium konkret gegen die Klimakrise tun?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Neben den bereits im Rahmen der Beantwortung obiger Fragen angeführten Maßnahmen enthält das KEK (siehe auch Frage 4 MULE) neben den Handlungsfeldern Energie, Industrie/Wirtschaft, Landwirtschaft/Landnutzung/Forst/Ernährung auch eine Vielzahl von Maßnahmen aus den Bereichen Gebäude und Verkehr zur CO2-Reduzierung und mithin zum Klimaschutz.
Im Bereich des Handlungsfeldes Gebäude geht es insbesondere um Gebäudedämmung, Anlageneffizienz sowie Lüftungstechniken. Ziel ist es, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Die Maßnahmen aus dem Bereich des Verkehrs (sowohl Personen- als auch Güterverkehr) zielen mit Blick auf die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auf die stetige Verminderung des Energiebedarfs. Neben der Verlagerung zu effizienteren Verkehrsmitteln (Bsp. ÖPNV) bildet ebenso der Energieträgerwechsel, d.h. die Umstellung auf Elektromobilität oder andere erneuerbare Energieträger einen Schwerpunkt der Maßnahmen.
Frage 24:
Kann von Bundesebene die Infrastruktur gefördert werden?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ja, der Bund stellt den Ländern über diverse Programme Mittel zur Förderung der Infrastruktur zur Verfügung. Es gibt zum Beispiel die Förderprogramme ZIP (Zukunftsinvestitionsprogramm), das Tausend-Bahnhöfe-Programm und Mittel, die über das GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) insbesondere für den Ausbau der Straßenbahnnetze verwendet werden.
Grundsätzlich ist die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Eisenbahninfrastruktur eine Aufgabe des Bundes. Hierzu wird mit der Deutschen Bahn AG eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geschlossen (LuFV).
Frage 25:
An welchen Punkt steht bei Ihnen die Infrastruktur/Mobilität?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur genießt einen hohen Stellenwert. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Wohnstandortwahl, die Ansiedlung von Unternehmen und damit verbunden für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Ebenso ist sie entscheidend für die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen oder auch Freizeitangeboten. Eine intelligente Mobilitätsorganisation ist eine der Schlüsselfragen für die Attraktivität einer Region.
Frage 26:
Warum ist die Verkehrsanbindung so schlecht?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Verkehrsanbindung von Sachsen-Anhalt ist im nationalen und internationalen Vergleich als sehr gut einzuordnen. Beispielsweise ist ein sehr engmaschiges Schienen- und Straßennetz vorhanden. Für eine genauere Antwort fehlt in der Frage ein Hinweis, welche Verkehrsanbindung schlecht eingeschätzt wird.
Frage 27:
Warum wird mehr neu gebaut, statt bestehende Gebäude zu erhalten/ nutzen?
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Die Errichtung von Gebäuden ist eine freie Entscheidung des Eigentümers und durch Art. 14 Grundgesetz geschützt. Die bestehenden Gebäude entsprechen oftmals nicht den heutigen Anforderungen an moderne Gebäude. Die Erhaltung dieser Gebäude setzt somit eine bauliche Anpassung des Gebäudes auf den modernen Stand voraus, welche oftmals gegenüber einem Neubau unwirtschaftlich ist.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Frage 1:
Das Land möchte die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2020 reduzieren. Werden Sie das erreichen?
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Siehe Antwort zu Frage 12 MULE
Frage 2:
Wieso wird geplante Obsoleszenz zugelassen?
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Obsoleszenz ist die Abnutzung eines Produkts durch den Gebrauch, grundsätzlich also ein ganz normaler Prozess. In vielen Unternehmen, insbesondere in der Investitionsgüterindustrie, ist ein sogenanntes „Obsoleszenzmanagement“ Teil des internen Risikomanagements.
Eine lange Lebensdauer eines Produkts bedeutet nicht nur Kosteneinsparungen, sondern ist heute mitentscheidend für das Image der Hersteller und damit ein Wettbewerbsvorteil. Die Unterstellung, eine „geplante Obsoleszenz“, also die bewusste zeitliche Begrenzung der Funktionsfähigkeit eines Produkts bereits bei dessen Herstellung, zuzulassen, ist nicht belegbar.
Nichtsdestotrotz befassen sich die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerien seit mehreren Jahren mit entsprechenden Verdachtsfällen. Eine rechtliche Umsetzung, z. B. in Form einer Verlängerung der Gewährleitungsfristen, konnte bislang nicht erreicht werden. Hier wird nicht zuletzt die europäische Rechtsetzung gefragt sein.
Siehe auch Antwort zu Frage 32 MULE
Frage 3:
Wieso hält man krampfhaft an der Kohleenergie fest, obwohl der Verlust an Arbeitsplätzen verkraftbar wäre? Man könnte diese Arbeitskräfte auch in anderen Bereichen einsetzen.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Siehe Antwort zu Frage 18 MULE
Frage 4:
Warum werden in der Nachhaltigkeitsstrategie bei Konsum- und Produktionsmuster keine konkreten Lösungsmaßnahmen benannt? (SDG 12)
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Siehe Antwort zu Frage 11 MULE
Frage 5:
Zu SDG 8: Inwieweit könnte die Stärkung von Betriebsräten eine Lösung sein?
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Siehe Antwort zu Frage 3 MS
Frage 6:
Warum taucht im SDG9 nichts über unzureichende Internetverbindungen auf?
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Arbeiten mit dem Computer von zu Hause aus, Einkaufen im Internet, Kommunikation über soziale Netzwerke – all das funktioniert nur mit schnellen Datenverbindungen. Gerade für unser ländlich geprägtes Bundesland spielt der flächendeckende Breitbandausbau deshalb eine ganz besondere Rolle, denn unser oberstes, immerwährendes Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowohl in den Städten als auch auf dem Land. In den kommenden Jahren wird die Versorgung unserer Kommunen mit modernen Breitbandleitungen nahezu gleichbedeutend sein für die weitere Entwicklung wie etwa die Energieversorgung.
Für die digitale Zukunft setzt Sachsen-Anhalt daher voll auf Glasfaser: Bis 2025 sollen allen Unternehmen und Haushalten ultraschnelle Internetanschlüsse mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens einem Gigabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, wenn alle Rahmenbedingungen stimmen.
Auf dieses Ziel der vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gigabit-Strategie verständigte sich die Landesregierung im Mai 2019. Die Strategie wurde im breiten Dialog mit kommunalen Spitzenverbänden, Fraktionen, Branchenverbänden und weiteren wichtigen Partnern erarbeitet. Sie löst die bisherige Breitband-Strategie vom Oktober 2015 ab und bezieht erstmals auch weitere Bereiche wie Mobilfunk (5G) sowie WLAN mit ein.
Frage 7:
Wieso wird Forschung zu Plastikalternativen nicht gefördert?
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Die Förderung von Forschung und Entwicklung / Innovationen gemäß „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekten im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich“ ist themenoffen. Sie orientiert sich an der Regionalen Innovationsstrategie des Landes (RIS) und den dort herausgearbeiteten Leitmärkten. Somit können auch Plastikalternativen Gegenstand von Forschungsprojekten sein.
Beispielhaft kann an dieser Stelle das Thema „Biologisch abbaubare Biopolymere als Alternative zu erdölbasierten Materialien“ genannt werden. Eine dieser Alternativen ist z. B. das Biopolymer Chitosan, das Anwendungsgebiete u. a. in der Medizin- und Kosmetikindustrie, in der Textilindustrie, der Landwirtschaft und der Abwassertechnik bietet.
Die Firma Heppe Medical Chitosan mit Sitz im Technologiepark Weinberg Campus in Halle (Saale) ist Weltmarktführer für hochqualitatives Chitosan und stellt Chitin, Chitosan und Chitosan-Derivate für Kunden in der Pharmaindustrie her und betreibt Forschung rund um Chitosan und seine vielfältigen Anwendungsbereiche. Das Fraunhofer-Zentrum für Chemisch-Biotechnologische Prozesse CBP in Leuna arbeitet an einer biobasierten Alternative zur petrochemisch produzierten Terephtalsäure, welche zur Herstellung von PET und Polyestern für die Verpackungs- und Textilindustrie verwendet werden.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Frage 1:
zu SDG11: Wieso liegt die Priorität auf Sportstätten und nicht auf anderen Freizeiteinrichtungen?
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Die Entscheidungshoheit über die Einrichtung von Sportstätten und Freizeiteinrichtungen liegt bei den Kommunen. Kommunen sollen nach § 80 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren spezifische Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Entsprechende Beratung und Begleitung zu Beteiligungsmöglichkeiten erhalten die Kommunen durch das seit 2017 eingerichtete „Landeszentrum Jugend + Kommune“ in Trägerschaft von „KinderStärken e. V.“. Als geförderte landesweit tätige Einrichtung bietet es den Kommunen in Sachsen-Anhalt Unterstützung auf dem Gebiet der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der kommunalen Mitgestaltung. Das Aufgabenspektrum reicht dabei von Fachvorträgen in Gremien, Ausschüssen und Räten über die Moderation von Dialogprozessen zur Schaffung individueller Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen bis hin zur Qualifizierung von Kommunal- und Jugendakteuren. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Landeszentrums liegt in der Förderung der Mitwirkung von Kommunen an ausgewählten Pilotvorhaben zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Land Sachsen-Anhalt.
Siehe auch Antwort zu Frage 1 MI
Frage 2:
zu SDG1:Hartz-IV Problem wurde gar nicht angesprochen, warum?
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Die Nachhaltigkeitsstrategie benennt die Mindestsicherungsquote als einen Indikator für prekäre materielle Lebenslagen. Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Personen darstellt, der durch den Bezug von Mindestsicherungsleistungen in Höhe der berechneten Regelbedarfe die gesetzliche Armutsgrenze überwindet.
Zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen zählen:
- Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld (ALG) II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Im Text der Strategie kommt der Begriff Hartz IV nicht vor. Es wird im Text aber in verschiedenen Zusammenhängen auf die Bedeutung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (landläufig Hartz IV genannt) und insbesondere auch auf das Bildungs- und Teilhabepaket hingewiesen, aus dem Fürsorgeleistungen zur Sicherung des spezifischen soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen bereit gestellt werden, soweit diese nicht bereits durch andere Leistungssysteme gedeckt werden.
Frage 3:
zu SDG8: Inwieweit könnte die Stärkung von Betriebsräten eine Lösung sein?
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
In der Nachhaltigkeitsstrategie (Seite 29) ist ausgeführt, dass die Landesregierung sich im arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzept u. a. das Ziel gesetzt hat, „Gute Arbeit“ durch faire und attraktive Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu gehört auch, die Arbeit von Betriebsräten als wichtige Akteure der betrieblichen Mitbestimmung zu unterstützen und zu stärken.
Das Mitbestimmungsrecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gründet auf unserer demokratischen Ordnung und ist eine tragende Säule unserer sozialen Marktwirtschaft. In Deutschland ist das betriebliche Mitbestimmungsrecht so umfassend geregelt wie in kaum einem anderen Land (Betriebsverfassungsgesetz). Damit werden Rahmenbedingungen geschaffen, die sicherstellen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Interessen auf Augenhöhe verhandeln können. In der Arbeitnehmervertretung haben Beschäftigte ein anonymes Sprachrohr, um Wünsche zu äußern oder auf Missstände hinzuweisen. Ein Betriebsrat hilft, „Kommunikationsblockaden“ zwischen Belegschaft und Unternehmensführung zu verhindern oder aufzulösen. Die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen wächst. Dadurch wird gleichzeitig die Basis für wirtschaftlichen Erfolg verbessert. Es gibt daher Gründe genug, für den Ausbau betrieblicher Mitbestimmung zu werben. Die Chancen sind offensichtlich: Beschäftigte sind zufriedener, motivierter und neigen weniger zur „innerlichen“ oder zur tatsächlichen Kündigung.
Betriebliche Mitbestimmung sorgt aber nicht nur für Fairness im Betrieb, sondern tut den Unternehmen auch wirtschaftlich gut. Betriebe mit Betriebsräten sind häufig produktiver, flexibler und innovativer. Eine Studie des Instituts für Wirtschaftsförderung Halle und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2015 hat gezeigt, dass die Produktivität von Unternehmen nach der erstmaligen Wahl von Betriebsräten zwar nicht sofort, aber doch mittel- und langfristig deutlich wächst. Nach 15 Jahren steigerten die untersuchten Firmen die Produktivität im Schnitt um ein Viertel.
Wir haben in Sachsen-Anhalt noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten: Nur in jedem siebten Betrieb (14 Prozent) mit mehr als fünf Beschäftigten gibt es ein Gremium der betrieblichen Mitbestimmung. Allerdings sind in diesen Betrieben immerhin 44 Prozent aller Beschäftigten tätig. Das erklärt sich durch die überdurchschnittliche Repräsentanz der Mitbestimmungsgremien im öffentlichen Dienst und durch die Tatsache, dass größere Betriebe eher einen Betriebsrat haben als kleinere. Die Landesregierung führt daher seit 2018 einmal im Jahr eine große Betriebsrätekonferenz durch, um auch der Öffentlichkeit zu zeigen, wie wichtig und wertvoll die Arbeit von Betriebsrätinnen und Betriebsräten ist.
Frage 4:
Warum gibt’s keine Verbesserung in der medizinischen Versorgung?
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Diese Frage „Warum gibt’s keine Verbesserung in der medizinischen Versorgung?“ unterstellt zunächst, dass es keine gute medizinische Versorgung gäbe und dass es keine Verbesserung bzw. keine Änderung bei erkannten Missständen oder Problemfeldern gäbe.
Das deutsche Gesundheitssystem hat eine lange Geschichte, beginnend mit den Zünften für die Handwerker im Mittelalter, der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung mit der Einführung
der Krankenversicherung 1883. Danach folgten die gesetzliche Unfallversicherung (1884) und die Rentenversicherung (1889). 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung für Arbeiter und Angestellte eingeführt. Erst im Jahr 1995 wurde der fünfte Zweig des Sozialversicherungssystems eingeführt: die Pflegeversicherung. Sie übernimmt einen Anteil der Kosten für Betreuung und Pflege, wenn jemand pflegebedürftig wird.
Heute ist das Versorgungssystem in Deutschland in drei Bereiche gegliedert: Es gibt die ambulante Versorgung, den Krankenhaus-Sektor sowie ambulante und stationäre Rehabilitations-Einrichtungen. Die gesetzlichen Vorgaben zu den fünf Zweigen der Sozialversicherung werden stetig weiterentwickelt. Deutlich wird dies an folgenden Beispielen die aufzeigen, dass die medizinische Versorgung im Wandel und weiterhin auf einem guten wie sicheren Weg ist:
Das im Sommer 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) zielt darauf ab, dass auch in der Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt werden wird.
Für den ländlichen Raum sollten finanzielle Anreize geschaffen werden und verbesserte Arbeitsbedingungen für praktizierende Ärzte/innen, um den Beruf des „Landarztes“ attraktiver zu machen. Gerade in ländlichen Räumen bei der zunehmenden demographischen Veränderung der Bevölkerungsstruktur sollten drohenden Versorgungslücken gegengesteuert werden.
Zudem wurde ein Innovationsfonds geschaffen, der Projekte fördert, um neue Wege in der Versorgung zu beschreiten. So wurden Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren ermöglicht, Anreize für Niederlassungen von Ärzten in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten gefördert und Terminservicestellen eingerichtet, die es ermöglichen, dass seit Januar 2016 Versicherte mit einer Überweisung zu einem Facharzt innerhalb von maximal vier Wochen Wartezeit zu diesem vermittelt werden können.
Daneben führte das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zu einer wohnortnahen, bedarfsgerechten flächendeckenden medizinischen Versorgung, denn nicht in allen Regionen standen genügend Ärztinnen oder Ärzte zur Verfügung.
Die Terminservicestellen werden bis zum 01.01.2020 in Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle erweitert und es wurde die bundeseinheitliche Notdienstnummer (116117) die täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche erreichbar ist, eingerichtet, um die Notfallambulanzen zu entlasten. Das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) legte dazu die gesetzliche Grundlage.
Auch macht das Thema Digitalisierung nicht vor der medizinischen Versorgung halt. Elektronische Patientenakten, schnellere digitale Vernetzungen zwischen Ärzten und Krankenkassen aber auch zwischen den behandelnden Ärzten untereinander ermöglichen schnellere und effektivere Behandlungen zum Wohle der Menschen.
In Sachsen-Anhalt ist beispielsweise das Landarztgesetz (LAG LSA) wirksam. Es sichert die hausärztliche Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes. Dabei wurden unter anderem spezielle Studienplätze ab dem Wintersemester 2020/21 geschaffen, die bevorzugt Studierenden zugeteilt werden können, die sich verpflichten, nach dem Studium im Land Sachsen- Anhalt als Allgemeinmediziner zu praktizieren.
Auch wurde die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern und Rettungsdiensten verbessert. Das neue Krankenhausgesetz des Landes sichert die Qualität und stärkt die Patientenrechte. Der Ausbau eines modernen Kommunikationssystems, welches bereits während des Rettungstransportes in einen sofortigen Austausch mit geeigneten Krankenhäusern tritt, welche die benötigte Behandlungskapazität für den im Rettungswagen befindlichen Patienten aufweisen, wird ebenfalls erarbeitet. All diese Veränderungen erfolgen durch gute und kompetente Zusammenarbeit und Anhörung zwischen den Vertretern der Ärzteschaft, den Zahnärzten, den Krankenhäusern, Verbänden und Institutionen der Rehabilitation und Pflege, Krankenkassen und der Patientenvertretern.
Dies sind lediglich Ausschnitte der vielen Entwicklungen in der medizinischen Versorgung. Diese unterliegt aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts und des Wissens der Menschheit einem Wandel und der Entwicklung. Die Möglichkeiten der Behandlung werden immer komplexer und moderner, da der technische Fortschritt neue Behandlungsformen und Möglichkeiten schafft. Das Land Sachsen-Anhalt möchte mit seinen Gesetzen sowie Projekten und Möglichkeiten die gute, sichere und moderne medizinische Versorgung erhalten und fördern, sodass aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration sehr wohl stete Verbesserungen der medizinischen Versorgung zu verzeichnen sind und auch weiterhin werden.
Frage 5:
Wieso wird die Schere zwischen sehr reichen und sehr armen Menschen immer größer, obwohl es viele Maßnahmen dagegen geben würde (Lohnangleich etc.)?
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
In Sachsen-Anhalt ist eine Zunahme der Disparität zwischen Armen und Reichen nicht zu beobachten, zumal wir hier keine so große Vermögenskonzentration wie in einigen anderen Bundesländern vorzuweisen haben. Die Entwicklung der Bruttolöhne hat in den neuen Ländern im Vergleich zu den alten Ländern prozentual zugenommen, aber in absoluten Zahlen liegen diese immer noch hinter den alten Bundesländern. Die Ungleichheit ist durchaus vorhanden, hat aber in den letzten Jahren weder zu- noch abgenommen.
Die Verringerung der Spreizung zwischen niedrigeren und höheren Einkommen und Vermögen und die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Menschen sind als Ziele in die Nachhaltigkeitsstrategie eingeflossen. Durch beschäftigungspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung von Haushaltsstrukturen, zur Förderung der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit und zur Erhöhung der Chancengleichheit sollen diese Ziele erreicht werden. Aufgrund dessen sind in der Nachhaltigkeitsstrategie folgende Maßnahmen zur Zielerreichung benannt:
- Die Verringerung von Einkommensungleichheiten ist maßgeblich über eine Arbeits- und Beschäftigungspolitik zu erreichen, die arbeitslose Menschen in den Arbeitsprozess eingegliedert, zusätzliche Arbeitsplätze schafft und Möglichkeiten bereitstellt, sich aus-, fort- und weiterzubilden. Mit verschiedenen Arbeitsmarktprogrammen setzt das Land auf eine Integration unterschiedlicher Zielgruppen (Eltern, Menschen mit Beeinträchtigungen, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose etc.) in den Arbeitsprozess. Ferner unterstützt das Land Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Weiterbildung von Beschäftigten, um auch hier durch bessere Qualifikation höhere Einkommen zu ermöglichen.
- Der Zugang zu Bildung und zu lebenslangem Lernen leistet einen wichtigen Beitrag, um soziale Ausgrenzung und Teilhabechancen zu verbessern. Maßnahmen der Landesregierung umfassen u.a. die Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für Kinder in Sachsen-Anhalt.
- Über verschiedene Landesprogramme wird eine Erhöhung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen erreicht und Ungleichheiten entgegengewirkt. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat das Land eine behindertenpolitische Gesamtstrategie verabschiedet, die darauf ausgerichtet ist, Menschen mit Beeinträchtigungen den gleichberechtigten und wirksamen Zugang zu allen Lebensbereichen, also auch zu Bildung, Arbeit und Beschäftigung zu gewährleisten. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt formuliert Maßnahmen, die auf einen ausgewogenen Zugang zu zeitlichen und finanziellen Ressourcen, eine faire Verteilung von Entscheidungsräumen, Entwicklungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie die Vereinbarkeit von Ausbildung beziehungsweise Beruf und Privatleben für Frauen und Männer hinwirken sollen.
Reale und wahrgenommene Ungleichheiten bei der Verfügbarkeit von Ressourcen und beim Zugang zu allgemeinen Angeboten der Teilhabe können das auf Chancengerechtigkeit ausgerichtete Fundament unserer Gesellschaft in Frage stellen. Hier liegt die große Herausforderung, der sich das Land mit der Nachhaltigkeitsstrategie stellt.
Ministerium für Inneres und Sport
Frage 1:
Wieso liegt die Priorität auf Sportstätten und nicht auf anderen Freizeiteinrichtungen?
Ministerium für Inneres und Sport
Sport dient in ganz besonderer Weise der individuellen körperlichen wie seelischen Gesundheit. Sportstätten dienen als gesellschaftliche Schmelztiegel sowie Treffpunkte aller Altersklassen. Sie dienen als Kommunikationsplattform, können die Lebensqualität erhöhen, werten das Orts- oder Stadtbild prägende öffentliche Plätze, Grünanlagen sowie Freiflächen auf und tragen maßgebend zur Verbesserung der sozialen Integration bei. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich in Artikel 36 der Landesverfassung verpflichtet, Kunst, Kultur und Sport zu schützen und zu fördern. Mit der Förderung des Sportstättenbaus kommt das Ministerium für Inneres und Sport dieser Verpflichtung nach.
Siehe auch Antwort zu Frage 1 MS
Frage 2:
Warum dürfen Kinder und Jugendliche erst ab 16 bzw. 18 Jahren wählen?
Ministerium für Inneres und Sport
Die Umsetzung und Konkretisierung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl obliegt – mangels einer Regelung des Mindestalters bei Kommunal- und Landtagswahlen im Verfassungsrecht selbst – dem Landesgesetzgeber, dem dabei ein Einschätzungsspielraum eröffnet ist. Der Landtag als Gesetzgeber hat in diesem Rahmen das Kommunal- und Landeswahlrecht in einer Weise auszugestalten, die auch anderen Verfassungsprinzipien hinreichend Geltung verschafft. Damit ist der Gesetzgeber gehalten, in typisierender Weise eine hinreichende Reife und Urteilskraft zur Voraussetzung des aktiven Stimmrechts zu machen, weil dadurch dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes Rechnung getragen wird. Denn Demokratie lebt vom Austausch sachlicher Argumente auf rationaler Ebene. Eine Teilnahme an diesem argumentativen Diskurs in Gestalt der Stimmabgabe setzt notwendigerweise ein ausreichendes Maß an intellektueller Reife voraus, ohne die keine verantwortliche Wahlentscheidung getroffen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2018 – BVerwG 10 C 8.17). Hierbei ist zu beachten, dass die Wahlmündigkeit im Einzelfall nicht geprüft werden kann, sodass dem Gesetzgeber nur eine generalisierende Regelung in Form eines entsprechenden Mindestalters möglich ist.
Bei Landtagswahlen gilt in Ausübung des Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers hinsichtlich der Reife und Urteilskraft, also einem gewissen Grad an politischer Einsichtsfähigkeit, ein Wahlalter von 18 Jahren. Zudem wurde in den Beratungen des Gesetzgebers auf die fehlende Geschäftsfähigkeit von 16- und 17-Jährigen hingewiesen. Auch sollten bei staatlichen Wahlen Wahlalter und Volljährigkeit nicht entkoppelt werden. Zwischen beiden Altersgrenzen besteht eine starke Abhängigkeit, Rechte und Pflichten gehörten zusammen.
Für die Kommunalwahlen, die vor Ort, im unmittelbaren Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger wirken, haben – auch nach Expertenanhörungen in Gesetzgebungsverfahren anderer Länder – gute Gründe für die Annahme gezeigt, dass Jugendliche ab 16 Jahre typischerweise die notwendige Reife besäßen, um an Kommunalwahlen teilzunehmen.
Frage 3:
Warum gibt es keine Konsequenzen für Politiker, die ihre Ziele nicht erreichen?
Ministerium für Inneres und Sport
Hier wird die Immunität angesprochen. Parlamentarische Immunität ist die Beschränkung der Strafverfolgung gegenüber Abgeordneten. Ein Abgeordneter darf wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Parlaments, dem er angehört, zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Jedes Strafverfahren, jede Haft und jede sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten sind auf Verlangen des Parlaments auszusetzen (vgl. Art. 46 Grundgesetz und Art. 58 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die Immunität soll die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen; sie ist ein Vorrecht des Parlaments, nicht des Abgeordneten. Die Immunität endet mit dem Mandat.
Frage 4:
Wieso hält man krampfhaft an der Kohleenergie fest, obwohl der Verlust an Arbeitsplätzen verkraftbar wäre? Man könnte diese Arbeitskräfte auch in anderen Bereichen einsetzen.
Ministerium für Inneres und Sport
Siehe Antworten zu Fragen 18 MULE
Frage 5:
Warum ist Hanf verboten bzw. Hanfanbau (THC-frei) nicht gefördert? Denn: als Plastik biologisch abbaubar, bessere Baumwolle, sauberer Treibstoff, besseres Pflanzenöl, wächst in unseren Breitengraden, ökologisch besser, komplette Pflanze nutzbar, Medizin, Papier, Samen
Ministerium für Inneres und Sport
(aus polizeilicher Sicht zur Teilfrage, warum Hanf verboten ist):
Cannabis (Hanf) ist ein Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Infolgedessen ist dessen Besitz oder Erwerb gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG strafbar.
Die Legalisierung von Cannabis (Hanf) wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Aus polizeilicher Sicht wird eine Legalisierung abgelehnt, weil der illegale Drogenmarkt weiter existieren würde, da hier Drogen mit höherem Wirkstoffgehalt und aufgrund der fehlenden Besteuerung preiswerter angeboten werden können als auf einem legalen Markt. Ferner muss der Konsum von Betäubungsmitteln finanziert werden. Stehen dem Drogenkonsumenten dafür keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung, ist die Begehung geldbeschaffender Straftaten die Folge. Daher ist eher mit einem Anstieg der Beschaffungskriminalität zu rechnen. Zudem ist von einer erhöhten Zunahme der Gefährdung im Straßenverkehr auszugehen, die durch typische Ausfallerscheinungen und Fahrfehler von einem unter Einfluss von Drogen stehenden Fahrzeugführer ausgeht.
Siehe auch Antworten zu Fragen 27 MULE und 1 MJ
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Frage 1:
Warum ist Hanf verboten bzw. Hanfanbau (THC-frei) nicht gefördert? Denn: als Plastik biologisch abbaubar, bessere Baumwolle, sauberer Treibstoff, besseres Pflanzenöl, wächst in unseren Breitengraden, ökologisch besser, komplette Pflanze nutzbar, Medizin, Papier, Samen
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Der wissenschaftliche Name für die Hanfpflanze ist Cannabis. Hanf kann tatsächlich auch als Nahrungsmittel, Zierpflanze, Medikament, Öl verwendet werden. Aus den Fasern können Papier, Seile und sogar Kleidung hergestellt werden.
Am bekanntesten ist Cannabis allerdings wohl als Rauschmittel/ Droge. Nur weibliche Pflanzenbestandteile produzieren den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der zum Rausch führen kann. Je nach Art der Verarbeitung sagt man z.B. auch Gras, Weed, Pot, Marihuana oder Haschisch zu diesen Rauschgiften.
Doch was bewirkt Cannabis und woher kommt der Rauscheffekt eigentlich? Cannabispflanzen enthalten über 400 Wirkstoffe. Darunter sind zum Beispiel 60 sogenannte Cannabinoide. Diese Wirkstoffe beeinflussen die Gefühle und die Psyche von Menschen sowie das Verhalten direkt. Auch die Wahrnehmungen, die Gedächtnisleistungen, die Stimmung und das Bewusstsein sowie das Denkvermögen sind betroffen. Durch Züchtung hat der Gehalt der Wirkstoffe in den letzten Jahren stark zugenommen. Dadurch kann die Wirkung immer schlechter eingeschätzt werden und die Gefahr steigt.
Jugendliche in der Pubertät haben es manchmal auch nicht einfach oder trauen sich nicht über Probleme und Schwierigkeiten zu sprechen. Die Schule ist anstrengend, die Eltern machen manchmal Stress und der eigene Körper spielt verrückt. Deswegen denken sie vielleicht, Cannabis könnte ihnen zum Beispiel beim Entspannen helfen. Manche sind auch einfach nur neugierig oder lassen sich überreden, um nicht alleine dazustehen. Gerade bei Jugendlichen kann Cannabis die Gesundheit jedoch stark schädigen oder sogar schon nach der ersten Einnahme ruinieren. Auch große Langzeitschäden sind möglich, da sich Gehirn und Körper erst noch weiter entwickeln und durch die Wirkstoffe daran gehindert werden.
Diese Gefahr der falschen Nutzung überwiegt daher den Nutzen. Hanf ist daher wegen seiner Verwendungsmöglichkeit als Droge/ Rauschmittel nicht erlaubt.
Wer sich auf Cannabis einlässt, muss daher schnell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Cannabis ist ein Betäubungsmittel im Sinne von § 1 des Betäubungsmittelgesetzes. Unter Cannabis fallen neben Marihuana auch Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. Die Straftatbestände der § 29 Betäubungsmittelgesetz und § 29a Betäubungsmittelgesetz kommen nicht nur dann in Betracht, wenn jemand mit Cannabis Handel treibt oder es an andere abgibt. Vielmehr ist bereits der Besitz von Cannabis normalerweise strafbar. Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ist möglich. Auch im Straßenverkehr stellt die Wirkung des Rausches eine große Gefahr dar. Wer unter Drogeneinwirkung wie Cannabis fährt, macht sich der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) strafbar. Wenn etwas passiert, liegt eine Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 Strafgesetzbuch) vor. Beides kann mit hohen Freiheitsstrafen oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Zum Umgang mit Betäubungsmitteln benötigt man eine entsprechende Erlaubnis (§ 3 Betäubungsmittelgesetz). Wenn man zum Beispiel Arzt ist, kann man diese Erlaubnis erhalten. Ärzte können mittlerweile Cannabis bei bestimmten Krankheiten zur Linderung der Beschwerden verschreiben.
Siehe auch Antworten zu Fragen 27 MULE und 5 MI
Frage 2:
Zu SDG 5: Warum nur MINT Schwerpunkte? Warum spielen Frauenhäuser keine Rolle?
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Die Förderung MINT umfasst den größten Teil der Ziele der Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen.
Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer bzw. sexueller Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und deren Kindern Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Frauen werden während und nach dem Frauenhausaufenthalt betreut und beraten. Es werden gemeinsam mit den Frauen Lösungsmöglichkeiten und Handlungsschritte erarbeitet und Hilfestellungen bei deren Umsetzung angeboten. Die Frauen werden bei der Bewältigung ihrer aktuellen Lebenssituation und Gewalterfahrungen unterstützt. Das Frauenhaus stellt eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft und Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr sicher.
In Bezug auf das SDG 5 sind Frauenhäuser keine Maßnahme zur Gleichbehandlung, sondern sie dienen unmittelbar dem Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.
Ministerium für Bildung
Frage 1:
Inwiefern wird oder soll eine nachhaltig orientierte Bildung gefördert (werden)?
Ministerium für Bildung
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im schulischen Bereich setzt ausgehend von der „Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und der Deutschen UNESCO-Kommission zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule (Beschluss der KMK v. 15.06.2007)“ auf:
1. Qualitätsentwicklung
• Implementierung von BNE in die Lehrpläne, Schulprogramme und Wettbewerbe
• Erarbeitung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien u. a. für Projektarbeit (z. B. Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung).
• Implementierung der BNE in der beruflichen Bildung durch
a) Entwicklung von Handreichungen mit Anregungen zur Umsetzung von Themen der BNE
b) Länderübergreifende Zusammenarbeit zur Entwicklung von Unterrichtsmodulen und praxisorientiertem Lernen (z. B. nachhaltige Schülerfirmen)
2. Qualitätssicherung
• Aus- und Fortbildungen für Lehrkräfte
Lehrerfortbildungen dienen der Qualitätsentwicklung und –sicherung im Rahmen von BNE. Durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) werden z. T. in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Fortbildungen als landesweite oder regionale Veranstaltungen für Lehrkräfte aller Schulformen entwickelt und angeboten.
• Ausbildung/Weiterbildung von Multiplikatorinnen/Multiplikatoren BNE
Über das Programmen „BLK 21“ und „Transfer-21“ wurden zunächst vier Multiplikatorinnen/Multiplikatoren für BNE in der frühkindlichen Bildung, Grundschulen, Sekundarschulen, Berufsbildende Schulen/Erwachsenenbildung) qualifiziert. 30 weitere Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, wurden über ESF-Förderung und mit Landesmittel für besondere Themenfelder qualifiziert (Selbstorganisiertes Lernen (SOL), Nachhaltige Schülerfirmen, ökologischer Fußabdruck etc.).
3. Maßnahmen zur Entwicklung eines/einer Netzwerkes / Kommunikationsplattform
• Einrichtung einer pädagogische Arbeitsstelle BNE am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA),
• Mitarbeit in Gremien (IMAG BNE, IMAG Entwicklungszusammenarbeit, IMAG Klima, IMAG Klima- und Energiekonzept, diverse Arbeitsgruppen des Bundes)
• Aufbau der Öko-Schulen bei der Entwicklung zu Netzwerkzentren BNE,
• Zusammenarbeit/gemeinsame Projekte mit außerschulischen Partnern (Verbraucherzentrale, LENA, LAU, ensa etc.)
Partizipation zählt zu den Grundprinzipien der BNE. Nur so ist eine breite Mitwirkung bei der Gestaltung von Bildungsprozessen im Sinne von BNE möglich. Deshalb wurde angestrebt, ein Netzwerk aus unterschiedlichen Partnern auf verschiedenen Ebenen zu etablieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden Handreichungen und Unterrichtsmaterialien entwickelt, Fortbildungen und Fachtagungen durchgeführt, Wettbewerbe begleitet sowie Angebote für Projekttage entwickelt und umgesetzt.
Den Schülerinnen und Schülern ist auf der Grundlage eines fächerübergreifenden Unterrichts und der ganzheitlichen Betrachtung der Themen wie Klimawandel, Klimaschutz, Biodiversität, Globales Lernen, Nachhaltigkeitsstrategien oder Verbraucherschutz entsprechendes Wissen zu vermitteln, das sie befähigt eigene Handlungsoptionen zu entwickeln.
Frage 2:
Wäre es möglich ein Fach für Nachhaltigkeit zu machen?
Ministerium für Bildung
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule besteht im Kern darin, Schülerinnen und Schüler angemessen auf das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu befähigen. Dazu gehört, dass die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem und ökologisch nachhaltigem Handeln in einer von zunehmender Abhängigkeit und globalen Problemen geprägter Welt für die Bewahrung von Natur, Leben und Gesundheit zu befähigen (s. Schulgesetz LSA § 1 Abs. 2 Nr. 7).
Neben dem fachspezifischen Bildungsauftrag gehört die ganzheitliche Betrachtung gesellschaftlicher Fragestellungen, so auch zu BNE Inhalten, zu den Aufgaben eines jeden Faches. Die Vermittlung ökologischer Bildungsinhalte erfolgt fächerübergreifend und fächerverbindend, um die Komplexität des Themas zu verdeutlichen und das Lernen in Zusammenhängen zu ermöglichen.
Die Vermittlung von entsprechenden Grundkenntnissen zur BNE vollzieht sich in der Schule in drei Bereichen:
• innerhalb des Unterrichts – als Teil eines oder mehrerer Fächer
• außerhalb des Unterrichts über Schulprojekte
• außerhalb der Schule – durch vielfältige Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner
Projektarbeit unterstützt klassen- und fächerübergreifendes Lernen und fördert die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Die Schule entscheidet in eigener Verantwortung, in welchem Umfang, zu welchen Themenstellungen und mit welchen außerschulischen Partnern Projekte umgesetzt werden.
Ein neu einzuführendes Schulfach „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ würde eine Divergenz zur Forderung nach interdisziplinärem und praxisorientiertem Unterricht über Zusammenhänge darstellen.
Frage 3:
Halten Sie unser Schulsystem, in Gänze, für optimal? Wenn nicht, warum ändern Sie es nicht?
Ministerium für Bildung
Sachsen-Anhalts Schulsystem zeichnet sich durch Vielfalt, Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit aus und eröffnet allen Schülerinnen und Schülern die Chancen auf gute Bildung und die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen einen adäquaten Bildungsabschluss zu erlangen. Insbesondere die Durchlässigkeit der einzelnen Schulformen (Grundschule, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasien, Förderschulen und Berufsbildende Schulen) bietet für Lernende und Auszubildende vielfältige Chancen ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen
Ministerium der Finanzen
Frage 1:
Warum hält die Landesregierung an der Schuldenbremse fest?
Ministerium der Finanzen
Bei der Schuldenbremse handelt es sich um eine Regelung des Grundgesetzes, die von der Landesregierung zu beachten und umzusetzen ist. Sie ist für eine nachhaltige und langfristig angelegte Finanzpolitik von hoher Bedeutung. So werden die jungen Menschen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen geschützt. Jede Generation soll ihre Ausgaben selber finanzieren und die Lasten nicht auf die nächste Generation abwälzen.
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Frage 1:
Warum gibt es vom Kultusministerium kaum Unterstützung für BNE?
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur kümmert sich um viele Dinge, auch um
Kulturpolitik. Die Hauptverantwortung für Themen rund um die Bildung oder die Nachhaltigkeit liegt aber in anderen Ministerien.
Als wichtige Querschnittsaufgabe prägt das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) natürlich auch die Kulturpolitik. Ein Beispiel: aus Mitteln der Kulturförderung des Landes erhalten landesweite Verbände wie die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. (LkJ) eine institutionelle Förderung. Die LkJ gestaltet jedes Jahr Angebote der kulturellen Bildung mit Fokus Nachhaltigkeit, bspw. im Kontext Upcycling. Die pädagogischen Kompetenzen der BNE-Initiative sind elementarer Bestandteil des Qualitätskonzeptes der LkJ und werden im operativen Alltag gelebt. Darüber hinaus tragen viele weitere Kunst- und Kulturprojekte zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung bei, ohne dass das immer so ausgewiesen wird.
Kulturpolitik schafft im besten Fall gute Bedingungen für Kunst und Kultur im Land. Sie ist in vielen Bereichen aber auf Initiativen aus der Zivilgesellschaft angewiesen. Wenn der KJR gute Ideen für künstlerische oder kulturelle Projekte zum Thema BNE hat, gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Etwa durch Vereinsgründung oder Mitwirkung in bestehenden Gruppen. Die Fachverbände und Kultureinrichtungen beraten und informieren über Fördermöglichkeiten.