Was geht in deiner Einrichtung?
Du bist dran: Sag, was Sache ist! Gestalte die „Einrichtungsrichtlinie“ mit!

Einfach verständlich!
Auf dieser Seite wollen wir dir die Inhalte der sogenannten „Einrichtungsrichtlinie“ näherbringen und deiner Meinung zu dieser hören. Dafür benutzen wir bewusst einfache Sprache, damit jede und jeder, egal wie alt, mitreden kann. Denn es geht um dich und deine Rechte!
Kleines Wörterbuch
Hier findest du eine Liste an Begriffen, die für die „Einrichtungsrichtlinie“ wichtig sind:

Landesjugendamt
Das Landesjugendamt sorgt dafür, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gut und sicher sind. Es überprüft, ob Regeln eingehalten werden, gibt Unterstützung und hilft, wenn es Probleme gibt.
Richtlinie
Eine Richtlinie ist eine Sammlung von Regeln, die festlegt, wie etwas ablaufen soll, damit es für alle gut und sicher ist.
„Einrichtungsrichtlinie“
Die „Einrichtungsrichtlinie“ beschreibt, wie Einrichtungen arbeiten müssen, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu schützen. Einrichtungen betreuen Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihrer Familie leben können oder tagsüber z.B. in Tagesgruppen Hilfe benötigen. Außerdem unterstützen sie auch Mütter oder Väter, die Schwierigkeiten bei der Erziehung haben. Sie sollen ein sicherer Ort sein, an dem eure Rechte gewahrt werden und an dem ihr körperlich, geistig und seelisch gut betreut werdet.
Mindeststandards
Damit eine Einrichtung arbeiten darf, braucht diese eine Erlaubnis. Diese wird vom Landesjugendamt erteilt. Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, muss die Einrichtung Mindeststandards erfüllen. Hierzu gehören zum Beispiel Sicherheitsfragen oder dass genügend geschultes Personal zur Verfügung steht. Auch muss es einen Plan zur Verhinderung von Gewalt geben.
„Ombudstelle“
Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Beratungsstelle, die dir hilft, wenn du Probleme oder Streit mit deiner Einrichtung oder dem Jugendamt hast. Sie hört dir zu, berät dich und unterstützt dich dabei, deine Rechte durchzusetzen – kostenlos und vertraulich
Deine Stimme zählt! Die Einrichtungsrichtlinie und du! Du bist dran: Sag, was Sache ist!
Warum ist Beteiligung wichtig?
Weil du Profi für dein eigenes Leben bist! Beteiligung bedeutet, dass du sagen kannst, was dir wichtig ist, was gut läuft, was gar nicht geht und was verbessert werden sollte. Damit deine Einrichtung ein Ort ist, an dem du dich sicher, verstanden und wohl fühlen kannst.
Was haben wir vor?

Wir wollen von dir wissen, ob in der Richtlinie alles für dich Wichtige enthalten ist. Kurz: Sind die Mindeststandards für dich ausreichend? Was ist DIR wichtig? Hierfür haben wir Workshops geplant und einen Feedbackbogen erstellt.
Um zu Feedbackbogen zu kommen, scanne einfach den QR-Code oder klicke auf den Link: https://forms.office.com/e/ZCf6eFF935
Beteiligung
Du hast das Recht, in deiner Einrichtung mitzureden und mitzuentscheiden, besonders bei Themen, die dein Leben betreffen. Dafür gibt es klare Regeln, die sicherstellen, dass du gehört wirst. Es gibt viele Möglichkeiten, deine Meinung einzubringen – z.B. über einen Einrichtungsrat.
Kurz und knapp:
- Beteiligung und Mitbestimmung sind ganz normal im Alltag deiner Einrichtungen.
- Du kannst bei allen Sachen mitentscheiden, die dich betreffen.
- Die Mitbestimmung ist gut vorbereitet. Alles ist verständlich erklärt und du kannst deine Meinungen frei sagen.
- Du kannst deine Meinungen regelmäßig einbringen. Das kann z.B. über Gruppensprechende oder feste Beteiligungsgruppen, Einrichtungsräte oder Parlamente sein.
- Deine Ansprechpersonen sind in Beteiligung geschult.


Beschwerdeverfahren
Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn in deiner Einrichtung etwas nicht passt. Egal, ob es um ungerechte Behandlung, unklare Regeln oder andere Probleme geht – deine Anliegen werden ernst genommen.
Kurz und knapp:
- Beschwerden sind jederzeit möglich.
- Du kannst dich an Mitarbeitende in deiner Einrichtung wenden.
- Du kannst dich vertraulich an externe Stellen wie das Jugendamt oder eine Ombudsstelle wenden.
- Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt.
- Du wirst darüber informiert, was mit deiner Beschwerde passiert und wie sie gelöst wird.
Privatsphäre
Du hast das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, du kannst dich zurückziehen und Zeit für dich haben, wann immer du es brauchst.
Kurz und knapp:
- Deine Privatsphäre soll jederzeit respektiert werden.
- Niemand darf ohne deine Zustimmung dein Zimmer betreten.
- Tagebücher, Briefe und Handys dürfen nicht ohne Grund eingefordert oder gelesen werden.
- Für deine persönlichen Sachen gibt es sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten.
- Du kannst dich zurückziehen, wenn du Ruhe brauchst.
- Die Mitarbeitenden achten darauf, dass deine Privatsphäre gewahrt bleibt.


Standort und Lage
Deine Einrichtung soll ein Ort sein, bei dem alles Wichtige in deiner Nähe ist. Die Lage ist auf dich und deine Bedürfnisse angepasst.
Kurz und knapp:
- Deine Einrichtung ist ein sicherer und angenehmer Ort.
- Sie ist gut an Schulen, Ärzte und Freizeitangebote angebunden.
Personal
Damit in deiner Einrichtung gute Arbeit geleistet werden kann, braucht es eine pädagogische Leitung sowie ausreichend Mitarbeitende, die sich vor Ort um alles kümmern können.
Kurz und knapp:
- Die pädagogische Leitung sorgt dafür, dass alles gut organisiert ist.
- Mitarbeitende müssen gut ausgebildet sein und regelmäßig dazulernen.
- Menschen, die ein Praktikum machen und Freiwillige dürfen nur helfen, aber keine wichtigen Aufgaben übernehmen.


Räumlichkeiten
Deine Einrichtung soll ein sicherer und angenehmer Ort sein, an dem du dich wohlfühlst. Dafür braucht es genug Räume und Platz zum Zusammenleben.
Kurz und knapp:
- Deine Einrichtung ist sicher und gemütlich.
- Es gibt Gemeinschaftsräume, genug Badezimmer und gut ausgestattete Zimmer.
- Du kannst dein Zimmer mitgestalten.
- Draußen gibt es Platz für Sport und Freizeit.
Gesundheit und Ernährung
In deiner Einrichtung wird darauf geachtet, dass du gesund bleibst und gut versorgt wirst.
Kurz und knapp:
- Du kannst mitentscheiden, was es zu essen gibt.
- Du wirst dabei unterstützt, eine umweltbewusste und klimafreundliche Lebensweise zu entwickeln.
- Deine Ernährungswünsche und Allergien werden berücksichtigt.
- Es gibt feste Regeln für Hygiene, Medikamente und medizinische Betreuung.
- Niemand darf dich zu etwas zwingen, was deinen Körper betrifft, wenn keine gesundheitliche Gefahr für dich oder andere besteht.


Landeseinrichtungsrat
Ein Landeseinrichtungsrat ist eine Gruppe von jungen Menschen aus verschiedenen Einrichtungen, die sich für deine Interessen, Rechte und Mitbestimmung einsetzen. Hier werden Themen auf Landesebene besprochen, die für dich wichtig sind.
Kurz und knapp:
- Der Landeseinrichtungsrat setzt sich für die Rechte und Interessen junger Menschen in den Einrichtungen ein.
- Hier kannst du mitreden und Veränderungen mitgestalten.
- Die Mitglieder vertreten junge Menschen aus den Einrichtungen gegenüber Politik und Verwaltung
Downloads
Hier findest du unsere Materialien zum Download:

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Dein Info-Heft zur Einrichtungsrichtlinie

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Dein Plakat zur Einrichtungsrichtlinie
Wie geht’s weiter?
Jugendpolitischer Stammtisch
Die Ergebnisse der Workshops und des Feedbackbogens stellen wir am 21.06.25 im Jugendzentrum „HOT Alte Bude“ in Magdeburg vor. Dort werden wir gemeinsam mit jungen Menschen und der Landesverwaltung über Zukunftsaussichten (Landeseinrichtungsrat) von Jugendbeteiligung in den Hilfen zur Erziehung sprechen.
Du möchtest dabei sein? Super, meld dich gern kostenfrei an unter: https://eveeno.com/jupohze
Kontakte
Wenn du mehr wissen möchtest, Fragen hast, Hilfe suchst oder dich austauschen möchtest, findest du hier die richtigen Ansprechpersonen:
Landesjugendamt
Karolin Lück
Tel.: 0345 514-1388
Mail: karoline.lueck@lvwa.sachsen-anhalt.de
Diana Richter
Tel.: 0345 514-1385
Mail: diana.richter2@lvwa.sachsen-anhalt.de
OMBUD LSA
Tel.: 0155 66577380
Mail: kontakt@ombud-lsa.de
Web: https://ombud-lsa.de
Instagram: @ombud_lsa
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.
Martin Gneist
Tel.: 0391 289-232-83
Mail: martin.gneist@kjr-lsa.de
Michael Behr
Tel.: 0176 557 024 67
Mail: michael.behr@kjr-lsa.de