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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.  

Stand 12.12.2024 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V., Schleinufer 14, 39104 Magdeburg, Telefon: 0391 28 92 320, Telefax: 0391 28 92 32 38, E-Mail: info@kjr-lsa.de (im Folgenden „KJR“ genannt). 

Abweichende Bestimmungen oder AGB einer Vertragspartei erkennt der KJR nicht an, es sei denn, er hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 

2. Anmeldung/Zustandekommen des Vertrages 

Die Anmeldungen für Veranstaltungen erfolgen in der Regel über das Online-Portal „Eveeno“. Abweichend kann eine Anmeldung auch in Textform (E-Mail) möglich sein. Hierauf wird gesondert hingewiesen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen von Mitgliedsverbänden des KJR können bevorzugt behandelt werden. 

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Anmeldung, automatisch über „Eveeno“ oder in Textform, bestätigt wird. 

3. Kosten und Rücktritt 

Veranstaltungen des KJR sind, wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, kostenfrei.  

Der KJR räumt allen Vertragspartner*innen ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein. Bei Rücktritten von Veranstaltungen, weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden pauschal 50 % des Veranstaltungsentgelts in Rechnung gestellt. Bei kostenfreien Veranstaltungen wird als Entschädigung eine Vertragsstrafe von pauschal 40 Euro je Teilnehmende*n für Präsenz-Veranstaltungen und 20 Euro je Teilnehmende*n für digitale Veranstaltungen in Rechnung gestellt. 

4. Absagen und Änderungen der Veranstaltung durch den KJR 

Der KJR kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmendenzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund (zum Beispiel Erkrankung der Veranstaltungsleitung oder einem Fall von höherer Gewalt) die Durchführung der Veranstaltung an dem vereinbarten Termin absagen.  

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen. 

Organisatorische Änderungen (wie z. B. ein Wechsel des Dozenten*der Dozentin oder der Location innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist. 

5. Ausschluss von Teilnehmenden 

Der KJR behält sich vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise der Satzung des KJR zuwiderhandeln. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt. Es gilt das Hausrecht des KJR auch in durch ihn angemieteten Räumen. 

6. Ausstellung von Kurs- und Teilnahmebescheinigungen 

Teilnehmenden wird auf Verlangen eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die die Inhalte der Veranstaltung und die Zahl der besuchten Stunden nachweist. Ist die Veranstaltung als Fortbildung für den Erhalt der Jugendleiter*innen-Card (Juleica) anerkannt, wird dies auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt.  

Ist für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigungen eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann eine Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden, wenn die maximal zulässige Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Veranstaltung bleibt hiervon unberührt. 

7. Höhere Gewalt 

Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird sie der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten benachrichtigen. 

Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar war. Höhere Gewalt kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Brand, Hochwasser, Unwetter, Epidemien oder die Erkrankung von Teilnehmenden. 

Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht nachgekommen. Die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Vertragspartei wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre vertraglichen Verpflichtungen soweit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen. 

8. Haftung des KJR 

Der KJR haftet in Fällen des Vorsatzes, arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen. Außerdem haftet er bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

Die Haftung des KJR für die bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den KJR ausgeschlossen. 

Wenn der KJR in den Veranstaltungen Links auf Webseiten Dritter verwendet, kann er mangels Einfluss auf die Gestaltung und Anpassung von Inhalten der verlinkten Seiten dafür keine Haftung übernehmen. 

Die Rechte der Teilnehmenden bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 

9. Datenschutz und Elektronische Kommunikation 

Bei einer Buchung über „Eveeno“ oder per E-Mail stimmen die Teilnehmenden zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation (einschließlich Rechnungen und Zahlungserinnerungen) in elektronischer Form erfolgen kann. 

Der KJR erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragszwecks, zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO. Nach Beendigung der Veranstaltung werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der einschlägigen Fristen gelöscht, soweit keine Erlaubnis zur Speicherung vorhanden ist.