Als Ring haben wir im Rahmen der Anhörung am 07.06.2019 zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Regelung des Vollzugs des Jugendarrestes (Landtagsdrucksache Nr. 7/3859) und zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Landtagsdrucksache Nr. 7/1852) Stellung genommen.
Wir lehnen den Jugendarrest grundsätzlich ab. Aus unser Sicht ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die jungen Menschen in den Blick nimmt, zielführender, um diesen eine Lebensperspektive ohne weitere Straftaten zu eröffnen. Da die grundsätzliche Abschaffung des Jugendarrestes allerdings in die Zuständigkeit des Bundes fällt, bitten wir die Landesregierung, sich auch auf Bundesebene für dieses Ziel einzusetzen.
Zuständig ist das Land dagegen für die Regelung, dass Schulversagen in letzter Konsequenz ebenfalls zu Jugendarrest führen kann. Hier besteht Handlungsbedarf: Junge Menschen gehören in die Schule, nicht in den Arrest. Wir haben daher die Regierungsfraktionen aufgefordert, das Schulgesetz entsprechend zu ändern.
Bis zur Abschaffung des Jugendarrests fordern wir im Rahmen unserer Stellungnahme drei wesentliche Punkte:
- die pädagogische Ausgestaltung des Jugendarrestes und die Einbindung externer Partner*innen
- die Wahrung der Rechte junger Menschen im Jugendarrest
- die wissenschaftliche Überprüfung bzw. eine Evaluation des Jugendarrestes
Ausführlich nachlesen könnt ihr die unterschiedlichen Punkte in unserer Stellungnahme zu den Drs. 7/3859 und Drs. 7/1852