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Das Coronavirus und die Situation der Jugendarbeit

Photo by Kelly Sikkema on Unsplash

Im Rahmen des Coronavirus wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt, um Mitglieder, Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen nicht zu gefährden. Nach dem Verbot aller Zusammenkünfte von Vereinen, von Maßnahmen der außerschulischen Bildung und der Schließung von Jugendfreizeiteinrichtungen, ist ein großer Teil der üblichen Arbeit in Verbänden, Vereinen und Einrichtungen zum Erliegen gekommen.

Schon die Situation stellt große Anforderungen an Verbände, Vereine und Mitarbeiter*innen. Sie müssen die Arbeit digital am laufen halten, neue digitalte Formate testen um Kinder- und Jugendliche Freizeitangebote zu machen, Veranstaltungen absagen, Unterkünfte, Räume und Referent*innen stornieren und umplanen.

Gleichzeitig gibt es noch keine offizielles Zeichen, wie es weitergeht. Wie mit fehlenden Teilnehmer*innentagen, Öffnungszeiten, Personal-, Betriebs- und Ausfallkosten umgegangen wird.

Der Vorstand hat deswegen einen Beschluss zur aktuellen Situation gefasst und wir mit anderen Landesjugendringen zusammen einen Appell an die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz gerichtet. Den Beschluss dokumentieren wir hier.

Der Beschluss des Vorstandes anlässlich der COVID-19 Epidemie

Die Folgen der Coronavirus-Epidemie (COVID-19) werden spürbare Auswirkungen auf die außerschulische Kinder- und Jugendbildungsarbeit im Land Sachsen-Anhalt haben. Wir betrachten die Entwicklungen mit Sorge und befürchten – teils aufgrund notwendiger Absagen von Seminaren usw. – einen massiven Rückgang der Teilnehmendenzahlen sowie ungeplante finanzielle Einbußen in der Bildungsarbeit.

Um die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt – als wichtige Orte  der Freizeit und  des außerschulischen Engagements junger Menschen – zu sichern, braucht es schnell eine Sicherheit für die regionalen und landesweiten Träger sowie ein geeignetes Maßnahmenpaket der Verantwortlichen.

Wir sehen folgende Handlungsbedarfe, sortiert nach zeitlicher Dringlichkeit:

  1. Eine Information der Träger, dass das Land und die Kommunen sie bei allen durch die Corona-Krise entstehenden verbandlichen Schwierigkeiten unterstützten werden.
  2. Die Sicherung der Liquidität der Träger durch schnelle und unbürokratische Wirtschaftshilfen, insbesondere der Jugendbildungsstätten, um deren Insolvenz zu verhindern. Wir unterstützen ausdrücklich den offenen Brief der Freizeit- und Bildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt vom 19.03.2020 an die Landesregierung.
  3. Eine Zusicherung zur Förderung der Personal- und Betriebskosten bei allen per Verfügung geschlossenen Einrichtungen der Jugendarbeit.
  4. Eine Zusicherung, dass Kosten für digitale Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in einem angemessen Rahmen und im Rahmen der Zuwendung für die Träger als zuwendungsfähig anerkannt werden.
  5. Eine Regelung zur Zuwendungsfähigkeit von Ausfallgebühren im Rahmen der Zuwendung.
  6. Die Aussetzung der zu erbringenden Teilnehmendentage für die Jugendbildungsreferent*innen in 2020.