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Burgenlandkreis:

Vielfach sind die kreisangehörigen Gemeinden für die Instandsetzung der Räumlichkeiten zuständig. Der Landkreis stellt seit über einem Jahrzehnt keine Gelder mehr dafür zur Verfügung. Ob und wie saniert wird, hängt oft davon ab, ob anderweitig Geld eingeworben werden kann, und ist damit oft ein glücklicher Zufall.

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