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Die Jugendhilfeplanung sieht klar abgegrenzte Planungsregionen vor. Für jede Planungsregion gibt es eine mobile Fachkraft (i.d.R. 30 Stunden). Ist diese Fachkraft krank oder die Stelle vakant, gibt es für die jungen Menschen aus den Dörfern dieser Planungsregionen kein selbstständig erreichbares Angebot.

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