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Beschlüsse SIK

Beschlüsse der Sprecher*innenkreise

Beschlüsse 2024

S1-AG-Bildungsstaetten-vom-12.06.2024

Die bereits bestehende AG der Jugendbildungsstätten wird zukünftig als AG im KJR gemäß  § 16 der Satzung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. geführt. 

Mitglied in der AG Jugendbildungsstätten sind die vom Land Sachsen-Anhalt geförderten Bildungsstätten, sofern sie dies möchten. 

Aufgaben der AG sind die Vernetzung und der fachliche Austausch sowie die Bündelung und Formulierung der Interessen der Jugendbildungsstätten. 

Beschlüsse 2023

D1 Jugendverbände sind vollwertige freie Träger der Jugendhilfe – vom 11.10.2023

Der KJR betont, dass Jugendverbände vollwertige freie Träger der Jugendhilfe sind. Sie organisieren Angebote der Jugendbildung, sind Träger eigener Bildungsstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Freiwilligendienste, engagieren sich in der Kita- und Schulsozialarbeit ebenso wie in der Demokratie- oder Genderbildung, schützen Natur und Umwelt, retten Leben und leisten unverzichtbare Dienste im Brand- und Katastrophenschutz.

Jugendverbände können als anerkannte freie Träger alle entsprechenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen. Eine Einschränkung von Leistungen, dass Jugendverbände als anerkannte freie Träger nicht geeignet sind, sieht das SGB VIII ausdrücklich nicht vor.

Warum das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt trotzdem einzelne Aufgaben des SGB VIII als zu bedeutend für Jugendverbände sieht, erschließt sich den Mitgliedsverbänden des KJR nicht.

Eine solche Aussage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt widerspräche zutiefst dem Grundgedanken der gesetzlich definierten Kinder- und Jugendhilfe.

Es stünde zudem im eklatanten Widerspruch zum Jugendpolitischen Programm des Landes Sachsen-Anhalt, das ein Ernstnehmen junger Menschen durch die Landespolitik in den Fokus nimmt und eine breite Beteiligung auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen soll.

Der KJR verwahrt sich gegen willkürliche Einschränkungen der Jugendverbände als Träger der freien Jugendhilfe. Insbesondere weist er Einschätzungen zurück, nach denen es Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gibt, die zu bedeutend für Jugendverbände sind.

Der Jugendverband fjp>media ist seit 2015 Träger der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz, die landesweite Aufgaben nach § 14 SGB VIII übernimmt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt will dem Träger ab Ende 2024 die Förderung streichen und die Aufgaben in einem Dienstleistungsvertrag ausschreiben.

Der KJR fordert das Ministerium eindringlich dazu auf, Jugendverbände als Träger der Jugendhilfe ernst zu nehmen und grundsätzlich von den Plänen der Umstrukturierung der Arbeit im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 Abstand zu nehmen. Die Servicestelle leistet bereits seit Jahren gute Arbeit und muss beim Träger fjp>media in bestehender Form verbleiben.

S1 HH 2024 – vom 11.10.2023

Der Sprecher*innenkreis beschließt den ihm vorliegenden Haushaltsplan für die Institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. sowie die Finanzpläne für die Projekte.

Er beauftragt den Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, in dem Haushaltsjahr notwendige Anpassungen vorzunehmen und über diese Bericht zu erstatten.

S2 Positionspapier Nachhaltigkeit – vom 11.10.2023

1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschließen das vorliegende Positionspapier als Grundsatzpapier zum Thema Nachhaltigkeit.

2. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Positionspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

S2 Anlage – Positionspapier Nachhaltigkeit

Beschlüsse 2022

Der Sprecher*innenkreis beschließt den ihm vorliegenden Haushaltsplan für
die Institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.
V. sowie die Finanzpläne für die Projekte.
Er beauftragt den Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, in
dem Haushaltsjahr notwendige Anpassungen vorzunehmen und über diese
Bericht zu erstatten.

S2 Neu Resolution des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. – Junge Menschen in der aktuellen Krise nicht schon wieder vergessen! – vom 12.10.2022

Der menschenverachtende und imperialistische Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine hält an. Unsere Gedanken sind weiterhin bei den Angehörigen der
Verstorbenen, den Geflüchteten und den Menschen, die in der Ukraine um ihr Leben
bangen müssen. Sie sind auch bei den Teilen der russischen Zivilgesellschaft,
die gegen diesen Krieg aufbegehren.
Die Auswirkungen dieses Krieges, in Kombination mit den anhaltenden Folgen der
Corona-Pandemie, erreichen in Form einer globalen und vor allem europäischen
Wirtschaftskrise nun mittelbar auch das Leben junger Menschen und die Tätigkeit
der Jugend(verbands)arbeit in Sachsen-Anhalt. Die Bundesregierung hat bereits
Maßnahmen ergriffen, um die Krisenfolgen abzufedern, diese reichen für eine
nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit nicht aus.
Dennoch bekommen junge Menschen die Krisenauswirkungen jetzt deutlich zu spüren.
Es droht eine Verschärfung von Armutslagen in einem Bundesland, welches seit
Jahren eine überdurchschnittlich hohe Kinder- und Jugendarmut aufweist. Die
Kostensteigerungen treffen junge Menschen gleich doppelt, denn auch die für und
durch sie vorgehaltenen Angebote der Jugend(verbands)arbeit sind stark
betroffen. Verpflegungs-, Unterbringungs- und Betriebskosten steigen derzeit
rasant und spürbar. Es drohen damit massive Kostensteigerungen bei den
Teilnehmendenbeiträgen und das temporäre oder dauerhafte Wegbrechen von Angeboten der (verbandlichen) Jugendarbeit.

S3 Positionspapier Kinder- und Jugendarmut – vom 12.10.2022

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschließen
das vorliegende Grundsatzpapier zum Thema Kinder- und Jugendarmut.
Der Vorstand wird beauftragt, das Grundsatzpapier zu Kinder- und
Jugendarmut zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und
Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit
zu vertreten.
Auf der Website des KJR sollen statistische Kerndaten zum Thema Kinderund
Jugendarmut gesammelt und jährlich aktualisiert werden

S3 Anlage – Positionspapier Kinder- und Jugendarmut

S4 Partizipationspapier – vom 12.10.2022

  1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschließen
    das vorliegende Partizipationspapier als Grundsatzpapier zum Thema
    Partizipation.
  2. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Partizipationspapier zu
    veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen
    anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

S4 Anlage – Partizipationspapier

 

Beschlüsse 2021

S1 HH 2022 – vom 06.10.2021
Der Sprecher*innenkreis beschließt den ihm vorliegenden Haushaltsplan für
die Institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt
e. V. sowie die Finanzpläne für die Projekte.
Er beauftragt den Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, in
dem Haushaltsjahr notwendige Anpassungen vorzunehmen und über diese
Bericht zu erstatten.

S2 Der KJR LSA wird Teil des Bündnisses „united4rescue“ – vom 06.10.2021
Der Sprecher*innenkreis beschließt, dass der KJR LSA Teil des bundesweiten
Bündnisses „united4rescue“ wird, welches sich aktiv für die Verbesserung der
Rahmenbedingungen der zivilen Seenotrettung von flüchtenden Menschen einsetzt.
Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit weist der KJR LSA auf das Bündnis und
seine Forderungen hin.

S3 Gute Jugendpolitik in und nach der Pandemie aktiv gestalten! – vom 06.10.2021
Die Mitgliedsverbände des KJR beauftragen den KJR sich im Sinne der Position:
„Gute Jugendpolitik in und nach der Pandemie aktiv gestalten!“ einzusetzen und
die Position zu veröffentlichen.