Der Sprecher*innenkreis besteht aus je einer*einem Delegierten der Mitglieder. Der Vorstand und die Geschäftsführung sind beratende Mitglieder. Der Sprecher*innenkreis entscheidet über alle Aufgaben des KJR LSA im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Zusätzliche Sprecher*innenkreise können durch den Vorstand einberufen werden. Auf Verlangen von mindestens 25 % der Mitglieder ist ein zusätzlicher Sprecher*innenkreis durch den Vorstand einzuberufen.
Der Sprecher*innenkreis tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Termine findet Ihr hier
Aktuelle Beschlüsse der letzten SIK-Sitzung (11.10.2023)
D1 Jugendverbände sind vollwertige freie Träger der Jugendhilfe – vom 11.10.2023
Der KJR betont, dass Jugendverbände vollwertige freie Träger der Jugendhilfe sind. Sie organisieren Angebote der Jugendbildung, sind Träger eigener Bildungsstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Freiwilligendienste, engagieren sich in der Kita- und Schulsozialarbeit ebenso wie in der Demokratie- oder Genderbildung, schützen Natur und Umwelt, retten Leben und leisten unverzichtbare Dienste im Brand- und Katastrophenschutz.
Jugendverbände können als anerkannte freie Träger alle entsprechenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen. Eine Einschränkung von Leistungen, dass Jugendverbände als anerkannte freie Träger nicht geeignet sind, sieht das SGB VIII ausdrücklich nicht vor.
Warum das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt trotzdem einzelne Aufgaben des SGB VIII als zu bedeutend für Jugendverbände sieht, erschließt sich den Mitgliedsverbänden des KJR nicht.
Eine solche Aussage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt widerspräche zutiefst dem Grundgedanken der gesetzlich definierten Kinder- und Jugendhilfe.
Es stünde zudem im eklatanten Widerspruch zum Jugendpolitischen Programm des Landes Sachsen-Anhalt, das ein Ernstnehmen junger Menschen durch die Landespolitik in den Fokus nimmt und eine breite Beteiligung auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen soll.
Der KJR verwahrt sich gegen willkürliche Einschränkungen der Jugendverbände als Träger der freien Jugendhilfe. Insbesondere weist er Einschätzungen zurück, nach denen es Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gibt, die zu bedeutend für Jugendverbände sind.
Der Jugendverband fjp>media ist seit 2015 Träger der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz, die landesweite Aufgaben nach § 14 SGB VIII übernimmt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt will dem Träger ab Ende 2024 die Förderung streichen und die Aufgaben in einem Dienstleistungsvertrag ausschreiben.
Der KJR fordert das Ministerium eindringlich dazu auf, Jugendverbände als Träger der Jugendhilfe ernst zu nehmen und grundsätzlich von den Plänen der Umstrukturierung der Arbeit im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 Abstand zu nehmen. Die Servicestelle leistet bereits seit Jahren gute Arbeit und muss beim Träger fjp>media in bestehender Form verbleiben.
Der Sprecher*innenkreis beschließt den ihm vorliegenden Haushaltsplan für die Institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. sowie die Finanzpläne für die Projekte.
Er beauftragt den Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, in dem Haushaltsjahr notwendige Anpassungen vorzunehmen und über diese Bericht zu erstatten.
S2 Positionspapier Nachhaltigkeit – vom 11.10.2023
1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschließen das vorliegende Positionspapier als Grundsatzpapier zum Thema Nachhaltigkeit.
2. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Positionspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.