Der Sprecher*innenkreis besteht aus je einer*einem Delegierten der Mitglieder. Der Vorstand und die Geschäftsführung sind beratende Mitglieder. Der Sprecher*innenkreis entscheidet über alle Aufgaben des KJR LSA im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Zusätzliche Sprecher*innenkreise können durch den Vorstand einberufen werden. Auf Verlangen von mindestens 25 % der Mitglieder ist ein zusätzlicher Sprecher*innenkreis durch den Vorstand einzuberufen.
Der Sprecher*innenkreis tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Termine findet Ihr hier