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Landeshaushalt 2020/2021 jugendgerecht gestalten!

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Vom 11.03. bis zum 13.03.2020 finden die „Bereinigungssitzungen“ des Finanzausschusses des Landtages statt. Zum voraussichtlich letzten Mal wird also der Entwurf des Doppelhaushalt 2020/2021 im Ausschuss beraten. Als Ring haben wir frühzeitig Aspekte benannt, die Teil eines jugendgerechten Haushaltes wären. Im Fokus stehen dabei nicht große Sprünge, sondern vor allem die Absicherung des bestehenden Angebotes. Dafür fordern wir: 3 Millionen Euro mehr für die kommunale Jugendförderung, 500.000 Euro mehr für die landesweite Jugendarbeit sowie den Einstieg in einen für junge Menschen attraktiven ÖPNV. Keiner dieser Aspekte fand sich im Entwurf der Landesregierung – aber Mittwoch und Donnerstag besteht noch die Möglichkeit dies zu ändern!

Im September 2019 haben wir, der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (KJR LSA), den Abgeordneten aus dem Sozialausschuss, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie den Fraktionsvorsitzenden unsere Forderungen für einen jugendgerechten Landeshaushalt zugesandt. Nach langer Diskussion liegt jetzt der Haushaltsentwurf der Landesregierung vor. Als KJR LSA haben wir diesen Entwurf nun mit Blick auf die aufgestellten Forderungen überprüft. Das Ergebnis ist leider ernüchternd.

Als KJR LSA fordern wir die Mitglieder des Landtages auf, die aufgeworfenen Aspekte im Rahmen der Haushaltsverhandlungen aktiv aufzugreifen und umzusetzen.  

  1. Unsere Forderung: Kommunale Jugendarbeit ist Voraussetzung einer guten landesweiten Jugendpolitik.
  2. Unsere Forderung: gute Arbeitsbedingungen und ein umfassendes Angebot für junge Menschen auf Landesebene absichern
  3. Unsere Forderung: Ein jugendgerechter ÖPNV ermöglicht Mobilität für alle jungen Menschen.
  4. Unsere Forderung: eine ausreichende und angemessene Förderung der institutionellen Träger aus der Zivilgesellschaft

Unsere Forderung: Kommunale Jugendarbeit ist Voraussetzung einer guten landesweiten Jugendpolitik.

Kommunale Jugendarbeitsstrukturen, wie die Ortsgruppe der Jugendfeuerwehr oder der Jugendclub um die Ecke, bilden die Basis einer guten Jugendpolitik. Sie bieten als Orte, die junge Menschen freiwillig besuchen und aktiv mitgestalten, einen wichtigen Ansatzpunkt für Selbstpositionierung und Verselbstständigung junger Menschen. Sie ermöglichen eine aktive Beteiligung junger Menschen vor Ort – aber auch an landesweiten Projekten. Die Situation der Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt hat sich über Jahre verschlechtert. Trotz einiger Verbesserungen in dieser Legislaturperiode reicht das im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bereitgestellte Geld zur Förderung nicht aus, um eine zukunftssichere und bedarfsgerechte Jugendarbeit zu ermöglichen.

Als KJR LSA fordern wir:

  • drei Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Jugendarbeit im Landeshaushalt bereitzustellen, insb. zur Absicherung bisheriger Angebote, für Investitionen in Einrichtungen und zur Unterstützung des ländlichen Raums;
  • einen dynamischen Anstieg der Jugendförderung um 2,5 % statt 2,0 % jährlich zur Wertschätzung der Fachkräfte und zum Ausgleich von Kosten- und Tarifsteigerungen;
  • die Einführung eines Flächenfaktors, um den besonderen Bedingungen von ländlichen Räumen endlich Rechnung zu tragen.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021

Derzeit sieht der Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 keine Veränderungen im Bereich des § 31 KJHG-LSA vor. Inzwischen liegt die vom Land Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebene Evaluation des § 31 KJHG LSA vor. Diese stellt fest:

„Der Verteilungsschlüssel der Landesförderung sollte nicht ausschließlich an den beim Träger der örtlichen Jugendhilfe maßgeblichen (Kinder- und Jugendlichen-)Bevölkerungsanteil gebunden werden, sondern es sollten verschiedene Faktoren, die die spezifische regionale Situation abbilden, ergänzend berücksichtigt werden. Solche Faktoren wären neben einem Mobilitätsfaktor oder Flächenfaktor für ländliche Räume und einem Oberzentrenfaktor für die drei kreisfreien Städte auch ein Faktor zur Berücksichtigung von sog. Brennpunkten. Das bedeutet in der Konsequenz entweder eine Umverteilung der Landesmittel oder eine Erhöhung der Landesmittel. Angesichts der präventiven Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit sollte von einer Umverteilung abgesehen werden.“

Darüber hinaus macht die am 27.09.2019 dem Landtag übergebene „Petition: Zukunft sichern: Jugendarbeit vor Ort retten!“ mit über 8.000 gesammelten Unterschriften, davon über 7.000 aus Sachsen-Anhalt, den Handlungsbedarf deutlich. Auch der Landesjugendhilfeausschuss weist in seinem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 (LJHA-Beschluss 2019-(7)-9) auf die Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse hin.

Unsere Forderung: gute Arbeitsbedingungen und ein umfassendes Angebot für junge Menschen auf Landesebene absichern

Die landesweiten Aktivitäten der Jugendverbände sowie anderer landesweiter Träger der Jugendarbeit werden in Sachsen-Anhalt im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ gefördert. Diese wurden mit Wirkung zum 01.01.2019 umfassend novelliert. Mit der Novellierung einher gingen insb. wichtige Verbesserungen für die Träger der Jugendbildung bspw. im Bereich der Personalkostenförderung. Sollen die derzeit über die Richtlinien finanzierten Angebote über 2019 hinaus so weiter bestehen bleiben, bedarf es einer Erhöhung der Mittel der entsprechenden Titelgruppe. Kommt es nicht zu einer Erhöhung, droht eine Situation, in der die bisherigen Angebote in 2021 nicht mehr finanzierbar sind.

Als KJR LSA fordern wir:

  • Erhöhung der Titelgruppe 61 im Landeshaushalt um 500.000 Euro

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hatte eine entsprechende Erhöhung der Titelgruppe 61 im EP 05 in seinem ursprünglichen Entwurf mit angemeldet und folgte damit u. a. auch der fachlichen Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA-Beschluss 2019-(7)-5 / 2019-(7)-9). Im Rahmen des Haushaltsaufstellungprozesses wurde diese Erhöhung jedoch zurückgenommen. Die im Vergleich zu 2019 leichte Erhöhung resultiert aus einer neuen Schätzung der Einnahmen aus Lotto Toto. Eine Garantie für diese auf Schätzungen beruhenden Mehreinnahmen gibt es nicht.

Darüber hinaus können diese zusätzlichen Mittel die entstandene Lücke zwischen erforderlichen Mitteln und den Mitteln aus Lotto Toto einerseits und Restmitteln andererseits nicht vollständig schließen. Dies hat zur Folge, dass die derzeit noch bestehenden Restmittel abgeschmolzen werden müssen, wenn überhaupt der gerade verbesserte Status Quo erhalten bleiben soll.

Da für die TG 61 am Jahresanfang immer nur eine Teilzuweisung der Mittel in Höhe von 75 % (Konzessionsabgabe) erfolgt, braucht es aber diese Restmittel, um am Jahresanfang überhaupt die Mittel für das Haushaltsjahr durch Bescheide binden zu können. Die Restmittel des jeweiligen Vorjahres sind also die Bedingung für die rechtzeitige Bescheidung der Mittel für alle im Rahmen der Richtlinie geförderten Stellen, Projekte und Maßnahmen.

Kommt es im Jahr 2020 zu einer entsprechenden Abschmelzung der Gelder,

1) wird eine rechtzeitige vollumfängliche Bescheidung aller Voraussicht nach im Jahr 2021 nicht mehr möglich sein. Es müsste für die letzten Bescheide auf die letzten am Ende des Jahres gewartet werden.

2) ist auch dann nicht klar, ob der Status Quo mit den Mitteln im Jahr 2021 überhaupt zu halten ist. Aus Sicht des KJR LSA ist dies gegenwärtig unwahrscheinlich.

3) wäre das bisherige Verfahren in 2022 auf keinen Fall mehr möglich. Es würden doppelt Mittel fehlen: Einerseits die Mittel zur Finanzierung der Mehrkosten, denn bereits hier ist ein Griff in die Rücklage notwendig. Andererseits die Restmittel zur Bindung der Mittel über das Jahr. Es müsste also nicht nur deutlich gespart werden, sondern es könnte teils trotzdem erst im Dezember beschieden werden. Liegt zu dem Zeitpunkt kein Haushalt vor, könnte es sogar zu einer Situation kommen, in der erst einmal gar nichts mehr möglich ist.

Um dies zu verhindern, braucht es spätestens für 2021 weitere Mittel in der Titelgruppe 61.

Unsere Forderung: Ein jugendgerechter ÖPNV ermöglicht Mobilität für alle jungen Menschen.

Das Lebensumfeld spielt für junge Menschen eine entscheidende Rolle, dabei erweitert sich ihr Aktivitätsbereich mit zunehmendem Alter. Die Größe dieser Räume ist dabei stark abhängig von der Mobilität der jungen Menschen. Diese sollte dabei nicht von der finanziellen oder praktischen Unterstützung der Eltern oder anderer Bezugspersonen abhängig sein.

Als KJR LSA fordern wir:

  • einen kostenlosen und barrierearmen ÖPNV für junge Menschen in Sachsen-Anhalt
  • eine Verbesserung der Taktung von Bus und Bahn
  • den Ausbau des ÖPNV an den Wochenenden und in den Abendstunden
  • freies WLAN in allen Bussen und Bahnen

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021

Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 stellen wir fest, dass die zwischenzeitlich diskutierten Teilschritte in Bezug auf die Einführung eines kostenlosen und barrierearmen ÖPNV für junge Menschen nicht (mehr) im Entwurf enthalten sind. Der Koalitionsvertrag (S. 63) trifft zumindest für das in der Diskussion befindliche Azubi-Ticket eine klare Prüfaussage. Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen fordern die Einführung. Bestrebungen, auch für Teilnehmende im FSJ die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn zu ermöglichen, finden sich ebenfalls nicht im Haushaltsentwurf.

Unsere Forderung: eine ausreichende und angemessene Förderung der institutionellen Träger aus der Zivilgesellschaft

Die Träger der Zivilgesellschaft leisten einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Gesellschaft und einem guten Aufwachsen und Leben in Sachsen-Anhalt. In 2018 und 2019 angeschobene Verbesserungen geraten mit dem Haushaltsentwurf jedoch teils ins Stocken.

Als KJR LSA fordern wir:

  • genug Mittel für Personalkosten, um bereits in der Prüfung befindliche Höhergruppierungen auch durchführen zu können.
  • genug Mittel für Sachkosten, um die Arbeit zu erhalten und weiter zu verbessern.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021

Während bei einem Teil der Träger die Höhergruppierungen für eine angemessene Bezahlung des Personals bereits für den Haushalt 2019 berücksichtigt waren, wurden diese von anderen erst später eingereicht und im Haushalt für 2020 nicht berücksichtigt.

Außerdem wurden die Kosten auf Höhe der Schätzungen für 2019 und nicht der Anträge der Träger für 2020/2021 veranschlagt. Weitere wichtige Ausgaben sind deswegen teils nicht erfasst. Hier wird das Trägerbündnis noch einmal das Gespräch mit Abgeordneten des Finanzausschusses suchen. Wir bitten hier um Ihre Unterstützung.

Bildquelle: Micheile Henderson on Unsplash