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Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt: Jugendförderung rauf!

Statement des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. zum beschlossenen Landeshaushalt 2022

Sachsen-Anhalt befindet sich seit nunmehr eineinhalb Jahren im haushaltspolitischen Dauerlauf. Am 18.05.2022 haben die regierungstragenden Fraktionen nach langen Verhandlungen den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie für junge Menschen, Jugendverbände und Träger werden dabei politisch zwar anerkannt, aber die Berücksichtigung im Landeshaushalt bleibt hinter den Erwartungen des Kinder- und Jugendrings zurück.

Positiv ist festzustellen, dass bereits vor dem Beschluss des Haushalts 2022 das „Corona-Sondervermögen“ auf den Weg gebracht wurde, welches die Förderung der Ausstattung von Jugendeinrichtungen mit Luftfiltern und Mittel zur Unterstützung der Digitalisierung von Einrichtungen der Jugendarbeit und -bildung ermöglicht. Positiv ist auch die mittelfristige Sicherung der Schulsozialarbeit im Land bis 2024, die nun anders als geplant nicht die Förderungen der Kinder- und Jugendarbeit belastet.

Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Jugendförderung auf Landesebene und die Förderung der kommunalen Jugendarbeit durch das Land keine angemessene Berücksichtigung finden. Die Zuwendungen für die Jugendförderung auf Landesebene werden zwar moderat und rückwirkend zum Januar steigen, es werden hierfür allerdings keine zusätzlichen Landesmittel in die Hand genommen. Diese Förderungen werden ausschließlich nur aus Mitteln des Glückspielgesetzes finanziert und das bedeutet, dass der Förderung neuer Projekte und der Ausweitung der Jugend- und Bildungsarbeit ein Riegel vorgeschoben wird.

Der neue Haushalt sieht leider auch keine zusätzlichen Mittel für die kommunale Jugendförderung im Sinne des § 31 KJHG-LSA vor. Dadurch kann auch ein Flächenfaktor, der den besonderen Herausforderungen in ländlichen Räumen Rechnung trägt, momentan nicht umgesetzt werden.

Für uns ist klar, gute Jugendpolitik ist ohne tragfähige und ausfinanzierte Strukturen und Angebote in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit nicht denkbar. Das Land muss endlich anerkennen, dass die inflationsbedingten Kostensteigerungen der letzten Jahre in vielen Bereichen und die Folgen der Pandemie auch die Verbände und Träger, die letztlich Teilhabe, Bildung und Freizeit für junge Menschen ermöglichen, hart treffen.

Im Hinblick auf die bereits begonnene Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 haben wir daher nur eine Botschaft: Jugendförderung rauf!

Der Haushalt 2023 muss einen „Pakt für Jugend“ enthalten, der zusätzliche Haushaltsmittel für die Bereiche der landesweiten und kommunalen Jugendförderung bereitstellt. Dies betrifft insbesondere die Förderung der landesweiten Jugendbildungsreferent*innen, Jugendverbandsreferent*innen, Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendverbandsarbeit, Jugendbildungsstätten und landesweite Kinder- und Jugendfreizeiten.

Auch braucht es eine deutliche Anhebung der Mittel für die kommunale Jugendförderung durch das Land im § 31 KJHG-LSA. Die rasanten Kostensteigerungen müssen dynamisch eingepreist und die Förderung tarifgerechter Bezahlung der Fachkräfte umfassend gesichert werden.
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Statement als PDF zum Download: www.kjr-lsa.de/wp-content/uploads/2021/07/Statement_KJR_Haushalt_2022.pdf