Hier dokumentieren wir die ausführlichen Fragen und Antworten der Parteien zum Themenblock “Jugendbeteiligung sichern und weiter stärken!” unserer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021. Für die Bewertung der Antworten, haben wir zur Veranschaulichung ein Ampelsystem gewählt. Rot bedeutet, dass die Forderungen des KJRs und seiner Mitgliedsverbände nicht erfüllt werden. Gelb bedeutet, dass die Forderungen teilweise erfüllt werden. Grün bedeutet, dass unsere Forderungen erfüllt werden.
Hier findest du die Forderungen des KJRs und seiner Mitgliedsverbände aus dem Grundsatzbeschluss “Gemeinsam aktiv für junge Menschen – Eine gute Jugendpolitik für Sachsen-Anhalt 2021-2026″, der unseren Bewertungsmaßstab bildet.
Hier findest du eine Übersicht über alle Themenblöcke unserer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Sachsen-Anhalt.
1. Anfang des Jahres 2021 verabschiedete die Landesregierung das Jugendpolitisches Programm für Sachsen-Anhalt. Wird sich Ihre Partei auch in der zukünftigen Legislaturperiode dafür einsetzen, dieses Programm fortzuschreiben und die Weichen dafür zu stellen, dass das Programm auch Impulse für die Arbeit der Ministerien schafft? Falls ja, welche Schritte plant Ihre Partei dafür zu unternehmen.
Antwort der CDU
Das jugendpolitische Programm muss auch in Zukunft fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Ähnlich wie bei der Erarbeitung des 7. Kinder- und Jugendbericht ist die Einbeziehung von Kinder- und Jugendlichen ist die Einbindung der Zielgruppe notwendig. Schlussendlich wird es darauf ankommen die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und dieser mit politischen Beschlüssen und notwendigen Finanzmitteln zu untersetzen.
Antwort der SPD
Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte und eigene Erwartungen und Forderungen. Es war daher richtig und wichtig, das Jugendpolitische Programm beteiligungsorientiert und gemeinsam mit Jugendlichen zu entwickeln. Es wird daher Grundlage unseres Regierungshandelns in der kommenden Legislaturperiode sein. Ein wesentlicher Aspekt ist der gestärkte Dialog zwischen jungen Menschen und der Landesregierung. Wir gehen davon aus, dass der generationenübergreifende Dialog und Beteiligung allen ein wichtiges Anliegen sein werden.
Antwort von DIE LINKE
Bereits im Jahr 2015 haben Kinder und Jugendliche dem damaligen Sozialminister einen umfangreichen Forderungskatalog überreicht. Seitdem laufen die Arbeiten am Jugendpolitischen Programm des Landes. Die Belange von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht derart auf die lange Bank geschoben werden. DIE LINKE hat sich immer wieder dafür stark gemacht, die Fortschreibung des Jugendpolitischen Programms zu beschleunigen und auf den Weg zu bringen, um aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden. Die entsprechende IMAG muss daran weiterhin unter enger Beteiligung des KJR arbeiten. Ebenso sind die Regelungen zu einer tatsächlichen ressortübergreifenden Anwendung des Programms zu schärfen und vor allem zu kontrollieren. Ein regelmäßiges Berichtswesen ist dazu notwendig, bspw. im Rahmen des Kinder- und Jugendberichtes des Landes.
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Der aktuelle Kinder- und Jugendbericht wie auch das jugendpolitische Programm der Landesregierung formulieren u. a. auf Grundlage von Umfragen und Workshops mit Jugendlichen zentrale Anliegen und Herausforderungen für die Jugendpolitik. Mit Beginn der neuen Legislatur ist auf dieser Grundlage eine eigenständige Jugendpolitik im Land konzeptionell und strategisch zu verankern, finanziell zu untersetzen und im stetigen Austausch mit den jungen Menschen im Land rückzukoppeln und fortzuentwickeln. Wir wollen den nächsten Kinder- und Jugendbericht zur Mitte der Legislatur mit dem Schwerpunkt Kinderarmut vorlegen und auf Basis dessen das jugendpolitische Programm fortschreiben.
Antwort der FDP
Wir werden uns in der kommenden Legislaturperiode für eine Verbesserung des Programms einsetzen. Es muss regelmäßig evaluiert werden, wie effektiv das Programm ist und ob es dort ankommt, wo es ankommen soll.
2. Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass die modellhaften Projekte “Jugend Macht Zukunft” und “Landeszentrum Jugend + Kommune” als wichtige Akteure und Netzwerkstellen landesweiter Jugendbeteiligung institutionalisiert werden?
Forderung des KJR: Die bisher modellhaften Projekte Jugend Macht Zukunft und das Landeszentrum Jugend + Kommune institutionalisieren!
Antwort der CDU
Beide genannten Projekte hat die CDU durch ihre Fraktion im Landtag begleitet und sehen auch die Qualität des erreichten Standes. Der Wunsch nach einer institutionalisierten Finanzierung können wir nachvollziehen. Wir werden uns für eine Fortführung der Projekte auch in der kommenden Wahlperiode einsetzen. In welcher Form dies passieren wird, muss im Rahmen der möglichen Koalitionsverhandlungen sowie den Haushaltsberatungen erfolgen.
Antwort der SPD
Uns ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen, daher setzen wir uns für eine Verstetigung des Landeszentrums Jugend + Kommune ein, um die Umsetzung der Jugendbeteiligung in den Kommunen zu begleiten und Ideen für die Beteiligung junger Menschen in den Kommunen zu entwickeln.
Antwort von DIE LINKE
Ja, diesen Ansatz unterstützt DIE LINKE.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Ja, beide Projekte wollen wir verstetigen und regelhaft einbinden in die Fortschreibung einer eigenständigen Jugendpolitik im Land.
Antwort der FDP
Die genannten Projekte sehen wir als inzwischen etabliert an. Wir möchten die Möglichkeiten der Jugendbeteiligung erhalten, verbessern und mittelfristig erweitern. Beispielsweise sollen in Kommunen, in denen es die entsprechenden Initiativen gibt, die Errichtung von Jugendparlamenten erleichtern. Dabei sollen diese Parlamente ein eigenes Budget zur Verfügung haben und eine echte Mitbestimmung sichergestellt werden.
3. Wird Ihre Partei sich für eine Absenkung des Wahlalters für eine Beteiligung an kommunal- und Landtagswahlen einsetzen? Falls ja, welche Altersgrenze wird für die Wahlbeteiligung von Ihrer Partei angestrebt?
Forderung des KJR: Die Altersgrenzen zur Beteiligung an kommunal- und Landtagswahlen auf 14 Jahre herabsetzen!
Antwort der CDU
Die CDU wird sich für keine weitere Absenkung des Wahlalters einsetzen. Aus unserer Sicht ist das Wahlalter von 16 bei Kommunalwahlen und 18 bei Landtags- und Bundestagswahlen angemessen. Das Wahlrecht muss immer in Verbindung mit den Pflichten als Bürger gesehen werden. Das heißt, dass wer mehr Rechte fordert, gleichzeitig die Frage beantworten muss, welche Pflichten gleichzeitig mit übergehen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine weitere Absenkung des Wahlalters nicht förderlich ist.
Antwort der SPD
Unsere Demokratie lebt vom bürgerschaftlichen Engagement jeder Generation. Soziales und politisches Engagement sind ein Garant für Zusammenhalt und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Bei Wahlen zu kommunalen Vertretungen sind alle Bürger*innen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Dafür setzen wir uns auch für die Wahlen zum Landtag von Sachsen-Anhalt ein.
Antwort von DIE LINKE
Wir wollen durch ein Herabsetzen des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre und ein kommunales aktives Wahlrecht für Migrant*innen mehr Menschen an der Demokratie beteiligen und ihnen ermöglichen, ihr Umfeld mitzugestalten.
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Wir setzen uns für ein Wahlalter ab 14 Jahren bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen ein.
Antwort der FDP
Wir Freien Demokraten stehe für die Einbindung junger Menschen. Deshalb setzen wir uns unter anderem auch für ein Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene ein. Dieses Wahlalter halten wir auch für Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt für angemessen.
4. Der § 80 KVG LSA regelt, dass gesellschaftliche Gruppen u. a. von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre spezifische Interessen berühren, in angemessenem Umfang einbezogen werden müssen. Plant Ihre Partei für die anstehende Legislaturperiode die Verbindlichkeit dieser Formulierung zu schärfen?
Forderung des KJR: Die rechtliche Verbindlichkeit der Beteiligung von jungen Menschen im Rahmen der Kommunalverfassung erhöhen!
Antwort der CDU
Die Formulierung des § 80 des Kommunalverfassungsgesetzes ist eine Soll-Bestimmung. Das heißt die Nichtanwendung durch die Kommunen ist die Ausnahme. Leider ist dies noch nicht in allen Kommunen so verstanden worden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir hier für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und den daraus resultierenden Chancen werben.
Antwort der SPD
Auch die kommunale Selbstverwaltung lebt vom bürgerschaftlichen Engagement, der Beteiligung der Bürgerinnen an den Entscheidungen der Kommunalvertretungen. Die Änderung von § 80 des Kommunalverfassungsgesetzes 2018 war ein wichtiger Meilenstein für die Stärkung der Bürgerinnenbeteiligung in den Kommunen und konnte nur durch beharrliches Wirken der SPD erreicht werden. Wir wollen Jugendbeiräte in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt und diese mit Fördermitteln unterstützen.
Antwort von DIE LINKE
Die Vorschrift des § 80 KVG ist nur eine Soll-Vorschrift. Dies ist nicht verbindlich genug und muss daher in Zukunft strenger gefasst werden. Bereits 2014 hat DIE LINKE ein unter breiter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Fachverbänden erarbeitetes Kinder- und Jugendteilhabegesetz in den Landtag eingebracht. Damit konnten wir in Bezug auf die Landesverfassung und das KVG zumindest Teilerfolge erzielen. Wir halten ein eigenes Teilhabegesetz für Kinder und Jugendliche auch in Zukunft für notwendig.
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Ja. Wir wollen die Beteiligung von jungen Menschen vor Ort verbindlich festschreiben. Diese Verpflichtung ist etwa durch ein Verbandsklagerecht für demokratische Jugendverbände zu flankieren. Gleichzeitig wollen wir die Befugnisse der Kommunen festschreiben Jugendgremien vor Ort Antrags- und Rederecht einzuräumen sowie diesen Gremien Gelder im kommunalen Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Antwort der FDP
Eine Einbeziehung betroffener Menschen ist bei allen Projekten wichtig. Gleiches gilt natürlich auch für junge Menschen. Einer größeren rechtlichen Verbindlichkeit stehen wir positiv gegenüber.