Hier dokumentieren wir die ausführlichen Fragen und Antworten der Parteien zum Themenblock “Freiräume für junge Menschen stärken“ unserer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021. Für die Bewertung der Antworten, haben wir zur Veranschaulichung ein Ampelsystem gewählt. Rot bedeutet, dass die Forderungen des KJRs und seiner Mitgliedsverbände nicht erfüllt werden. Gelb bedeutet, dass die Forderungen teilweise erfüllt werden. Grün bedeutet, dass unsere Forderungen erfüllt werden.
Hier findest du die Forderungen des KJRs und seiner Mitgliedsverbände aus dem Grundsatzbeschluss “Gemeinsam aktiv für junge Menschen – Eine gute Jugendpolitik für Sachsen-Anhalt 2021-2026″, der unseren Bewertungsmaßstab bildet.
Hier findest du eine Übersicht über alle Themenblöcke unserer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Sachsen-Anhalt.
1. Wird sich Ihre Partei für eine Ausbildungsgarantie junger Menschen einsetzen?
Antwort der CDU
Wir wollen, dass jeder junge Mensch die Chance erhält, gut in sein Berufsleben zu starten. Eine Ausbildungsgarantie, gegebenenfalls einklagbare, abzugeben halten wir aber nicht für zielführend. Vielmehr gilt es die Ausbildungsfähigkeit sicherzustellen und bei Bedarf hier Unterstützung zu leisten.
Antwort der SPD
Ja. Die duale Ausbildung ist ein Grundpfeiler unserer Wirtschaft und doch scheint sie in der Wahrnehmung vieler Menschen an Wertschätzung verloren zu haben. Aber gerade unsere mittelständische Wirtschaft mit vielen Handwerksbetrieben sucht junge Menschen, die einen Beruf erlernen wollen. Wir brauchen außerdem Menschen, die sich gerade in den Sozialberufen um andere kümmern wollen und damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Damit die Entscheidung für diese Berufe getroffen werden kann, müssen wir jedoch die Ausbildung an vielen Punkten attraktiver machen. Wir setzen und für eine Ausbildungsgarantie für Sachsen-Anhalt ein, damit
interessierte junge Mensch einen regulären Ausbildungsplatz erhält.
Antwort von DIE LINKE
DIE LINKE fordert für alle Jugendlichen, die jünger als 25 Jahre sind und die zum 30. September des Jahres noch einen Ausbildungsplatz suchen, eine Ausbildungsgarantie als Rechtsanspruch im Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf eine vollqualifizierende Ausbildung, die allen Jugendlichen den Weg zu einem Berufsabschluss öffnet. Das ist eine Frage der Sicherung von Perspektiven für alle Jugendlichen und sollte in Zeiten eines anhaltenden Fachkräftemangels eigentlich selbstverständlich sein. Dabei müssen ausbildende Betriebe unterstützt und Betriebe, die nicht ausbilden, über eine Ausbildungsumlage an der Ausbildung beteiligt werden. Vollzeitschulische Ausbildungen müssen grundsätzlich kostenfrei angeboten werden und es müssen auch hier Möglichkeiten für eine Ausbildungsvergütung gesucht werden.
Für den Einstieg in eine Berufsausbildung bei Defiziten in den schulischen Leistungen müssen vorhandene Modelle eine betrieblich begleiteten Einstiegsqualifizierungen mit dem Ziel der Übernahme in eine reguläre Berufsausbildung verstärkt und ebenfalls aus der Ausbildungsumlage finanziell unterstützt werden,
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Ja. Allen jungen Menschen ist der Weg in eine Duale Ausbildung zu ermöglichen. Wir setzen uns deshalb etwa für die Beibehaltung der Einstiegsqualifizierung (Plus) und der assistierten Ausbildung der Agenturen für Arbeit ein. Die Notwendigkeit eines Landesprogrammes zur Ausbildungsplatzgarantie soll geprüft und wenn nötig umgesetzt werden, denn Ausbildung ist ein Recht für alle unabhängig von demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen.
Antwort der FDP
Wir wollen jungen Menschen in diesem Land eine Perspektive bieten. Dazu zählt auch ein breites Angebot an Ausbildungsplätzen. Hierfür wollen wir die Wirtschaft fördern, um dies zu gewährleisten. Außerdem wollen wir junge Menschen zum Gründen motivieren und dabei unterstützen.
2. Welche Position hat Ihre Partei zur Heranziehung junger Volljähriger für die Kosten für Hilfen zur Erziehung entsprechend der §§ 91 – 94 SGB VIII? Plant Ihre Partei eine Aussetzung dieser Regelung durch eine entsprechende Regelung im KJHG-LSA?
Antwort der CDU
Die CDU sieht in §§ 91 bis 94 SGBVIII Änderungsbedarf. Dabei streben wir insbesondere Bundesregelungen an. Sollte diese nicht erfolgen, sehen wir die Notwendigkeit einer landesrechtlichen Regelung. Diese muss aber vorab auch mit der kommunalen Ebene abgestimmt werden.
Antwort der SPD
Am 22. April 2021 wurde im Bundestag das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen. Es sieht vor die Kostenbeteiligung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens zu reduzieren. Von der Kostenheranziehung junger Volljähriger aus dem Vermögen wird gänzlich abgesehen. Der Reform des SGB VIII ging ein zweijähriger intensiver Beteiligungs- und Reformprozess voraus.
Antwort von DIE LINKE
DIE LINKE lehnt eine Kostenheranziehung nach §§ 93, 94 SGB VIII entschieden ab. Kinder und Jugendliche geraten in der Regel unverschuldet in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung, der Betreuung in Notsituationen, in Inobhutnahmen und weitere teil- oder vollstationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gründe dafür liegen in der Regel nicht bei den Kindern und Jugendlichen selbst. Es gibt daher keine Rechtfertigung dafür, sie an den Kosten dieser Maßnahmen zu beteiligen.
Antwort von BÜNDNIS 90/Die Grünen
Wir setzen darauf, dass dieses Vorhaben im Rahmen der in Arbeit befindlichen SGB VIII Novelle auf Bundesebene aufgegriffen wird. Falls sich darüber hinaus gehender Handlungsbedarf ergibt, ist dessen Umsetzung im Land zu prüfen. Prinzipiell sehen wir eine Heranziehung der jungen Menschen für die Kosten zur Hilfe zur Erziehung sehr kritisch.
Antwort der FDP
Auf Bundesebene hat unsere Bundestagsfraktion sich hierfür bereits eingesetzt und einen Antrag eingebracht. Auf Landesebene werden wir eine Aussetzung ausführlich prüfen.
3. Plant Ihre Partei Maßnahmen, um die Wohnungslosigkeit junger Menschen zu bekämpfen? Falls ja, welche sind das?
Antwort der CDU
In Sachsen-Anhalt gibt es grundsätzlich keinen Mangel an bezahlbaren Wohnraum. Bei drohender Wohnungslosigkeit sind selbstverständlich alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern. Das kann die Übernahme von Mietschulden in Form einer Darlehensgewährung erfolgen. Bei anderen liegen vielleicht auch Suchtproblematiken vor, die bekämpft werden müssen. Bei anderen muss gegebenenfalls kommunaler Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Antwort der SPD
Wohnen ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Wenn junge Menschen aufgrund verschiedener lebensgeschichtlicher Erfahrungen obdachlos werden, gibt es Projekte wie das SCHIRM-Projekt der Halleschen Jugendwerkstatt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auffängt und niedrigschwellige Angebote macht wie zu duschen, eine warme Mahlzeit zu bekommen und in Kontakt mit Sozialpädagog*innen zu treten, um ggf. Perspektiven zu erarbeiten. Diesen Projekten und Anlaufstellen für junge Menschen, die in schwierige Lebenssituationen geraten sind, Perspektiven zu bieten, wollen wir in Zusammenarbeit mit den Kommunen/kreisfreien Städten weiter unterstützen. Wir befürworten zudem eine Stärkung der Arbeit von Streetworkern.
Antwort von DIE LINKE
Bereits im Rahmen der Novellierung des SGB VIII hat DIE LINKE umfangreiche Vorschläge dazu unterbreitet. Dazu zählen u.a. die gesetzliche Festschreibung des Housing-First-Prinzips, eine deutliche Anhebung der Altersgrenzen in den Hilfen für junge Volljährige, eine Verbesserung der Rechtsstellung der Jugendsozialarbeit und die Festschreibung der Leistung des Jugendwohnens als Pflichtaufgabe. Daneben fordert DIE LINKE ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von 10 Milliarden Euro im Jahr zur Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaus. Um das Recht auf Wohnen zu gewährleisten und Wohnungslosigkeit zu verhindern, sind deutlich mehr Sozialwohnungen erforderlich, die dringend gebaut werden müssen. Denn es fehlt insgesamt an bezahlbarem Wohnraum, so dass immer mehr Menschen in die Wohnungslosigkeit geraten. Um den Verlust der Wohnung zu verhindern, sind Verbesserungen im Kündigungsschutz, eine bedarfsgerechte Anpassung des Wohngeldes und eine wirkungsvolle Begrenzung der Mietpreise notwendig. DIE LINKE setzt sich deshalb für eine Änderung des Mietrechtes ein, so dass regionale Mietpreisbegrenzungen insbesondere in Ballungsräumen rechtlich möglich werden.
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Wir setzen allgemein auf einen Neuanfang in Sachen Sozialen Wohnungsbau in Sachsen-Anhalt, um den Wohnungsmarkt ausgeglichen zu halten und eine soziale „Durchmischung“ von Wohnvierteln und Quartieren weiterhin zu gewährleisten. Spezielle Projekte in Bezug auf wohnungslose junge Menschen wären im Land neu zu entwickeln. Eine anfängliche Bedarfserhebung verbinden wir mit dem nächsten Kinder- und Jugendbericht, der nach unserem Dafürhalten speziell Kinder- und Jugendarmut in den Blick nehmen soll. Wohnprojekte für wohnungslose Jugendliche halten wir darauf aufbauend für sinnvoll soweit dafür vor Ort Bedarf besteht.
Antwort der FDP
Im Großteil des Landes existieren viele kostengünstige Wohnungsangebote. Um diese aber weiter auszubauen, müssen in Studentenstädten mit Hochschulen und/oder Universitäten die Studentenwerke eingebunden werden. Auch müssen bürokratische Hürden zum Bauen abgesenkt werden, Genehmigungen schneller ausgestellt werden und Anreize geschaffen werden.
4. Unterstützt ihre Partei Initiativen für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene?
Antwort der CDU
Der Ansatz der Kindergrundsicherung ist sicher prüfenswert. Aktuell vorliegende Vorschläge sind aber aus unserer Sicht nicht langfristig tragfähig, weil sie zum Beispiel die Nachteilsausgleiche für Kinder mit Behinderungen nicht vollständig darstellen können. Die Betrachtung des Gesamtkomplexes macht deutlich, dass die Forderung nach einer einheitlichen Kindergrundsicherung in der Praxis schwierig umzusetzen ist. Anstrebenswert ist auf jeden Fall der erleichterte Zugang zu den entsprechenden Leistungen.
Antwort der SPD
Ja. Die SPD ist davon überzeugt, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben verdienen. Die Unterstützung von Kindern und Familien in Deutschland ist vielfältig, dennoch wächst jedes fünfte Kind in unserem Land in Armut auf. Wir wollen dies ändern und planen mit der Kindergrundsicherung einen grundlegenden Wechsel in der Familienförderung. Dazu gehören flächendeckend im ganzen Land gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder und freie Fahrt mit Bus und Bahn im Nahverkehr. Die Kindergrundsicherung besteht zum anderen aus einem neuen existenzsichernden, automatisch ausgezahlten Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld. Damit machen wir das Leben der Familien leichter, die es besonders schwer haben. Der monatliche Basisbetrag dieses neuen Kindergeldes wird bei circa 250 Euro liegen. Der Höchstbetrag wird sich an den Ausgaben von Familien mit mittleren Einkommen für Bildung und Teilhabe orientieren und mindestens doppelt so hoch sein wie der Basisbetrag. Im Höchstbetrag sind das sächliche Existenzminimum inklusive Wohnkostenpauschale sowie Bildungs- und Teilhabekosten enthalten. Das neue Kindergeld ersetzt so den Kinderfreibetrag und bündelt bisherige Leistungen.
Antwort von DIE LINKE
Ja, DIE LINKE kämpft schon lange ganz entschieden und gemeinsam mit Sozialverbänden und Gewerkschaften für eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene. Diese soll bei 630 Euro für die ärmsten Kinder beginnen und je nach Einkommenssituation auf mindestens 328 Euro abgeschmolzen werden. Mit der Kindergrundsicherung soll das bestehende bürokratische, restriktive und intransparente soziale Sicherungssystem für Kinder einkommensarmer Familien abgeschafft werden. Sie soll weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Einkommen der Eltern oder anderer Haushaltsangehöriger angerechnet werden. DIE LINKE hat für Sachsen-Anhalt einen „Plan gegen Kinder- und Jugendarmut“ erarbeitet, der konkrete und vielfältige Schritte zur Armutsbekämpfung auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene bündelt. Dieser Plan ist hier einzusehen: https://www.dielinke-fraktion-lsa.de/fileadmin/user_upload/Massnahmeplan_KinderJugendarmut_digital.pdf
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Ja. Wir Grünen setzen uns für eine allgemeine Kindergrundsicherung ein. Denn uns ist jedes Kind gleich viel Wert. Seine Teilhabe wollen wir unabhängig vom Geldbeutel und Erwerbsstatus der Eltern verlässlich garantieren.
Antwort der FDP
Das Konzept der Kindergrundsicherung halten wir nicht für den richtigen Weg. Auf Bundesebene haben wir uns bereits für ein Kinderchancengeld eingesetzt, womit Familien und Kinder gezielter gefördert werden. Damit würden Bürokratie abgebaut und Leistungen gebündelt werden.
5. Plant ihre Partei Unterstützungsmöglichkeiten im Schulsystem insbesondere für Kinder- und Jugendliche aus armutsgefährdeten und armen Familien zu schaffen? Falls ja, wie sollen diese Unterstützungsmöglichkeiten aus Sicht Ihrer Partei ausgestaltet werden?
Antwort der CDU
Bereits jetzt sind verschiedene Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes vorhanden. Durch Bundesprogramme wurden vorhandene Defizite bei der Ausstattung mit entsprechender Digitaltechnik aufgegriffen bzw. Maßnahmen eingeleitet dieses zu beseitigen. Der Bund hat hierzu ein zwei Mrd. EURO Maßnahmenpaket vorlegt, um damit den Betroffenen der Pandemie direkt zu helfen. Wir unterstützen dies ausdrücklich. Daneben prüfen wir, welche weiteren Maßnahmen, auch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, diese Vorhaben begleiten und unterstützen können
Antwort der SPD
Die Sozialdemokratie steht seit über 155 Jahren für den Aufstieg durch Bildung und für einen Bildungsbegriff, der weit über das Thema Schule hinausgeht.
Bildung beginnt für uns nicht mit der Einschulung, sondern weit vorher, in den Kitas. Auf das Angebot an Kindertagesstätten und Horten sowie auf unseren Rechtsanspruch für jedes Kind ab Geburt können wir in Sachsen-Anhalt stolz sein. Mit der Novellierung des KiföG konnten Eltern finanziell entlastet werden. Kinder, deren Eltern SGB II Leistungen erhalten, werden kostenfrei betreut. In der nächsten Legislatur wollen wir die beitragsfreie Kita erreichen. Wir setzen auf das längere gemeinsame Lernen wie es an den Gemeinschafts- und Gesamtschulen erfolgreich praktiziert wird. Wir brauchen mehr Ganztagsschulen von Jahr zu Jahr, denn Lernen braucht Zeit und Gemeinschaft.
In einem ersten Schritt wollen wir deshalb Grundschulen und Hort zu Ganztagsschulen zusammenführen. Wir setzen uns für mehr Gemeinschaftsschulen, insbesondere im ländlichen Raum ein, um die wohnortnahe Beschulung für alle Schulabschlüsse bis zum Abitur möglich zu machen. Der Lehremangel soll so schnell wie möglich abgebaut werden. Wir setzen uns für eine grundsätzliche Lernmittelfreiheit –sowohl für digitale wie auch für analoge Lernmittel ein. Die Corona-Pandemie hat die Bildungsungerechtigkeit weiter verschärft. Wir begrüßen daher die finanzielle Unterstützung auf Bundesebene in Höhe von 2 Mrd. Euro für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“.
Antwort von DIE LINKE
Ja, der „Plan gegen Kinder- und Jugendarmut“ (siehe Frage 4 dieses Fragenteils) enthält auch hierzu Vorschläge.
Antwort von Bündnis 90/Die Grünen
Schulen an sozialen Brennpunkten wollen wir zu Schwerpunktschulen weiter entwickeln, um ihre Herausforderungen besser zu meistern. Hier müssen Bedingungen geschaffen werden, die eine ausgleichende Entwicklung ermöglichen. Dafür müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, z.B. eine überdurchschnittlich gute Personal- und Sachmittelausstattung, für Sprachförderung, für das ganztägige Lernen und für außerschulische Lernorte.
Antwort der FDP
Wir Freie Demokraten sehen in der Bildung die Basis für das Aufstiegsversprechen der sozialen Marktwirtschaft. Deshalb wollen wir massiv in die Bildung investieren, um eine Chancengerechtigkeit herzustellen. Wichtig ist hierbei, dass auch außerschulische Angebote ausgebaut werden. Auch müssen Talente früher erkannt und gefördert werden.