Am 05. Mai hat das Bundskabinett das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 gestartet. Mehr Informationen über das Programm gibt es auf der Webseite des BMFSFJ.
Insbesondere durch die Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote kann auch die Jugend- und Jugendverbandsarbeit einen Teil dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen das soziale Lernen und Erleben mit Gleichaltrigen, das während der Pandemie immer wieder eingeschränkt wurde, jetzt wieder verstärkt zu ermöglichen.
Da es in der momentanen Situation schwierig ist, einen Überblick über die zahlreichen Bestandteile und Fördermöglichkeiten des Aktionsprogramms zu behalten, stellen wir auf dieser Seite entsprechende Informationen zusammen.
DKJS: AUF!leben Zukunft ist jetzt
Das Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt der deutschen Kinder- und Jugendstiftung ist ein bundesweites Programm im Gesamtumfang von 100.000.000 Euro für das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
Umfang | 100.000.000 Euro (davon rund 83 Mio. Euro im Zukunftsfonds: rund 15 Mio. in 2021 und rund 68 Mio. in 2022) |
Zeitraum | 01.06.2021 – 31.12.2022 |
Antragsfristen | Derzeit können Anträge für die Förderkategorien KOMPAKT VOR ORT und CAMP sowie für UMSETZUNGSPARTNER gestellt werden. Alle anderen Kategorien starten am 01.11.2021. Anträge können laufend bis zum 30.06.2022 gestellt werden. |
Wer kann beantragen? | Vereine und weitere Körperschaften des privaten Rechts, die über einen aktuellen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit verfügen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Länder, Landkreise, Kommunen, Kirchengemeinden) Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (begründete Ausnahmen sind möglich) sowie qualifizierte und geeignete Kräfte, die die Projekte durchführen. |
Antragsformulare und Verfahren | Antragsformulare KOMPAKT (CAMP und VOR ORT); Hinweise Antragsformulare UMSETZUNGSPARTNER; Hinweise Die ausgefüllten Anträge als offenes Excel-Dokument (nicht als .pdf) an: antrag.aufleben@dkjs.de und dann noch einmal unterschrieben per Post an: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH Antrag AUF!leben Tempelhofer Ufer 11 10963 Berlin Vorrangig werden zunächst Anträge für Projekte bearbeitet, die in den Herbstferien stattfinden oder beginnen sollen. |
Was wird gefördert? | Derzeit können Anträge für die Förderkategorien KOMPAKT VOR ORT und CAMP sowie für UMSETZUNGSPARTNER gestellt werden. Eine Übersicht über die weiteren (vorläufigen) Förderkategorien, die vom Mentoringprogrammen und Qualifizierungen für Fachkräfte reichen findest du hier. |
Wie hoch ist die Förderung? | KOMPAKT VOR ORT: 50Eur TN/Tag KOMPAKT CAMP: 150Eur TN/Tag UMSETZUNGSPARTNER: indivduell gem. Bewilligung Eine Übersicht über die Förderhöhen aller Kategorien findest du hier. |
Mehr Infos unter: https://www.auf-leben.org/foerderung/antragsverfahren/
KJP-Mittel für bundesweite Jugendverbände
Um verstärkt und vergünstigt Ferienfreizeit-, und Begegnungsangebote zu gewährleisten, wurden die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die Kinder- und Jugenderholung, die kulturelle und politische Jugendbildung, die Jugendsozialarbeit, die Jugendarbeit im Sport, die internationale Jugendarbeit sowie Angebote der Jugendverbände erhöht.
Der DBJR erhielt dafür die Bewilligung einer Fördersumme für das Jahr 2021 in Höhe von 10.010.481 Euro, die an die im DBJR zusammengeschlossenen bundesweiten Jugendverbände weitergeleitet wurde. Der weitere Umgang und die Verteilung der Mittel an Untergliederungen obliegt den jeweiligen Verbänden.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
Umfang | 10.010.481 Euro für 2021, Fördersumme für 2022 noch nicht bekannt |
Zeitraum | frühstmöglicher Maßnahmebeginn für 2021 ist der 15.07.2021 |
Antragsfristen | in Absprache mit den jeweiligen Bundesverbänden |
Wer kann beantragen? | DBJR (Weiterleitung an bundesweite im DBJR zusammengeschlossene Jugendverbände) |
Antragsformulare und Vergabeverfahren | Es gelten die Richtlinien des KJP Für die Beantragung und Abrechnung dienen die Formblätter des KJP, insb. AV FB, AV FB-Z sowie AV FB-B |
Was wird gefördert? | Ferienfreizeiten, außerschulische Angebote (insb. Medienkompetenzförderung und Demokratiebildung), Kleinaktivitäten, Abgebote zur Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamt, Internationale Fachkräfteprogramme zur Wiederaufnahme des Jugendaustauschs |
Wie hoch ist die Förderung? | Pro Tag und Person können bis zu 40 Euro, bei Aktivitäten am anderen Ort zusätzlich Fahrkostenzuschüsse von bis zu 60 Euro pro Person abgerechnet werden. Für Begleitpersonen, Teamer*innen und pädagogisches Personal können als Honorar 305 Euro pro Tag und Person abgerechnet werden. Ebenfalls abgerechnet werden können bis zu 1.000 Euro für Kleinaktivitäten bei 10% Eigenan-teil, z.B. für Schnupperangebote. |
Weitere Informationen zur Umsetzung des Aktionsprogramms im KJP bietet dieses Merkblatt.
Eine Kofinanzierung aus Mitteln der Länder und Kommunen, die insbesondere auch aus dem Aktionsprogramm Modul 3.3 „Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern stärken“ kommen, wird zugelassen.
KJP-Mittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Über die Aufstockung des KJP ehält auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen (BAG OKJE) eine zusätzliche Fördersumme in Höhe von 1,5 Mio. Euro, die von Trägern und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden können.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
Umfang | jeweils 1,5 Mio. Euro für 2021 und 2022 |
Zeitraum | frühstmöglicher Maßnahmebeginn für 2021 ist der 15.07.2021 |
Antragsfristen | Bis zum 15.09. können Anträge für eine Förderung für 2021 eingereicht werden bei der BAG OKJE eingereicht werden (aktion@bag-okje.de) |
Wer kann beantragen? | Träger der Maßnahme ist BAG OKJE, die Mittel können über die BAG OKJE von Einrichtungen und Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden. |
Antragsformulare und Vergabeverfahren | Es gelten die Richtlinien des KJP Für die Beantragung und Abrechnung dienen die Formblätter des KJP, insb. AV FB, AV FB-Z sowie AV FB-B |
Was wird gefördert? | Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Aktionsprogramms “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” Beispiele für mögliche Aktivitäten: Kinder- und Jugendfreizeiten Kinder- und Jugendfeste (zentral oder sozialräumlich) Aktionen zum Mitmachen, Sport, Kultur, Austausch etc. auch als Veranstaltungsreihe (Monats- oder Quartalsprogramm) Maßnahmen zur Förderung der Partizipation, Demokratiebildung oder politischer Bildung Internationale Begegnungen (eigene Formblätter) |
Wie hoch ist die Förderung? | Pro Tag und Person können bis zu 40 Euro, bei Aktivitäten am anderen Ort zusätzlich Fahrkostenzuschüsse von bis zu 60 Euro pro Person abgerechnet werden. Für Begleitpersonen, Teamer*innen und pädagogisches Personal können als Honorar 305 Euro pro Tag und Person abgerechnet werden. Ebenfalls abgerechnet werden können bis zu 1.000 Euro für Kleinaktivitäten bei 10% Eigenan-teil, z.B. für Schnupperangebote. |
Weitere Informationen zur Umsetzung des Aktionsprogramms im KJP bietet dieses Merkblatt.
Für Fragen an die BAG OKJE steht die Mailadresse aktion@bag-okje.de zur Verfügung.
Eine Kofinanzierung aus Mitteln der Länder und Kommunen, die insbesondere auch aus dem Aktionsprogramm Modul 3.3 „Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern stärken“ kommen, wird zugelassen.
Ferienfrezeiten in der FörderRiLi Jugend LSA
Das Land Sachsen-Anhalt plant 100.000 Euro für die Durchführung von landesweiten Ferienfreizeiten im Rahmen der FörderRiLi Jugend zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen werden wir hier bald veröffentlichen.
DSEE: ZukunftsMut
Mit dem Programm ZukunftsMUT unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Projekte für junge Menschen in strukturschwachen und ländlichen Räumen, innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote sowie die Verbreitung sozialer Innovationen für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
Umfang | insgesamt 30 Mio Euro bis 31.12.2022 |
Zeitraum | Alle Projekte, die von der DSEE gefördert werden können, erhalten einen formalen Zuwendungsbescheid, der den Projektbeginn festschreibt. Projekte können in der Regel erst ab dem Zugang des Zuwendungsbescheides starten, wenn kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn von der DSEE genehmigt wurde. Geförderte Projekte in den Handlungsfeldern (siehe unten) A und B müssen bis zum 31.12.2021 beendet sein. Geförderte Projekte im Handlungsfeld C müssen bis zum 31.12.2022 beendet sein. |
Antragsfristen | Die Antragstellung in den Handlungsfeldern (siehe unten) A und B ist bis einschließlich 15. August 2021 möglich, die Antragsfrist für das Handlungsfeld C endet am 15. September 2021. |
Wer kann beantragen? | Anträge können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden) und juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine und Stiftungen) gestellt werden, wobei letztere als gemeinnützig anerkannt sein müssen (§§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)). |
Antragsformulare und Vergabeverfahren | Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragssystem der DSEE Nähere Informationen zur Auswahl der Projekte finden sich auf der Webseite des Programms ZukunftsMUT |
Was wird gefördert? | Handlungsfeld A: Projekte in ländlichen und strukturschwachen Räumen Handlungsfeld B: innovative Ideen in Stadt und Land Handlungsfeld C: Für die Verbreitung sozialer Innovationen Nähere Informationen zur den Handlungsfeldern und Beispiele für Projekte finden sich auf der Webseite des Programms ZukunftsMUT |
Wie hoch ist die Förderung? | Für die Handlungsfelder A und B beträgt die maximale Förderung von Projekten 15.000 Euro. Für das Handlungsfeld C beträgt die maximale Förderung 150.000 Euro. |
Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Übersicht lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.