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Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des KJR LSA

Inhaltliche Beschlüsse der 44. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2026)

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2025 entlastet.

Unsere Grundsatzposition Inklusion und Forderungen zur Umsetzung von Inklusion

Unsere Grundsatzposition zu Inklusion

Junge Menschen sind vielfältig. Sie wachsen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf und haben verschiedene Perspektiven auf ihr Leben. Daraus ergeben sich unterschiedliche Bedürfnisse. Nicht alle jungen Menschen haben bei ihrem Aufwachsen die gleichen Chancen. Bestimmte Gruppen werden aufgrund bestehender Machverhältnisse und Strukturen systematisch benachteiligt. Hiervon betroffen sind zum Beispiel junge Menschen mit Behinderungen. Sie erfahren gesamtgesellschaftlich, aber auch in unseren jugendverbandlichen Strukturen, immer noch Diskriminierung und Ausschluss.

Inklusion ist ein grundlegendes Menschenrecht und bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von Behinderungen, Herkunft, Geschlecht, sozialem Status oder anderen Merkmalen, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Es ist auf verschiedenen rechtlichen Ebenen verbindlich verankert.

Für uns als landesweiten Zusammenschluss der Jugendverbände in Sachsen-Anhalt ergibt sich hieraus ein klarer Auftrag zum aktiven Handeln. Inklusion setzt eine Haltung voraus, die die Unterschiedlichkeit junger Menschen anerkennt, wertschätzt und ihre individuellen Bedarfe ernst nimmt. Vielfalt betrachten wir als Normalität und als Bereicherung.

Für den Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. bedeutet Inklusion ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess:

  • diskriminierende Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in unseren eigenen Verbandsstrukturen zu identifizieren und konsequent abzubauen,
  • Räume, Angebote, Veranstaltungen und organisatorische Rahmenbedingungen bedarfsgerecht und barrierearm zu gestalten – sowohl in der Gegenwart als auch vorausschauend für zukünftige Entwicklungen,
  • selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe für alle jungen Menschen zu ermöglichen – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen und in Anerkennung ihrer gesamten Vielfalt.

Auch wenn wir als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. Inklusion in einem weiten Sinne verstehen, wollen wir in dieser Grundsatzposition einen Schwerpunkt auf junge Menschen mit Behinderungen setzen. Dabei ist uns bewusst, dass Formen der Diskriminierung sich gegenseitig verstärken können. Eine junge Transfrau mit Behinderung erfährt möglicherweise in ihrem Leben auf unterschiedlichen Ebenen Diskriminierung und Ausschluss, wie zum Beispiel durch Adultismus, Transfeindlichkeit, Sexismus und Ableismus. Ein gleichzeitiges Zusammenwirken von mehreren Diskriminierungsformen wird Intersektionalität genannt.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. orientiert sich an einem sozialen und menschenrechtlichen Verständnis von Behinderung, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Behinderungen entstehen demnach nicht durch individuelle Beeinträchtigungen allein, sondern durch Barrieren in der Umwelt – bauliche, kommunikative, gesellschaftliche und strukturelle. Im Mittelpunkt steht das „Behindert-werden“: Menschen erfahren Einschränkungen, weil Rahmenbedingungen unzureichend sind. Behinderungen sind daher keine persönliche Eigenschaft, sondern Ausdruck nicht inklusiver Strukturen.

Wir als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. unterstützen junge Menschen und verschaffen ihnen Gehör. Dazu gehören selbstverständlich auch junge Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. Wir vertreten gemeinsam ihre Anliegen, Interessen und Wünsche gegenüber Gesellschaft, Politik und Verwaltung.

Unsere Forderungen zur Umsetzung von Inklusion

 Nur wenn alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderungen – von Anfang an gleichberechtigt teilhaben, entsteht eine Gesellschaft, in der Vielfalt als Stärke verstanden wird. Dabei geht es nicht allein darum, Barrieren abzubauen, sondern darum, neue Wege des Zusammenlebens zu schaffen, die Unterschiede anerkennen und Beteiligung ermöglichen.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. fordert daher, dass Inklusion in allen politischen und organisatorischen Entscheidungen berücksichtigt, finanziell hinterlegt und regelmäßig auf erfolgte Umsetzung überprüft wird. Gesetze, Programme und Haushaltspläne müssen den menschenrechtlichen Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent erfüllen.

Eine inklusive Gesellschaft lebt von Begegnung, Offenheit und Solidarität. Sie gelingt nur, wenn sie gemeinsam von jungen Menschen, ihren Familien, Fachkräften, Trägern und Entscheidungsträger*innen gestaltet wird. Inklusion ist kein Zustand, der irgendwann vollständig erreicht ist, sondern ein fortlaufender Prozess. Er verlangt Entschlossenheit, Verantwortung und die gemeinsame Überzeugung, diesen Weg kontinuierlich weiterzugehen.

Die folgenden Punkte konkretisieren diese Bedarfe und benennen die aus unserer Sicht zentralen Bereiche, in denen Inklusion gerade mit Blick auf junge Menschen wirksam umgesetzt werden muss. Sie machen deutlich, welche strukturellen Voraussetzungen notwendig sind, damit Inklusion nicht Anspruch bleibt, sondern gelebte Realität wird.

Bildung und Arbeit als Schlüssel für Teilhabe

 Bildung, Ausbildung und Arbeit sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Inklusive Bildung bedeutet von Anfang an gemeinsames Lernen aller jungen Menschen. Sie fördert soziale Kompetenzen, Empathie und demokratisches Verständnis. Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und ein Auftrag an das gesamte Bildungssystem. Sie muss alle Phasen, von der frühen Förderung bis zur beruflichen Bildung, abdecken.

Als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. fordern wir daher:

  • Frühkindliche, schulische und berufliche Teilhabe aller jungen Menschen muss von der Kita bis zum Berufseinstieg gewährleistet werden.
  • Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten müssen barrierefrei gestaltet werden.
  • Individuelle Förderpläne und inklusive Lehrmethoden müssen verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden.
  • Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen. Alle Regionen in Sachsen-Anhalt müssen gleichwertig ausgestattet werden.
  • Schulbegleitung muss verbindlich, qualitätsgesichert und unabhängig vom Wohnort verfügbar gemacht werden.

Freizeit, Kultur und Sport als Teil des Lebens

Freizeit, Kultur und Sport geben jungen Menschen Raum zur Begegnung, Entspannung und Entwicklung. Sie fördern Lebensfreude, Selbstbewusstsein und soziale Verbundenheit. Eine inklusive Gesellschaft erkennt diese Lebensbereiche als gleichwertig zu Bildung und Arbeit an. Angebote müssen so gestaltet sein, dass alle jungen Menschen daran teilhaben können.

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:

  • Öffentliche Räume, wie zum Beispiel Spielplätze und Sportanlagen, müssen Bedarfe insbesondere junger Menschen mit Behinderungen noch stärker berücksichtigen.
  • Alle jungen Menschen haben ein Recht auf Teilhabe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Förderpolitik muss dazu beitragen, dass dies auch umgesetzt werden kann. Inklusive Freizeit- und Kulturangebote müssen landesweit ausgebaut und gesichert werden.
  • Sport-, Musik- und Kulturprojekte sollen barrierefrei und inklusiv gefördert werden.
  • Öffentliche und kulturelle Veranstaltungen müssen grundsätzlich zugänglich und verständlich gestaltet werden.
  • Es sollte ein Inklusionsfonds für die örtliche wie auch die landesweite Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet werden, um besondere Bedarfe flexibel und zielgerichtet refinanzieren zu können. Der Zugang zu diesen Mitteln muss schnell, unbürokratisch und bedarfsorientiert erfolgen.

Gesundheit und Wohnen als Grundlage für Wohlbefinden

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Sie umfasst körperliche, seelische und soziale Aspekte. Ziel muss es daher sein, dass allen Menschen wohnortnah, altersgerecht und barrierefrei eine entsprechende Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht.

Ein selbstbestimmtes Leben erfordert auch passende Wohnformen. Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum ist eine Voraussetzung, um Teilhabe dauerhaft zu sichern.

Daher fordern wir als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.:

  • Eine inklusive, wohnortnahe und barrierefreie Gesundheitsversorgung für alle jungen Menschen muss geschaffen und gesichert werden.
  • Die Gesundheitsversorgung, mobile Dienste sowie Telemedizin für ländliche Regionen müssen ausgebaut werden, damit die Versorgung unabhängig vom Wohnort möglich ist.
  • Ein breites Netz psychologischer und präventiver Unterstützungsangebote muss geschaffen und gesichert werden.
  • Der flächendeckende Ausbau von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum muss sichergestellt werden.

Familien als Fundament inklusiver Entwicklung

 Familien und pflegende Angehörige leisten enorme Arbeit im Alltag junger Menschen mit Behinderungen. Familien sind Orte der Geborgenheit, der Unterstützung und der Entwicklung.

Die Umsetzung von Inklusion mit Blick auf Familie bedeutet, dass diese Familien auf ein starkes Netz an Hilfen, Beratung und Entlastung zählen können. Nur so können junge Menschen in ihrem familiären Umfeld aufwachsen und ihre Rechte wahrnehmen.

Um dies zu erreichen, fordern wir:

  • Familienzentren und Beratungsstellen müssen inklusiv, niedrigschwellig und personell gut ausgestattet werden.
  • Familien dürfen nicht durch fehlende Hilfen überfordert werden. Das Recht auf familiäres Aufwachsen muss geschützt werden.
  • Inklusive Familienarbeit soll landesweit ausgebaut und dauerhaft gesichert werden.

Partizipation und politische Mitbestimmung

Beteiligung ist ein Grundpfeiler von Demokratie. Junge Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Mitbestimmung. Inklusive Partizipation bedeutet, Strukturen so zu gestalten, dass sie allen offenstehen. Politische Bildung und Jugendbeteiligung müssen für alle jungen Menschen zugänglich und erfahrbar sein.

Auf Grundlage unserer Grundsatzposition zur Partizipation fordern wir:

  • Jugendbeteiligung muss in allen Lebensbereichen junger Menschen barrierefrei und inklusiv gestaltet werden.
  • Politische Bildung muss in Schule und Jugendhilfe für alle jungen Menschen ermöglicht und gefördert werden.
  • Die Mehraufwände, die durch ein inklusives Arbeiten der Jugendverbände entstehen, müssen zwingend in der Förderung berücksichtigt werden. Jugendverbände sind als Selbstvertretung junger Menschen, auch solcher mit Behinderung, anzuerkennen und zu stärken.
  • Wahlen, Beiräte und Sitzungen müssen barrierefrei zugänglich gemacht und gestaltet werden.

Barrierefreiheit und Mobilität als Voraussetzung für Selbstständigkeit

Barrierefreiheit ist mehr als Rampen und Aufzüge. Sie umfasst auch die Dimensionen von Kommunikation, Orientierung, Information und digitaler Nutzung. Mobilität schafft Freiheit. Junge Menschen mit Behinderungen müssen Bildung, Freizeit und Arbeitswege sicher und selbstständig erreichen können. Dafür ist barrierefreie Infrastruktur in Stadt und Land unverzichtbar.

Als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. fordern wir daher:

  • Der öffentliche Nahverkehr muss barrierefrei und verlässlich gestaltet werden.
  • Die öffentlichen Verkehrswege, wie Gehwege, Fahrradwege und Fußgängerzonen, müssen barrierearm und sicher gestaltet werden. Es muss genug Platz vorhanden sein, um sich mit Gehhilfen, Fahrrädern, Rollstühlen und weiteren Hilfsmitteln sicher bewegen und abstellen zu können.
  • Die öffentlichen Gebäude und Freizeiteinrichtungen müssen für alle zugänglich und nutzbar gemacht werden.
  • Spiel- und Freiräume müssen so gestaltet werden, dass sie jungen Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten eine gemeinsame Nutzung ermöglichen.

Digitale Teilhabe als Bestandteil des Lebens

Digitale Technologien ermöglichen Bildung, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe. Sie müssen von Anfang an barrierefrei gedacht und gestaltet werden.

Digitale Teilhabe erfordert barrierefreie Technik, umfassende Medienbildung und Schutzräume, die allen jungen Menschen den sicheren Umgang mit digitalen Medien ermöglichen.

Auf Grundlage unserer Grundsatzposition zur digitalen Inklusion fordern wir:

  • Die digitale Infrastruktur in Sachsen-Anhalt muss alle jungen Menschen einschließen und landesweit geschaffen werden.
  • Barrierefreie Lernplattformen, Webseiten und Apps müssen in Bildung, Verwaltung und Öffentlichkeit geschaffen und gesichert werden.

Medienbildung und Schutz vor digitaler Diskriminierung müssen in allen Bildungseinrichtungen verankert und gefördert werden.

Bewusstsein und Haltung gegen Ableismus

Ableismus bezeichnet Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Ableismus besteht in allen gesellschaftlichen Bereichen und behindert echte Inklusion. Inklusion kann nur gelingen, wenn gesellschaftliche Bewusstseinsbildung, Aufklärung und positive Darstellungen von Vielfalt gefördert werden.

Um dies zu erreichen, müssen folgende Punkte umgesetzt werden:

  • In Aufklärungs- und Bildungskampagnen müssen die Rechte junger Menschen mit Behinderungen sichtbar gemacht und landesweit gefördert werden.
  • Schulungen für Fachkräfte in Bildung, Jugendhilfe und Verwaltung müssen verpflichtend eingeführt werden, um Diskriminierungen zu verhindern.
  • Eine inklusive, positive und differenzierte Medienberichterstattung muss Vielfalt als Normalität zeigen und gefördert werden.

Verbindliche politische und finanzielle Rahmenbedingungen

Inklusion ist ein einklagbares Recht. Damit Inklusion umgesetzt werden kann, braucht es klare gesetzliche Grundlagen und eine stabile Finanzierung. Langfristig tragfähige Strukturen entstehen nur, wenn sie rechtlich abgesichert, ausreichend ausgestattet und regelmäßig überprüft werden.

Wir fordern daher:

  • Inklusive Prinzipien müssen in allen Landesgesetzen verbindlich verankert werden.
  • Eine transparente, gerechte und dauerhaft gesicherte Finanzierung für inklusive Strukturen muss geschaffen werden.
  • Der unbürokratische Zugang zu Fördermitteln für Jugendverbände und Einrichtungen muss gewährleistet werden.
  • Langfristige Strategien und unabhängige Überprüfungen der Inklusionspolitik müssen unter Beteiligung junger Menschen mit Behinderungen entwickelt und umgesetzt werden.

 

Die .lkj) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. wird als landesweiter freier Träger der Jugendhilfe, im Status eines Dachverbandes als Mitglied des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. aufgenommen.

Jugenddelinquenz begegnen – wirksame Prävention und Kinderschutz statt repressive Symbolpolitik

 Jugenddelinquenz ist kein Zeichen eines „moralischen Verfalls“, sondern Ausdruck komplexer sozialer Problemlagen, struktureller Benachteiligung und individueller Krisen. Kinder und Jugendliche wachsen in unterschiedlichen Lebensrealitäten auf. Wer in Armut, Ausgrenzung oder unter psychischer Belastung lebt, trägt ein erhöhtes Risiko, mit gesellschaftlichen Normen oder Gesetzen in Konflikt zu geraten.

Gleichzeitig wissen wir: Delinquenz im Jugendalter ist weit verbreitet und häufig Teil des Erwachsenwerdens. Viele Jugendliche überschreiten in ihrer Entwicklung Grenzen oder begehen Bagatelldelikte – ohne dass daraus kriminelle Karrieren entstehen. Jugenddelinquenz ist in der Regel episodisch und nimmt mit zunehmendem Alter ab. Diese entwicklungspsychologischen und empirischen Befunde müssen Grundlage jeder ernsthaften Debatte sein.

Gleichwohl gilt: Der Staat muss handlungsfähig sein – auch bei akut steigenden Zahlen jugendlicher Gewalttaten. Der Schutz vor Gewalt, insbesondere für Kinder und Jugendliche, gehört zu den zentralen Aufgaben staatlicher Verantwortung.

Doch dieser Schutzauftrag darf nicht zu reflexhaften Forderungen nach Strafverschärfungen oder symbolpolitischen Schnellschüssen führen. Der öffentliche Diskurs über Jugenddelinquenz ist häufig geprägt von Pauschalisierungen, Stereotypen und dramatisierenden Einzelfällen – statt sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und differenzierter Analyse zu orientieren. Vorschläge wie die Herabsetzung der Strafmündigkeit blenden strukturelle Ursachen aus und stehen im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, die den Vorrang entwicklungsfördernder und erzieherischer Maßnahmen betont.

Häufig erleben wir Täter- und Opferrollen nicht getrennt, sondern miteinander verschränkt: Viele gewalttätige Jugendliche haben selbst Gewalt erfahren oder leben unter belastenden Bedingungen. Gewalt ist oft eine Reaktion auf fehlende Unterstützung, Perspektivlosigkeit oder erlebte Hilflosigkeit. Gewaltprävention muss deshalb immer beides im Blick haben – den Schutz der Betroffenen und die Unterstützung der Täter*innen. Zentral ist dabei der Aufbau tragfähiger Beziehungen, die Vertrauen und Förderung ermöglichen.

Kriminalitätsprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie gelingt nur durch das verlässliche Zusammenspiel von u. a. Jugendhilfe, Schule, Polizei, Justiz und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Was es braucht, ist eine langfristige, vernetzte und fachlich fundierte Präventionsstrategie, die jungen Menschen frühzeitig Perspektiven eröffnet – nicht erst dann greift, wenn bereits Straftaten geschehen sind.

Die Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. bekennt sich zur Verantwortung der Gesellschaft, jungen Menschen Schutz, Orientierung und Unterstützung zu bieten – auch und gerade in Situationen von Delinquenz, Gewalt oder sozialer Ausgrenzung. Sie fordert:

  • Prävention vor Repression:

Prävention muss Vorrang vor Repression haben. Statt auf Strafverschärfungen oder eine Absenkung der Strafmündigkeit zu setzen, braucht es den konsequenten Ausbau frühzeitiger, niedrigschwelliger Präventionsangebote – in Kita, Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe. Repressive Maßnahmen lösen keine sozialen Probleme – sie verschieben sie nur.

  • Individuelle Ursachen erkennen – kommunale Lösungen entwickeln

Kriminalitätsprävention muss auf einer differenzierten Analyse der lokalen Gegebenheiten beruhen. Jede Kommune hat eigene soziale Strukturen, Herausforderungen und Ressourcen – und benötigt deshalb maßgeschneiderte Strategien statt pauschaler Zuschreibungen oder vereinfachter Erklärungsmodelle (z. B. „Migration = Gewalt“). Vor Ort gilt es, Ursachen gemeinsam mit Schulen, Jugendhilfe, Polizei, Vereinen und jungen Menschen zu ermitteln und darauf abgestimmte Maßnahmen zu entwickeln. Dabei müssen gesellschaftliche Debatten auf Fakten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungswissen aus der Praxis basieren – nicht auf Stimmungsmache oder der Suche nach Sündenböcken. Nur so entstehen Lösungen, die tatsächlich wirken und Vertrauen schaffen.

  • Kinder- und Jugendhilfe stärken:

Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit – müssen strukturell gestärkt und flächendeckend ausgebaut werden. Wirksame Prävention braucht sowohl die allgemeinen Strukturen als auch gezielte Maßnahmen für besonders belastete Gruppen. Beide Ansätze sind unverzichtbar und müssen langfristig gesichert, qualitativ weiterentwickelt und ausreichend finanziert werden. Beziehungsarbeit ist dabei ein zentraler Wirkfaktor – sie braucht Zeit, Kontinuität und Vertrauen. Angebote müssen niedrigschwellig, partizipativ und kontinuierlich zugänglich sein – nicht nur reaktiv nach einer Straftat. Projektbefristungen, Förderlücken und Fachkräftemangel gefährden diese Arbeit erheblich.

  • Prävention strukturell verankern – statt wiederkehrendem Aktionismus

Gewaltprävention darf nicht nur dann stattfinden, wenn öffentliche Aufmerksamkeit oder politischer Druck besteht. Statt Aktionismus und kurzfristiger Lösungen braucht es eine dauerhafte strukturelle Verankerung präventiver Ansätze – einschließlich regelmäßiger fachlicher Weiterbildungsangebote, verbindlicher Qualitätsstandards und eines kontinuierlichen fachlichen Austauschs. Nur so kann nachhaltige Präventionsarbeit gelingen und sich professionell weiterentwickeln.

  • Keine Absenkung der Strafmündigkeit – Kinderschutz statt Symbolpolitik:

Forderungen nach einer Absenkung der Strafmündigkeit sind vor allem symbolpolitische Schnellschüsse – sie schaffen keine Sicherheit, sondern verdrängen die Auseinandersetzung mit den eigentlichen Ursachen von Jugenddelinquenz. Eine Absenkung auf unter 14 Jahre widerspricht sowohl dem entwicklungspsychologischen Forschungsstand als auch dem Schutzauftrag der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundprinzipien des Jugendstrafrechts. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: Urteilskraft, Impulskontrolle und moralische Reife entwickeln sich erst schrittweise. Anstelle von Strafverschärfungen braucht es passgenaue Hilfen, Förderung und Schutz. Strafunmündigkeit bedeutet zudem nicht, dass „nichts passiert“: Polizei, Jugendamt und Familiengericht verfügen bereits über wirksame rechtliche und pädagogische Instrumente – von Gefährderansprachen bis hin zu erzieherischen Hilfen oder gerichtlichen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.

  • Jugendarrest abschaffen

Der Jugendarrest erfüllt weder einen erzieherischen noch einen nachhaltigen Zweck – der vielfach beschworene „Schuss vor den Bug“ bleibt aus. Statt kurzfristiger Freiheitsentzüge braucht es passgenaue, sozialpädagogisch begleitete Maßnahmen, die an den Lebensrealitäten junger Menschen ansetzen. Der Fokus muss auf Betreuung, Beziehung und individueller Unterstützung liegen – nicht auf Wegsperren. Die erheblichen Mittel, die derzeit in Bau und Betrieb von Jugendarrestanstalten fließen, sollten in den Ausbau von Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Streetwork, Jugendberufshilfe und langfristiger Einzelfallbegleitung umgelenkt werden. So lassen sich tragfähige Perspektiven schaffen und Rückfallquoten wirksam senken.

  • Prävention ist Netzwerkarbeit:

Wirksame Gewaltprävention erfordert ein abgestimmtes und dauerhaftes Zusammenwirken aller relevanten Akteur*innen – von Schulen und der Jugendhilfe über Polizei, Justiz und Beratungsstellen bis hin zur Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dafür braucht es flächendeckend tragfähige Jugendhilfestrukturen und verlässlich geförderte Präventionsnetzwerke in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts. Kommunen sollten diese Zusammenarbeit gezielt unterstützen, indem sie regelmäßige Kooperations- und Vernetzungsformate initiieren.

  • Betroffene unterstützen:

Betroffene von Gewalt brauchen verlässliche Unterstützung und Schutz. Viele junge Menschen wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. (Mobile) Beratungsangebote, psychosoziale Hilfen und sichere Anlaufstellen müssen flächendeckend ausgebaut, langfristig gesichert und leicht zugänglich sein. Bestehende Unterstützungsstrukturen sind besser sichtbar zu machen, Hürden beim Zugang sind konsequent abzubauen. Gerade im Bereich der Jugenddelinquenz ist zu beachten, dass viele Betroffene auch selbst Täter*innen werden. Deshalb erhöht sich die Relevanz einer umfassenden Opferhilfe, die gleichzeitig präventiv wirkt und so langfristig Gewaltspiralen durchbricht.

  • Junge Menschen brauchen Freiräume

Junge Menschen brauchen Orte, an denen sie sich treffen, austauschen und selbstbestimmt Zeit verbringen können – auch ohne permanente Aufsicht. Kommunen sind in der Verantwortung, ausreichend jugendgerechte Räume zu schaffen und zu erhalten – niedrigschwellig, zugänglich und vielfältig nutzbar. Jugenddelinquenz darf zudem nicht als Vorwand dienen, junge Menschen pauschal zu kontrollieren und mit Maßnahmen wie Videoüberwachung, Sicherheitsdiensten oder Aufenthaltsverboten aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

  • Beteiligung junger Menschen an Strategien gegen Jugendgewalt sichern

Junge Menschen müssen als Expert*innen ihrer Lebenswelt ernst genommen und aktiv an der Entwicklung von Strategien gegen Jugenddelinquenz beteiligt werden. Beteiligung bedeutet mehr als symbolische Anhörung: Sie braucht Räume, Ressourcen und Verbindlichkeit. Denn nachhaltige Prävention und wirkungsvolle Akutmaßnahmen entstehen im Dialog – nicht über die Köpfe junger Menschen hinweg. Die Ergebnisse solcher Beteiligungsprozesse müssen ernst genommen, im besten Fall umgesetzt und für die Beteiligten nachvollziehbar kommuniziert werden – durch transparente Rückmeldungen zu Entscheidungen, Maßnahmen und Wirkungen.

  • Jugendberatungsstellen bei der Polizei erhalten und ausbauen

Die Jugendberatung bei der Polizei (JUBP) in Sachsen-Anhalt ist ein bundesweit anerkanntes Modell der Kooperation zwischen Polizei und Sozialarbeit. Sie verbindet frühe Intervention, Krisenarbeit, Elternberatung und Prävention. Die JUBP wirkt – sie verhindert Folgekosten, reduziert Delinquenz und stärkt Prävention. Dieses Modell muss langfristig gesichert, fachlich weiterentwickelt und in seiner Reichweite ausgebaut werden.

Die juleica Landesregelung Sachsen-Anhalt wird in folgenden Punkten wie folgt geändert:
In Punkt 3.3 Alter wird am Ende des letzten Satzes ergänzt: Der Besuch der Schulung ist mit Vollendung des 13. Lebensjahres möglich, sofern der Träger dem oder der Jugendlichen eine der Schulung entsprechende Reife zusprechen kann.
In Punkt 7. Schlussbestimmungen wie folgt geändert: Die Grundsätze wurden auf der 40. Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschlossen und zuletzt am 14. März 2026 geändert. Die vorliegende Landesregelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Die Mitgliederversammlung beschließt das folgende Haushaltspapier für den Haushalt 2027 und bittet den Vorstand und die Geschäftsführung:

Sachsen-Anhalt braucht ein klares Bekenntnis zu jungen Menschen und damit zu seiner Zukunftsfähigkeit. Jugendarbeit ist ein zentraler Bestandteil der Lebensrealität junger Menschen: Sie bietet Freiräume, Lern- und Erfahrungsorte und fördert gesellschaftliches Engagement. Damit sie dieser Rolle gerecht werden kann, braucht sie stabile Rahmenbedingungen sowie eine bedarfsgerechte, verlässliche Finanzierung.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (KJR) vertritt die Interessen von 30 landesweiten Jugendverbänden und Trägern der Jugendhilfe mit über 200.000 jungen Mitgliedern. Wir erkennen an, dass sich mit den letzten Landeshaushalten positive Entwicklungen in der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit ergeben haben, ermöglicht durch das gemeinsame Engagement von Landespolitik, Verwaltung und Verbänden. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen, politischen und finanziellen Herausforderungen darf dieser Weg jedoch nicht enden. Der Landeshaushalt 2027 muss die begonnenen Fortschritte sichern und den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen.

Finanzierung der landesweiten Jugendarbeit stabilisieren

Die anhaltenden Probleme durch die Vermischung von Landesmitteln und Mitteln der Konzessionsabgabe im Kapitel 0517 Titel 684 61 des Einzelplans 05 sind weder den Trägern, den Jugendverbänden noch den jungen Menschen vermittelbar. Spätestens mit dem Haushalt 2027 muss das Land hier Abhilfe schaffen.
Wir fordern eine klare Aufteilung in zwei Titel – einen aus Landesmitteln, einen aus Mitteln der Konzessionsabgabe. Die für die Förderung relevante Richtlinie speist sich auch jetzt bereits aus mehreren Titeln und kann beispielsweise anhand der konkreten Fördergegenstände im Sinne des SGB VIII oder auch anhand der Mittelbedarfe sinnvoll aufgegliedert werden.
Der Gesamtumfang der Mittel muss bedarfsgerecht fortgeschrieben werden. Dabei sind steigende Kosten, insbesondere bei Unterbringung und Verpflegung, ebenso zu berücksichtigen wie Mehrbedarfe bei den Jugendverbänden und Trägern.

Landesweite Jugendbildungsstätten als Infrastruktur stärken

Die Förderung der Jugendbildungsstätten muss grundsätzlich neu aufgestellt werden. Bereits 2024 lag der Investitionsbedarf bei über einer Million Euro und ist im Jahr 2025 weiter angestiegen. Die aktuelle Förderung der inhaltlichen Arbeit geht am Bedarf des Erhalts der Häuser vorbei und berücksichtigt u. a. den Investitionsstau nicht. Zum Erhalt dieser so wichtigen Infrastruktur für die landesweite Jugendarbeit bedarf es einer unbürokratischen Betriebskostenförderung. Wir fordern, eine neue Betriebskostenförderung im Umfang von 500.000 Euro je Jahr zu schaffen und diese mit Verpflichtungsermächtigungen langfristig zu sichern.

Jugendverbände stärken

Gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt kommen Jugendverbänden besondere Bedeutung zu. Sie wirken als „Werkstätten der Demokratie“. Sie ermöglichen jungen Menschen Selbstwirksamkeit, Mitgestaltung und demokratisches Lernen.
Jugendverbandsreferent*innen sichern dabei Kontinuität, begleiten ehrenamtlich Engagierte, fördern politische Bildung und stärken die demokratische Kultur.
Angesichts wachsender Polarisierung, Demokratieskepsis und rechtsextremer Tendenzen ist ihre Arbeit unverzichtbar. Wir fordern daher die Einführung einer Förderkategorie „Jugendverbandsreferent*innen“. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs sollten hierfür mindestens 19 VbE vollständig ausfinanziert werden.

Ferienfreizeiten für junge Menschen

Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sind erst seit zwei Jahren in geringem Umfang wieder förderfähig. Der Förderstrang leidet unter kurzfristiger Mittelbewirtschaftung, Unsicherheiten in der Bewilligung und einem zu geringen Volumen. Das Land muss diese wichtige Form der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig absichern.
Wir fordern daher mindestens 400.000 Euro im Haushalt 2027 sowie entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zur Schaffung langfristiger Planungssicherheit.

Internationale Jugendarbeit stärken

Europa- und internationale Jugendarbeit sind zentrale Bausteine politischer Bildung und Weltoffenheit. Bund, Land und EU fordern mehr Austausch, mehr Begegnung, mehr Engagement. Doch die bestehenden Programme und Förderungen unterstützen ausschließlich Maßnahmen, nicht aber die dafür notwendigen personellen Strukturen. Zur Sicherung und zum Ausbau dieser Arbeit ist eine Förderung von Jugendbildungsreferent*innen für internationale Jugendarbeit erforderlich.
Wir fordern hierfür Mittel für mindestens 3,0 VbE im Haushalt 2027.

Orte für junge Menschen – kommunale Jugendarbeit sichern

Mit der Einführung des Flächenfaktors 2023 wurde ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Jugendförderung getan. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden. Wir fordern daher, die Mittel nach § 31 KJHG-LSA deutlich um 6 Millionen Euro zu erhöhen. Die Erhöhung dient dabei insbesondere dem Inflationsausgleich, der Investitionssicherung in Ausstattung und Substanz sowie einer nachhaltigen Personalausstattung.
Die derzeitige Dynamisierung von 2 % jährlich reicht angesichts der tariflichen Entwicklungen nicht aus. Wir fordern daher eine Anhebung auf 3 % p. a.

Kommunale Jugendringe bedarfsgerecht fördern

Jugendringe in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts sind eine wichtige Institution für die Interessenvertretung von jungen Menschen und ihren Verbänden. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, benötigen die kommunalen Jugendringe eine bedarfsgerechte, langfristige Förderung ihrer Personal- und Sachkosten. Ein kommunaler Jugendring benötigt in seiner Geschäftsstelle hierfür mindestens eine Geschäftsführung sowie eine*n Jugendbildungsreferent*in, die tarifgerecht zu vergüten sind. Die Gründung von kommunalen Jugendringen in Landkreisen, in denen es diese noch nicht gibt, ist zu unterstützen und finanziell zu fördern.

Inklusive Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen

Inklusion gewinnt, nicht zuletzt durch die Reform des SGB VIII, zunehmend an Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und allen jungen Menschen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, sind zusätzliche finanzielle Ressourcen notwendig.

Dazu braucht es einerseits eine Erhöhung der Fördersätze, damit Veranstaltungen, Projekte und Formate von vornherein inklusiv geplant und umgesetzt werden können. Andererseits sollte ein Inklusionsfonds für die örtliche wie auch die landesweite Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet werden, um besondere Bedarfe flexibel und zielgerichtet refinanzieren zu können. Der Zugang zu diesen Mitteln muss schnell, unbürokratisch und bedarfsorientiert erfolgen, damit individuelle Unterstützungsbedarfe zeitnah abgedeckt werden können.

Inhaltliche Beschlüsse der 43. außerordentlichen Mitgliederversammlung des KJR LSA (2025)

  • Die außerordentliche Mitgliederversammlung beschließt den ihr vorliegenden Haushaltsplan für die Institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. sowie die Finanzpläne für die Projekte.
  • Er beauftragt den Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, in dem Haushaltsjahr notwendige Anpassungen vorzunehmen und über diese Bericht zu erstatten.

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. stellen fest, dass der Kinder- und Jugendring grundsätzlich als Zuwendungsgeber und Weiterleiter agieren kann. Jeder konkrete Fall ist dabei einzeln zu prüfen.
Damit eine Übernahme der Aufgaben als Zuwendungsgeber und Weiterleiter übernommen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Förderung muss die Belange der Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. konkret betreffen.
2. Die Rahmenbedingungen der konkreten Zuwendungsumsetzung müssen durch den Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. aktiv mitbestimmt werden können. Eine reine Ausführung der Weisungen der oberen Landesbehörde ist nicht hinnehmbar.
3. Für den konkreten Fall ist eine realistische Personal- und Sachkostenbemessung für die Durchführung aufzustellen. Das Land hat bei der Beleihung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. als Zuwendungsgeber diese Kosten zu kompensieren.
4. Die Langfristigkeit der Beleihung muss erkennbar sein.

Vorstand und Geschäftsführung prüfen und verhandeln die obigen Rahmenbedingungen und legen den Sachverhalt dem Sprecher*innen-Kreis zum Beschluss vor.

Weiterleitungen von Fördermitteln der Stiftung Demokratische Jugend bleiben von diesem Beschluss unberührt.

 

 

Inhaltliche Beschlüsse der 42. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2025)

M1 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2024.pdf

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2024 entlastet.

M2 KJR als Zuwendungsgeber oder Weiterleiter.pdf

Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, ob der KJR als Zuwendungsgeber im Rahmen einer Beleihung oder als weiterleitende Institution für Fördermittel im Rahmen der Landesförderung für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Ferienfreizeiten) fungieren soll.
Dabei sind insbesondere Haftungsrisiken für den KJR und mögliche Änderungen im Verhältnis der KJR-Mitglieder untereinander und zum KJR zu berücksichtigen.
Die AG Vorstände und Geschäftsführungen ist beratend mit einzubeziehen.
Eine mögliche Entscheidungsvorlage ist dem Sprecher*innenkreis als Antrag vorzulegen.

M3 Mitgliedsantrag BUNDjugend.pdf

Die „Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.“, als rechtlich nicht selbstständiger Jugendverband des BUND Sachsen-Anhalt e. V., wird im Status eines Einzelverbandes als Mitglied des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. aufgenommen.

M4 Gemeinsam für starke Jugendringe auf kommunaler Ebene.pdf

Die Mitgliederversammlung erkennt die zentrale Bedeutung kommunaler Kinder- und Jugendringe für die Interessenvertretung junger Menschen, die  jugendverbandliche Vielfalt im ländlichen Raum und die Förderung ehrenamtlicher Strukturen an. Sie betont die Notwendigkeit, bestehende Kinder- und Jugendringe zu stärken und ihre Gründung in Landkreisen und kreisfreien Städten ohne entsprechende Strukturen zu fördern.

Die Mitgliedsorganisationen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. werden aufgerufen, kommunale Kinder- und Jugendringe aktiv zu unterstützen. Dabei wenden sie sich an ihre eigenen kommunalen Strukturen und setzen sich dafür ein:

 

    • die Relevanz und Aufgaben kommunaler Kinder- und Jugendringe sichtbarer zu machen und dafür zu sensibilisieren,
    • die aktive Mitarbeit in bestehenden Kinder- und Jugendringstrukturen zu fördern und entsprechende Akteur*innen zu ermutigen und zu befähigen,
    • die Gründung neuer Kinder- und Jugendringe in Landkreisen und Städten, in denen solche Strukturen bislang fehlen, anzuregen und bei Bedarf zu unterstützen.

Gleichzeitig sind die kommunalen Kinder- und Jugendringe ihrerseits aufgerufen, aktiv auf die kommunalen Strukturen der Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zuzugehen, um gemeinsame Synergien zu nutzen und die Vernetzung zu stärken. Dazu kann auch gehören, Vertreter*innen dieser Strukturen zu Gremiensitzungen und Austauschformaten einzuladen.

 

M6 Änderung Satzung und Geschaeftsordnung.pdf

Die Satzung und die Geschäftsordnung werden wie in den Synopsen dargestellt
geändert:

M6 Anlage Synopse.pdf

M7NEU Forderungen Landtagswahl 2026.pdf

 

    1. Die untenstehenden Forderungen werden zur Grundlage der Interessenvertretung des KJR für die Landtagswahl 2026.
    2. Der Vorstand wird beauftragt, aus den Forderungen ein „Landtagswahlprogramm der jungen Menschenu zu erstellen und zu veröffentlichen.
    3. Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, die Forderungen gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung zu vertreten.
    4. Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, die Arbeit der Geschäftsstelle schwerpunktmäßig im Jahr 2026 auf die Landtagswahl auszurichtenund die Wahl inhaltlich im Sinne einer guten Jugendpolitik zu begleiten.
    5. Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, eine U18-Wahl zur Landtagswahl zu organisieren.

 

Inhaltliche Beschlüsse der 41. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2024)

D1 Kinder- und Jugendringe sind zu fördern! Maßnahmen für eine adäquate Förderung und Ausstattung aktueller und zukünftiger Kreis- und Stadt-Kinder- und Jugendringe Sachsen-Anhalt

Damit die Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt in der Lage sind, diese Aufgaben qualifiziert zu erfüllen, bedarf es einer nachhaltigen und diesem Zweck entsprechenden Förderung und Ausstattung. Diese Förderung ist gemäß § 12 SGB VIII verpflichtend zu gewähren – die gilt auch in Zeiten knapper Haushaltskassen. Trotz der bestehenden Förderverpflichtung gestaltet sich die reale Fördersituation in den Landkreisen und kreisfreien Städten – sofern überhaupt eine Förderung erfolgt – äußerst unterschiedlich und in der Höhe nach selten ausreichend. Dies führt dazu, dass die kommunalen Kinder- und Jugendringe Ihren Aufgaben oft nur eingeschränkt oder gar nicht nachkommen können und in Ihrer Struktur mitunter sehr fragil sind.

Die Mitgliederversammlung bekennt sich zur Relevanz der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Zur Stärkung ihrer Struktur, ihrer Arbeit und damit der kommunalen Jugendpolitik beschließen die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. folgende Forderungen:

 

    1. Die Kinder- und Jugendringe benötigen eine institutionelle Kernförderung für Personal- und Sachkosten in angemessener Höhe, die dynamisch die Kostenentwicklung berücksichtigt. Da die Arbeit von Kinder- und Jugendringen auf Dauer angelegt ist (siehe § 12 2 S. 2 SGB VIII), muss die Förderung ebenfalls auf Dauer – im Sinne einer institutionellen Förderung – erfolgen. Die Förderung für Aufgaben, die Kinder- und Jugendringe von den Kommunen übernehmen, ist von dieser Grundförderung unabhängig zu betrachten.
    2. Ehrenamt benötigt Hauptamt: Die Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt benötigen zur Struktursicherung mindestens eine Geschäftsführung und eine*n Jugendverbands- bzw. Jugendbildungsreferent*in. Diese sind in Anlehnung an den TVöD tarifgerecht zu vergüten. Hierbei gilt der Gleichheitsgrundsatz gemäß § 74 Abs. 5 SGB VIII, der eine Schlechterstellung der freien gegenüber den öffentlichen Trägern verhindern soll. Dies gilt sowohl für das Gehalt als auch für tariflich vereinbarte Sonderzahlungen.
    3. Bei allen wichtigen Belangen, die junge Leute betreffen, sind die Kinder- und Jugendringe einzubeziehen. Denn durch Jugendverbände als selbstorganisierte Zusammenschlüsse junger Menschen und Jugendringe als ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten (siehe 12 Abs. 2 S. 3 SGB VIII).
    4. Kinder- und Jugendringe müssen als Interessenvertretung junger Menschen einen Sitz und Stimmrecht in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind die Vorschläge von Jugendverbänden bzw. Jugendringen als ihren Zusammenschlüssen grundsätzlich angemessen zu berücksichtigen.
    5. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen noch keine Kinder- und Jugendringe existieren, sollen sich die kommunalen Jugendämter für deren Gründung Dies umfasst die Begleitung des Gründungsprozesses und die Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. und die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt stehen hierbei beratend zur Seite. Aktuell besteht Handlungsbedarf im Bördekreis, Saalekreis, Salzlandkreis und in Dessau-Roßlau.

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand und die Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. damit, diese Forderungen zu veröffentlichen und anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

M1 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2023

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2023 entlastet.

M2 Feststellung des Mitgliederstatus

Aufgrund der Satzungsänderung aus der 40. Mitgliederversammlung wird das Ergebnis der AG Mitgliederstatus zum Status der Mitgliedsverbände wie folgt beschlossen:

 

Mitgliedsverbände Status Bisher Neuer Status EM/DV Status Jugendverband/freier Träger
Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH EM EM Freier Träger JH
Internationaler Bund Mitte gGmbH für Bildung und Soziale Dienste – Niederlassung Sachsen-Anhalt EM EM Freier Träger JH
Paritätisches Jugendwerk im Paritätischen Landesverband Sachsen-Anhalt EM DV Freier Träger JH
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Freier Träger JH
Adventjugend in Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
Bund der Deutschen Katholischen Jugend – Diözesanverband Magdeburg DV DV Jugendverband
Bund evangelischer Jugend in Mitteldeutschland DV DV Jugendverband
deutsche beamten-bund-jugend Sachsen-Anhalt EM DV Jugendverband
Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend Sachsen-Anhalt DV DV Jugendverband
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft-Jugend Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Deutsche Jugend in Europa Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Evangelische Jugend Anhalts EM EM Jugendverband
fjp>media, Verband junger Medienmacher Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
Gemeindejugendwerk Niedersachsen.Ostwestfalen.Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
ijgd- Internationale Jugendgemeinschaftsdienste EM EM Jugendverband
Johanniter-Jugend in der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt/Thüringen EM EM Jugendverband
Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Jugendnetzwerk Lambda Mitteldeutschland e.V. EM EM Jugendverband
Jugendrotkreuz im DRK – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Junge Europäische Föderalist*innen Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
Karnevaljugend im Karneval Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Landessportjugend Sachsen-Anhalt EM DV Jugendverband
Landesverband der Kinder- und Jugend-Erholungszentren Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Landjugendverband Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
Naturschutzjugend Sachsen-Anhalt e.V. EM EM Jugendverband
SJD – Die Falken Landesverband Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
THW-Jugend e.V. Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt EM EM Jugendverband
EM = Einzelmitglied // DV = Dachverband      

Der geänderte Status gilt ab dem 01.01.2025.

M3 Änderung der Finanzordnung

Der Mitgliedsbeitrag wird für Dachverbände auf 580,68 Euro und für Einzelverbände auf  165,91 Euro angepasst. Die Finanzordnung wird wie folgt angepasst:

1.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 18 der Satzung des KJR LSA regelt die Finanzordnung das Kassen- und Rechnungswesen des KJR LSA. Sie enthält Grundsätze für den Umgang mit dem Haushalt des KJR LSA. Jede*r, der*die mit dem Finanzwesen des KJR LSA befasst ist, unterliegt dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung.

2.
Die zur Erfüllung der Aufgaben des KJR LSA notwendigen Mittel werden durch Beiträge der Mitgliedsverbände, Zuwendungen und sonstige Mittel aufgebracht. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beträgt:

 

    • Siehe Wert oben für Einzelverbände
    • Siehe Wert oben für Dachverbände

Der Beitrag ist am 1. April des jeweiligen Jahres fällig.

3.
Für das laufende Geschäftsjahr ist von der Geschäftsstelle ein ordentlicher Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Die Kontrolle des Haushaltsvollzugs obliegt dem Vorstand. Eine kurzzeitige Kontoüberziehung zur Deckung der Personalausgaben und laufenden Kosten gemäß Haushaltsplan bedarf keiner Genehmigung des Sprecher*innenkreises. Eine Kreditaufnahme bedarf der Genehmigung des Sprecher*innenkreises.

4.
unverändert

5.
Für jedes Geschäftsjahr ist bis zum 31. Mai des nachfolgenden Geschäftsjahres ein Rechnungsabschluss durch die Geschäftsstelle zu erstellen, der dem Vorstand und den Revisor*innen vorzulegen ist.

6.
Die in der Geschäftsstelle bestehende Barkasse wird von der Geschäftsführung verwaltet und kann als Aufgabe an ausgewählte Mitarbeiter*innen delegiert werden. In der Barkasse darf Bargeld bis zu 500,00 Euro (fünfhundert) verwahrt werden. In begründeten Fällen kann diese Betragsgrenze kurzzeitig überschritten werden.

7.
Der Zahlungsverkehr des KJR LSA wickelt sich ausschließlich über dessen Bankkonten und Barkasse ab. Kontoverfügungen benötigen zwei Unterschriften. Dabei haben entweder die Geschäftsführung und ein Vorstandsmitglied gemeinsam bzw. eine*r von beiden mit dem*der Sachbearbeiter*in zu unterschreiben. Jeder Zahlungseingang und jede Auszahlung sind ordnungsgemäß zu belegen.
Ausgabebelege sind ordnungsgemäß, wenn sie neben der Quittung der Zahlungsempfänger*innen die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die zuständigen Bearbeiter*innen tragen. Eine Quittung der Zahlungsempfänger*innen ist bei bargeldlosem Verkehr erforderlich. Einnahmebelege müssen Angaben über den Grund des Zahlungsempfanges enthalten.

8.
Den Revisor*innen ist Einblick in die Bücher, Belege, Barkasse und Konten zu gewähren. Die Prüfung erstreckt sich auf den Kassenbestand, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Kassenunterlagen, auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Finanzordnung, der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und das Inventar. Nach der Aufstellung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand den Revisor*innen sämtliche Kassenunterlagen rechtzeitig vorzulegen. Die Revisor*innen legen der Mitgliederversammlung den Prüfungsbericht vor. Die Mitglieder des Vorstandes sind nicht berechtigt, auf den Bericht der Revisor*innen Einfluss zu nehmen. Zur Revision sind ein Vorstandsmitglied und die Geschäftsführung auskunftspflichtig.

9.
unverändert

10.
Diese Finanzordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 18. Februar 2006/ Überarbeitung vom 22. April 2009/ Überarbeitung vom 9. März 2013/Überarbeitung vom 15. November 2014/ Überarbeitung am 09. März 2024 in Magdeburg in Kraft.

Abweichend von Punkt 10 der Finanzordnung gelten die geänderten Mitgliedsbeiträge laut Punkt 2 der Finanzordnung erst ab dem 01.01.2025.

M4 Änderung der Geschäftsordnung – Redeliste

Die Geschäftsordnung in Bezug auf die Regelungen zur Redeliste wird wie folgt geändert:

§ 4 Leitung, Worterteilung und Redereihenfolge

Mitgliederversammlung und Sprecher*innenkreis werden vom Vorstand geleitet. Er betraut ein Vorstandsmitglied mit der Tagungsleitung.

Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung wird zuerst der*die Antragsteller*in bzw. der*die vorgesehene Berichterstatter*in gehört. An den Aussprachen kann sich jede*r Versammlungsteilnehmer*in beteiligen. Eingeladene Gäste sowie der*die Geschäftsführer*in als auch die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle haben Rederecht. Die Tagungsleitung erteilt das Wort und führt gegebenenfalls eine Redeliste. Die Tagungsleitung kann die Redezeit begrenzen. Zu abgeschlossenen Punkten der Tagesordnung wird das Wort nicht mehr erteilt.

Im Verlauf der gesamten Mitgliederversammlung und des Sprecher*innenkreises werden zwei Redelisten geführt.

Eine offene Liste und eine FLINTA*·Liste (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen).

Auf welche Redeliste sich eine Person setzen lässt entscheidet die Person eigenständig zu Beginn der Sitzung. Die Entscheidung wird nicht hinterfragt oder thematisiert

Delegierte, die noch nicht zum Tagesordnungspunkt gesprochen haben, haben Vorrang vor Personen, die bereits gesprochen haben (Erstrederecht).

Personen auf der FLINTA-Liste haben Vorrang vor Personen der offenen Liste. Das Erstrederecht bleibt davon unberührt.

Von den Regelungen der Redeliste ausgenommen sind die Moderation und referierende Personen, soweit es sich um Beantwortung von Rückfragen handelt.

Die Funktionsweise der Redelisten wird den Teilnehmenden im Vorfeld der Mitgliederversammlung und des Sprecher*innenkreises angemessen erläutert.

Anträge zur Geschäftsordnung unter Anträge bleibt unberührt.  Anträge zur Geschäftsordnung werden sofort nach Beendigung der Ausführungen des Vorredners*der Vorrednerin abgestimmt. Antragsteller*innen, die selbst zur Sache gesprochen haben, können keinen Antrag auf Schluss der Debatte oder Begrenzung der Redezeit stellen.

M5 Gründung einer AG Landtagswahlen

Der Vorstand wird beauftragt, die Forderungen für die Landtagswahl 2026 aufzustellen.

Der Vorstand beruft hierfür eine AG „Landtagswahl“ ein. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, bis zu zwei Delegierte in die AG zu entsenden.

Die AG „Landtagswahl“ hat folgende Aufgaben:

 

    1. Aufstellung von Forderungen für die Landtagswahl, die die Interessen der Mitgliedsverbände und die Lebenslagen junger Menschen widerspiegeln.
    2. Erstellung von Vorschlägen für die Einbringung der Forderungen in den Landtagswahlkampf.

Die AG stellt erste Ergebnisse ihrer Arbeit zum Herbst-SIK 2024 vor, überarbeitet diese im Bedarfsfall und stellt die finalen Ergebnisse zur 42. Mitgliederversammlung 2025 zur Abstimmung.

M6NEU Haushaltspapier für den Landeshaushalts 2025/2026

 

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. legt für seine Maßnahmen zum Landeshaushalt 2025/2026 folgendes Haushaltspapier zu Grunde:

 

Gute Kinder- und Jugendpolitik braucht gute Rahmenbedingungen. Ein nicht zu unterschätzender Teil dieser Rahmenbedingungen ist eine bedarfsgerechte Finanzierung. Mit seinen haushaltspolitischen Forderungen weist der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (KJR) seit einigen Jahren auf aktuelle kinder- und jugendpolitische Bedarfe hin – so auch für den Doppelhaushalt 2025/2026.

Als KJR erkennen wir an, dass sich in den letzten Jahren und insbesondere mit den Haushalten 2023 und 2024 viel in die richtige Richtung entwickelt. Diese Entwicklungen waren nur möglich, weil sich Menschen über die Grenzen von Landespolitik, Landesverwaltung und Verbänden gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass junge Menschen in Sachsen-Anhalt gut und gerne leben können. Nun gilt es, in Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen, politischen und finanziellen Herausforderungen, in dieser Entwicklung nicht nachzulassen und mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 den begonnenen Weg konsequent fortzusetzen. Hierfür hoffen wir auf Ihre/Eure aktive Unterstützung. Denn: Sachsen-Anhalt braucht eine starke Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, die über die Ressourcen verfügt, den   vielseitigen Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Kinder- und Jugendarmut, Digitalisierung, Coronafolgenbewältigung, Klimakrise und Inflation angemessen begegnen zu können.

Landesweite Jugendbildung: Verbesserungen sichern, Inflation berücksichtigen

Die landesweite Förderung der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit und Jugendbildung wurde und wird mit dem Landeshaushalt 2024 und der noch im Mitzeichnungsverfahren befindlichen Richtlinie entscheidend gestärkt. Es werden zunehmend zusätzlich zu den Mitteln der Konzessionsabgabe Landesmittel zur Verfügung gestellt. Diese positive Entwicklung gilt es, langfristig und  nachhaltig zu sichern. Der Tatsache, dass die in der Richtlinie festgesetzten Tagessätze und Pauschalen die hohen Inflationssätze noch nicht berücksichtigen, muss entsprechend Rechnung getragen werden. Ebenfalls einkalkuliert werden muss die regelhafte im Zuwendungsrechtsergänzungserlass vom 28. September 2022 vorgesehene Erhöhung der Personalkosten, die ab dem Jahresende 2024 Wirkung entfalten wird. Neben dem Ausgleich der Inflation müssen auch neue Bedarfe bei  den Bildungsprogrammen, internationalen Maßnahmen und der Jugendbildungsreferent*innen-Förderung ausfinanziert werden, damit eine dynamische Weiterentwicklung der Jugendbildungslandschaft gewährleistet werden kann.

Bei den geförderten Jugendbildungsreferent*innen muss eine Gleichstellung zu den Schulsozialarbeiter*innen sichergestellt werden. Demnach sind diese vom Land mit mindestens einer Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) zu fördern. Für die Vergütung und die Arbeitszeit müssen weiter die tarifrechtlichen Regelungen der Träger ausschlaggebend sein. Die Tarifautonomie ist zu achten.

Jugendverbandsarbeit als Werkstatt der Demokratie – Strukturen sichern und Jugendverbandsreferent*innen einführen!

Jugendverbände wirken laut dem 17. Kinder- und Jugendbericht des Bundes als „Werkstätten der Demokratie“. Junge Menschen haben hier die Möglichkeit, zusammen Gemeinschaft zu gestalten und selbstwirksam tätig zu werden. Diese wichtige Arbeit wird bisher mit einer fixen Verbandspauschale gefördert. Diese muss dringend dynamisiert werden, um an das Inflationsgeschehen angepasst zu sein. Wir fordern hier eine Dynamisierung um 3 % pro Jahr.

Bisher noch nicht berücksichtigt wurde die Schaffung der wichtigen neuen Förderkategorie der „Jugendverbandsreferent*innen“. Diese ist unabdingbar, damit die landesweit tätigen Jugendverbände ihre Strukturen sicher und ihr volles Potential für junge Menschen in Sachsen-Anhalt nutzen können. Um von diesem Potential Gebrauch machen zu können, müssen zusätzliche Mittel zur Ausfinanzierung von mindestens 19 VZÄ zu Verfügung gestellt werden.

Investitionsmittel für die Jugendbildungsstätten verstetigen und ausbauen!

Die Kosten aktuell dringender Sanierungen, Modernisierungen und Instandsetzungen zum Erhalt der vom Land geförderten Jugendbildungsstätten beläuft sich aktuell auf über 1.1 Mio. Euro. Durch eine Initiative aus dem Landtag wurden mit dem Landeshaushalt 2023 erstmalig 210.000 Euro für notwendige Investitionen in die landesweiten Bildungsstätten zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnten u.a. erste dringend notwendige Ersatzbeschaffungen oder zwingend erforderliche Reparaturen angegangen werden. Jedoch belief sich bereits 2022 die Summe notwendiger Investitionen auf mind. 800.000 € und ist nun weiter gestiegen. Eine erforderliche Verstätigung der dringend notwendigen Investitionsmittel erfolgte im Landeshaushalt 2024 nicht. Um die vom Land geförderten Jugendbildungsstätten zukunftsfähig zu halten, strategisch sinnvoll (stetig) in die Einrichtungen zu   investieren und den Investitionsstau schrittweise abzuschmelzen, fordern wir, im Doppelhaushalt 2025/2026 ff. jährlich die Summe von 290.000 Euro bereitzustellen.

Jungen Menschen Ferienfreizeiten ermöglichen!

Mit dem Haushaltsjahr 2024 wurde nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne Förderung und einer kurzen Förderung über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ diese wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit wieder mit Landesmitteln in TG 71 hinterlegt. 50.000 Euro sind für landesweite Angebote und 150.000 Euro für kommunale Angebote eingestellt. Ein bedeutender Schritt! Es gilt nun, diesen Impuls zu verstetigen und die finanziellen Mittel an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Ferienfreizeiten als jährliche Höhepunkte der verbandlichen Jugendarbeit ermöglichen allen jungen Menschen – unabhängig vom  sozioökonomischen Status – Erholung und stellen wichtige Lernorte dar. Aus den Erfahrungen des Bundesprogrammes „Aufholen nach Corona“ und der Beachtung der Preissteigerung bedarf es allein für die Förderung der landesweiten Freizeiten  einer Summe von 390.000 Euro. Eine Verpflichtungsermächtigung sollte ausgebracht werden, um für die jungen Menschen und Träger Planungssicherheit zu schaffen.

Förderung der kommunalen Jugendarbeit zukunftsfest machen!

Bereits vor dem Inkrafttreten des Landeshaushaltes 2023 konnte der Flächenfaktor in der kommunalen Jugendförderung (§ 31 KJHG-LSA) mit einem Ausgleich für die kreisfreien Städte umgesetzt werden. Hierdurch wird den besonderen Anforderungen  des ländlichen Raumes Rechnung getragen.

Allerdings bleibt die Gesamtförderung zu gering, um eine nachhaltige Jugendarbeit flächendeckend anbieten zu können. Zudem bleibt die aktuelle Dynamisierung der Mittel weit hinter der Inflation und den aktuellen Tarifverhandlungen zurück. Das Abschmelzen der ohnehin knappen Förderung ist die Folge. Wir fordern daher, in einem ersten Schritt die nicht ausgeglichene  Inflation seit Einführung der Dynamisierung auszugleichen. Dies bedeutet eine Erhöhung um 750.000 Euro. In einem zweiten Schritt muss den großen Investitionsbedarfen der Jugendclubs und Jugendeinrichtungen begegnet werden. Hierfür fordern wir Investitionsmittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Wichtige Zukunftsthemen wie bspw. die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, die inklusive Gestaltung von Angeboten und die zunehmende Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit müssen angegangen und finanziert werden. Hierfür fordern wir, in einem dritten Schritt die Fördersumme im § 31 KJHG-LSA um  zusätzliche 2,2 Mio. Euro zu erhöhen. Die Schritte eins bis drei ergeben einen zusätzlichen Mittelbedarf von 4,55 Millionen Euro.

Um die kommunale Jugendförderung langfristig zu festigen und zu sichern, bedarf es darüber hinaus der Anpassung der Dynamisierung. Die aktuell geltenden 2 % reichen nicht aus, um dem Kostendruck der Inflation sowie der Tarifentwicklung  gerecht zu werden. Um das nachhaltige Abschmelzen der Fördermittel zu verhindern, bedarf es zwingend einer Anpassung der Dynamisierung auf 3 % pro  Jahr.

Kommunale Jugendringe bedarfsgerecht fördern

Jugendringe in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts sind eine wichtige Institution für die Interessenvertretung von jungen Menschen und ihren Verbänden. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, benötigen die kommunalen Jugendringe eine bedarfsgerechte, langfristige Förderung ihrer Personal- und Sachkosten. Ein kommunaler Jugendring benötigt in seiner Geschäftsstelle hierfür mindestens eine Geschäftsführung sowie eine*n Jugendbildungsreferent*in, die tarifgerecht zu vergüten sind. Die Gründung von kommunalen Jugendringen in Landkreisen, wo es diese noch nicht gibt, ist zu unterstützen und finanziell zu fördern.

Inklusive Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit möglich machen!

Das Thema Inklusion wird, nicht zuletzt durch die SGB VIII-Reform, zunehmend wichtiger in der Kinder- und Jugendarbeit. Um den neuen und wichtigen Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es zusätzlicher Mittel. Diese sollten einerseits in einer grundständigen Erhöhung der Fördersätze resultieren, um Veranstaltungen, Projekte und Formate grundsätzlich inklusiv gestalten zu können. Andererseits sollte ein Inklusionsfonds für die örtliche Jugendarbeit als auch für die landesweite Jugendarbeit eingerichtet werden, um besondere zusätzliche Bedarfe refinanzieren zu können. Der Zugang zu diesen Mitteln muss  schnell und niederschwellig möglich sein, um zeitnah und individuell den Bedarfen gerecht werden zu können.

Bezahlbare Mobilität ermöglichen – 29-Euro-Ticket für alle jungen Menschen!

In den verschiedenen Krisen der letzten Jahre wurde deutlich, wie wichtig eine gute, nachhaltige und preiswerte Mobilität ist. In diesem Zuge wurde durch die Bundesregierung das 49-Euro-Ticket eingeführt, eine bundesweite Ermäßigung für Studierende ist angekündigt. Eine Schlechterstellung von einzelnen Gruppen junger Menschen ist für den KJR vor dem Hintergrund des Strebens nach gleichwertigen Lebensverhältnissen nicht tragbar.

Vor allem für junge Menschen in Schule, Ausbildung oder Freiwilligendienst, die im besonderen Maße auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, ist es ein Gebot der Fairness, die Ermäßigung auszuweiten. Wir fordern daher für alle jungen Menschen unter 27 Jahren ein 29-Euro-Ticket. Sachsen-Anhalt muss daher wie Bayern, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern vorangehen und landseitig das 29-Euro Ticket auf den Weg bringen!

Ein kinder- und jugendgerechter Doppelhaushalt für das Jahr 2025/2026 enthält:

 

    • Für die landesweite Jugendbildung: Verbesserungen sichern, Inflation berücksichtigen!
    • Jugendverbände als Werkstätten der Demokratie stärken: Pauschale für Jugendverbände dynamisieren und Jugendverbandsreferent*innen einführen!
    • Investitionsmittel für die Jugendbildungsstätten verstetigen und ausbauen!
    • Förderung für Ferienfreizeiten nachhaltig sichern und entwickeln, um allen jungen Menschen Erholung zu ermöglichen!
    • Förderung der kommunalen Jugendarbeit zukunftsfest machen: Inflation berücksichtigen, Investitionen in Jugendclubs finanzieren, örtliche Jugendarbeit stärken und die Dynamisierung anpassen!
    • Inklusive Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit möglich machen!
    • Elternunabhängige nachhaltige Mobilität für junge Menschen unterstützen. –  29-Euro-Ticket in Sachsen-Anhalt einführen!

 

inhaltliche Beschlüsse der 40. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2023)

D1 Wertschätzung statt Verpflichtung – Freiwilligendienst stärken

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. lehnt einen Pflichtdienst für junge Menschen ab und setzt stattdessen klar auf Freiwilligkeit. Als Kinder- und Jugendring stehen wir für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste wie FSJ und BFD dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten.

M1 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2022

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2022 entlastet.

M2NEU Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert.

M3 Änderung der Satzung

Die Satzung wird wie folgt neu gefasst.

M4 Gründung einer AG „Mitgliederstatus“

Der Vorstand wird beauftragt, die mit Beschluss der neugefassten Satzung erforderliche Überprüfung des Status der Mitglieder des KJR vorzunehmen. Der Vorstand beruft hierfür eine AG „Mitgliederstatus“ ein. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, eine*n Delegierte*n in die AG zu entsenden.

M5 Fristverlängerung für die Jungen Europäischen Föderalisten Sachsen-Anhalt e.V. zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Die Frist für den Verein Junge Europäische Föderalisten Sachsen-Anhalt e. V. zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aus dem Beschluss M02 „Antrag auf Mitgliedschaft des Junge Europäische Föderalisten LV Sachsen-Anhalt e. V. (JEF LV LSA)“ der 37. Mitgliederversammlung des KJR vom 10. Juni 2020, wird auf den Zeitpunkt der 41. Mitgliederversammlung des KJRs im Jahr 2024 verlängert.

M6 Standortsuche nach einem nuklearen Endlager

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. setzt sich im Rahmen des Prozesses zur Suche nach einem nuklearen Endlager in Deutschland für die Interessen junger Menschen aus Sachsen-Anhalt ein. Dabei sind die folgenden Punkte besonders zu berücksichtigen:

 

    1. Neben der Suche nach einem Endlager müssen auch tragfähige Lösungen für eine sichere Zwischenlagerung existieren.
    2. Das Verfahren zur Suche nach einem Endlager muss transparent, wissenschaftsbasiert und partizipativ sein. Ein politisch motivierter Gebietsschutz muss ausgeschlossen werden.
    3. Junge Menschen müssen in allen Phasen des Auswahlprozesses beteiligt werden.
    4. Bei der Beteiligung junger Menschen müssen die Kriterien für eine gelingende Kinder- und Jugendbeteiligung, in ihrer aktuellen Fassung, berücksichtigt werden. Hierfür müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
    5. Die Informationen des Prozesses müssen transparent zur Verfügung gestellt und zielgruppenspezifisch aufgearbeitet werden.

M7 Strukturwandel – Kohleausstieg im mitteldeutschen Revier

Junge Menschen im Strukturwandel mitnehmen – Attraktive Lebensbedingungen im Kohlerevier voranbringen

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. vertritt gemeinsam mit lokalen Mitgliedsorganisationen die Interessen junger Menschen in der Gestaltung des Strukturwandels im mitteldeutschen Braunkohlerevier. Das wichtigste Anliegen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist dabei die Berücksichtigung und Einbeziehung der Lebenssituationen und Interessen junger Menschen in den betroffenen Regionen.

M8 Änderung der juleica-Grundsätze

Die juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt werden wie folgt geändert:

 

inhaltliche Beschlüsse der 39. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2022)

M1 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2021

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2021 entlastet.

M2 Gremiensitzungen des KJR

 

    • Die Mitgliederversammlung des KJR tagt grundsätzlich in Präsenz. Von den Sprecher*innenkreisen sollte ein Sprecher*innenkreis digital einer in Präsenz stattfinden. Vorzugsweise ist der Sitzungstermin für den Sprecher*innenkreis der in Präsenz stattfindet so zu wählen, dass die beiden Präsenztermine gleichmäßig über das Kalenderjahr verteilt sind.
    • Von den grundsätzlich getroffenen Vereinbarungen kann durch den Vorstand in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Mitglieder sind über diese Abweichung sofort nach Beschluss dieser zu informieren.

M3 Erlass der Mitgliedsbeitragsschulden des Pfadfinderring S-A

 

Dem Pfadfinderring Sachsen-Anhalt e.V. werden die seit 2015 angefallenen Schulden aus nicht gezahlten Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.400,00 Euro erlassen.

M4 Fristverlängerung zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Die Frist für den Verein Junge Europäische Föderalisten Sachsen-Anhalt e. V. zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aus dem Beschluss M02 „Antrag auf Mitgliedschaft des Junge Europäische Föderalisten LV Sachsen-Anhalt e. V. (JEF LV LSA)“ der 37. Mitgliederversammlung des KJR vom 10. Juni 2020, wird auf den Zeitpunkt der 40. Mitgliederversammlung des KJRs im Jahr 2023 verlängert.

M5 Änderung der Satzung

Die Satzung wird wie folgt geändert.

M6 Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert.

M7 Änderung der Wahlordnung

Die Wahlordnung wird wie folgt geändert.

M8 Jahresthema Kinder- und Jugendarmut

 

    • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung damit beauftragt, möglichst auf dem SIK am 08.06.2022 spätestens aber auf der Sitzung des SIK am 12.10.2022 eine Grundsatzposition zum Thema Jugendarmut. An einer Mitarbeit interessierte Mitgliedsverbände ist eine Mitarbeit zu ermöglichen. Der Vorstand bildet dazu eine Redaktionsgruppe und lädt dazu die Mitgliedsverbände ein.
    • Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden beauftragt, das Thema Jugendarmut in den nächsten eineinhalb Jahren als Querschnittsthema in die Arbeit zu integrieren und z.B. im Rahmen von Arbeitstreffen und    Veranstaltungen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zu.
    • Mit Vorliegen des inhaltlichen Beschlusses durch den SIK werden der Vorstand und die Geschäftsstelle damit beauftragt, die Position der Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. sowohl in der       politischen Außenvertretung in den Diskurs einzubringen.
    • Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden ferner damit beauftragt, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Kinder- und Jugendring Sachsen- Anhalt e.V. das Thema Jugendarmut aktiv mitzudenken. Dies erfolgt bis zur Beschlusslage durch die Sensibilisierung für Jugendarmut Ursachen und Folgen von Jugendarmut. Ab Vorlage des SIK Beschlusses zusätzlich durch    die in der Position des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. enthaltenen Aspekte und Forderungen.

M9NEU Ausgestaltung zukunftssicherer „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. begrüßen die momentan stattfindende Evaluation der Richtlinien und fordert, diese zu nutzen, um eine zukunftsfähige Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sicherzustellen.

D1NEU Resolution des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zum Krieg in der Ukraine

Am 24. Februar 2022 hat Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, dem vorausgegangen sind seit 2014 kriegsähnliche Zustände im Osten der Ukraine und seit 2021 Monate der Eskalation. Wie alle Kriege, ist dieser Krieg in erster Linie eine humanitäre Katastrophe. Seit Beginn dieses Krieges befinden sich bereits mehr als 2 Millionen Menschen, mehrheitlich Frauen und Kinder, aber auch queere Menschen, aus der Ukraine auf der Flucht. Viele Millionen Menschen, Männer ab 18 Jahren im Kriegsdienst, aber auch queere Menschen im speziellen trans* weibliche Menschen, die auf Grund bürokratischer/rechtlicher Punkte in ihren Dokumenten als „männlich“ gelten und auf Grundlage der Generalmobilmachung im Kriegsdienst sein müssen, wird eine Flucht untersagt, obwohl diese eine besonders gefährdete Personengruppe sind. Insgesamt müssen alle Teile der verbliebene Zivilbevölkerung in der Ukraine um ihr Leben bangen. Ihre Existenz und ihre Heimat wurden innerhalb kürzester Zeit zerstört. Viele Menschen haben ihr eigenes Leben oder Angehörige und Freunde verloren, auch gibt es Meldungen über Kinder, die diesem Krieg bereits zum Opfer fielen.

 

inhaltliche Beschlüsse der 38. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2021)

M1 Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert.

M2 Anpassung der Satzung

Die Satzung wird wie folgt geändert.

M3 Aufwandsentschädigung für die Vorstandstätigkeit 2021

Vorstandsmitglieder können auf Antrag für die Vorstandstätigkeit für 2021 einepauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 720 Euro im Jahr erhalten.

M4 Digitalpakt Jugendarbeit – Digitale Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit jetzt ermöglichen

Vorstand und Geschäftsstelle des KJR LSA werden beauftragt, sich für einenDigitalpakt Jugendarbeit und dabei insbesondere für die sofortige Förderungeiner angemessenen und bedarfsgerechten technischen Ausstattung bei denEinrichtungen der Jugendarbeit sowie der landesweiten Jugendbildung einzusetzen.

M5 Jugendverbandsarbeit und Jugendbildung bei den Verbänden stärken – Beschlüsse der Mitgliederversammlung umsetzen

Der KJR bekräftig seine Beschlüsse M09 und M10 der 34. Mitgliederversammlungsowie den Beschluss M07 der 37. Mitgliederversammlung und fordert dieLandespolitiker*innen auf, diese ernst zu nehmen und sich gemeinsam mit dem KJR aktiv für bessere Arbeitsbedingungen im Jugendbildungsbereich einzusetzen. Zur Präzisierung, Vorbereitung und Begleitung des Prozesses bindet der KJRLSA die AG der Vorstände und Geschäftsführer*innen regelmäßig ein.

M6  Sichere Ferienfreizeiten gewährleisten

Der Vorstand des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. vertritt gegenübervon Landespolitik und Verwaltung folgende Forderungen.

M7 Schulsozialarbeit ist Ländersache

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. sowie seine Mitglieder sprechensich gegen den geplanten kommunalen Eigenanteil an der Fortführung des Projekts“Schulerfolg sichern!“ aus.Dafür veröffentlicht der KJR LSA eine digitale Stellungnahme und bringt diese angeeigneter Stelle in den Diskurs mit Politik und Verwaltung ein.

M8 Junge Menschen in Übergangsmaßnahmen nicht vergessen

Der Vorstand wird beauftragt das Thema „Junge Menschen in Übergangsmaßnahmennicht vergessen“ gemeinsam mit den dort vertretenden Mitgliedsverbänden in denLandesausschuss für Berufsbildung (LAB) bzw. den Landesjugendhilfeausschuss(LJHA) zu tragen und hierbei folgende Forderungen zu berücksichtigen.

M9 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2020

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.

D1 Dringlichkeitsantrag Jugendbildungsstätten

Die Jugendbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt stellen einen wichtigen Teilder Infrastruktur für die Jugendbildungsarbeit dar. Durch die Corona-Pandemiesind bereits lange bekannte Knackpunkte bei der Finanzierung derJugendbildungsstätten nochmals deutlicher zu Tage getreten.Die verschiedenen Förderprogramme der der Corona-Hilfen leisten einen wichtigenBeitrag zur Existenzsicherung der Bildungsstätten, können aber eine langfristigeund notwendige Strategie für den Erhalt der Bildungsstätten nicht ersetzen.Der Kinder- und Jugendring fordert daher das Ministerium für Arbeit, Sozialesund Integration des Landes Sachsen-Anhalt dazu auf.

 

inhaltliche Beschlüsse der 37. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2020)

M01 Entlastung des Vorstandes

Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2019 entlastet.

M02 Antrag auf Mitgliedschaft des Junge Europäische Föderalisten LV Sachsen-Anhalt e. V. (JEF LV LSA)

Der Verein Junge Europäische Föderalisten Sachsen-Anhalt e. V. wird im Kinderund Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. als Mitgliedsverband aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Anerkennung als freier Träger dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. vorgelegt wird. Eine einmalige Verlängerung der Frist ist ohne erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.

M03 Ein Leitbild für den KJR LSA

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. gibt sich das beiliegende
Leitbild.

Anlage: Leitbild des KJR LSA

M04 Änderung der Satzung

Die Satzung wird wie folgt geändert.

M05 Finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen in Hilfen zur Erziehung stärken – Heranziehung stoppen

Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden beauftragt, die aktuellen landespolitischen Bemühungen zur Befreiung von Kindern und Jugendlichen von der Heranziehung (§ 94 Abs. 6 SGB VIII) zu unterstützen.

M06 „Demokratie braucht Zivilgesellschaft“

Die Mitglieder des Kinder– und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschließen das vorliegende Positionspapier: „Demokratie braucht Zivilgesellschaft“. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Positionspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

M07 Förderung der landesweiten außerschulischen Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit flexibel gestalten und modernisieren

Der Vorstand und die Geschäftsstelle des KJR LSA werden beauftragt, einen Prozess zur Weiterentwicklung der Fördergrundlagen der außerschulischen Jugendbildung zu initiieren.

D01 Auszubildende, Studierende und junge Beschäftigte dürfen in der Krise nicht durchs Netz fallen!

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. fordert die Landesregierung auf, einen Rettungsschirm für junge Menschen in Ausbildung aufzuspannen, um die Lebensbedingungen von jungen Menschen nachhaltig vor massiven Härten, die sich aus der Coronakrise ergeben, zu schützen.

 

inhaltliche Beschlüsse der 36. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2019)

D01 Solidarität mit Fridays for Future SJD-DieFalken,fjpmedia

Der KJR LSA bezieht öffentlich Stellung für die Fridays for Future-Bewegung, denn in ihr engagieren sich junge Menschen nach den Grundsätzen der Jugendverbände (selbstorganisiert/-bestimmt & eigenverantwortlich) für eine Welt, die für alle Menschen attraktiv bleiben soll.
Im Sinne der Kinder- & Jugendbeteiligung fordert der KJR LSA Politik & Verwaltung auf, mit Vertreter*innen der Bewegung ins Gespräch zu kommen.
Der KJR LSA und seine Mitgliedsverbände unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die in Fridays for Future organisierten jungen Menschen (z.B. durch das Bereitstellen von Räumen, Bewerben von Streiks, Vermittlung von Erfahrungen).

M01 Resolution: Jugendverbandsarbeit

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen die vorliegende Resolution: „Eigenständigkeit von Jugendverbänden stärken, nicht zerstören“. Sie beauftragen den Vorstand, die Resolution entsprechend zu veröffentlichen.

Die Mitglieder sowie der Vorstand des KJR LSA verpflichten sich dazu, gemeinschaftlich die in der Resolution genannten Aspekte der Eigenständigkeit und ihre Bedeutung für die Arbeit der Jugendverbände in internen und externen Gesprächen immer wieder deutlich zu machen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen.

Anlage: Resolution: Jugendverbandsarbeit

M02 Gute Jugendpolitik in den Kommunen

Die Mitglieder des Kinder– und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen das

 

    1. vorliegende Positionspapier: „Gute Jugendpolitik für Sachsen-Anhalts Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte, Prüfsteine zur Kommunalwahl“.
    2. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Positionspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie machen sich darüber hinaus zur Aufgabe, den Vorstand im Zuge ihrer eigenen Aktivitäten rund um die Kommunalwahl bei diesem Auftrag zu unterstützen.

Anlage: Gute Jugendpolitik in den Kommunen

M03 AGs im KJR LSA

 

    1. Die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit und Schule wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst und durch themen- oder anlassbezogene Treffen ersetzt. Zu diesen Treffen wird offen im Kreis der Mitglieder eingeladen.
    2. Die Arbeitsgemeinschaft Grundsatzfragen wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst und durch themen- oder anlassbezogene Treffen ersetzt. Zu diesen Treffen wird offen im Kreis der Mitglieder eingeladen.

M04 ÖPNV

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. und die in ihm zusammengeschlossenen Jugendverbände und Kreisjugendringe setzen sich für ein Recht auf Mobilität ein, das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern für alle jungen Menschen bestehen muss. Dieses Recht ist für uns elementare Grundlage für die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am öffentlichen Leben, egal ob für den Weg zur Schule, zur Ausbildung, zum ehrenamtlichen Engagement im Jugendverband oder zur Freizeitaktivität im Jugendclub.

Ein zeitgemäßer ÖPNV muss es jungen Menschen ermöglichen, Entfernungen zwischen Freund*innen und Familie, Ausbildungsplatz und Verein, Universität und Jugendverband schnell, einfach und kostengünstig zu überbrücken.

Partizipation braucht Bewegung: …

M05 Nachhaltigkeit

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. sieht in der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und einer nachhaltigen Gestaltung der Produktion, Gesellschaft und Lebensführung eine wichtige Gegenwartsaufgabe, die eine lebenswerte Welt für junge Menschen in der Zukunft sichert. Der KJR LSA und seine Mitgliedsverbände beschäftigen sich mit den Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“. Sie erarbeiten dazu fachpolitische Positionen, die sich an die Politik wenden. …

 

inhaltliche Beschlüsse der 35. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2018)

M02 Antrag auf Mitgliedschaft der Anglerjugend im Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.
Die Anglerjugend im Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. vorgelegt wird. Eine einmalige Verlängerung der Frist ist ohne erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.

M03 Kooperation von Jugendarbeit und Schule
1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen das vorliegende Grundsatzpapier zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule.
2. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Grundsatzpapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

M04 Eine Investition in die Zukunft – mindestens 500.000 Euro mehr für die Jugendarbeit auf Landesebene
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. fordern die Landespolitik eindringlich dazu auf, die durch das Land für die Jugendarbeit auf Landesebene zur Verfügung gestellten Mittel um mindestens 500.000 Euro ab dem Jahr 2019 zu erhöhen.

M05 Koordination der Gewaltprävention
1. Der KJR übernimmt die Koordination eines jährlichen Treffens der Mitgliedsverbände zur Abstimmung und Weiterentwicklung der Konzepte der Mitgliedsverbände zur Prävention von sexueller Gewalt.
2. Das eintägige Treffen soll zweigeteilt sein: Ein Teil gibt einen fachlichen Input oder beinhaltet eine kollegiale Beratung o.ä. und ein weiterer Teil fokussiert den Austausch unter den Verbänden zu ihren Konzepten (Fallstricke, best practice etc.).
3. Die inhaltliche Ausrichtung des Tages erfolgt in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden, bspw. durch den Sprecher*innenkreis, eine digitale Abfrage oder durch das Anmelden eines Themas durch einen Verband.

M07 Jugend im ländlichen Raum nicht vergessen – Jugendarbeit und ÖPNV stärken, Digitalisierung nicht verschlafen
Für junge Menschen ist der eigene Wohnort zentral. Spielplätze, Jugendräume oder Angebote der Jugendverbände spielen hier beim „Verortet“-sein eine besondere Rolle. Aus diesem Grund sind Angebote für junge Menschen wohnortnah zu unterbreiten.

M08 Vielfaltssensible Sprache
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. wird in Zukunft die Gender-Vielfalt auch schriftlich darstellen und in allen Dokumenten, Veröffentlichungen, Konzepten und Schreiben die einheitliche Schreibweise des Gender-Sternchens (*) verwenden. Auch im sprachlichen Gebrauch sollte darauf geachtet werden, möglichst alle Menschen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die im KJR LSA zusammengeschlossenen Jugendverbände
aufgefordert, sich diesem Verfahren anzuschließen und ebenfalls die einheitliche Schreibweise des Gender-Sternchens (*) anzuwenden.

 

inhaltliche Beschlüsse der 34. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2017)

M02 Anpassung der Satzung an die Abgabenordnung
Der KJR LSA verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des KJR LSA fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

M03 Änderung der Geschäftsordnung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder und dem Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes, deren Plätze neu zu besetzen sind, gehören der Versammlung bis zum Abschluss der Neuwahlen an. Die Häufung von Mandaten auf eine Person ist ausgeschlossen.
M4 Antrag auf Mitgliedschaft der ijgd
Der Verein Internationale Jugendgemeinschaftsdienste – Landesvereine 1 Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen.

M04 Antrag auf Mitgliedschaft der ijgd
Der Verein Internationale Jugendgemeinschaftsdienste – Landesvereine 1 Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen.

M05 Antrag auf Mitgliedschaft des Karneval Landesverband LSA e.V.
Der Karneval Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen. Die Aufnahme wird mit der Auflage versehen, dem Vorstand bis zur Mitgliederversammlung 2020 einen Anerkennungsbescheid des Finanzamtes vorzulegen. Liegt dieser dem Vorstand bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, befindet die Mitgliederversammlung 2020 über die Fortsetzung der Mitgliedschaft.

M06 juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen die vorliegende Änderung der juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt (7. Erste-Hilfe-Ausbildung)

M07 Evaluation § 31 KJHG-LSA (Jugendförderung)
Die im KJR LSA zusammengeschlossenen Mitgliedsverbände beauftragen den Vorstand in Zusammenarbeit mit der AG der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte, den in 2017 beginnenden und in § 31 KJHG-LSA verankerten Evaluationsprozess aktiv zu begleiten.

M08 Grundsatzpapier zum Thema Partizipation
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.1 V. beschließen das vorliegende Partizipationspapier als Grundsatzpapier zum Thema Partizipation. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Partizipationspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

M09 Antrag zur tariflichen Bezahlung der in der Jugendarbeit Beschäftigten
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, die in der Jugend- und Jugendbildungsarbeit in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, gemäß ihren Aufgaben und ihrer Qualifikation, nach Tarif eingruppiert und bezahlt werden.

M10 Förderung von Jugendbildungsreferent_innen
Die in der Richtlinie Jugendbildung festgelegte Förderung von 39.000,00 Euro für die Personalkosten von Jugendbildungsreferent_innen soll neu verhandelt werden. Gegenstand der Verhandlungen soll die Förderung der tatsächlichen Kosten für Jugendbildungsreferent_innen sein und zwar in der Höhe der Vergütung einer_eines Angestellten derjenigen Vergütungsgruppe des Tarifvertrages, in der die jeweiligen Jugendbildungsreferent_innen als Angestellte des Landes einzugruppieren wären. Außerdem sollen Festlegungen zur Dynamisierung aufgrund von Stufensteigerungen, Tarifsteigerungen, etc. berücksichtigt werden. Zusätzlich soll pro Personalstelle eine Sachkostenpauschale (Richtwert: 10.000,00 Euro p.A.) gefördert werden.

M11 Kinderarmut bekämpfen – Teilhabechancen stärken
Die im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zusammengeschlossenen Jugendverbände und Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt setzen sich für eine gerechte, innovative und präventive Politik für Kinder und Jugendliche ein, werden als Lobby für benachteiligte Kinder und Jugendliche aktiv, positionieren sich mit geeigneten sozialpolitischen Forderungen und Aktionen ihrer haupt- und ehrenamtlichen Gliederungen gegen Kinderarmut und deren Folgen und ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen eine aktive Teilnahme am Jugendverbandsleben.

 

inhaltliche Beschlüsse der 33. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2016)

M01 Gute Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt umsetzen
Die Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. fordern die im Landtag vertretenen Parteien auf, verschiedene Punkte in den Koalitionsverhandlungen unbedingt zu berücksichtigen und in den Koalitionsvertrag mit aufzunehmen.

M02 Umgang mit Parteien, die dem rechtspopulistischen, rechtsextremen und/oder neonazistischen Spektrum zuzuordnen sind
Die Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beauftragen den Vorstand des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. damit, eine satzungskonforme Verfahrensweise für den Umgang mit den nach der Landtagswahl im Landtag vertretenen Parteien, die dem rechtspopulistischen, rechtsextremen und/oder neonazistischen Spektrum zuzuordnen sind, zum kommenden Sprecher_innenkreis vorzubereiten.

M03 Organisation und Durchführung eines jugendpolitischen Seminars
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. wird beauftragt, im Jahr 2017 ein jugendpolitisches Seminar zu organisieren. Dieses jugendpolitische Seminar soll sich an ehrenamtliche Vorstände, hauptamtliche wie auch interessierte Menschen aus den Mitgliedsverbänden richten.

 

inhaltliche Beschlüsse der 32. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2015)

M01 Eigenständige Förderung der Jugendverbandsarbeit in Sachsen-Anhalt
§ 12 SGB VIII bringt zum Ausdruck, was gelebte Praxis in den Jugendverbänden in Sachsen-Anhalt ist. Jugendarbeit wird hier von jungen Menschen verantwortet, geplant und durchgeführt. Eine Förderung dagegen, wie sie in § 12 SGB VIII verankert ist, gibt es in Sachsen-Anhalt auf Landesebene bisher nicht.

M02 Jugendverbände vor Ort stärken
Die Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. begrüßen nochmals ausdrücklich die Neuregelungen zur Jugendförderung für die kommunale Ebene durch das Land Sachsen-Anhalt und deren Verankerung im KJHG LSA.

M03 Wertschätzung der außerschulischen Jugendbildung auch durch angemessene Finanzierung
Die außerschulische Jugendbildung ist ein Schwerpunkt der Jugendarbeit. Sie soll dazu beitragen, dass junge Menschen sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln und sich als solche aktiv in unsere Gesellschaft einbringen.

M04 Ehrenamtliches Engagement junger Menschen ist es wert, gefördert zu werden!
Das Ehrenamtsprinzip ist grundlegendes Prinzip der jugendverbandlichen Arbeit. Ohne das Engagement der vielen, oft jungen Menschen wäre das bunte und umfangreiche Angebot der Jugendverbände nicht aufrechtzuerhalten. Die Mitgliedsverbände des KJR LSA bedanken sich daher ausdrücklich bei allen in den Jugendverbänden ehrenamtlich aktiven Menschen, die sich aktiv in ihrer Freizeit für junge Menschen in Sachsen-Anhalt einsetzen!

M05 Freistellung vom Unterrichtsbesuch für ehrenamtlich engagierte Schüler_innen verbessern
Durch das Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen sind gesetzliche Rahmenbedingungen zur Freistellung für ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, geschaffen worden. Für die Freistellung von Schüler_innen vom Unterrichtsbesuch gibt es bisher keine so detaillierte Regelung.

 

inhaltliche Beschlüsse der 31. außerordentlichen Mitgliederversammlung des KJR LSA (2014)

M04 Zukunft der Arbeit der Jugendverbände und des KJR LSA sichern
Im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. haben sich 24 landesweit tätige Jugendverbände, 3 Dachverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene zusammengeschlossen. Der KJR LSA verfügt über eine gewachsene und aktive demokratisch organisierte Verbandsstruktur, die stark in die Fläche des gesamten Landes hineinwirkt. Diese Struktur gilt es zu sichern!

M05 Einrichten einer AG Grundsatzfragen
Es wird eine Arbeitsgruppe im KJR LSA einberufen, die sich mit den grundsätzlichen Fragen der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzt.

 

inhaltliche Beschlüsse der 30. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2014)

M01 Wertschätzung
Die im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zusammengeschlossenen Jugendverbände und Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte verstehen sich gemeinsam als basisdemokratisch organisierte, jugendpolitische Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt.

M07 Jugendgarantie
Junge Menschen sind in Europa besonders von Arbeitslosigkeit und prekärer Arbeit betroffen und bedroht. Bei der diesjährigen Europawahl im Mai 2014 muss die Situation junger Menschen im Mittelpunkt stehen.

 

inhaltliche Beschlüsse der 29. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2013)

M01 Jugendpolitisches Programm für Sachsen-Anhalt als wichtiges politisches Bekenntnis
Der Beschluss des Landtages (Drs. 6/1714 – Eine eigenständige Jugendpolitik für Sachsen-Anhalt), ein jugendpolitisches Programm im Dialog mit den jungen Menschen und den Verbänden zu erarbeiten, wird ausdrücklich begrüßt.

M02 Das Land muss sich zu einer starken Interessenvertretung junger Menschen aktiv bekennen
Der KJR LSA weist auf seine Rolle hin und fordert das Land auf, diesen Zusammenschluss und den damit verbundenen Auftrag wertschätzend anzuerkennen und seine Arbeit entsprechend abzusichern.

M03 Jugendbildung
Der bisherige Prozess der Einbeziehung der Jugendverbände in die Diskussion um die Neufassung der „Verfahrensgrundsätze auf dem Gebiet der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ wird begrüßt und das Land aufgefordert, dessen Ergebnissen Rechnung zu tragen.

M04 Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in das KJHG LSA
Die Mitgliederversammlung fordert ausdrücklich die verbindliche Überführung der Förderprogramme Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in das KJHG LSA.

D01 Mitbestimmung junger Menschen im Kommunalverfassungsgesetz verankern
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mitbestimmungsrechte junger Menschen im Rahmen der Neuordnung des Kommunalverfassungsgesetzes stärker zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern.

 

inhaltliche Beschlüsse der 28. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2012)

M01 Förderung der Jugendverbandsarbeit in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung wird ausdrücklich dazu aufgefordert, für die Jugendverbandsarbeit entsprechende, kontinuierliche Unterstützungsleistungen im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen, damit diese Verbände eigenständig ihren Auftrag erfüllen können.

M02 e-Partizipation
Aufforderung an die Landesregierung, eine ernsthafte Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungsprozessen unter besonderer Berücksichtigung der Partizipationsmöglichkeiten durch das Internet zu ermöglichen

M03 Ausreichend Mittel aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe für die Kinder- und Jugendarbeit einsetzen
Im Interessse der Kinder und Jugendlichen ist für die Strukturen und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit ein angemessener Anteil von den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen.

M05 Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt als starke Interessensvertretung
Die Mitglieder weisen das Land ausdrücklich auf die Alleinstellungsmerkmale des KJR LSA, die jugendpolitische Interessenvertretung sowie seine Fachkompetenz im Bereich der kinder- und jugendrelevanten Themen sowie seiner gesetzlichen Verankerung in § 12 KJHG hin.

M06 Erhalt der Zweigliedrigkeit des Landesjugendamtes(Landesjugendhilfeausschuss und Verwaltung) im Land Sachsen-Anhalt
Der KJR LSA setzt sich bei der Landesregierung dafür ein, dass bei der Integration des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit und Soziales die Zweigliedrigkeit (Landesjugendhilfeausschusses und Verwaltung des Landesjugendamtes) erhalten bleibt.

M07 Ja! zur Schulsozialarbeit
Aufforderung an die Landesregierung, sich intensiv für die Weiterführung und den Ausbau der Schulsozialarbeit nach Auslaufen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ 2013/2014 einzusetzen

M08 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen von Sachsen-Anhalt im Besonderen in den drei kreisfreien Städten
Das Land in seiner Funktion als Kommunalaufsicht wird dazu aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass gemäß § 79 Abs. 2 KJHG ein angemessener Anteil der Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe für die Jugendarbeit zur Verfügung steht.

M09  Berücksichtigung von Kenntnissen aus non-formaler und informeller Bildung bei Bewerbungsverfahren
Kenntnisse aus der Qualifizierung zum/zur Jugendleiter/in und aus ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit sollte bei Bewerbungsverfahren unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben stärker berücksichtigt werden.

M10 Förderung von Wertschätzung für Inhaber/innen der Jugendleiter/innen-Card
Landesregierung, Gemeinden, Kreise, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sind dazu aufgerufen, aktiv das Engagement von juleica- Inhaber/innen zu unterstützen und über die Gewährung von Vergünstigungen nachzudenken und diese anzubieten.

M11 Demografischer Wandel – Herausforderung für Politik und Gesellschaft
Der KJR LSA bringt sich aktiv in die öffentliche Diskussion zum demografischen Wandel ein und zeichnet entsprechenden Handlungsbedarf auf.

D01 Keine Verzweckung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen inSachsen-Anhalt
Der KJR LSA verurteilt die Tendenz zur „Verzweckung“ und „Fremdsteuerung“ jugendlichen Engagements in Sachen-Anhalt.

D02 Verurteilung der offenbar rechtsradikal motivierten Angriffe auf Jugendliche in Bad Dürrenberg
Der KJR LSA verurteilt den offenbar rechtsextremistisch motivierten Angriff auf eine Gruppe von Jugendlichen in der Nacht zum Samstag (16.06.2012) in Bad Dürrenberg zutiefst, spricht den Opfern des Anschlages seine Solidarität aus und fordert eine zügige Aufklärung des aktuellen Übergriffs.

 

inhaltliche Beschlüsse der 27. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2011)

M01 Politische Partizipation junger Menschen
Die Empfehlung an die Landesregierung ein kinder- und jugendpolitisches Programm zu erarbeiten und das Wahlalter für Jugendliche zu senken, sind zwei von insgesamt fünf Forderungen dieses Beschlusses.

M02 Strukturdebatte
Das Land wird dringend dazu aufgefordert, beim „Prozess zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft“ den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen einen breiteren Raum zu geben und den Landesjugendhilfeausschuss als Fachgremium in den weiteren Prozess einzubinden.

M03 Internet- und Medienkompetenzförderung in Sachsen-Anhalt
Da mehr als ein Drittel der Menschen unseres Bundeslandes von der Nutzung des Internets ausgeschlossen sind, fordert der KJR LSA die Landesregierung auf, eine flächendeckende und bezahlbare Breitband-Internetversorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Darüber hinaus betont der Beschluss die Wichtigkeit von medienpädagogischen Angeboten.

M04 Friedensbildung, Schule und Bundeswehr
Die Mitgliedsverbände des KJR LSA fordern einen gleichberechtigten Zugang für Friedens- und Entwicklungsdienste an Schulen und lehnen Verordnungen, die eine klare Bevorzugung der Bundeswehr darstellen, ab. Der Einsatz von Friedensfachkräften, die in Schulen über gewaltfreie Konfliktbearbeitung im Ausland berichten, wird ausdrücklich gefordert.

M05 Situation der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt
Die Mitglieder des KJR LSA fordern u.a. die Landesregierung, die Mitglieder des Landtages, das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt dringend dazu auf, die Ergebnisse der Studie „ausgebrannt? – Situation der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt“ zur Kenntnis zu nehmen und mit dem KJR LSA in den Dialog zu treten.

M06 Demokratieerklärung
Der KJR LSA fordert die betreffenden Bundesministerien auf, die Demokratieerklärung umgehend zurückzunehmen. Sie steht im Gegensatz zu den Zielen der Förderprogramme und ist weder erforderlich noch angemessen.

M07 Inklusion – Jugendverbände leben Vielfalt
Die Landesregierung wird aufgefordert, Inklusion als gesellschaftliche Herausforderung zu begreifen und ihr Handeln danach auszurichten. Das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie das Landesverwaltungsamt/ Landesjugendamt werden aufgefordert, die strukturellen Rahmenbedingungen für die ernsthafte Umsetzung der Inklusion in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen.

M08 Grundsätze juleica

M09 Gründung einer AG Internationale Kinder- und Jugendarbeit

M10 Einrichtung einer AG zum Handlungsfeld Jugendhilfe und Schule

D02 Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit
Der KJR LSA fordert eine Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf Kinder- und Jugendarbeit im SGB VIII. Ergänzend sei auch auf den Beschluss der 84. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendring hingewiesen.

 

inhaltliche Beschlüsse der 26. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2010)

M01 Beschluss Grundsätze juleica

M02 Beschluss Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2011

M03 Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe

M04 Kinder und Jugendarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten

M05 Jugend in Sachsen-Anhalt

M06 Strukturdebatte im Land Sachsen-Anhalt e.V.

D01 Eigenständigkeit der Jugendverbände

 

inhaltiche Beschlüsse der 25. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2009)

M02 Das Fachkräfteprogramm – für eine lebendige und kontinuierliche Kinder- und Jugendhilfe vor Ort in Sachsen-Anhalt!

M03 Transparenz der Haushaltsaufstellung – um im Dialog zu bleiben!

M04 Die Jugendpauschale als ein Garant der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort!