Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des KJR LSA
inhaltliche Beschlüsse der 40. Mitgliederversammlung des KJR (2023)
D1 Wertschätzung statt Verpflichtung – Freiwilligendienst stärken
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. lehnt einen Pflichtdienst für junge Menschen ab und setzt stattdessen klar auf Freiwilligkeit. Als Kinder- und Jugendring stehen wir für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste wie FSJ und BFD dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten.
M1 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2022
Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2022 entlastet.
M2NEU Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert.
Die Satzung wird wie folgt neu gefasst.
M4 Gründung einer AG “Mitgliederstatus”
Der Vorstand wird beauftragt, die mit Beschluss der neugefassten Satzung erforderliche Überprüfung des Status der Mitglieder des KJR vorzunehmen. Der Vorstand beruft hierfür eine AG „Mitgliederstatus“ ein. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, eine*n Delegierte*n in die AG zu entsenden.
Die Frist für den Verein Junge Europäische Föderalisten Sachsen-Anhalt e. V. zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aus dem Beschluss M02 „Antrag auf Mitgliedschaft des Junge Europäische Föderalisten LV Sachsen-Anhalt e. V. (JEF LV LSA)” der 37. Mitgliederversammlung des KJR vom 10. Juni 2020, wird auf den Zeitpunkt der 41. Mitgliederversammlung des KJRs im Jahr 2024 verlängert.
M6 Standortsuche nach einem nuklearen Endlager
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. setzt sich im Rahmen des Prozesses zur Suche nach einem nuklearen Endlager in Deutschland für die Interessen junger Menschen aus Sachsen-Anhalt ein. Dabei sind die folgenden Punkte besonders zu berücksichtigen:
- Neben der Suche nach einem Endlager müssen auch tragfähige Lösungen für eine sichere Zwischenlagerung existieren.
- Das Verfahren zur Suche nach einem Endlager muss transparent, wissenschaftsbasiert und partizipativ sein. Ein politisch motivierter Gebietsschutz muss ausgeschlossen werden.
- Junge Menschen müssen in allen Phasen des Auswahlprozesses beteiligt werden.
- Bei der Beteiligung junger Menschen müssen die Kriterien für eine gelingende Kinder- und Jugendbeteiligung, in ihrer aktuellen Fassung, berücksichtigt werden. Hierfür müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Informationen des Prozesses müssen transparent zur Verfügung gestellt und zielgruppenspezifisch aufgearbeitet werden.
M7 Strukturwandel – Kohleausstieg im mitteldeutschen Revier
Junge Menschen im Strukturwandel mitnehmen – Attraktive Lebensbedingungen im Kohlerevier voranbringen
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. vertritt gemeinsam mit lokalen Mitgliedsorganisationen die Interessen junger Menschen in der Gestaltung des Strukturwandels im mitteldeutschen Braunkohlerevier. Das wichtigste Anliegen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist dabei die Berücksichtigung und Einbeziehung der Lebenssituationen und Interessen junger Menschen in den betroffenen Regionen.
M8 Änderung der juleica-Grundsätze
Die juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt werden wie folgt geändert:
inhaltliche Beschlüsse der 39. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2022)
M1 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2021
Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2021 entlastet.
- Die Mitgliederversammlung des KJR tagt grundsätzlich in Präsenz. Von den Sprecher*innenkreisen sollte ein Sprecher*innenkreis digital einer in Präsenz stattfinden. Vorzugsweise ist der Sitzungstermin für den Sprecher*innenkreis der in Präsenz stattfindet so zu wählen, dass die beiden Präsenztermine gleichmäßig über das Kalenderjahr verteilt sind.
- Von den grundsätzlich getroffenen Vereinbarungen kann durch den Vorstand in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Mitglieder sind über diese Abweichung sofort nach Beschluss dieser zu informieren.
M3 Erlass der Mitgliedsbeitragsschulden des Pfadfinderring S-A
Dem Pfadfinderring Sachsen-Anhalt e.V. werden die seit 2015 angefallenen Schulden aus nicht gezahlten Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.400,00 Euro erlassen.
M4 Fristverlängerung zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Die Frist für den Verein Junge Europäische Föderalisten Sachsen-Anhalt e. V. zur Vorlage der Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aus dem Beschluss M02 „Antrag auf Mitgliedschaft des Junge Europäische Föderalisten LV Sachsen-Anhalt e. V. (JEF LV LSA)” der 37. Mitgliederversammlung des KJR vom 10. Juni 2020, wird auf den Zeitpunkt der 40. Mitgliederversammlung des KJRs im Jahr 2023 verlängert.
Die Satzung wird wie folgt geändert.
M6 Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert.
Die Wahlordnung wird wie folgt geändert.
M8 Jahresthema Kinder- und Jugendarmut
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung damit beauftragt, möglichst auf dem SIK am 08.06.2022 spätestens aber auf der Sitzung des SIK am 12.10.2022 eine Grundsatzposition zum Thema Jugendarmut. An einer Mitarbeit interessierte Mitgliedsverbände ist eine Mitarbeit zu ermöglichen. Der Vorstand bildet dazu eine Redaktionsgruppe und lädt dazu die Mitgliedsverbände ein.
- Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden beauftragt, das Thema Jugendarmut in den nächsten eineinhalb Jahren als Querschnittsthema in die Arbeit zu integrieren und z.B. im Rahmen von Arbeitstreffen und Veranstaltungen des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zu.
- Mit Vorliegen des inhaltlichen Beschlusses durch den SIK werden der Vorstand und die Geschäftsstelle damit beauftragt, die Position der Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. sowohl in der politischen Außenvertretung in den Diskurs einzubringen.
- Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden ferner damit beauftragt, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Kinder- und Jugendring Sachsen- Anhalt e.V. das Thema Jugendarmut aktiv mitzudenken. Dies erfolgt bis zur Beschlusslage durch die Sensibilisierung für Jugendarmut Ursachen und Folgen von Jugendarmut. Ab Vorlage des SIK Beschlusses zusätzlich durch die in der Position des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. enthaltenen Aspekte und Forderungen.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. begrüßen die momentan stattfindende Evaluation der Richtlinien und fordert, diese zu nutzen, um eine zukunftsfähige Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sicherzustellen.
D1NEU Resolution des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zum Krieg in der Ukraine
Am 24. Februar 2022 hat Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, dem vorausgegangen sind seit 2014 kriegsähnliche Zustände im Osten der Ukraine und seit 2021 Monate der Eskalation. Wie alle Kriege, ist dieser Krieg in erster Linie eine humanitäre Katastrophe. Seit Beginn dieses Krieges befinden sich bereits mehr als 2 Millionen Menschen, mehrheitlich Frauen und Kinder, aber auch queere Menschen, aus der Ukraine auf der Flucht. Viele Millionen Menschen, Männer ab 18 Jahren im Kriegsdienst, aber auch queere Menschen im speziellen trans* weibliche Menschen, die auf Grund bürokratischer/rechtlicher Punkte in ihren Dokumenten als „männlich“ gelten und auf Grundlage der Generalmobilmachung im Kriegsdienst sein müssen, wird eine Flucht untersagt, obwohl diese eine besonders gefährdete Personengruppe sind. Insgesamt müssen alle Teile der verbliebene Zivilbevölkerung in der Ukraine um ihr Leben bangen. Ihre Existenz und ihre Heimat wurden innerhalb kürzester Zeit zerstört. Viele Menschen haben ihr eigenes Leben oder Angehörige und Freunde verloren, auch gibt es Meldungen über Kinder, die diesem Krieg bereits zum Opfer fielen.
inhaltliche Beschlüsse der 38. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2021)
M1 Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert.
Die Satzung wird wie folgt geändert.
M3 Aufwandsentschädigung für die Vorstandstätigkeit 2021
Vorstandsmitglieder können auf Antrag für die Vorstandstätigkeit für 2021 einepauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 720 Euro im Jahr erhalten.
Vorstand und Geschäftsstelle des KJR LSA werden beauftragt, sich für einenDigitalpakt Jugendarbeit und dabei insbesondere für die sofortige Förderungeiner angemessenen und bedarfsgerechten technischen Ausstattung bei denEinrichtungen der Jugendarbeit sowie der landesweiten Jugendbildung einzusetzen.
Der KJR bekräftig seine Beschlüsse M09 und M10 der 34. Mitgliederversammlungsowie den Beschluss M07 der 37. Mitgliederversammlung und fordert dieLandespolitiker*innen auf, diese ernst zu nehmen und sich gemeinsam mit dem KJR aktiv für bessere Arbeitsbedingungen im Jugendbildungsbereich einzusetzen. Zur Präzisierung, Vorbereitung und Begleitung des Prozesses bindet der KJRLSA die AG der Vorstände und Geschäftsführer*innen regelmäßig ein.
M6 Sichere Ferienfreizeiten gewährleisten
Der Vorstand des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. vertritt gegenübervon Landespolitik und Verwaltung folgende Forderungen.
M7 Schulsozialarbeit ist Ländersache
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. sowie seine Mitglieder sprechensich gegen den geplanten kommunalen Eigenanteil an der Fortführung des Projekts”Schulerfolg sichern!” aus.Dafür veröffentlicht der KJR LSA eine digitale Stellungnahme und bringt diese angeeigneter Stelle in den Diskurs mit Politik und Verwaltung ein.
M8 Junge Menschen in Übergangsmaßnahmen nicht vergessen
Der Vorstand wird beauftragt das Thema „Junge Menschen in Übergangsmaßnahmennicht vergessen“ gemeinsam mit den dort vertretenden Mitgliedsverbänden in denLandesausschuss für Berufsbildung (LAB) bzw. den Landesjugendhilfeausschuss(LJHA) zu tragen und hierbei folgende Forderungen zu berücksichtigen.
M9 Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2020
Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.
D1 Dringlichkeitsantrag Jugendbildungsstätten
Die Jugendbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt stellen einen wichtigen Teilder Infrastruktur für die Jugendbildungsarbeit dar. Durch die Corona-Pandemiesind bereits lange bekannte Knackpunkte bei der Finanzierung derJugendbildungsstätten nochmals deutlicher zu Tage getreten.Die verschiedenen Förderprogramme der der Corona-Hilfen leisten einen wichtigenBeitrag zur Existenzsicherung der Bildungsstätten, können aber eine langfristigeund notwendige Strategie für den Erhalt der Bildungsstätten nicht ersetzen.Der Kinder- und Jugendring fordert daher das Ministerium für Arbeit, Sozialesund Integration des Landes Sachsen-Anhalt dazu auf.
inhaltliche Beschlüsse der 37. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2020)
Der Vorstand wird für das Haushaltsjahr 2019 entlastet.
Der Verein Junge Europäische Föderalisten Sachsen-Anhalt e. V. wird im Kinderund Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. als Mitgliedsverband aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Anerkennung als freier Träger dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. vorgelegt wird. Eine einmalige Verlängerung der Frist ist ohne erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.
M03 Ein Leitbild für den KJR LSA
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. gibt sich das beiliegende
Leitbild.
Die Satzung wird wie folgt geändert.
Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden beauftragt, die aktuellen landespolitischen Bemühungen zur Befreiung von Kindern und Jugendlichen von der Heranziehung (§ 94 Abs. 6 SGB VIII) zu unterstützen.
M06 „Demokratie braucht Zivilgesellschaft“
Die Mitglieder des Kinder– und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. beschließen das vorliegende Positionspapier: „Demokratie braucht Zivilgesellschaft“. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Positionspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Der Vorstand und die Geschäftsstelle des KJR LSA werden beauftragt, einen Prozess zur Weiterentwicklung der Fördergrundlagen der außerschulischen Jugendbildung zu initiieren.
D01 Auszubildende, Studierende und junge Beschäftigte dürfen in der Krise nicht durchs Netz fallen!
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. fordert die Landesregierung auf, einen Rettungsschirm für junge Menschen in Ausbildung aufzuspannen, um die Lebensbedingungen von jungen Menschen nachhaltig vor massiven Härten, die sich aus der Coronakrise ergeben, zu schützen.
inhaltliche Beschlüsse der 36. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2019)
D01 Solidarität mit Fridays for Future SJD-DieFalken,fjpmedia
Der KJR LSA bezieht öffentlich Stellung für die Fridays for Future-Bewegung, denn in ihr engagieren sich junge Menschen nach den Grundsätzen der Jugendverbände (selbstorganisiert/-bestimmt & eigenverantwortlich) für eine Welt, die für alle Menschen attraktiv bleiben soll.
Im Sinne der Kinder- & Jugendbeteiligung fordert der KJR LSA Politik & Verwaltung auf, mit Vertreter*innen der Bewegung ins Gespräch zu kommen.
Der KJR LSA und seine Mitgliedsverbände unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die in Fridays for Future organisierten jungen Menschen (z.B. durch das Bereitstellen von Räumen, Bewerben von Streiks, Vermittlung von Erfahrungen).
M01 Resolution: Jugendverbandsarbeit
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen die vorliegende Resolution: „Eigenständigkeit von Jugendverbänden stärken, nicht zerstören“. Sie beauftragen den Vorstand, die Resolution entsprechend zu veröffentlichen.
Die Mitglieder sowie der Vorstand des KJR LSA verpflichten sich dazu, gemeinschaftlich die in der Resolution genannten Aspekte der Eigenständigkeit und ihre Bedeutung für die Arbeit der Jugendverbände in internen und externen Gesprächen immer wieder deutlich zu machen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen.
Anlage: Resolution: Jugendverbandsarbeit
M02 Gute Jugendpolitik in den Kommunen
Die Mitglieder des Kinder– und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen das
- vorliegende Positionspapier: „Gute Jugendpolitik für Sachsen-Anhalts Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte, Prüfsteine zur Kommunalwahl“.
- Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Positionspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie machen sich darüber hinaus zur Aufgabe, den Vorstand im Zuge ihrer eigenen Aktivitäten rund um die Kommunalwahl bei diesem Auftrag zu unterstützen.
Anlage: Gute Jugendpolitik in den Kommunen
- Die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit und Schule wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst und durch themen- oder anlassbezogene Treffen ersetzt. Zu diesen Treffen wird offen im Kreis der Mitglieder eingeladen.
- Die Arbeitsgemeinschaft Grundsatzfragen wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst und durch themen- oder anlassbezogene Treffen ersetzt. Zu diesen Treffen wird offen im Kreis der Mitglieder eingeladen.
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. und die in ihm zusammengeschlossenen Jugendverbände und Kreisjugendringe setzen sich für ein Recht auf Mobilität ein, das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern für alle jungen Menschen bestehen muss. Dieses Recht ist für uns elementare Grundlage für die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am öffentlichen Leben, egal ob für den Weg zur Schule, zur Ausbildung, zum ehrenamtlichen Engagement im Jugendverband oder zur Freizeitaktivität im Jugendclub.
Ein zeitgemäßer ÖPNV muss es jungen Menschen ermöglichen, Entfernungen zwischen Freund*innen und Familie, Ausbildungsplatz und Verein, Universität und Jugendverband schnell, einfach und kostengünstig zu überbrücken.
Partizipation braucht Bewegung: …
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. sieht in der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und einer nachhaltigen Gestaltung der Produktion, Gesellschaft und Lebensführung eine wichtige Gegenwartsaufgabe, die eine lebenswerte Welt für junge Menschen in der Zukunft sichert. Der KJR LSA und seine Mitgliedsverbände beschäftigen sich mit den Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“. Sie erarbeiten dazu fachpolitische Positionen, die sich an die Politik wenden. …
inhaltliche Beschlüsse der 35. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2018)
M02 Antrag auf Mitgliedschaft der Anglerjugend im Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.
Die Anglerjugend im Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. vorgelegt wird. Eine einmalige Verlängerung der Frist ist ohne erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.
M03 Kooperation von Jugendarbeit und Schule
1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen das vorliegende Grundsatzpapier zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule.
2. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Grundsatzpapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.
M04 Eine Investition in die Zukunft – mindestens 500.000 Euro mehr für die Jugendarbeit auf Landesebene
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. fordern die Landespolitik eindringlich dazu auf, die durch das Land für die Jugendarbeit auf Landesebene zur Verfügung gestellten Mittel um mindestens 500.000 Euro ab dem Jahr 2019 zu erhöhen.
M05 Koordination der Gewaltprävention
1. Der KJR übernimmt die Koordination eines jährlichen Treffens der Mitgliedsverbände zur Abstimmung und Weiterentwicklung der Konzepte der Mitgliedsverbände zur Prävention von sexueller Gewalt.
2. Das eintägige Treffen soll zweigeteilt sein: Ein Teil gibt einen fachlichen Input oder beinhaltet eine kollegiale Beratung o.ä. und ein weiterer Teil fokussiert den Austausch unter den Verbänden zu ihren Konzepten (Fallstricke, best practice etc.).
3. Die inhaltliche Ausrichtung des Tages erfolgt in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden, bspw. durch den Sprecher*innenkreis, eine digitale Abfrage oder durch das Anmelden eines Themas durch einen Verband.
M07 Jugend im ländlichen Raum nicht vergessen – Jugendarbeit und ÖPNV stärken, Digitalisierung nicht verschlafen
Für junge Menschen ist der eigene Wohnort zentral. Spielplätze, Jugendräume oder Angebote der Jugendverbände spielen hier beim „Verortet“-sein eine besondere Rolle. Aus diesem Grund sind Angebote für junge Menschen wohnortnah zu unterbreiten.
M08 Vielfaltssensible Sprache
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. wird in Zukunft die Gender-Vielfalt auch schriftlich darstellen und in allen Dokumenten, Veröffentlichungen, Konzepten und Schreiben die einheitliche Schreibweise des Gender-Sternchens (*) verwenden. Auch im sprachlichen Gebrauch sollte darauf geachtet werden, möglichst alle Menschen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die im KJR LSA zusammengeschlossenen Jugendverbände
aufgefordert, sich diesem Verfahren anzuschließen und ebenfalls die einheitliche Schreibweise des Gender-Sternchens (*) anzuwenden.
inhaltliche Beschlüsse der 34. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2017)
M02 Anpassung der Satzung an die Abgabenordnung
Der KJR LSA verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des KJR LSA fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
M03 Änderung der Geschäftsordnung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder und dem Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes, deren Plätze neu zu besetzen sind, gehören der Versammlung bis zum Abschluss der Neuwahlen an. Die Häufung von Mandaten auf eine Person ist ausgeschlossen.
M4 Antrag auf Mitgliedschaft der ijgd
Der Verein Internationale Jugendgemeinschaftsdienste – Landesvereine 1 Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen.
M04 Antrag auf Mitgliedschaft der ijgd
Der Verein Internationale Jugendgemeinschaftsdienste – Landesvereine 1 Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen.
M05 Antrag auf Mitgliedschaft des Karneval Landesverband LSA e.V.
Der Karneval Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wird im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. als Mitgliedsverband aufgenommen. Die Aufnahme wird mit der Auflage versehen, dem Vorstand bis zur Mitgliederversammlung 2020 einen Anerkennungsbescheid des Finanzamtes vorzulegen. Liegt dieser dem Vorstand bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, befindet die Mitgliederversammlung 2020 über die Fortsetzung der Mitgliedschaft.
M06 juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beschließen die vorliegende Änderung der juleica-Grundsätze des Landes Sachsen-Anhalt (7. Erste-Hilfe-Ausbildung)
M07 Evaluation § 31 KJHG-LSA (Jugendförderung)
Die im KJR LSA zusammengeschlossenen Mitgliedsverbände beauftragen den Vorstand in Zusammenarbeit mit der AG der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte, den in 2017 beginnenden und in § 31 KJHG-LSA verankerten Evaluationsprozess aktiv zu begleiten.
M08 Grundsatzpapier zum Thema Partizipation
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.1 V. beschließen das vorliegende Partizipationspapier als Grundsatzpapier zum Thema Partizipation. Sie beauftragen ferner den Vorstand damit, das Partizipationspapier zu veröffentlichen und die darin enthaltenen Positionen und Forderungen anlassbezogen im politischen Raum sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.
M09 Antrag zur tariflichen Bezahlung der in der Jugendarbeit Beschäftigten
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, die in der Jugend- und Jugendbildungsarbeit in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, gemäß ihren Aufgaben und ihrer Qualifikation, nach Tarif eingruppiert und bezahlt werden.
M10 Förderung von Jugendbildungsreferent_innen
Die in der Richtlinie Jugendbildung festgelegte Förderung von 39.000,00 Euro für die Personalkosten von Jugendbildungsreferent_innen soll neu verhandelt werden. Gegenstand der Verhandlungen soll die Förderung der tatsächlichen Kosten für Jugendbildungsreferent_innen sein und zwar in der Höhe der Vergütung einer_eines Angestellten derjenigen Vergütungsgruppe des Tarifvertrages, in der die jeweiligen Jugendbildungsreferent_innen als Angestellte des Landes einzugruppieren wären. Außerdem sollen Festlegungen zur Dynamisierung aufgrund von Stufensteigerungen, Tarifsteigerungen, etc. berücksichtigt werden. Zusätzlich soll pro Personalstelle eine Sachkostenpauschale (Richtwert: 10.000,00 Euro p.A.) gefördert werden.
M11 Kinderarmut bekämpfen – Teilhabechancen stärken
Die im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zusammengeschlossenen Jugendverbände und Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt setzen sich für eine gerechte, innovative und präventive Politik für Kinder und Jugendliche ein, werden als Lobby für benachteiligte Kinder und Jugendliche aktiv, positionieren sich mit geeigneten sozialpolitischen Forderungen und Aktionen ihrer haupt- und ehrenamtlichen Gliederungen gegen Kinderarmut und deren Folgen und ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen eine aktive Teilnahme am Jugendverbandsleben.
inhaltliche Beschlüsse der 33. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2016)
M01 Gute Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt umsetzen
Die Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. fordern die im Landtag vertretenen Parteien auf, verschiedene Punkte in den Koalitionsverhandlungen unbedingt zu berücksichtigen und in den Koalitionsvertrag mit aufzunehmen.
M02 Umgang mit Parteien, die dem rechtspopulistischen, rechtsextremen und/oder neonazistischen Spektrum zuzuordnen sind
Die Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. beauftragen den Vorstand des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. damit, eine satzungskonforme Verfahrensweise für den Umgang mit den nach der Landtagswahl im Landtag vertretenen Parteien, die dem rechtspopulistischen, rechtsextremen und/oder neonazistischen Spektrum zuzuordnen sind, zum kommenden Sprecher_innenkreis vorzubereiten.
M03 Organisation und Durchführung eines jugendpolitischen Seminars
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. wird beauftragt, im Jahr 2017 ein jugendpolitisches Seminar zu organisieren. Dieses jugendpolitische Seminar soll sich an ehrenamtliche Vorstände, hauptamtliche wie auch interessierte Menschen aus den Mitgliedsverbänden richten.
inhaltliche Beschlüsse der 32. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2015)
M01 Eigenständige Förderung der Jugendverbandsarbeit in Sachsen-Anhalt
§ 12 SGB VIII bringt zum Ausdruck, was gelebte Praxis in den Jugendverbänden in Sachsen-Anhalt ist. Jugendarbeit wird hier von jungen Menschen verantwortet, geplant und durchgeführt. Eine Förderung dagegen, wie sie in § 12 SGB VIII verankert ist, gibt es in Sachsen-Anhalt auf Landesebene bisher nicht.
M02 Jugendverbände vor Ort stärken
Die Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. begrüßen nochmals ausdrücklich die Neuregelungen zur Jugendförderung für die kommunale Ebene durch das Land Sachsen-Anhalt und deren Verankerung im KJHG LSA.
M03 Wertschätzung der außerschulischen Jugendbildung auch durch angemessene Finanzierung
Die außerschulische Jugendbildung ist ein Schwerpunkt der Jugendarbeit. Sie soll dazu beitragen, dass junge Menschen sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln und sich als solche aktiv in unsere Gesellschaft einbringen.
M04 Ehrenamtliches Engagement junger Menschen ist es wert, gefördert zu werden!
Das Ehrenamtsprinzip ist grundlegendes Prinzip der jugendverbandlichen Arbeit. Ohne das Engagement der vielen, oft jungen Menschen wäre das bunte und umfangreiche Angebot der Jugendverbände nicht aufrechtzuerhalten. Die Mitgliedsverbände des KJR LSA bedanken sich daher ausdrücklich bei allen in den Jugendverbänden ehrenamtlich aktiven Menschen, die sich aktiv in ihrer Freizeit für junge Menschen in Sachsen-Anhalt einsetzen!
M05 Freistellung vom Unterrichtsbesuch für ehrenamtlich engagierte Schüler_innen verbessern
Durch das Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen sind gesetzliche Rahmenbedingungen zur Freistellung für ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, geschaffen worden. Für die Freistellung von Schüler_innen vom Unterrichtsbesuch gibt es bisher keine so detaillierte Regelung.
inhaltliche Beschlüsse der 31. außerordentlichen Mitgliederversammlung des KJR LSA (2014)
M04 Zukunft der Arbeit der Jugendverbände und des KJR LSA sichern
Im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. haben sich 24 landesweit tätige Jugendverbände, 3 Dachverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts zu einer Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene zusammengeschlossen. Der KJR LSA verfügt über eine gewachsene und aktive demokratisch organisierte Verbandsstruktur, die stark in die Fläche des gesamten Landes hineinwirkt. Diese Struktur gilt es zu sichern!
M05 Einrichten einer AG Grundsatzfragen
Es wird eine Arbeitsgruppe im KJR LSA einberufen, die sich mit den grundsätzlichen Fragen der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzt.
inhaltliche Beschlüsse der 30. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2014)
M01 Wertschätzung
Die im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. zusammengeschlossenen Jugendverbände und Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte verstehen sich gemeinsam als basisdemokratisch organisierte, jugendpolitische Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt.
M07 Jugendgarantie
Junge Menschen sind in Europa besonders von Arbeitslosigkeit und prekärer Arbeit betroffen und bedroht. Bei der diesjährigen Europawahl im Mai 2014 muss die Situation junger Menschen im Mittelpunkt stehen.
inhaltliche Beschlüsse der 29. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2013)
M01 Jugendpolitisches Programm für Sachsen-Anhalt als wichtiges politisches Bekenntnis
Der Beschluss des Landtages (Drs. 6/1714 – Eine eigenständige Jugendpolitik für Sachsen-Anhalt), ein jugendpolitisches Programm im Dialog mit den jungen Menschen und den Verbänden zu erarbeiten, wird ausdrücklich begrüßt.
M02 Das Land muss sich zu einer starken Interessenvertretung junger Menschen aktiv bekennen
Der KJR LSA weist auf seine Rolle hin und fordert das Land auf, diesen Zusammenschluss und den damit verbundenen Auftrag wertschätzend anzuerkennen und seine Arbeit entsprechend abzusichern.
M03 Jugendbildung
Der bisherige Prozess der Einbeziehung der Jugendverbände in die Diskussion um die Neufassung der „Verfahrensgrundsätze auf dem Gebiet der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ wird begrüßt und das Land aufgefordert, dessen Ergebnissen Rechnung zu tragen.
M04 Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in das KJHG LSA
Die Mitgliederversammlung fordert ausdrücklich die verbindliche Überführung der Förderprogramme Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in das KJHG LSA.
D01 Mitbestimmung junger Menschen im Kommunalverfassungsgesetz verankern
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mitbestimmungsrechte junger Menschen im Rahmen der Neuordnung des Kommunalverfassungsgesetzes stärker zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern.
inhaltliche Beschlüsse der 28. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2012)
M01 Förderung der Jugendverbandsarbeit in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung wird ausdrücklich dazu aufgefordert, für die Jugendverbandsarbeit entsprechende, kontinuierliche Unterstützungsleistungen im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen, damit diese Verbände eigenständig ihren Auftrag erfüllen können.
M02 e-Partizipation
Aufforderung an die Landesregierung, eine ernsthafte Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungsprozessen unter besonderer Berücksichtigung der Partizipationsmöglichkeiten durch das Internet zu ermöglichen
M03 Ausreichend Mittel aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe für die Kinder- und Jugendarbeit einsetzen
Im Interessse der Kinder und Jugendlichen ist für die Strukturen und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit ein angemessener Anteil von den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen.
M05 Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt als starke Interessensvertretung
Die Mitglieder weisen das Land ausdrücklich auf die Alleinstellungsmerkmale des KJR LSA, die jugendpolitische Interessenvertretung sowie seine Fachkompetenz im Bereich der kinder- und jugendrelevanten Themen sowie seiner gesetzlichen Verankerung in § 12 KJHG hin.
M06 Erhalt der Zweigliedrigkeit des Landesjugendamtes(Landesjugendhilfeausschuss und Verwaltung) im Land Sachsen-Anhalt
Der KJR LSA setzt sich bei der Landesregierung dafür ein, dass bei der Integration des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit und Soziales die Zweigliedrigkeit (Landesjugendhilfeausschusses und Verwaltung des Landesjugendamtes) erhalten bleibt.
M07 Ja! zur Schulsozialarbeit
Aufforderung an die Landesregierung, sich intensiv für die Weiterführung und den Ausbau der Schulsozialarbeit nach Auslaufen des ESF-Programms “Schulerfolg sichern!” 2013/2014 einzusetzen
M08 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen von Sachsen-Anhalt im Besonderen in den drei kreisfreien Städten
Das Land in seiner Funktion als Kommunalaufsicht wird dazu aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass gemäß § 79 Abs. 2 KJHG ein angemessener Anteil der Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe für die Jugendarbeit zur Verfügung steht.
M09 Berücksichtigung von Kenntnissen aus non-formaler und informeller Bildung bei Bewerbungsverfahren
Kenntnisse aus der Qualifizierung zum/zur Jugendleiter/in und aus ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit sollte bei Bewerbungsverfahren unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben stärker berücksichtigt werden.
M10 Förderung von Wertschätzung für Inhaber/innen der Jugendleiter/innen-Card
Landesregierung, Gemeinden, Kreise, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sind dazu aufgerufen, aktiv das Engagement von juleica- Inhaber/innen zu unterstützen und über die Gewährung von Vergünstigungen nachzudenken und diese anzubieten.
M11 Demografischer Wandel – Herausforderung für Politik und Gesellschaft
Der KJR LSA bringt sich aktiv in die öffentliche Diskussion zum demografischen Wandel ein und zeichnet entsprechenden Handlungsbedarf auf.
D01 Keine Verzweckung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen inSachsen-Anhalt
Der KJR LSA verurteilt die Tendenz zur “Verzweckung” und “Fremdsteuerung” jugendlichen Engagements in Sachen-Anhalt.
D02 Verurteilung der offenbar rechtsradikal motivierten Angriffe auf Jugendliche in Bad Dürrenberg
Der KJR LSA verurteilt den offenbar rechtsextremistisch motivierten Angriff auf eine Gruppe von Jugendlichen in der Nacht zum Samstag (16.06.2012) in Bad Dürrenberg zutiefst, spricht den Opfern des Anschlages seine Solidarität aus und fordert eine zügige Aufklärung des aktuellen Übergriffs.
inhaltliche Beschlüsse der 27. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2011)
M01 Politische Partizipation junger Menschen
Die Empfehlung an die Landesregierung ein kinder- und jugendpolitisches Programm zu erarbeiten und das Wahlalter für Jugendliche zu senken, sind zwei von insgesamt fünf Forderungen dieses Beschlusses.
M02 Strukturdebatte
Das Land wird dringend dazu aufgefordert, beim “Prozess zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft” den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen einen breiteren Raum zu geben und den Landesjugendhilfeausschuss als Fachgremium in den weiteren Prozess einzubinden.
M03 Internet- und Medienkompetenzförderung in Sachsen-Anhalt
Da mehr als ein Drittel der Menschen unseres Bundeslandes von der Nutzung des Internets ausgeschlossen sind, fordert der KJR LSA die Landesregierung auf, eine flächendeckende und bezahlbare Breitband-Internetversorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Darüber hinaus betont der Beschluss die Wichtigkeit von medienpädagogischen Angeboten.
M04 Friedensbildung, Schule und Bundeswehr
Die Mitgliedsverbände des KJR LSA fordern einen gleichberechtigten Zugang für Friedens- und Entwicklungsdienste an Schulen und lehnen Verordnungen, die eine klare Bevorzugung der Bundeswehr darstellen, ab. Der Einsatz von Friedensfachkräften, die in Schulen über gewaltfreie Konfliktbearbeitung im Ausland berichten, wird ausdrücklich gefordert.
M05 Situation der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt
Die Mitglieder des KJR LSA fordern u.a. die Landesregierung, die Mitglieder des Landtages, das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt dringend dazu auf, die Ergebnisse der Studie „ausgebrannt? – Situation der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt“ zur Kenntnis zu nehmen und mit dem KJR LSA in den Dialog zu treten.
M06 Demokratieerklärung
Der KJR LSA fordert die betreffenden Bundesministerien auf, die Demokratieerklärung umgehend zurückzunehmen. Sie steht im Gegensatz zu den Zielen der Förderprogramme und ist weder erforderlich noch angemessen.
M07 Inklusion – Jugendverbände leben Vielfalt
Die Landesregierung wird aufgefordert, Inklusion als gesellschaftliche Herausforderung zu begreifen und ihr Handeln danach auszurichten. Das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie das Landesverwaltungsamt/ Landesjugendamt werden aufgefordert, die strukturellen Rahmenbedingungen für die ernsthafte Umsetzung der Inklusion in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen.
M09 Gründung einer AG Internationale Kinder- und Jugendarbeit
M10 Einrichtung einer AG zum Handlungsfeld Jugendhilfe und Schule
D02 Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit
Der KJR LSA fordert eine Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf Kinder- und Jugendarbeit im SGB VIII. Ergänzend sei auch auf den Beschluss der 84. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendring hingewiesen.
inhaltliche Beschlüsse der 26. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2010)
M01 Beschluss Grundsätze juleica
M02 Beschluss Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2011
M03 Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe
M04 Kinder und Jugendarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten
M06 Strukturdebatte im Land Sachsen-Anhalt e.V.
D01 Eigenständigkeit der Jugendverbände
inhaltiche Beschlüsse der 25. Mitgliederversammlung des KJR LSA (2009)
M03 Transparenz der Haushaltsaufstellung – um im Dialog zu bleiben!
M04 Die Jugendpauschale als ein Garant der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort!