Am 27. November 2025 führte der Ausschuss für Bildung des Landtags Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Selbstbefassung eine Anhörung zu den Empfehlungen der Leopoldina zur Begrenzung der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche durch. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. wurde eingeladen, an der Anhörung teilzunehmen, und im Vorfeld um eine schriftliche Stellungnahme zum Diskussionspapier Nr. 40/2025 „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ der Leopoldina [1] gebeten. Dieser Einladung sind wir gerne gefolgt. Die folgende Stellungnahme fasst unsere Positionen zur Debatte um Smartphone-Verbote und Nutzungsbegrenzungen für Kinder und Jugendliche Sozialer Medien zusammen.
Stellungnahme zum Leopoldina-Diskussionspapier
Wir teilen die Sorge um die psychische Gesundheit junger Menschen und unterstützen das Ziel, sie vor realen Risiken sozialer Medien zu schützen. Gleichzeitig warnen wir davor, Schutzmaßnahmen einseitig auf Regulation und Verbote zu verengen.
Nach UN-Kinderrechtskonvention und SGB VIII sind Schutz, Förderung/Befähigung und Beteiligung gleichrangige Grundprinzipien. Eine Jugendpolitik, die die digitale Lebenswelt junger Menschen regelt, muss auf diesem Dreiklang beruhen.
Die Leopoldina beschreibt belastbare Hinweise auf Risiken intensiver Nutzung – etwa Schlafprobleme, Vergleiche, Cybermobbing, sexualisierte Belästigung und Desinformation. Sie betont gleichzeitig selbst, dass der Zusammenhang überwiegend korrelativ ist und soziale Medien „nicht als alleinige oder primäre Ursache“ psychischer Belastungen gelten können.
Das Papier schlägt eine Reihe regulatorischer und pädagogischer Maßnahmen vor. Darunter befinden sich Schritte, die wir ausdrücklich begrüßen (z. B. verbesserte Plattformstandards, kindgerechte Designs, Ausbau von Forschung). Kritisch bewerten wir jedoch:
- die Fokussierung auf präventive Regulierung als Leitprinzip,
- die Empfehlung zu pauschalen Smartphone-Verboten an Schulen,
- eine unzureichende Einbettung von Kinderrechten, Partizipation und Medienkompetenz.
Einschätzung aus Sicht des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt
Kinderrechte gelten auch digital
Kinder und Jugendliche haben das Recht:
- auf Zugang zu Informationen (Art. 17 UN-KRK),
- auf Meinungsäußerung (Art. 13),
- auf Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen (Art. 12),
- auf Förderung ihrer Entwicklung (§§ 1 und 11 SGB VIII).
Soziale Medien sind Teil ihrer Lebenswelt. Ein generelles Ausschließen ganzer Altersgruppen widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Bildungsauftrag, junge Menschen zu digital mündigen Bürger*innen zu befähigen.
Schutzpolitik braucht eine pädagogische Logik – nicht nur eine Regulierungsperspektive
Aus Sicht der Jugendhilfe ist wirksame Prävention immer beziehungs- und begleitungsorientiert:
- Prävention heißt Zuhören statt Abschotten.
- Befähigung heißt Handlungskompetenz statt Nutzungsverbote.
- Teilhabe heißt Kinder und Jugendliche gestalten Regeln aktiv mit.
Viele der Risiken, die online sichtbar werden, entstehen nicht nur durch die Existenz der Medien selbst, sondern durch fehlende Unterstützung, fehlende Anerkennung oder fehlende Orientierung.
Gerade weil sich digitale Umgebungen permanent verändern, kann es nicht Aufgabe der Politik sein, für jede neue Plattform oder Funktion neue Verbote zu formulieren; entscheidend ist, Kinder und Jugendliche so zu stärken, dass sie mit wechselnden Risiken selbstwirksam, kritisch und resilient umgehen können.
Schule: Keine pauschalen Verbote – Regeln partizipativ entwickeln
Wir lehnen ein flächendeckendes Smartphone-Verbot bis Klasse 10 ab.
Die pädagogische Wirksamkeit eines solchen Verbots ist nicht belegt. Es kann vielleicht kurzfristig Ordnung schaffen (wenn denn die Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung gelingt), schließt aber langfristig Bildungsräume, weil Medienkompetenz nicht ohne Nutzung entsteht.
Zudem fehlt die Verhältnismäßigkeit: Schule ist ein Lern- und Erfahrungsort, an dem junge Menschen den kritischen Umgang mit Medien und digitalen Öffentlichkeiten erproben sollen. Ein modernes Bildungssystem muss Aneignungsräume offenhalten und gestalten, also die Potenziale digitaler Technik nutzen und Medienkompetenz alltagsnah und lebensweltbezogen vermitteln.
Pauschale Verbote bergen darüber hinaus das Risiko, soziale Ungleichheiten zu verstärken, wenn gerade strukturell benachteiligte junge Menschen auf schulische Unterstützung angewiesen sind.
Kinderrechte enden nicht am Schultor; daher müssen Regeln zur Mediennutzung partizipativ mit denjenigen ausgehandelt werden, die sie betreffen. [2]
Wir sprechen uns aus für:
- schulinterne, gemeinsam mit Schüler*innen beschlossene Regeln,
- Einbezug von Schüler*innen, Eltern und Fachkräften in der Schulkonferenz,
- Pädagogische Nutzungskonzepte statt Totalverboten.
Diese Herangehensweise entspricht dem SGB VIII, das Kindern und Jugendlichen explizit ein Recht auf Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen zuschreibt (§ 8 SGB VIII).
Altersbezogene Schutzmaßnahmen sind sinnvoll – aber ohne Ausschluss
Wir unterstützen eine altersdifferenzierte Schutzstrategie:
- Unter 13 Jahren: keine eigenen Social-Media-Accounts, weil Angebote hierfür nicht geeignet sind.
- 13–17 Jahre: klare Jugendstandards verpflichtend implementieren – z. B.:
- keine personalisierte Werbung,
- keine Nutzungsprofile,
- Verzicht auf suchtfördernde Mechaniken (Autoplay, infinite scroll),
- sichere Standard-Einstellungen,
- Einschränkung von Livestreaming oder Direktkommunikation in jüngeren Altersgruppen.
- Vereinfachte Selbststeuerung und leichtere Möglichkeiten der elterlichen Begleitung
Dies verlagert Verantwortung dahin, wo sie hingehört: zu den Plattformen.
Altersverifikation: Schutz ja – aber diskriminierungsfrei
Wenn Altersverifikationssysteme überhaupt eingesetzt werden sollen, dann nur datensparsam und diskriminierungsfrei. Sollten sie zum Einsatz kommen, unterstützen wir Bemühungen, Alters-verifikation datensparsam und sicher zu gestalten.
Gleichzeitig warnen wir vor einem zentralen Risiko: Wenn Altersverifikationssysteme ausschließlich an staatliche IDs gekoppelt werden, schließen sie systematisch verschiedene Personengruppen aus wie staatenlose junge Menschen, Geflüchtete ohne vollständige Papiere, Minderjährige unter 16, für die viele Staaten keine Ausweisdokumente ausstellen und sozial benachteiligte Familien ohne Zugang zu stabilen digitalen Identitäten. Dies wäre mit Kinderrechten nicht vereinbar.
Altersverifikation muss deshalb:
- mehrere datenschutzkonforme und datensparsame Verfahren zulassen (Zero-Knowledge, Token-Modelle, Attributnachweise),
- zugangsoffen sein,
- kein Profiling ermöglichen,
- keine Daten zentral speichern,
- keine digitale Ausweispflicht im Netz erzeugen.[3]
Medienbildung als wirksamster Schutzfaktor
Medienkompetenz entsteht durch Nutzung, Reflexion, Übung und Begleitung.
Daher braucht Sachsen-Anhalt verbindliche Standards zur Medienkompetenz in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften, nicht nur in der Lehramtsausbildung, kontinuierliche Qualifizierung von schulischen und außerschulischen Fachkräften, verlässliche Kooperationen von Schulen mit außerschulischer Medienpädagogik, Ausbau digitaler Jugendarbeit wie beispielweise ein digitales Streetwork, niedrigschwellige Elternangebote und handlungsorientierte Formate statt Problem-fokussierung.
Die Leopoldina selbst betont, dass die größte Lücke nicht bei Curricula liegt, sondern bei Umsetzung, Fortbildung und Fachpersonalmangel.
Verantwortung der Plattformen
Wir unterstützen strengere Verpflichtungen gemäß Digital Services Act und den weitergehenden Empfehlungen der Leopoldina wie ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige, transparente Algorithmen, Moderationspflichten, sichere Voreinstellungen, nutzerfreundliche Beschwerdewege, klare Begrenzung manipulativer Designs. Zudem müssen Jugendliche an der Entwicklung jugendgerechter Plattformkonzepte beteiligt werden.
Fazit und Empfehlungen
Der KJR Sachsen-Anhalt empfiehlt dem Bildungsausschuss des Landtags:
- Keine pauschalen Verbote von Social Media oder Smartphones.
- Schutzmaßnahmen dort ansetzen, wo die Risiken entstehen: bei Plattformdesign und Geschäftsmodellen.
- Medienbildung systematisch ausbauen – schulisch und außerschulisch.
- Regelungen in Schulen partizipativ entwickeln – nicht top-down
- Digitale Jugendarbeit fördern, um Lebensweltnähe zu sichern.
- Altersverifikation datenschutzkonform und diskriminierungsfrei gestalten, und nicht ausschließlich an staatliche IDs koppeln.
- Kinder und Jugendliche in politische und schulische Prozesse einbeziehen – Beteiligung ist kein Zusatz, sondern gesetzlicher Anspruch.
Digitale Lebenswelten benötigen Schutz – aber ebenso benötigen sie Räume für Erfahrung, Kritikfähigkeit und Selbstwirksamkeit. Der beste Schutz vor Risiken sozialer Medien ist die Stärkung junger Menschen selbst.
[1] Vgl. Diskussionspapier Nr. 40, Leopoldina (2025): Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Online abrufbar unter: https://www.leopoldina.org/fileadmin/Daten/Publikationen/Dokumente/2025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf, letzter Zugriff am 26.11.2025.
[2] Vgl. Offener Brief von Bundeselternrat, GMK, D64 und dem Deutschen Kinderhilfswerk vom 27.08.2025, online abrufbar unter: https://d-64.org/medienbildung/, letzter Zugriff am 26.11.2025.
[3] Vgl. Grundsatzpapier zur Altersfeststellung des Kinderschutzbundes (2025): https://kinderschutzbund.de/wp-content/uploads/2025/06/AlterfeststellungPaper.pdf, letzter Zugriff am 26.11.2025.
Gerne stehen wir bei Rückfragen oder für einen Austausch zur Verfügung:
Antonia Weishaar (antonia.weishaar@kjr-lsa.de | 01577 210 62 99)














