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Sondervermögen für die Jugendarbeit  

Investitionsfonds für die Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes.

Am 18. März 2025 beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes und machte damit den Weg frei für ein Sondervermögen „Infrastruktur“ im Umfang von 500 Milliarden Euro zur Verwendung über die nächsten 10 Jahre. Von diesem Sondervermögen sind laut Artikel 143h Absatz 2 100 Milliarden Euro für die Bundesländer vorgesehen. Dies bedeutet gemäß des Königsteiner-Schlüssels einen Anteil von ca. 2,7 Milliarden Euro für Sachsen-Anhalt.

Beim Wort Infrastruktur denkt man intuitiv an das Renovieren von Brücken, den Neubau von Straßen, das Austauschen von Bahngleisen, schnelles Internet und sichere Stromnetze. Doch die Infrastruktur betrifft auch den Bereich der Jugendarbeit. In diesen Bereich wurde in den letzten Jahrzehnten in Sachsen-Anhalt wenig Geld investiert. Die Bausubstanz von Jugendclubs und Bildungsstätten leidet seit Jahren und wird auf Verschleiß gefahren. An Erweiterungen, Neubauten, Inklusion war bisher nicht zu denken. Dass ein für junge Menschen so wichtiger und zentraler Teil unserer Infrastruktur brach liegt, ist ein dramatischer Zustand für unser Bundesland. Sachsen-Anhalt braucht jugendgerechte und gut ausgestattete Orte der außerschulischen Jugendbildung und der selbstorganisierten Freizeitgestaltung.

Die Mittel des Sondervermögens bieten nun die Chance, diesen Investitionsstau auszugleichen und in die Zukunft zu investieren. Wir fordern als Interessenvertretung junger Menschen in Sachsen-Anhalt, aus dem Sondervermögen 100 Millionen Euro in die Infrastruktur der Jugendarbeit zu investieren.

Die konkreten Bedarfe:

Landesweite Jugendbildungsstätten

Die landesweiten Jugendbildungsstätten sind eine zentrale Infrastruktur für die landesweite Jugendbildung. Der Investitionsstau in den Häusern beläuft sich aktuell bereits auf mehr als eine Million Euro und steigt stetig. Aktuell fördert das Land keine Investitionsmaßnahmen.
Wir fordern daher fünf Millionen Euro für Investitionen in die landesweiten Jugendbildungsstätten in Jahresscheiben von je 500.000 Euro über die nächsten 10 Jahre.

Jugendclubs, Jugendräume und Einrichtungen der Jugendarbeit

Jugendclubs, Jugendräume, Jugendhäuser und jugendverbandliche Orte geben jungen Menschen Freiräume, die eigene Freizeit selbstbestimmt zu gestalten und Gemeinschaft zu erleben. Die noch existierenden Räumlichkeiten befinden sich überwiegend in einem schlechten Zustand. Es gilt hier, einen immensen Investitionsstau abzubauen.
Wir fordern daher 70 Millionen Euro für Investitionen in Jugendclubs, Jugendräume, Jugendhäuser und jugendverbandliche Orte bei Verbänden und in Kommunen in Jahresscheiben von je 7.000.000 Euro über die nächsten 10 Jahre

Digitalisierungsinvestitionen

Alles wird digitaler – auch die Jugendarbeit. Alle Bereiche der Jugendarbeit, egal ob Jugendclub, Jugendsozialarbeit, Jugendbildung oder Jugendverbandsarbeit, müssen die Chance erhalten, genauso digital zu sein wie ihre Zielgruppe. Es braucht dringend Investitionen in digitale Infrastruktur von und für junge Menschen im Bereich derJugendarbeit. Die aktuellen Mittel reichen nicht aus, um den Herausforderungen zu begegnen.
Wir fordern daher zwei Millionen Euro für Investitionen in digitale Jugendarbeit bei Verbänden und Kommunen von je 200.000 Euro über die nächsten 10 Jahre.

Busse und Fahrzeuge

Sachsen-Anhalt als teils dünn besiedeltes Flächenland stellt die Jugendarbeit vor zwei große Herausforderungen. Wenige aktive haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte müssen junge Menschen in großen Flächen erreichen. Hierfür werden junge Menschen zu den Angeboten oder die Angebote zu den jungen Menschen gefahren. Beides benötigt aber dringend Fahrzeuge, die entweder gar nicht oder nur unzureichend existieren.
Wir fordern daher 15 Millionen Euro, je 1.500.000 Euro über die nächsten 10 Jahre, für Investitionen in Fahrzeuge bei landesweiten Trägern, Verbänden und Kommunen, um Jugendarbeit zu den jungen Menschen bringen zu können.

Inklusion

Das Thema Inklusion wird in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend wichtiger und ist in der Jugendarbeit seit der letzten SGB-VIII-Reform bereits Pflicht. Um den neuen und wichtigen Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es zusätzlicher Mittel. Die Bedarfe liegen dabei gleichermaßen in baulichen Maßnahmen wie auch in der Ausstattung mit notwendigem Material.
Wir fordern daher acht Millionen Euro für Investitionen in einen inklusiven Umbau und eine inklusive Materialausstattung bei landesweiten Trägern, Verbänden und Kommunen
von je 800.000 Euro über die nächsten 10 Jahre.

Förderbedingungen und Rahmen

Nicht nur das „Ob“ ist entscheidend – auch auf das „Wie“ kommt es an. Die oben geforderten Mittel einzuplanen, ist ein wichtiger Schritt. In der Förderung dieser Investitionen ist dringend auf eine sinnvolle und zielentsprechende Förderarchitektur zu
achten. Wir empfehlen die Förderung mittels Festbeträgen ohne Eigenanteile. Dabei ist zwingend auf die besonderen Anforderungen von kommunalen und landesweiten Trägern einzugehen.

Kontakt

Gerne kommen wir über unsere Forderungen mit Ihnen ins Gespräch und in den Austausch.

Kontaktperson:
Johannes Walter
E-Mail: johannes.walter@kjr-lsa.de
Telefon: 0391 28 92 32 10

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