
Am 14. März 2026 haben die Mitglieder auf der 44. Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. folgende Grundsatzposition zum Thema Jugendelinquenz beschlossen:
Jugenddelinquenz begegnen – wirksame Prävention und Kinderschutz statt repressive Symbolpolitik
Jugenddelinquenz ist kein Zeichen eines „moralischen Verfalls“, sondern Ausdruck komplexer sozialer Problemlagen, struktureller Benachteiligung und individueller Krisen. Kinder und Jugendliche wachsen in unterschiedlichen Lebensrealitäten auf. Wer in Armut, Ausgrenzung oder unter psychischer Belastung lebt, trägt ein erhöhtes Risiko, mit gesellschaftlichen Normen oder Gesetzen in Konflikt zu geraten.
Gleichzeitig wissen wir: Delinquenz im Jugendalter ist weit verbreitet und häufig Teil des Erwachsenwerdens. Viele Jugendliche überschreiten in ihrer Entwicklung Grenzen oder begehen Bagatelldelikte – ohne dass daraus kriminelle Karrieren entstehen. Jugenddelinquenz ist in der Regel episodisch und nimmt mit zunehmendem Alter ab. Diese entwicklungspsychologischen und empirischen Befunde müssen Grundlage jeder ernsthaften Debatte sein.
Gleichwohl gilt: Der Staat muss handlungsfähig sein – auch bei akut steigenden Zahlen jugendlicher Gewalttaten. Der Schutz vor Gewalt, insbesondere für Kinder und Jugendliche, gehört zu den zentralen Aufgaben staatlicher Verantwortung.
Doch dieser Schutzauftrag darf nicht zu reflexhaften Forderungen nach Strafverschärfungen oder symbolpolitischen Schnellschüssen führen. Der öffentliche Diskurs über Jugenddelinquenz ist häufig geprägt von Pauschalisierungen, Stereotypen und dramatisierenden Einzelfällen – statt sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und differenzierter Analyse zu orientieren. Vorschläge wie die Herabsetzung der Strafmündigkeit blenden strukturelle Ursachen aus und stehen im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, die den Vorrang entwicklungsfördernder und erzieherischer Maßnahmen betont.
Häufig erleben wir Täter- und Opferrollen nicht getrennt, sondern miteinander verschränkt: Viele gewalttätige Jugendliche haben selbst Gewalt erfahren oder leben unter belastenden Bedingungen. Gewalt ist oft eine Reaktion auf fehlende Unterstützung, Perspektivlosigkeit oder erlebte Hilflosigkeit. Gewaltprävention muss deshalb immer beides im Blick haben – den Schutz der Betroffenen und die Unterstützung der Täter*innen. Zentral ist dabei der Aufbau tragfähiger Beziehungen, die Vertrauen und Förderung ermöglichen.
Kriminalitätsprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie gelingt nur durch das verlässliche Zusammenspiel von u. a. Jugendhilfe, Schule, Polizei, Justiz und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Was es braucht, ist eine langfristige, vernetzte und fachlich fundierte Präventionsstrategie, die jungen Menschen frühzeitig Perspektiven eröffnet – nicht erst dann greift, wenn bereits Straftaten geschehen sind.
Die Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. bekennt sich zur Verantwortung der Gesellschaft, jungen Menschen Schutz, Orientierung und Unterstützung zu bieten – auch und gerade in Situationen von Delinquenz, Gewalt oder sozialer Ausgrenzung. Sie fordert:
Prävention vor Repression:
Prävention muss Vorrang vor Repression haben. Statt auf Strafverschärfungen oder eine Absenkung der Strafmündigkeit zu setzen, braucht es den konsequenten Ausbau frühzeitiger, niedrigschwelliger Präventionsangebote – in Kita, Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe. Repressive Maßnahmen lösen keine sozialen Probleme – sie verschieben sie nur.
Individuelle Ursachen erkennen – kommunale Lösungen entwickeln
Kriminalitätsprävention muss auf einer differenzierten Analyse der lokalen Gegebenheiten beruhen. Jede Kommune hat eigene soziale Strukturen, Herausforderungen und Ressourcen – und benötigt deshalb maßgeschneiderte Strategien statt pauschaler Zuschreibungen oder vereinfachter Erklärungsmodelle (z. B. „Migration = Gewalt“). Vor Ort gilt es, Ursachen gemeinsam mit Schulen, Jugendhilfe, Polizei, Vereinen und jungen Menschen zu ermitteln und darauf abgestimmte Maßnahmen zu entwickeln. Dabei müssen gesellschaftliche Debatten auf Fakten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungswissen aus der Praxis basieren – nicht auf Stimmungsmache oder der Suche nach Sündenböcken. Nur so entstehen Lösungen, die tatsächlich wirken und Vertrauen schaffen.
Kinder- und Jugendhilfe stärken:
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit – müssen strukturell gestärkt und flächendeckend ausgebaut werden. Wirksame Prävention braucht sowohl die allgemeinen Strukturen als auch gezielte Maßnahmen für besonders belastete Gruppen. Beide Ansätze sind unverzichtbar und müssen langfristig gesichert, qualitativ weiterentwickelt und ausreichend finanziert werden. Beziehungsarbeit ist dabei ein zentraler Wirkfaktor – sie braucht Zeit, Kontinuität und Vertrauen. Angebote müssen niedrigschwellig, partizipativ und kontinuierlich zugänglich sein – nicht nur reaktiv nach einer Straftat. Projektbefristungen, Förderlücken und Fachkräftemangel gefährden diese Arbeit erheblich.
Prävention strukturell verankern – statt wiederkehrendem Aktionismus
Gewaltprävention darf nicht nur dann stattfinden, wenn öffentliche Aufmerksamkeit oder politischer Druck besteht. Statt Aktionismus und kurzfristiger Lösungen braucht es eine dauerhafte strukturelle Verankerung präventiver Ansätze – einschließlich regelmäßiger fachlicher Weiterbildungsangebote, verbindlicher Qualitätsstandards und eines kontinuierlichen fachlichen Austauschs. Nur so kann nachhaltige Präventionsarbeit gelingen und sich professionell weiterentwickeln.
Keine Absenkung der Strafmündigkeit – Kinderschutz statt Symbolpolitik:
Forderungen nach einer Absenkung der Strafmündigkeit sind vor allem symbolpolitische Schnellschüsse – sie schaffen keine Sicherheit, sondern verdrängen die Auseinandersetzung mit den eigentlichen Ursachen von Jugenddelinquenz. Eine Absenkung auf unter 14 Jahre widerspricht sowohl dem entwicklungspsychologischen Forschungsstand als auch dem Schutzauftrag der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundprinzipien des Jugendstrafrechts. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: Urteilskraft, Impulskontrolle und moralische Reife entwickeln sich erst schrittweise. Anstelle von Strafverschärfungen braucht es passgenaue Hilfen, Förderung und Schutz. Strafunmündigkeit bedeutet zudem nicht, dass „nichts passiert“: Polizei, Jugendamt und Familiengericht verfügen bereits über wirksame rechtliche und pädagogische Instrumente – von Gefährderansprachen bis hin zu erzieherischen Hilfen oder gerichtlichen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.
Jugendarrest abschaffen
Der Jugendarrest erfüllt weder einen erzieherischen noch einen nachhaltigen Zweck – der vielfach beschworene „Schuss vor den Bug“ bleibt aus. Statt kurzfristiger Freiheitsentzüge braucht es passgenaue, sozialpädagogisch begleitete Maßnahmen, die an den Lebensrealitäten junger Menschen ansetzen. Der Fokus muss auf Betreuung, Beziehung und individueller Unterstützung liegen – nicht auf Wegsperren. Die erheblichen Mittel, die derzeit in Bau und Betrieb von Jugendarrestanstalten fließen, sollten in den Ausbau von Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Streetwork, Jugendberufshilfe und langfristiger Einzelfallbegleitung umgelenkt werden. So lassen sich tragfähige Perspektiven schaffen und Rückfallquoten wirksam senken.
Prävention ist Netzwerkarbeit:
Wirksame Gewaltprävention erfordert ein abgestimmtes und dauerhaftes Zusammenwirken aller relevanten Akteur*innen – von Schulen und der Jugendhilfe über Polizei, Justiz und Beratungsstellen bis hin zur Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dafür braucht es flächendeckend tragfähige Jugendhilfestrukturen und verlässlich geförderte Präventionsnetzwerke in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts. Kommunen sollten diese Zusammenarbeit gezielt unterstützen, indem sie regelmäßige Kooperations- und Vernetzungsformate initiieren.
Betroffene unterstützen:
Betroffene von Gewalt brauchen verlässliche Unterstützung und Schutz. Viele junge Menschen wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. (Mobile) Beratungsangebote, psychosoziale Hilfen und sichere Anlaufstellen müssen flächendeckend ausgebaut, langfristig gesichert und leicht zugänglich sein. Bestehende Unterstützungsstrukturen sind besser sichtbar zu machen, Hürden beim Zugang sind konsequent abzubauen. Gerade im Bereich der Jugenddelinquenz ist zu beachten, dass viele Betroffene auch selbst Täter*innen werden. Deshalb erhöht sich die Relevanz einer umfassenden Opferhilfe, die gleichzeitig präventiv wirkt und so langfristig Gewaltspiralen durchbricht.
Junge Menschen brauchen Freiräume
Junge Menschen brauchen Orte, an denen sie sich treffen, austauschen und selbstbestimmt Zeit verbringen können – auch ohne permanente Aufsicht. Kommunen sind in der Verantwortung, ausreichend jugendgerechte Räume zu schaffen und zu erhalten – niedrigschwellig, zugänglich und vielfältig nutzbar. Jugenddelinquenz darf zudem nicht als Vorwand dienen, junge Menschen pauschal zu kontrollieren und mit Maßnahmen wie Videoüberwachung, Sicherheitsdiensten oder Aufenthaltsverboten aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.
Beteiligung junger Menschen an Strategien gegen Jugendgewalt sichern
Junge Menschen müssen als Expert*innen ihrer Lebenswelt ernst genommen und aktiv an der Entwicklung von Strategien gegen Jugenddelinquenz beteiligt werden. Beteiligung bedeutet mehr als symbolische Anhörung: Sie braucht Räume, Ressourcen und Verbindlichkeit. Denn nachhaltige Prävention und wirkungsvolle Akutmaßnahmen entstehen im Dialog – nicht über die Köpfe junger Menschen hinweg. Die Ergebnisse solcher Beteiligungsprozesse müssen ernst genommen, im besten Fall umgesetzt und für die Beteiligten nachvollziehbar kommuniziert werden – durch transparente Rückmeldungen zu Entscheidungen, Maßnahmen und Wirkungen.
Jugendberatungsstellen bei der Polizei erhalten und ausbauen
Die Jugendberatung bei der Polizei (JUBP) in Sachsen-Anhalt ist ein bundesweit anerkanntes Modell der Kooperation zwischen Polizei und Sozialarbeit. Sie verbindet frühe Intervention, Krisenarbeit, Elternberatung und Prävention. Die JUBP wirkt – sie verhindert Folgekosten, reduziert Delinquenz und stärkt Prävention. Dieses Modell muss langfristig gesichert, fachlich weiterentwickelt und in seiner Reichweite ausgebaut werden.