
In seiner Sitzung am 17.02.2020 hat der Landesjugendhilfeausschuss ebenfalls eine Stellungnahme zum vorgelegten Evaluationsbericht beschlossen.
„(…) Der LJHA dankt dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt dafür, dass es die von ihm im Rahmen des Beschlusses (BNR. 17-(7)-16) gemachten Anregungen größtenteils aufgenommen und auch den LJHA sowie den UA JHPl. in den laufenden Prozess mit eingebunden bzw. über diesen informiert hat.
Nachteilig ist aus Sicht des LJHA der Zeitpunkt der Vorlage der Evaluation. Durch die Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren, der Durchführung und der Fertigstellung erfolgte die Vorlage erst am 29.10.2019. Dies ist insofern problematisch, da damit die Ergebnisse der Evaluation nicht mehr in den Prozess der Haushaltsaufstellung 2020/2021 einfließen konnten. Gelingt eine Einbeziehung der Evaluationsergebnisse in die laufende Haushaltsverhandlung nicht mehr, ist dies erst in der nächsten Legislatur im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2022/2023 möglich.
Ferner bedauert der LJHA, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt der Empfehlung des LJHA in Bezug auf den Zeitraum der Empfehlung nicht gefolgt ist. Die nun vorliegende Evaluation bezieht sich auf die Jahre 2014 bis 2017, damit bleiben zwei aus Sicht des LJHA relevante Veränderungen unberücksichtigt. Hierbei handelt es sich zum einem um die Kürzung, der für die Jugendförderung zur Verfügung stehenden Mittel um 2 Millionen Euro im Übergang der Jahre 2013 zu 2014 sowie um die leichte Erhöhung der Gelder im Jahr 2019 und die Dynamisierung der Gelder ab 2020.
Inhaltlich gesehen bestätigen die Ergebnisse der Evaluation weitestgehend die bestehende Regelung des § 31 KJHG-LSA. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung des LJHA, der die Verankerung der Jugendförderung im KJHG-LSA im Jahre 2014 sowie auch die 2018 beschlossene Dynamisierung als wichtige und richtige Schritte sieht, welche eine entscheidende Grundlage für die Jugendarbeit im Land darstellen. (…)“ *
Die gesamte Stellungnahme inklusive der Hinweise zu den einzelnen Empfehlungen der Evaluator*innen findet sich voraussichtlich zeitnah auf der Webseite des Landesjugendhilfeausschusses unter: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landesjugendamt/landesjugendhilfeausschuss/
* Quelle: Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zu den Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen der Evaluation der Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) vom 13.08.2019