Dass am 10. Dezember 2018 die Ergebnisse der landesweiten Jugendhilfeplanung im Bereich „Familie, Familienarbeit, Familienbildung“ vorgestellt werden konnten, war aus vielerlei Hinsicht einmalig. So handelte es sich bei der Vorstellung um die erste Vorstellung von Ergebnissen zu einem Teilplan, im Rahmen der landesweiten Jugendhilfeplanung, für Sachsen-Anhalt. Grundlage für diesen Teilplan war zudem ein umfassender und partizipativer Planungsprozess, der sowohl kommunale als auch landesweite Akteure mitgenommen hat und an dem durch die Familienbefragung und die Familiendialoge ganz konkret Familien gehört und somit beteiligt wurden. Die nun vorliegenden Empfehlungen sind ähnlich umfassend wie der Prozess an sich. So wird beispielsweise empfohlen konkrete Qualitätskriterien für die Familienbildung, Familienzentren und die Familienverbände zu entwickeln. Es werden Anregungen bezüglich einer künftigen Umstrukturierung der aktuellen Förderung ausgesprochen und Hinweise zur Verbesserung der Kommunikation von Angeboten benannt. Im Rahmen der weiteren Arbeit im Landesjugendhilfeausschuss gilt es nun, diese und andere Hinweise aufzugreifen und umzusetzen. Die Auswertung des Gesamtprozesses hat zudem deutlich gemacht, dass der Planungszeitraum eigentlich zu kurz war. Wünschenswert wäre daher, perspektivisch je nach Thema, 18 bzw. 24 Monate für den konkreten Planungsprozess zu haben. Die Idee für die Begleitung des Prozesses durch im Planungsfeld aktive Vertreter*innen der Landesebene sowie der Kommunen, der freien wie der öffentlichen Träger, hat sich ebenfalls bewährt. Auf ein solches Expertinnen-Gremium sollte auch zukünftig nicht verzichtet werden. Ebenfalls bewährt hat sich die externe Begleitung des Prozesses.
Der Abschlussbericht kann auf der Webseite des Landesjugendamtes heruntergeladen werden: landesweiten Jugendhilfeplanung für den Bereich Familie, Familienarbeit, Familienbildung
Steckbrief landesweite Jugendhilfeplanung 2017/2018
Thema | Familie, Familienarbeit, Familienbildung |
Vorbereitung | 2. Halbjahr 2017 |
Planungszeitraum | Januar 2018 bis Dezember 2018 |
Zur Verfügung stehende Mittel laut Einzelplan 05 des Landeshaushaltes | 50.000 Euro im Jahr 2017 50.000 Euro im Jahr 2018 |
Beteiligung der Akteure der Familienarbeit |
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Beteiligung der Familien |
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Steuerung/Begleitung |
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