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Landesjugendhilfeausschuss

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Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) bildet zusammen mit der Verwaltung des Landesjugendamtes das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt wiederum ist als oberste Landesjugendbehörde dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration – der obersten Landesjugendbehörde – untergeordnet. In diesem komplizierten Gefüge verfügt der LJHA über umfassende Rechte und Pflichten. Hierzu gehören z. B. die landesweite Jugendhilfeplanung, die Meldung von Bedarfen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung oder das Verfassen von Empfehlungen für die kommunale Ebene. Im LJHA sind Expert*innen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vertreten. Hierzu gehören insbesondere die freien Träger, aber auch die kommunalen Spitzen oder Vertreterinnen der Religionsgemeinschaften, der Schule oder der Justiz. Neben den 20 Stimmberechtigten Mitgliedern gibt es weitere beratende Mitglieder. Hierzu gehören z. B. von den Fraktionen benannte Landtagsmitglieder, in der Regel handelt es sich hierbei um die Jugendpolitischen Sprecher*innen.

Vertreter*innen im LJHA für den KJR LSA

Stimmberechtigt Stellvertreter*in
Inga WichmannTanja Rußack
Johannes Walter
Jakob Becksmann

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