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Kommunale Jugendringe

„Eine besondere Rolle, auch gesetzlich hervorgehoben durch § 12 SGB VIII, kommt den Jugendverbänden und -ringen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu. Sie machen nicht nur Angebote und bieten Gestaltungsräume für Kinder und Jugendliche, sondern agieren zugleich als – nicht immer für die Politik und Exekutive angenehme – Interessensvertreter für die Anliegen derjenigen jungen Menschen, die sie vertreten“
– 17. Kinder- und Jugendbericht 2024

Kommunale Jugendringe

Die Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt sind Zusammenschlüsse von kommunalen Jugendverbänden und Trägern der Jugendarbeit. Gemeinsam vertreten sie auf kommunaler Ebene die Interessen junger Menschen und die ihrer Mitglieder. Darüber hinaus:

  • sind sie Ansprechperson für Politik und Verwaltung zum Thema Jugend und beraten diese.
  • vernetzen sie Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.
  • unterstützen und qualifizieren sie ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Als zentrale Interessenvertretungen junger Menschen auf kommunaler Ebene sind Kinder- und Jugendringe gemäß § 12 SGB VIII verpflichtend zu fördern und sollten stimmberechtigt in den Jugendhilfeausschüssen vertreten sein.

Aktuell bestehen in 8 von 14 Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt aktive Kinder- und Jugendringe. Trotz gemeinsamer Ziele unterscheiden sie sich deutlich in Struktur, Ressourcen und Einbindung in kommunale Prozesse.

Stimmen der Jugend – Bestandsaufnahme 2024

Mit der 2024 erschienenen Publikation „Stimmen der Jugend“ hat der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der kommunalen Jugendringe im Land vorgelegt. Ziel des Berichts ist es, die Vielfalt dieser Strukturen sichtbar zu machen, ihre rechtlichen Grundlagen zu erläutern, Herausforderungen aufzuzeigen und konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung zu formulieren.

Der Bericht verdeutlicht die zentrale Rolle dieser Organisationen in der Interessenvertretung und als Unterstützungsstruktur. Gleichzeitig stehen sie vielerorts vor erheblichen strukturellen Hürden – etwa in Form mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen oder fehlender Beteiligung in kommunalen Entscheidungsprozessen.

Die finanzielle Förderung der Jugendringe und ihre feste Einbindung in kommunalpolitische Gremien und Entscheidungen zählt zu den niedrigschwelligsten und zugleich wirkungsvollsten Maßnahmen, um junge Menschen und ihre Interessen zu beteiligen.

Nur mit verlässlicher Unterstützung und politischer Mitwirkung können Jugendringe ihre Funktion als „Stimme der Jugend“ wirksam wahrnehmen – und einen aktiven Beitrag zur demokratischen Teilhabe junger Menschen leisten.

Vernetzung auf Landesebene

Die kommunalen Jugendringe haben sich auf Landesebene als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und sind stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.
Mehr zur AG der kommunalen Jugendringe (AG KKJRe/SJRe)