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juleica Ausnahmeregelung 2020

Die juleica ist stark von den Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen. Neue Herausforderungen und Bedarfe entstehen. Diese wurden in den vergangenen Wochen gesammelt, Lösungsansätze erarbeitet und abgestimmt. Die Bundeszentrale juleica (des DBJR) hat sich gemeinsam mit den Landeszentralstellen der Bundesländer auf ein einheitliches Verfahren hinsichtlich Gültigkeit und Anerkennung von digitalen Ausbildungsformaten für 2020 geeinigt, siehe DBJR-Information 27. April 2020. Die Landeszentralstelle juleica hat am 30. April 2020 gemeinsam mit dem Arbeitskreis juleica das bundeseinheitliche Verfahren für Sachsen-Anhalt konkretisiert.

Unten finden sich Hinweise für Schulungsträger*innen in Sachsen-Anhalt. Für Nachfragen steht die Mailadresse juleica@kjr-lsa.de zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie, dass es durch Corona bedingtes Homeoffice zu Verzögerungen in den Antworten kommen kann.

Grundausbildung (Qualifizierung)

Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig. Die Grundausbildung, Die Grundausbildung, Umfang 40 Zeitstunden, kann zu maximal 50 Prozent digital durchgeführt werden. Welche Module digital umgesetzt werden, entscheiden die Schulungsträger*innen selbstständig.

Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

Fortbildungen (Verlängerung)

Für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Die Entscheidung welche Module digital geschult werden, verbleibt bei den Verbänden bzw. Freien Träger*innen.

Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

1. Hilfe-Schulung

Gemäß den Grundsätzen für Sachsen-Anhalt darf die Schulung maximal 2 Jahre vor juleica Antragstellung liegen. Im aktuellen Sonderfall entscheiden die Verbände bzw. Freien Träger Einzelfallbezogen wie sie mit der geforderten 1. Hilfe-Schulung 2020 umgehen und unter welchen Umständen und mit welchen Fristen die Schulungen bei Bedarf nachgeholt werden müssen.

Gültigkeit der Juleica

Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.

Die Anpassungen im Online-Antragsverfahren sowie der Versand einer Bestätigung/eines Zertifikats bzgl. der automatischen Verlängerung werden bis Mitte/Ende Mai umgesetzt.

Hinweise für Schulungsträger

  • Die förderrechtlichen Bedingungen der Länder sind zu beachten – ggf. gibt es länderspezifische Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Webinaren/Onlineseminaren/digitalen Maßnahmen in der aktuellen Krisenzeit. Rückfragen von Trägern der Jugendhilfe beantwortet unser KJR-Geschäftsführer gern, Kontakt siehe https://www.kjr-lsa.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/
  • Bitte informiert die Landeszentralstelle juleica vor Schulungsbeginn darüber welche Module digital umgesetzt werden. Gern formlos per Mail: juleica@kjr-lsa.de
  • Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um die Gültigkeitsverlängerung im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.
  • Die Landeszentralstelle informiert vor der Liveschaltung der technischen Anpassungen zur Gültigkeitsverlängerung freie und öffentliche Träger vor dem Versand der Bestätigungen/Zertifikate. Auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt.
  • Unter www.juleica-ausbildung.de können nun Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.
  • Der DBJR wird in den kommenden Wochen gute Praxisbeispiele für Onlineseminare, Seminar-Tools und Werkzeuge zur digitalen Kommunikation sammeln und Informationen als Meldung unter juleica.dbjr.de bereitstellen. Anregungen können gern an juleica@dbjr.de gesendet werden.

Die bundesweite Regelungen finden Sie hier: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/

Die Zusammenfassung der Regelungen für Sachsen-Anhalt gibt es hier als PDF: