Die Regierungsfraktionen in Sachsen-Anhalt wollen, dass die Jugendförderung, die das Land an die Landkreise und kreisfreien Sätdte gibt, damit diese die Jugendarbeit vor Ort besser fördern können, so verändert werden, dass sie zukünftig automatisch steigt. Dies ist aus Sicht des KJR LSA richtig und wichtig, da sich die Höhe der Förderung an die Entwicklung der Gehälter und der Preise anpassen muss. In unserer Stellungnahmen zum geplanten Gesetzesvorhaben “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassungen ” gehen wir aber auch darauf ein, dass die geplanten Anpassungen nicht ausreichen, um dem Ziel der einbringenden Fraktionen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit zu verbessern. Aus unserer Sicht bedarf es weiterer Änderungen.
Als Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. empfehlen wir daher auf Basis der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe für den Bereich des KJHG-LSA konkret die Umsetzung eines 4-Punkte-Plans:
- Erhöhung des Dynamisierungsbetrages von 2 % auf 2,5 % und damit die Anpassung der Dynamisierung an die durchschnittliche tarifliche Entwicklung
- Einführung eines Flächenfaktors
- Erhöhung der Fördersumme um 1,95 Mio. Euro (1 Mio. Euro Sofortprogramm/ 950.000 Euro Flächenfaktor)
- Verpflichtung zur Novellierung des § 31ff. KJHG-LSA im Jahr 2020 auf Grundlage der Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluation sowie der Ergebnisse des 7. Kinder- und Jugendberichtes
Wer mehr lesen möchte findet weitere Informationen in unserer Stellungnahme des KJR LSA zum “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassungen”