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Fokus Haushaltsentwurf – unsere haushaltspolitischen Forderungen!

Gute Kinder- und Jugendpolitik braucht gute Rahmenbedingungen. Mit seinen haushaltspolitischen Forderungen weist der Kinder- und Jugendring (KJR) seit einigen Jahren auf aktuelle kinder- und jugendpolitische Bedarfe hin – so auch für den Doppelhaushalt 2025/2026.  

Nun liegt der Entwurf zum Doppelhaushalt vor. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, unsere Forderungen zu fokussieren und an die Rahmenbedingungen des Haushaltsentwurfes anzupassen. 

Investitionsmittel für die Jugendbildungsstätten verstetigen und ausbauen!  

Die Kosten aktuell dringender Sanierungen, Modernisierungen und Instandsetzungen zum Erhalt der vom Land geförderten Jugendbildungsstätten beläuft sich aktuell auf über 1,1 Mio. Euro. Durch eine Initiative aus dem Landtag wurden mit dem Landeshaushalt 2023 erstmalig 210.000 Euro für notwendige Investitionen in die landesweiten Bildungsstätten zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnten u. a. erste dringend notwendige Ersatzbeschaffungen oder zwingend erforderliche Reparaturen angegangen werden. Eine erforderliche Verstetigung der dringend notwendigen Investitionsmittel erfolgte im Landeshaushalt 2024 nicht und fehlt auch im Doppelhaushalt. Um die vom Land geförderten Jugendbildungsstätten zukunftsfähig zu halten, strategisch sinnvoll (stetig) in die Einrichtungen zu investieren und den Investitionsstau schrittweise abzuschmelzen, fordern wir, im Doppelhaushalt 2025/2026 jährlich die Summe von 290.000 Euro bereitzustellen. 

Jungen Menschen Ferienfreizeiten ermöglichen! 

Im Haushaltsjahr 2024 wurden in der TG 71 200.000 Euro für Freizeiten zur Verfügung gestellt. 50.000 Euro für landesweite Maßnahmen, 150.000 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit wurde damit nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne Regelförderung erstmalig wieder mit Mitteln hinterlegt. Ein bedeutender Schritt! Es gilt nun, diesen Impuls zu verstetigen. Hierfür fehlen im Doppelhaushalt jedoch die notwendigen Mittel. In der Regel beginnt die Planung einer Freizeit bereits ein Jahr vor der Freizeit, hierfür braucht es Planungssicherheit. Dies ist der entscheidende Grund dafür, dass im laufenden Haushaltsjahr die Mittel nicht vollständig abgeflossen sind. Damit die Mittel eine maximale Wirkung entfalten können, braucht es daher im Minimum: Die Einstellung der Gelder für Ferienfreizeiten auf Landesebene ab 2026 sowie die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2027. So kann im Jahr 2025 eine Richtlinie erstellt und eine zeitlich sinnvolle Antragstellung durchgeführt werden.  

Jugendverbandsarbeit als Werkstatt der Demokratie – Strukturen sichern und Jugendverbandsreferent*innen einführen! 

Jugendverbände wirken laut dem 17. Kinder- und Jugendbericht des Bundes als „Werkstätten der Demokratie“. Junge Menschen haben hier die Möglichkeit, zusammen Gemeinschaft zu gestalten und selbstwirksam tätig zu werden. Diese wichtige Arbeit braucht klare Strukturen. Hierfür ist die Förderung von Jugendverbandsreferent*innen unerlässlich. Um das Potenzial der landesweiten Jugendverbände heben zu können, müssen zusätzliche Mittel zur Ausfinanzierung von mindestens 19 VZÄ zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht 0,75 VZÄ je Jugendverband. 

Ihre Ansprechperson beim Kinder- und Jugendring: 

Johannes Walter 
Tel: 0391-289232-10 
E-Mail: johannes.walter@kjr-lsa.de

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