
Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, auch für den überörtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Das Land Sachsen-Anhalt kommt dieser Pflicht mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für anerkannte Träger der Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt nach.
Die Förderrichtlinien werden regelmäßig zwischen dem zuständigen Ministerium, dem Landesjugendamt und dem Kinder- und Jugendring evaluiert.
Landesweit anerkannte Träger der Jugendhilfe sowie Träger, die die Bedingungen zur Anerkennung erfüllen.
Gefördert werden:
- Landesweite Maßnahmen der Jugendbildung, wie Juleica-Schulungen, Fortbildungen für Ehrenamtliche und außerschulische Bildungsmaßnahmen
- Landesweite Fahrten, Ferienlager und Freizeiten zum Zwecke der Kinder- und Jugenderholung
- Jugendbildungsreferent*innen bei landesweiten Trägern
- Verwaltungskosten von Jugendverbänden
- Landesweit anerkannte Jugendbildungsstätten
- Landesweite Maßnahmen der internationalen Jugendbildung
- Landesweite Workcamps
- Sondermaßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Die Antragsfrist für die meisten Förderprogramme ist der 1. Oktober des Vorjahres. Vor allem bei komplexen Anträgen, die eine Förderung von Personal vorsehen, sollte frühzeitig die Kommunikation mit der Zuwendungsbehörde gestartet werden.
Zuständige Zuwendungsbehörde ist das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt.
Weitere Infos: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landesjugendamt/kinder-und-jugend/foerderungen
Als Kinder- und Jugendring beraten wir dich und deinen Verband unabhängig zur Förderung des Landes im Bereich der Jugendarbeit vom Antrag bis zum Bescheid. Es ist dabei egal ob du bereits konkrete Fragen hast oder dich allgemein informieren möchtest.
Johannes Walter
Geschäftsführer
johannes.walter@kjr-lsa.de
0391 – 289 232-10