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Ein freier Träger lehnte auf Grund des nicht mehr verkehrssicheren Zustandes des zur Verfügung gestellten Gebäudes die weitere Durchführung der Kinder und Jugendarbeit ab. Weder investive Maßnahmen noch die Bereitstellung eines anderweitigen Gebäudes konnte die Gemeinde realisieren, sodass die Kinder – und Jugendarbeit eingestellt werden musste

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