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Stark machen für einen guten Landeshaushalt

Finanzordner

Den Beschluss des LJHA bzgl. der Bedarfe für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe des Landeshaushalt wurde für das Haushaltsjahr 2019 zum letzten Mal durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorbereitet und noch bis September begleitet. Schwerpunkte der Stellungnahme waren u. a.

  • die Berücksichtigung von tariflichen und inflationsbedingten Kostensteigerungen bei den Trägern,
  • die Ausgestaltung des Haushaltsverfahrens inkl. der Empfehlung zum Doppelhaushalt zurück zu kehren,
  • der Hinweis, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit in den entsprechenden Einzelplan zusätzlich und nicht zu Lasten anderer Bereiche eingeplant werden muss.
  • Für den Jugendbereich setze die Stellungnahme einen Schwerpunkt im Bereich der Titelgruppe 61 (Jugendbildung/Sonstige Maßnahmen (Projekte)) und wies hier zum einen auf die mit Lotto-Toto-Mitteln zusammenhängenden Probleme in der Bewirtschaftung der Mittel, sowie den perspektivischen Mehrbedarf im Bereich der Jugendbildung, bedingt durch die neue Richtlinie, hin.

Im September beschloss der Landesjugendhilfeausschuss auf Anregung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung die Gründung eines UA Finanzen. Grund für die Trennung der Aufgaben, war die Tatsache, dass der UA Jugendhilfeplanung, durch die Begleitung der unterschiedlichen Planungsprozesse auf Landesebene und insbesondere auf der nun gut angelaufenen Jugendhilfeplanung, bei einer gleichzeitigen Professionalisierung auch im Bereich Finanzen, nicht mehr beide Schwerpunkte abdecken konnte. Der UA Finanzen hat direkt seine Arbeit aufgenommen. Eine enge Zusammenarbeit beider Unterausschüsse, insbesondere die Aufnahme der finanzrelevanten Planungsergebnisse, ist im Einsetzungsbeschluss des UA Finanzen verankert und fest vorgesehen.

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