Wahlordnung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.
1. Voraussetzungen
Vorstandswahlen werden turnusmäßig laut Satzung des KJR LSA durchgeführt.
Die Vorstandswahl ist mit Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben und ist Bestandteil der Tagesordnung.
2. Wahlberechtigt
Wahlberechtigt sind ausschließlich die legitimierten Delegierten der Mitglieder.
3. Wahlleitung und Stimmkennzeichnung
Wahlen werden von einer Wahlkommission geleitet. Sie besteht aus bis zu drei Personen, die nicht für den Vorstand kandidieren. Die Wahlkommission bestimmt einen Wahlleiter, der die Rechte und Pflichten eines Versammlungsleiters ausübt. Die Mitglieder der Wahlkommission werden im Block und offen durch einfache Mehrheit gewählt, wenn nicht Einzelabstimmung und/ oder geheime Wahl beantragt werden. Bei mehr als drei Kandidaten erfolgt das gleiche Wahlverhalten wie bei der Vorstandswahl.
Die Wahlkommission legt fest, wie die Kenntlichmachung der Entscheidung der Delegierten erfolgt. In der Regel erfolgt das durch Erheben der Stimmkarte bzw. durch Aufschreiben des Nachnamens. Die Auszählung der Stimmen wird öffentlich durch die Wahlkommission vorgenommen.
4. Vorstandswahlen
Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreise der legitimierten Mitglieder den Vorstand.
Die Wahlkommission stellt zu Beginn der Wahlhandlungen die Zahl der Wahlberechtigten fest.
Der Wahlleiter fordert die Wahlberechtigten auf, für den jeweiligen Wahlgang Kandidaten vorzuschlagen.
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind verpflichtet, sich vorzustellen oder vorgestellt zu werden. Abwesende können bei Vorlage eines schriftlichen Einverständnisses zur Kandidatur und Wahlannahme gewählt werden.
Der Vorstand, aus maximal 6 Mitgliedern, wird grundsätzlich geheim gewählt.
Grundsätzlich werden zuerst Vorsitzender und Stellvertreter in getrennten Wahlgängen, danach die weiteren Mitglieder des Vorstands gewählt.
Wahl des Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden
Beide müssen jeweils mit der absoluten Mehrheit von 50%+1 der anwesenden legitimierten Delegiertenstimmen gewählt werden.
Erhält keiner der Kandidaten 50%+1 der Stimmen, so erfolgt ein 2. Wahlgang, in dem die einfache Mehrheit der Ja-Stimmen zählt.
Wahl der weiteren 4 Vorstandsmitglieder
Die weiteren vier Vorstandsplätze werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen.
5. Wahl der Revisionskommission
Mitglieder der Revisionskommission werden im Block und offen durch einfache Mehrheit gewählt, wenn nicht Einzelabstimmung und/ oder geheime Wahl beantragt werden. Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern.
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle sind nicht wählbar.
6. Schlussbestimmungen
Die maskuline Schreibweise steht im gesamten Dokument zugleich für die feminine.
Stand: 2011
