Kinderschutzgesetz verabschiedet
Am 16. Dezember 2011 hat auch der Bundesrat auf Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses dem „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)“ zugestimmt. Damit steht einer Unterzeichnung durch den Bundespräsident und einem Inkrafttreten am 1. Januar 2012 nichts mehr im Wege. Wichtigste Änderung für die Jugendverbände und -ringe stellen der neue § 79a und die Veränderungen in § 72a Kinder- und Jugendhilfegesetz durch das Bundeskinderschutzgesetz da.
Der DBJR hat zur Neufassung des § 72a KJHG bereits am 7. Dezember 2012 Hinweise veröffentlicht – diese haben weiterhin Gültigkeit, da der § 72 a KJHG im Rahmen des Vermittlungsverfahrens nicht verändert wurde.
Aktuelle Informationen zum § 79a KJHG das DBJR folgten am 20. Dezember 2011.
Informationen mit Bezug auf Sachsen-Anhalt stellt der KJR LSA Anfang des Jahres zur Verfügung.
