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Jugendpauschale

Was?
Zuwendungen an Gebietskörperschaften zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Land Sachsen-Anhalt –Jugendpauschale– gemäß §§ 11-14 SGB VIII

Warum?
Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten

Wofür?
• Angebote mit und für Kinder und Jugendliche z.B. Projekte der kulturellen, sozialen, politischen, wertebezogenen Kinder- und Jugendbildung, der internationalen Jugendarbeit
• Projekte mit benachteiligten jungen Menschen im Rahmen der Jugendsozialarbeit
• Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
• Betriebs-, Sach- und Personalkosten für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Wie?
• 2009 - 6.391.100 Euro als (anteiliger) nicht rückzahlbarer Zuschuss
• nach bundesweit einheitlicher Aufgabenzuschreibung gemäß §§ 11-14 SGB VIII auf Grundlage § 69 SGB VIII