Logo des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt e.V.
zurück 

Jugendbildung

Was?
Zuwendungen an landesweit tätige freie Träger der Jugendhilfe zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung im Land Sachsen-Anhalt gemäß §§ 11,12 SGB VIII

Warum?
Ausführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Angeboten
der Jugendarbeit mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche:
• zur Selbstbestimmung zu befähigen,
• zu gesellschaftlicher Mitverantwortung anzuregen und
• zu sozialem Engagement hinzuführen

Wofür?
• Bildungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen
• Ausbildung und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
• Personalkostenförderung von Jugendbildungsreferent/innen
• Maßnahmen im besonderen Landesinteresse und Modellprojekte
• Jugendbildungsstätten und Investitionen
• Maßnahmen der landesweiten Verbände
• internationale Jugendarbeit

Alle Angebote sind überörtlich ausgerichtet.
Die bereitgestellten Mittel werden im Gegensatz zur Jugendpauschale und dem Fachkräfteprogramm von freien Trägern gegenfinanziert.

Wie?
Die Zuweisung der Mittel erfolgt auf Grundlage der "Verfahrensgrundsätze auf dem Gebiet der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes" aus dem Jahr 2003, in denen auch die Förderung weiterer Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit geregelt sind.
(www.jugend-lsa.de/lja-formulare)