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Fachkräfteprogramm

Was?
Zuwendungen an Gebietskörperschaften zur Förderung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Jugendarbeit bei freien und öffentlichen Trägern zur Umsetzung der Aufgaben gemäß §§ 11-14 SGB VIII

Warum?
Sicherung einer kontinuierlichen und qualifizierten Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Wofür?
• Projekte der Jugendsozialarbeit, insbesondere in sozialen Brennpunkten, z.B. Streetwork, Schulsozialarbeit
• Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, z.B. laut § 11 SGB VIII, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendsport, Familienarbeit
• Präventionsmaßnahmen im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Wie?
• 2005-2010: ca. 3,5 Mio Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss
• Landesanteil beträgt 70% je Personalstelle; 30% durch Kommunen
• verpflichtende Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses bei der Vergabe der Stellen/Mittel
• verpflichtende Einbeziehung der geförderten Fachkräftestellen in der Jugendhilfeplanung
• mindestens 50% der Stellen bei freien Trägern
• lt. Förderrichtlinie MBl. LSA Nr. 10/ 2005 vom 14.3.2005